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Document C(2017)8351

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) .../... DER KOMMISSION zur Änderung der Anhänge V und IX der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen

C/2017/8351 final

BEGRÜNDUNG

1.HINTERGRUND DES DELEGIERTEN RECHTSAKTS

Mit dem Schema allgemeiner Zollpräferenzen der EU werden Entwicklungsländer seit 1971 in ihren Bemühungen um Bekämpfung der Armut und Förderung einer verantwortungsvollen Staatsführung sowie einer nachhaltigen Entwicklung unterstützt, indem ihnen ein bevorzugter Zugang zum Unionsmarkt eingeräumt wird und sie somit in die Lage versetzt werden, zusätzliche Einnahmen durch internationalen Handel zu erzielen. Die Verordnung (EU) Nr. 978/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates 1 (im Folgenden „APS-Verordnung“) gibt den rechtlichen Rahmen für die Umsetzung dieses Allgemeinen Präferenzsystems (im Folgenden „APS“) vor. Dieser Rahmen wurde so konzipiert, dass sich das APS auf die bedürftigsten Entwicklungsländer konzentriert, d. h. auf die am wenigsten entwickelten Länder und andere Länder mit niedrigem Einkommen oder mit mittlerem Einkommen/untere Einkommenskategorie, um so dem gegenwärtigen weltweiten Wirtschafts- und Handelsgefüge Rechnung zu tragen.

In Anhang V der APS-Verordnung wird die Liste der Waren festgelegt, auf die Zollpräferenzen im Rahmen der allgemeinen Regelung des APS Anwendung finden. Diese Liste stützt sich auf die Kombinierte Nomenklatur (im Folgenden „KN“). Gemäß Artikel 6 Absatz 2 der APS-Verordnung ist die Kommission befugt, delegierte Rechtsakte zu erlassen, um in Anhang V die aufgrund von Änderungen der KN erforderlichen Änderungen vorzunehmen.

In Anhang IX der APS-Verordnung wird die Liste der Waren festgelegt, auf die Zollpräferenzen im Rahmen der Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung Anwendung finden. Diese Liste stützt sich auf die KN. Gemäß Artikel 11 Absatz 2 der APS-Verordnung ist die Kommission befugt, delegierte Rechtsakte zu erlassen, um Anhang IX infolge von Änderungen der KN zu ändern, die die in diesem Anhang aufgeführten Waren betreffen.

Die durch die Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates eingeführte KN wurde mit der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1821 der Kommission geändert, die am 1. Januar 2017 in Kraft getreten ist. Folglich sollten zur Wahrung der Kohärenz mit der KN-Warenliste Anhang V und Anhang IX der APS-Verordnung geändert werden.

2.KONSULTATIONEN VOR ANNAHME DES RECHTSAKTS

Gemäß Nummer 4 der Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Europäischen Kommission über delegierte Rechtsakte wurden zu diesem delegierten Rechtsakt angemessene und transparente Konsultationen, auch auf Expertenebene, durchgeführt. Die Sachverständigengruppe „Allgemeines Präferenzsystem“ der Kommission wurde am 1. September 2017 schriftlich konsultiert.

3.RECHTLICHE ASPEKTE DES DELEGIERTEN RECHTSAKTS

In Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 (im Folgenden „APS-Verordnung“) wird auf die in Anhang V aufgeführte Liste von Waren verwiesen, auf die Zollpräferenzen im Rahmen der in Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe a der APS-Verordnung genannten allgemeinen APS-Regelung Anwendung finden.

Gemäß Artikel 6 Absatz 2 der APS-Verordnung ist die Kommission befugt, delegierte Rechtsakte zu erlassen, um in Anhang V die aufgrund von Änderungen der Kombinierten Nomenklatur erforderlichen Änderungen vorzunehmen.

Gemäß Artikel 11 Absatz 1 der APS-Verordnung werden die Waren, auf die Zollpräferenzen im Rahmen der in Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe b der APS-Verordnung genannten Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung Anwendung finden, in Anhang IX aufgelistet.

Gemäß Artikel 11 Absatz 2 der APS-Verordnung ist die Kommission befugt, delegierte Rechtsakte zu erlassen, um Anhang IX infolge von Änderungen der KN zu ändern, die die in diesem Anhang aufgeführten Waren betreffen.

Die durch die Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates eingeführte KN wurde mit der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1821 der Kommission geändert, die am 1. Januar 2017 in Kraft getreten ist.

Folglich sollten zur Wahrung der Kohärenz mit der KN-Warenliste Anhang V und Anhang IX der APS-Verordnung geändert werden.

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) .../... DER KOMMISSION

vom 14.12.2017

zur Änderung der Anhänge V und IX der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION –

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 978/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 732/2008 des Rates 2 , insbesondere auf Artikel 6 Absatz 2 und Artikel 11 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)Gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 werden die Waren, auf die Zollpräferenzen im Rahmen der in Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 genannten allgemeinen Regelung des allgemeinen Präferenzsystems Anwendung finden, in Anhang V aufgelistet.

(2)Gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Verordnung (EU)  Nr. 978/2012 werden die Waren, auf die Zollpräferenzen im Rahmen der in Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 genannten Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung Anwendung finden, in Anhang IX aufgelistet.

(3)Die durch die Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates 3 eingeführte Kombinierte Nomenklatur (im Folgenden „KN“) wurde mit der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1821 der Kommission 4 geändert, die am 1. Januar 2017 in Kraft trat.

(4)Zur Berücksichtigung der aufgrund dieser Änderungen der KN erforderlichen Änderungen und zur Wahrung der Kohärenz mit der KN-Warenliste sollten daher die Anhänge V und IX der Verordnung  (EU) Nr. 978/2012 entsprechend geändert werden –

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 978/2012

Die Verordnung (EU) Nr. 978/2012 wird wie folgt geändert:

(1)Anhang V erhält die Fassung des Anhangs I der vorliegenden Verordnung.

(2)Anhang IX erhält die Fassung des Anhangs II der vorliegenden Verordnung.

Artikel 2

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 14.12.2017

   Für die Kommission

   Der Präsident
   Jean-Claude JUNCKER

(1)    ABl. L 303 vom 31.10.2012, S. 1.
(2)    ABl. L 303 vom 31.10.2012, S. 1.
(3)    Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif (ABl. L 256 vom 7.9.1987, S. 1).
(4)    Durchführungsverordnung (EU) 2016/1821 der Kommission vom 6. Oktober 2016 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif (ABl. L 294 vom 28.10.2016, S. 1).
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ANHANG I

"ANHANG V

Liste der Waren, die unter die allgemeine Regelung nach Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe a fallen

Ungeachtet der Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (im Folgenden "KN") dient die Warenbezeichnung nur als Anhaltspunkt, da für die Gewährung der Zollpräferenzen die KN-Codes maßgebend sind. Bei KN-Codes mit dem Präfix "ex" ist sowohl der KN-Code als auch die entsprechende Warenbezeichnung für die Gewährung der Zollpräferenzen maßgebend.

Die Aufnahme von Waren, deren KN-Code mit einem Sternchen gekennzeichnet ist, unterliegt den einschlägigen Bestimmungen der Union.

In der Spalte "Abschnitt" ist der jeweilige APS-Abschnitt angegeben (Artikel 2 Buchstabe h).

In der Spalte "Kapitel" ist das jeweilige von einem APS-Abschnitt erfasste KN-Kapitel angegeben (Artikel 2 Buchstabe i).

Die Spalte "empfindlich/nicht empfindlich" (im Englischen "sensitive/non-sensitive") kennzeichnet die Waren, die Gegenstand der allgemeinen Regelung sind (Artikel 6). Diese Waren sind dort entweder als "NS" (nicht empfindlich im Sinne des Artikels 7 Absatz 1) oder als "S" (empfindlich im Sinne des Artikels 7 Absatz 2) aufgeführt.


Der Einfachheit halber werden die Waren in Gruppen aufgeführt. Diese können auch Waren umfassen, für welche die Zölle des Gemeinsamen Zolltarifs aufgehoben wurden oder ausgesetzt sind.

Abschnitt

Kapitel

KN-Code

Warenbezeichnung

Empfindlich/nicht empfindlich

S-1a

01

0101 29 90

Pferde, lebend, andere als reinrassige Zuchttiere, andere als zum Schlachten

S

0101 30 00

Esel, lebend

S

0101 90 00

Maultiere und Maulesel, lebend

S

0104 20 10 *

Reinrassige Zuchtziegen, lebend

S

0106 14 10

Hauskaninchen, lebend

S

0106 39 10

Tauben, lebend

S

02

0205 00

Fleisch von Pferden, Eseln, Maultieren oder Mauleseln, frisch, gekühlt oder gefroren

S

0206 80 91

Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Pferden, Eseln, Maultieren oder Mauleseln, frisch oder gekühlt, nicht zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen bestimmt

S

0206 90 91

Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Pferden, Eseln, Maultieren oder Mauleseln, gefroren, nicht zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen bestimmt

S

0207 14 91

Lebern, gefroren, von Hühnern

S

0207 27 91

Lebern, gefroren, von Truthühnern

S

0207 45 95

0207 55 95

0207 60 91

Lebern, gefroren, von Enten, Gänsen oder Perlhühnern, andere als Fettlebern von Enten oder Gänsen

S



0208 90 70

Froschschenkel

NS

0210 99 10

Fleisch von Pferden, gesalzen, in Salzlake oder getrocknet

S

0210 99 59

Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert, andere als Zwerchfellpfeiler (Nierenzapfen) und Saumfleisch

S

ex 0210 99 85

Schlachtnebenerzeugnisse von Schafen und Ziegen, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert

S

ex 0210 99 85

Schlachtnebenerzeugnisse, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert, andere als Geflügellebern, andere als von Hausschweinen, Rindern, Schafen oder Ziegen

S

04

0403 10 51

Joghurt, aromatisiert oder mit Zusatz von Früchten, Nüssen oder Kakao

S

0403 10 53

0403 10 59

0403 10 91

0403 10 93

0403 10 99

0403 90 71

Buttermilch, saure Milch und saurer Rahm, Kefir und andere fermentierte oder gesäuerte Milch (einschließlich Rahm), aromatisiert oder mit Zusatz von Früchten, Nüssen oder Kakao

S

0403 90 73

0403 90 79

0403 90 91

0403 90 93

0403 90 99



0405 20 10

Milchstreichfette mit einem Fettgehalt von 39 GHT bis 75 GHT

S

0405 20 30

0407 19 90

0407 29 90

0407 90 90

Vogeleier in der Schale, frisch, haltbar gemacht oder gekocht, andere als von Hausgeflügel

S

0410 00 00

Genießbare Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen

S

05

0511 99 39

Natürliche Schwämme tierischen Ursprungs, andere als roh

S

S-1b

03

ex Kapitel 3

Fische und Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, ausgenommen Waren der Unterposition 0301 19 00

S

0301 19 00

Seezierfische, lebend

NS

S-2a

06

ex Kapitel 6

Lebende Pflanzen und Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen und Wurzelstöcke; Lebende Pflanzen und Waren des Blumenhandels, ausgenommen Waren der Unterpositionen 0603 12 00 und 0604 20 40

S

0603 12 00

Nelken sowie Nelkenblüten und -knospen, geschnitten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch

NS

0604 20 40

Zweige von Nadelgehölzen, frisch

NS

S-2b

07

0701

Kartoffeln, frisch oder gekühlt

S

0703 10

Speisezwiebeln und Schalotten, frisch oder gekühlt

S

0703 90 00

Porree/Lauch und andere Gemüse der Allium spp., frisch oder gekühlt

S

0704

Kohl, Blumenkohl/Karfiol, Kohlrabi, Wirsingkohl und ähnliche genießbare Kohlarten der Gattung Brassica, frisch oder gekühlt

S

0705

Salate (Lactuca sativa) und Chicorée (Cichorium spp.), frisch oder gekühlt

S

0706

Karotten und Speisemöhren, Speiserüben, Rote Rüben, Schwarzwurzeln, Knollensellerie, Rettiche und ähnliche genießbare Wurzeln, frisch oder gekühlt

S



ex 0707 00 05

Gurken, frisch oder gekühlt, vom 16. Mai bis 31. Oktober

S

0708

Hülsenfrüchte, auch ausgelöst, frisch oder gekühlt

S

0709 20 00

Spargel, frisch oder gekühlt

S

0709 30 00

Auberginen, frisch oder gekühlt

S

0709 40 00

Sellerie, ausgenommen Knollensellerie, frisch oder gekühlt

S

0709 51 00

ex 0709 59

Pilze, frisch oder gekühlt, ausgenommen Waren der Unterposition 0709 59 50

S

0709 60 10

Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack, frisch oder gekühlt

S

0709 60 99

Früchte der Gattungen "Capsicum" oder "Pimenta", frisch oder gekühlt (ausgenommen zum Herstellen von Capsaicin, von alkoholhaltigen Capsicum-Oleoresinen, zum industriellen Herstellen von ätherischen Ölen oder von Resinoiden sowie Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack)

S

0709 70 00

Gartenspinat, Neuseelandspinat und Gartenmelde, frisch oder gekühlt

S

ex 0709 91 00

Artischocken, frisch oder gekühlt, vom 1. Juli bis 31. Oktober

S

0709 92 10*

Oliven, frisch oder gekühlt, zu anderen Zwecken als zur Ölgewinnung bestimmt

S

0709 93 10

Zucchini (Courgettes), frisch oder gekühlt

0709 93 90

0709 99 90

Anderes Gemüse, frisch oder gekühlt

0709 99 10

Salate (ausgenommen solche der Art Lactuca sativa sowie Chicorée (Cichorium spp.)), frisch oder gekühlt

S

0709 99 20

Mangold und Karde, frisch oder gekühlt

S

0709 99 40

Kapern, frisch oder gekühlt

S

0709 99 50

Fenchel, frisch oder gekühlt

S



ex 0710

Gemüse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren, ausgenommen Waren der Unterposition 0710 80 85

S

ex 0711

Gemüse, vorläufig haltbar gemacht (z. B. durch Schwefeldioxid oder in Wasser, dem Salz, Schwefeldioxid oder andere vorläufig konservierend wirkende Stoffe zugesetzt sind), zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet, ausgenommen Waren der Unterposition 0711 20 90

S

ex 0712

Gemüse, getrocknet, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, als Pulver oder sonst zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitet, ausgenommen Oliven und Waren der Unterposition 0712 90 19

S

0713

Getrocknete, ausgelöste Hülsenfrüchte, auch geschält oder zerkleinert

S

0714 20 10 *

Süßkartoffeln, frisch, ganz, zum menschlichen Verzehr

NS

0714 20 90

Süßkartoffeln, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch in Stücken oder in Form von Pellets, andere als frisch, ganz, zum menschlichen Verzehr

S

0714 90 90

Topinambur und ähnliche Wurzeln und Knollen mit hohem Gehalt an Inulin, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch in Stücken oder in Form von Pellets; Mark des Sagobaums

NS

08

0802 11 90

Mandeln, frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutet, andere als bittere Mandeln

S

0802 12 90

0802 21 00

Haselnüsse (Corylus spp.), frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutet

S

0802 22 00

0802 31 00

Walnüsse, frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutet

S

0802 32 00



0802 41 00

0802 42 00

Esskastanien (Castanea spp.), frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutet

S

0802 51 00

0802 52 00

Pistazien, frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutet

NS

0802 61 00

0802 62 00

Macadamia-Nüsse, frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutet

NS

0802 90 50

Pinienkerne und andere Früchte von Pinus spp., frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutet

NS

0802 90 85

Andere Schalenfrüchte, frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutet

NS

0803 10 10

Mehlbananen, frisch

S

0803 10 90

0803 90 90

Bananen, einschl. Mehlbananen, getrocknet

S

0804 10 00

Datteln, frisch oder getrocknet

S

0804 20 10

Feigen, frisch oder getrocknet

S

0804 20 90

0804 30 00

Ananas, frisch oder getrocknet

S

0804 40 00

Avocadofrüchte, frisch oder getrocknet

S

ex 0805 21

Mandarinen (einschließlich Tangerinen und Satsumas), Clementinen, Wilkings und ähnliche Kreuzungen von Zitrusfrüchten, frisch oder getrocknet, vom 1. März bis 31. Oktober

S

ex 0805 22 00

ex 0805 29 00

0805 40 00

Pampelmusen und Grapefruits, frisch oder getrocknet

NS

0805 50 90

Limetten (Citrus aurantifolia, Citrus latifolia), frisch oder getrocknet

S

0805 90 00

Andere Zitrusfrüchte, frisch oder getrocknet

S

ex 0806 10 10

Tafeltrauben, frisch, vom 1. Januar bis 20. Juli und vom 21. November bis 31. Dezember, andere als der Sorte "Empereur" (Vitis vinifera cv.), vom 1. bis 31. Dezember

S

0806 10 90

Andere Trauben, frisch

S



ex 0806 20

Weintrauben, getrocknet, ausgenommen Waren der Unterposition ex 0806 20 30, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Fassungsvermögen von über 2 kg

S

0807 11 00

Melonen (einschließlich Wassermelonen), frisch

S

0807 19 00

0808 10 10

Mostäpfel, frisch, lose geschüttet ohne Zwischenlagen, vom 16. September bis 15. Dezember

S

0808 30 10

Mostbirnen, lose geschüttet ohne Zwischenlagen, vom 1. August bis 31. Dezember

S

ex 0808 30 90

Andere Mostbirnen, frisch, vom 1. Mai bis 30. Juni

S

0808 40 00

Quitten, frisch

S

ex 0809 10 00

Aprikosen/Marillen, frisch, vom 1. Januar bis 31. Mai und vom 1. August bis 31. Dezember

S

0809 21 00

Sauerkirschen/Weichseln (Prunus cerasus), frisch

S

ex 0809 29 00

Kirschen, frisch, vom 1. Januar bis 20. Mai und vom 11. August bis 31. Dezember, andere als Sauerkirschen/Weichseln (Prunus cerasus)

S

ex 0809 30

Pfirsiche, einschließlich Brugnolen und Nektarinen, frisch, vom 1. Januar bis 10. Juni und vom 1. Oktober bis 31. Dezember

S

ex 0809 40 05

Pflaumen, frisch, vom 1. Januar bis 10. Juni und vom 1. Oktober bis 31. Dezember

S

0809 40 90

Schlehen, frisch

S

ex 0810 10 00

Erdbeeren, frisch, vom 1. Januar bis 30. April und vom 1. August bis 31. Dezember

S

0810 20

Himbeeren, Brombeeren, Maulbeeren und Loganbeeren, frisch

S

0810 30

Schwarze, weiße oder rote Johannisbeeren und Stachelbeeren, frisch

S

0810 40 30

Heidelbeeren der Art Vaccinium myrtillus, frisch

S



0810 40 50

Früchte der Arten Vaccinium macrocarpon und Vaccinium corymbosum, frisch

S

0810 40 90

Andere Früchte der Gattung Vaccinium, frisch

S

0810 50 00

Kiwis, frisch

S

0810 60 00

Durian, frisch

S

0810 70 00

Kaki, frisch

S

0810 90 75

Andere Früchte, frisch

ex 0811

Früchte und Nüsse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, ausgenommen Waren der Unterpositionen 0811 10 und 0811 20

S

ex 0812

Früchte und Nüsse, vorläufig haltbar gemacht (z. B. durch Schwefeldioxid oder in Wasser, dem Salz, Schwefeldioxid oder andere vorläufig konservierend wirkende Stoffe zugesetzt sind), zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet, ausgenommen Waren der Unterposition 0812 90 30

S

0812 90 30

Papaya-Früchte

NS

0813 10 00

Aprikosen/Marillen, getrocknet

S

0813 20 00

Pflaumen, getrocknet

S

0813 30 00

Äpfel, getrocknet

S

0813 40 10

Pfirsiche, einschließlich Brugnolen und Nektarinen, getrocknet

S

0813 40 30

Birnen, getrocknet

S

0813 40 50

Papaya-Früchte, getrocknet

NS



0813 40 95

Andere Früchte, getrocknet, andere als solche der Positionen 0801 bis 0806

NS

0813 50 12

Mischungen von getrockneten Früchten, anderen als solchen der Positionen 0801 bis 0806, von Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschu-Äpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Passionsfrüchten, Karambolen und Pitahayas, ohne Pflaumen

S

0813 50 15

Andere Mischungen von getrockneten Früchten, andere als solche der Positionen 0801 bis 0806, ohne Pflaumen

S

0813 50 19

Mischungen von getrockneten Früchten, andere als solche der Positionen 0801 bis 0806, mit Pflaumen

S

0813 50 31

Mischungen ausschließlich von tropischen Nüssen der Positionen 0801 und 0802

S

0813 50 39

Mischungen ausschließlich von Schalenfrüchten der Positionen 0801 und 0802, anderen als von tropischen Nüssen

S

0813 50 91

Andere Mischungen von getrockneten Früchten oder von Schalenfrüchten des Kapitels 8, ohne Pflaumen oder Feigen

S

0813 50 99

Andere Mischungen von getrockneten Früchten oder von Schalenfrüchten des Kapitels 8

S

0814 00 00

Schalen von Zitrusfrüchten oder von Melonen (einschließlich Wassermelonen), frisch, gefroren, getrocknet oder zum vorläufigen Haltbarmachen in Salzlake oder in Wasser mit einem Zusatz von anderen Stoffen eingelegt

NS

S-2c

09

ex Kapitel 9

Kaffee, Tee, Mate und Gewürze, ausgenommen Waren der Unterpositionen 0901 12 00, 0901 21 00, 0901 22 00, 0901 90 90 und 0904 21 10, ferner Positionen 0905 und 0907 sowie Unterpositionen 0910 91 90, 0910 99 33, 0910 99 39, 0910 99 50 und 0910 99 99

NS

0901 12 00

Kaffee, nicht geröstet, entkoffeiniert

S

0901 21 00

Kaffee, geröstet, nicht entkoffeiniert

S

0901 22 00

Kaffee, geröstet, entkoffeiniert

S

0901 90 90

Kaffeemittel mit Kaffeegehalt

S



0904 21 10

Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack (Capsicum annuum), getrocknet, weder gemahlen noch sonst zerkleinert

S

0905

Vanille

S

0907

Gewürznelken, Mutternelken und Nelkenstiele

S

0910 91 90

Mischungen aus mindestens zwei Waren unterschiedlicher Positionen der Positionen 0904 bis 0910, gemahlen oder sonst zerkleinert

S

0910 99 33

Thymian; Lorbeerblätter

S

0910 99 39

0910 99 50

0910 99 99

Andere Gewürze, gemahlen oder sonst zerkleinert, andere als Mischungen aus mindestens zwei Waren unterschiedlicher Positionen der Positionen 0904 bis 0910

S

S-2d

10

1008 50 00

Reismelde (Chenopodium quinoa)

S

11

1104 29 17

Getreidekörner, geschält, auch geschnitten oder geschrotet (ausgenommen Gerste, Hafer, Mais, Reis und Weizen)

S

1105

Mehl, Grieß, Pulver, Flocken, Granulat und Pellets von Kartoffeln

S

1106 10 00

Mehl, Grieß und Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713

S

1106 30

Mehl, Grieß und Pulver der Waren des Kapitels 8

S

1108 20 00

Inulin

S



12

ex Kapitel 12

Ölsamen und ölhaltige Früchte; verschiedene Samen und Früchte, ausgenommen Waren der Unterpositionen 1209 21 00, 1209 23 80, 1209 29 50, 1209 29 80, 1209 30 00, 1209 91 80 und 1209 99 91; Pflanzen zum Gewerbe- oder Heilgebrauch, ausgenommen Waren der Unterposition 1211 90 30, der Position 1210 und der Unterpositionen 1212 91 und 1212 93 00

S

1209 21 00

Samen von Luzernen, zur Aussaat

NS

1209 23 80

Andere Samen von Schwingel, zur Aussaat

NS

1209 29 50

Samen von Lupinen, zur Aussaat

NS

1209 29 80

Samen anderer Futterpflanzen, zur Aussaat

NS

1209 30 00

Samen von krautartigen Pflanzen, die hauptsächlich wegen der Blüten dieser Pflanzen gezogen werden, zur Aussaat

NS

1209 91 80

Andere Samen von Gemüsen, zur Aussaat

NS

1209 99 91

Samen von Pflanzen, die hauptsächlich wegen der Blüten dieser Pflanzen gezogen, zur Aussaat, ausgenommen solche der Unterposition 1209 30 00

NS

1211 90 30

Tonkabohnen, frisch oder getrocknet, geschnitten, gemahlen oder ähnlich fein zerkleinert

NS

13

ex Kapitel 13

Schellack; Gummen, Harze und andere Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge, ausgenommen Waren der Unterposition 1302 12 00

S

1302 12 00

Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge von Süßholzwurzeln

NS



S-3

15

1501 90 00

Geflügelfett, anderes als solches der Positionen 0209 oder 1503

S

1502 10 90

1502 90 90

Fett von Rindern, Schafen oder Ziegen, ausgenommen solches der Position 1503 und anderes als zu industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln

S

1503 00 19

Schmalzstearin und Oleostearin, andere als zu industriellen Zwecken

S

1503 00 90

Schmalzöl, Oleomargarin und Talgöl, weder emulgiert, vermischt noch anders verarbeitet, andere als Talgöl zu industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln

S

1504

Fette und Öle sowie deren Fraktionen, von Fischen oder Meeressäugetieren, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert

S

1505 00 10

Wollfett, roh

S

1507

Sojaöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert

S

1508

Erdnussöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert

S

1511 10 90

Palmöl, roh, anderes als zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln

S

1511 90

Palmöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert, anderes als rohes Öl

S

1512

Sonnenblumenöl, Safloröl und Baumwollsamenöl sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert

S

1513

Kokosöl (Kopraöl), Palmkernöl und Babassuöl sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert

S

1514

Raps- und Rübsenöl und Senföl sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert

S



1515

Andere pflanzliche Fette und Öle (einschließlich Jojobaöl) sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert

S

ex 1516

Tierische und pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen, ganz oder teilweise hydriert, umgeestert, wiederverestert oder elaidiniert, auch raffiniert, jedoch nicht weiterverarbeitet, ausgenommen Waren der Unterposition 1516 20 10

S

1516 20 10

Hydriertes Rizinusöl (sog. Opalwachs)

NS

1517

Margarine; genießbare Mischungen und Zubereitungen von tierischen oder pflanzlichen Fetten und Ölen sowie von Fraktionen verschiedener Fette und Öle dieses Kapitels, ausgenommen genießbare Fette und Öle sowie deren Fraktionen der Position 1516

S

1518 00

Tierische und pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen, gekocht, oxidiert, dehydratisiert, geschwefelt, geblasen, durch Hitze im Vakuum oder in inertem Gas polymerisiert oder anders chemisch modifiziert, ausgenommen Waren der Position 1516; ungenießbare Mischungen und Zubereitungen von tierischen oder pflanzlichen Fetten und Ölen sowie von Fraktionen verschiedener Fette und Öle dieses Kapitels, anderweit weder genannt noch inbegriffen

S

1521 90 99

Bienenwachs und andere Insektenwachse, auch raffiniert oder gefärbt, andere als roh

S

1522 00 10

Degras

S

1522 00 91

Öldrass und Soapstock, andere als Öl enthaltend, das die Merkmale von Olivenöl aufweist

S

S-4a

16

1601 00 10

Würste und ähnliche Waren aus Lebern; Lebensmittelzubereitungen auf der Grundlage von Leber

S

1602 20 10

Gänse- oder Entenlebern, zubereitet oder haltbar gemacht

S

1602 41 90

Schinken und Teile davon, zubereitet oder haltbar gemacht, von anderen Schweinen als Hausschweinen

S

1602 42 90

Schultern und Teile davon, zubereitet oder haltbar gemacht, von anderen Schweinen als Hausschweinen

S



1602 49 90

Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse, einschließlich Mischungen, anders zubereitet oder haltbar gemacht, von anderen Schweinen als Hausschweinen

S

1602 90 31

Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse, anders zubereitet oder haltbar gemacht, von Wild oder Kaninchen

S

1602 90 69

Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse, anders zubereitet oder haltbar gemacht, von Schafen oder Ziegen oder anderen Tieren, ohne Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse, nicht gegart, von Rindern und ohne Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse von Hausschweinen

S

1602 90 91

1602 90 95

1602 90 99

1603 00 10

Extrakte und Säfte von Fleisch, Fischen, Krebstieren, Weichtieren und anderen wirbellosen Wassertieren, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger

S

1604

Fische, zubereitet oder haltbar gemacht; Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen

S

1605

Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, zubereitet oder haltbar gemacht

S

S-4b

17

1702 50 00

Chemisch reine Fructose

S

1702 90 10

Chemisch reine Maltose

S

1704

Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weißer Schokolade)

S

18

Kapitel 18

Kakao und Zubereitungen aus Kakao

S



19

ex Kapitel 19

Zubereitungen aus Getreide, Mehl, Stärke oder Milch; Backwaren, ausgenommen Waren der Unterpositionen 1901 20 00 und 1901 90 91

S

1901 20 00

Mischungen und Teig, zum Herstellen von Backwaren der Position 1905

NS

1901 90 91

Kein Milchfett, keine Saccharose, Isoglucose, Glucose oder Stärke enthaltend, oder weniger als 1,5 GHT Milchfett, 5 GHT Saccharose (einschließlich Invertzucker) oder Isoglucose, 5 GHT Glucose oder Stärke enthaltend, ausgenommen Lebensmittelzubereitungen in Pulverform aus Waren der Positionen 0401 bis 0404 enthaltend

NS

20

ex Kapitel 20

Zubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder anderen Pflanzenteilen, ausgenommen Waren der Unterpositionen 2008 20 19, 2008 20 39 und ausgenommen Waren der Position 2002 und der Unterpositionen 2005 80 00, 2008 40 19, 2008 40 31, 2008 40 51 bis 2008 40 90, 2008 70 19, 2008 70 51, 2008 70 61 bis 2008 70 98

S

2008 20 19

Ananas, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, mit Zusatz von Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen

NS

2008 20 39

21

ex Kapitel 21

Verschiedene Lebensmittelzubereitungen, ausgenommen Waren der Unterpositionen 2101 20 und 2102 20 19, ausgenommen Waren der Unterpositionen 2106 10, 2106 90 30, 2106 90 51, 2106 90 55 und 2106 90 59

S

2101 20

Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Tee oder Mate und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Auszüge, Essenzen und Konzentrate oder auf der Grundlage von Tee oder Mate

NS

2102 20 19

Andere Hefen, nicht lebend

NS

22

ex Kapitel 22

Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig, ausgenommen Waren der Position 2207 und der Unterpositionen 2204 10 11 bis 2204 30 10 und 2208 40

S



23

2302 50 00

Ähnliche Rückstände und Abfälle, auch in Form von Pellets, vom Mahlen oder von anderen Bearbeitungen von Hülsenfrüchten

S

2307 00 19

Anderer Weintrub/anderes Weingeläger

S

2308 00 19

Anderer Traubentrester

S

2308 00 90

Andere pflanzliche Stoffe und pflanzliche Abfälle, pflanzliche Rückstände und pflanzliche Nebenerzeugnisse der zur Fütterung verwendeten Art, auch in Form von Pellets, anderweit weder genannt noch inbegriffen

NS

2309 10 90

Anderes Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, anderes als Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup der Unterpositionen 1702 30 50, 1702 30 90, 1702 40 90, 1702 90 50 und 2106 90 55 oder Stärke oder Milcherzeugnisse enthaltend

S

2309 90 10

Solubles von Fischen oder Meeressäugetieren der zur Fütterung verwendeten Art

NS

2309 90 91

Ausgelaugte Rübenschnitzel, melassiert, von der zur Fütterung verwendeten Art

S

2309 90 96

Andere Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art, auch mit einem Gehalt an Cholinchlorid von 49 GHT oder mehr, auf organischem oder anorganischem Trägerstoff

S

S-4c

24

ex-Kapitel 24

Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe, ausgenommen Waren der Unterposition 2401 10 60

S

2401 10 60

"sun-cured" Orienttabak, nicht entrippt

NS

S-5

25

2519 90 10

Magnesiumoxid, ausgenommen gebranntes natürliches Magnesiumcarbonat

NS

2522

Luftkalk, auch gelöscht, und hydraulischer Kalk, ausgenommen reines Calciumoxid und Calciumhydroxid der Position 2825

NS

2523

Zement (einschließlich Zementklinker), auch gefärbt

NS

27

Kapitel 27

Mineralische Brennstoffe, Mineralöle und Erzeugnisse ihrer Destillation; bituminöse Stoffe; Mineralwachse

NS



S-6a

28

2801

Fluor, Chlor, Brom und Iod

NS

2802 00 00

Sublimierter oder gefällter Schwefel; kolloider Schwefel

NS

ex 2804

Wasserstoff, Edelgase und andere Nichtmetalle, ausgenommen Waren der Unterposition 2804 69 00

NS

2805 19

Alkali- oder Erdalkalimetalle (ausgenommen Natrium und Calcium)

NS

2805 30

Seltenerdmetalle, Scandium und Yttrium, auch untereinander gemischt oder miteinander legiert

NS

2806

Chlorwasserstoff (Salzsäure); Chloroschwefelsäure

NS

2807 00 00

Schwefelsäure; Oleum

NS

2808 00 00

Salpetersäure; Nitriersäuren

NS

2809

Diphosphorpentaoxid; Phosphorsäure; Polyphosphorsäuren, auch chemisch nicht einheitlich

NS

2810 00 90

Boroxide, andere als Dibortrioxid; Borsäuren

NS

2811

Andere anorganische Säuren und andere anorganische Sauerstoffverbindungen der Nichtmetalle

NS

2812

Halogenide und Halogenoxide der Nichtmetalle

NS

2813

Sulfide der Nichtmetalle; handelsübliches Phosphortrisulfid

NS

2814

Ammoniak, wasserfrei oder in wässriger Lösung

S

2815

Natriumhydroxid (Ätznatron); Kaliumhydroxid (Ätzkali); Peroxide des Natriums oder des Kaliums

S

2816

Magnesiumhydroxid und -peroxid; Oxide, Hydroxide und Peroxide des Strontiums oder des Bariums

NS

2817 00 00

Zinkoxid; Zinkperoxid

S



2818 10

Künstlicher Korund, auch chemisch nicht einheitlich

S

2818 20 00

anderes Aluminiumoxid als künstlicher Korund

NS

2819

Chromoxide und -hydroxide

S

2820

Manganoxide

S

2821

Eisenoxide und -hydroxide; Farberden mit einem Gehalt an gebundenem Eisen von 70 GHT oder mehr, berechnet als Fe2O3

NS

2822 00 00

Cobaltoxide und -hydroxide; handelsübliche Cobaltoxide

NS

2823 00 00

Titanoxide

S

2824

Bleioxide; Mennige und Orangemennige

NS

ex 2825

Hydrazin und Hydroxylamin und ihre anorganischen Salze; andere anorganische Basen; andere Metalloxide, -hydroxide und -peroxide, ausgenommen Waren der Unterpositionen 2825 10 00 und 2825 80 00

NS

2825 10 00

Hydrazin und Hydroxylamin und ihre anorganischen Salze

S

2825 80 00

Antimonoxide

S

2826

Fluoride; Fluorosilicate, Fluoroaluminate und andere komplexe Fluorosalze

NS

ex 2827

Chloride, Chloridoxide und Chloridhydroxide, ausgenommen Waren der Unterpositionen 2827 10 00 und 2827 32 00; Bromide und Bromidoxide; Iodide und Iodidoxide

NS

2827 10 00

Ammoniumchlorid

S

2827 32 00

Aluminiumchlorid

S

2828

Hypochlorite; handelsübliches Calciumhypochlorit; Chlorite; Hypobromite

NS



2829

Chlorate und Perchlorate; Bromate und Perbromate; Iodate und Periodate

NS

ex 2830

Sulfide, ausgenommen Waren der Unterposition 2830 10 00; Polysulfide, auch chemisch nicht einheitlich

NS

2830 10 00

Natriumsulfide

S

2831

Dithionite und Sulfoxylate

NS

2832

Sulfite; Thiosulfate

NS

2833

Sulfate; Alaune; Peroxosulfate (Persulfate)

NS

2834 10 00

Nitrite

S

2834 21 00

Nitrate

NS

2834 29

2835

Phosphinate (Hypophosphite), Phosphonate (Phosphite) und Phosphate; Polyphosphate, auch chemisch nicht einheitlich

S

ex 2836

Carbonate, ausgenommen Waren der Unterpositionen 2836 20 00, 2836 40 00 und 2836 60 00; Peroxocarbonate (Percarbonate); handelsübliches Ammoniumcarbonat, Ammoniumcarbamat enthaltend

NS

2836 20 00

Dinatriumcarbonat (Soda)

S

2836 40 00

Kaliumcarbonate

S

2836 60 00

Bariumcarbonat

S

2837

Cyanide, Cyanidoxide und komplexe Cyanide

NS

2839

Silicate; handelsübliche Silicate der Alkalimetalle

NS



2840

Borate; Peroxoborate (Perborate)

NS

ex 2841

Salze der Säuren der Metalloxide oder Metallperoxide, ausgenommen Waren der Unterposition 2841 61 00

NS

2841 61 00

Kaliumpermanganat

S

2842

Andere Salze der anorganischen Säuren oder Peroxosäuren (einschließlich Aluminosilicate, auch chemisch nicht einheitlich), ausgenommen Azide

NS

2843

Edelmetalle in kolloidem Zustand; anorganische oder organische Verbindungen der Edelmetalle, auch chemisch nicht einheitlich; Edelmetallamalgame

NS

ex 2844 30 11

Cermets, an U 235 abgereichertes Uran oder Verbindungen dieses Erzeugnisses enthaltend, andere als in Rohform

NS

ex 2844 30 51

Cermets, Thorium oder Verbindungen dieses Erzeugnisses enthaltend, andere als in Rohform

NS

2845 90 90

Isotope (ausgenommen Isotope der Position 2844); anorganische oder organische Verbindungen dieser Isotope, auch chemisch nicht einheitlich, ausgenommen schweres Wasser (Deuteriumoxid) (Euratom), ausgenommen "Deuterium und andere Deuteriumverbindungen; Wasserstoff und seine Verbindungen, mit Deuterium angereichert; Mischungen und Lösungen, die diese Erzeugnisse enthalten (Euratom)"

NS

2846

Anorganische oder organische Verbindungen der Seltenerdmetalle, des Yttriums oder des Scandiums oder der Mischungen dieser Metalle

NS

2847 00 00

Wasserstoffperoxid, auch mit Harnstoff verfestigt

NS



ex 2849

Carbide, auch chemisch nicht einheitlich, ausgenommen Waren der Unterpositionen 2849 20 00 und 2849 90 30

NS

2849 20 00

Carbide des Siliciums, auch chemisch nicht einheitlich

S

2849 90 30

Carbide des Wolframs, auch chemisch nicht einheitlich

S

ex 2850 00

Hydride, Nitride, Azide und Boride, auch chemisch nicht einheitlich, ausgenommen Verbindungen, die zugleich Carbide der Position 2849 sind

NS

ex 2850 00 60

Silicide, auch chemisch nicht einheitlich

S

2852

Anorganische oder organische Verbindungen von Quecksilber, auch chemisch nicht einheitlich, ausgenommen Amalgame

NS

2853

Phosphide, auch chemisch nicht einheitlich, ausgenommen Ferrophosphor; andere anorganische Verbindungen (einschließlich destilliertes Wasser, Leitfähigkeitswasser oder Wasser von gleicher Reinheit); flüssige Luft (einschließlich von Edelgasen befreiter flüssiger Luft); Pressluft; Amalgame von anderen Metallen als Edelmetallen

NS

29

2903

Halogenderivate der Kohlenwasserstoffe

S

ex 2904

Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate der Kohlenwasserstoffe, auch halogeniert, ausgenommen Waren der Unterposition 2904 20 00

NS

2904 20 00

nur Nitro- oder nur Nitrosogruppen enthaltende Derivate

S

ex 2905

Acyclische Alkohole, ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate, ausgenommen Waren der Unterposition 2905 45 00, ausgenommen Waren der Unterpositionen 2905 43 00 und 2905 44

S

2905 45 00

Glycerin

NS

2906

Cyclische Alkohole, ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate

NS



ex 2907

Phenole, ausgenommen Waren der Unterpositionen 2907 15 90 und ex 2907 22 00; Phenolalkohole

NS

2907 15 90

Naphthole und ihre Salze, andere als 1-Naphthol

S

ex 2907 22 00

Hydrochinon

S

2908

Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate der Phenole oder Phenolalkohole

NS

2909

Ether, Etheralkohole, Etherphenole, Etheralkoholphenole, Alkoholperoxide, Etherperoxide, Ketonperoxide (auch chemisch nicht einheitlich); ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate

S

2910

Epoxide, Epoxyalkohole, Epoxyphenole und Epoxyether mit dreigliedrigem Ring; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate

NS

2911 00 00

Acetale und Halbacetale, auch mit anderen Sauerstoff-Funktionen, und ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate

NS

ex 2912

Aldehyde, auch mit anderen Sauerstoff-Funktionen; cyclische Polymere der Aldehyde; Paraformaldehyd, ausgenommen Waren der Unterposition 2912 41 00

NS

2912 41 00

Vanillin (4-Hydroxy-3-methoxybenzaldehyd)

S

2913 00 00

Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate der Erzeugnisse der Position 2912

NS

ex 2914

Ketone und Chinone, auch mit anderen Sauerstofffunktionen; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate, ausgenommen Waren der Unterpositionen 2914 11 00, ex 2914 29 und 2914 22 00

NS

2914 11 00

Aceton

S

ex 2914 29

Campher

S

2914 22 00

Cyclohexanon und Methylcyclohexanone

S



2915

Gesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate

S

ex 2916

Ungesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren, cyclische einbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate, ausgenommen Waren der Unterpositionen ex 2916 11 00, 2916 12 00 und 2916 14 00

NS

ex 2916 11 00

Acrylsäure

S

2916 12 00

Ester der Acrylsäure

S

2916 14 00

Ester der Methacrylsäure

S

ex 2917

Mehrbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate, ausgenommen Waren der Unterpositionen 2917 11 00, ex 2917 12 00, 2917 14 00, 2917 32 00, 2917 35 00 und 2917 36 00

NS

2917 11 00

Oxalsäure, ihre Salze und Ester

S

ex 2917 12 00

Adipinsäure und ihre Salze

S

2917 14 00

Maleinsäureanhydrid

S

2917 32 00

Dioctylorthophthalate

S

2917 35 00

Phthalsäureanhydrid

S

2917 36 00

Terephthalsäure und ihre Salze

S



ex 2918

Carbonsäuren mit zusätzlichen Sauerstoff-Funktionen und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate, ausgenommen Waren der Unterpositionen 2918 14 00, 2918 15 00, 2918 21 00, 2918 22 00 und 2918 29 00

NS

2918 14 00

Citronensäure

S

2918 15 00

Salze und Ester der Citronensäure

S

2918 21 00

Salicylsäure und ihre Salze

S

2918 22 00

o-Acetylsalicylsäure, ihre Salze und Ester

S

ex 2918 29 00

Sulfosalicylsäuren, Hydroxynaphthoesäuren; ihre Salze und Ester

S

2919

Ester der Phosphorsäuren und ihre Salze, einschließlich Lactophosphate; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate

NS

2920

Ester der anderen anorganischen Säuren der Nichtmetalle (ausgenommen Ester der Halogenwasserstoffsäuren) und ihre Salze; ihre Halogen-, Sulfo, Nitro- oder Nitrosoderivate

NS

2921

Verbindungen mit Aminofunktion

S

2922

Amine mit Sauerstoff-Funktionen

S

2923

Quartäre Ammoniumsalze und -hydroxide; Lecithine und andere Phosphoaminolipoide, auch chemisch nicht einheitlich

NS

ex 2924

Verbindungen mit Carbonsäureamidfunktion; Verbindungen mit Kohlensäureamidfunktion, ausgenommen Waren der Unterposition 2924 23 00

S

2924 23 00

2-Acetamidobenzoesäure (N-Acetylanthranilsäure) und ihre Salze

NS



2925

Verbindungen mit Carbonsäureimidfunktion (einschließlich Saccharin und seiner Salze) oder Verbindungen mit Iminfunktion

NS

ex 2926

Verbindungen mit Nitrilfunktion, ausgenommen Waren der Unterposition 2926 10 00

NS

2926 10 00

Acrylnitril

S

2927 00 00

Diazo-, Azo- oder Azoxyverbindungen

S

2928 00 90

Organische Derivate des Hydrazins oder des Hydroxylamins, ausgenommen N,N-Bis(2-methoxyethyl)hydroxylamin

NS

2929 10 00

Isocyanate

S

2929 90 00

Andere Verbindungen mit anderen Stickstoff-Funktionen

NS

2930 20 00

Thiocarbamate und Dithiocarbamate; Thiurammono-, -di- oder -tetrasulfide; Dithiocarbonate (Xanthate)

NS

2930 30 00

ex 2930 90 98

2930 40 90

Methionine, Captafol (ISO) und Methamidophos (ISO) sowie andere organische Thioverbindungen, andere als Dithiocarbonate (Xanthate)

S

2930 60 00

2930 70 00

2930 80 00

2930 90 13

2930 90 16

ex 2930 90 98

2931 00

Andere organisch-anorganische Verbindungen

NS



ex 2932

Heterocyclische Verbindungen, nur mit Sauerstoff als Heteroatom(e), ausgenommen Waren der Unterpositionen 2932 12 00, 2932 13 00 und ex 2932 20 90

NS

2932 12 00

2-Furaldehyd (Furfural)

S

2932 13 00

Furfurylalkohol und Tetrahydrofurfurylalkohol

S

ex 2932 20 90

Cumarin, Methylcumarine und Ethylcumarine

S

ex 2933

Heterocyclische Verbindungen, nur mit Stickstoff als Heteroatom(e), ausgenommen Waren der Unterposition 2933 61 00

NS

2933 61 00

Melamin

S

2934

Nucleinsäuren und ihre Salze, auch chemisch nicht einheitlich; andere heterocyclische Verbindungen

NS

2935 10 00

N-Methylperfluoroctansulfonamid

S

2935 20 00

N-Ethylperfluoroctansulfonamid

2935 30 00

N-Ethyl-N-(2-hydroxyethyl)perfluoroctansulfonamid

2935 40 00

N-(2-Hydroxyethyl)-N-methylperfluoroctansulfonamid

2935 50 00

andere Perfluoroctansulfonamide

2935 90 90

andere Sulfonamide

2938

Natürliche, auch synthetisch hergestellte Glykoside, ihre Salze, Ether, Ester und anderen Derivate

NS

ex 2940 00 00

Chemisch reine Zucker, ausgenommen Saccharose, Lactose, Maltose, Glucose und Fructose (Lävulose), ausgenommen Rhamnose, Raffinose und Mannose; Zuckerether, Zuckeracetale und Zuckerester und ihre Salze, ausgenommen Erzeugnisse der Positionen 2937, 2938 oder 2939

S

ex 2940 00 00

Rhamnose, Raffinose und Mannose

NS

2941 20 30

Dihydrostreptomycin, seine Salze, Ester und Hydrate

NS

2942 00 00

Andere organische Verbindungen

NS



S-6b

31

3102 21 00

Ammoniumsulfat

NS

3102 40

Mischungen von Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter) und Calciumcarbonat oder anderen nicht düngenden anorganischen Stoffen

NS

3102 50 00

Natriumnitrat (Natronsalpeter)

NS

3102 60 00

Doppelsalze und Mischungen von Calciumnitrat (Kalksalpeter) und Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter)

NS

3103 11 00

Superphosphate

S

3103 19 00

3105

Mineralische oder chemische Düngemittel, zwei oder drei der düngenden Stoffe Stickstoff, Phosphor und Kalium enthaltend; andere Düngemittel; Erzeugnisse dieses Kapitels in Tabletten oder ähnlichen Formen oder in Packungen mit einem Rohgewicht von 10 kg oder weniger

S

32

ex Kapitel 32

Gerb- und Farbstoffauszüge; Tannine und ihre Derivate; Farbstoffe, Pigmente und andere Farbmittel; Anstrichfarben und Lacke; Kitte; Tinten; ausgenommen Waren der Positionen 3204 und 3206, ausgenommen Waren der Unterpositionen 3201 90 20, ex 3201 90 90 (Eukalyptustannate), ex 3201 90 90 (Tanninderivate des Gambierstrauchs und der Myrobolanen) und ex 3201 90 90 (andere Tannate pflanzlichen Ursprungs)

NS

3201 20 00

Mimosaauszug

NS

3204

Synthetische organische Farbmittel, auch chemisch einheitlich; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel auf der Grundlage synthetischer organischer Farbmittel; synthetische organische Erzeugnisse von der als fluoreszierende Aufheller oder als Luminophore verwendeten Art, auch chemisch einheitlich

S

3206

Andere Farbmittel; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel, ausgenommen solche der Positionen 3203, 3204 oder 3205; anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art, auch chemisch einheitlich

S



33

Kapitel 33

Ätherische Öle und Resinoide; zubereitete Riech-, Körperpflege- oder Schönheitsmittel

NS

34

Kapitel 34

Seifen, organische grenzflächenaktive Stoffe, zubereitete Waschmittel, zubereitete Schmiermittel, künstliche Wachse, zubereitete Wachse, Schuhcreme, Scheuerpulver und dergleichen, Kerzen und ähnliche Erzeugnisse, Modelliermassen, "Dentalwachs" und Zubereitungen für zahnärztliche Zwecke auf der Grundlage von Gips

NS

35

3501

Casein, Caseinate und andere Caseinderivate; Caseinleime

S

3502 90 90

Albuminate und andere Albuminderivate

NS

3503 00

Gelatine (auch in quadratischen oder rechteckigen Blättern, auch an der Oberfläche bearbeitet oder gefärbt) und ihre Derivate; Hausenblase; andere Leime tierischen Ursprungs, ausgenommen Caseinleime der Position 3501

NS

3504 00

Peptone und ihre Derivate; andere Eiweißstoffe und ihre Derivate, anderweitig weder genannt noch inbegriffen; Hautpulver, auch chromiert

NS

3505 10 50

Veretherte Stärken und veresterte Stärken

NS

3506

Zubereitete Leime und andere zubereitete Klebstoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen; zur Verwendung als Klebstoff geeignete Erzeugnisse aller Art in Aufmachungen für den Einzelverkauf mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger

NS

3507

Enzyme; zubereitete Enzyme, anderweit weder genannt noch inbegriffen

S

36

Kapitel 36

Pulver und Sprengstoffe; pyrotechnische Artikel; Zündhölzer; Zündmetall-Legierungen; leicht entzündliche Stoffe

NS

37

Kapitel 37

Erzeugnisse zu fotografischen oder kinematografischen Zwecken

NS



38

ex Kapitel 38

Verschiedene Erzeugnisse der chemischen Industrie, ausgenommen Waren der Positionen 3802 und 3817 00, der Unterpositionen 3823 12 00 und 3823 70 00, der Position 3825, ausgenommen Waren der Unterpositionen 3809 10 und 3824 60

NS

3802

Aktivkohle; aktivierte natürliche mineralische Stoffe; tierisches Schwarz, auch ausgebraucht

S

3817 00

Alkylbenzol-Gemische und Alkylnaphthalin-Gemische, ausgenommen Waren der Positionen 2707 oder 2902

S

3823 12 00

Ölsäure

S

3823 70 00

technische Fettalkohole

S

3825

Rückstände der chemischen Industrie oder verwandter Industrien, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Siedlungsabfälle; Klärschlamm; andere in Anmerkung 6 zu diesem Kapitel genannte Abfälle

S

S-7a

39

ex Kapitel 39

Kunststoffe und Waren daraus, ausgenommen Waren der Positionen 3901, 3902, 3903 und 3904, der Unterpositionen 3906 10 00, 3907 10 00, 3907 61 00, 3907 69 00 und 3907 99, der Positionen 3908 und 3920 und der Unterpositionen ex 3921 90 10 und 3923 21 00

NS

3901

Polymere des Ethylens, in Primärformen

S

3902

Polymere des Propylens oder anderer Olefine, in Primärformen

S

3903

Polymere des Styrols, in Primärformen

S

3904

Polymere des Vinylchlorids oder anderer halogenierter Olefine, in Primärformen

S

3906 10 00

Poly(methylmethacrylat)

S

3907 10 00

Polyacetale

S



3907 61 00

Poly(ethylenterephthalat) in Primärformen mit einer Viskositätszahl von 78 ml/g oder mehr

NS

3907 69 00

Andere Poly(ethylenterephthalate)

S

3907 99

Andere Polyester, andere als ungesättigt

S

3908

Polyamide in Primärformen

S

3920

Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage

S

ex 3921 90 10

Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus Polyester, andere als aus Zellkunststoff, andere als gewellte Folien und Platten

S

3923 21 00

Säcke, Beutel (einschließlich Tüten), aus Polymeren des Ethylens

S

S-7b

40

ex Kapitel 40

Kautschuk und Waren daraus, ausgenommen Waren der Position 4010

NS

4010

Förderbänder und Treibriemen, aus vulkanisiertem Kautschuk

S

S-8a

41

ex 4104

Gegerbte, auch getrocknete Häute und Felle von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln) oder von Pferden und anderen Einhufern, enthaart, auch gespalten, aber nicht zugerichtet, ausgenommen Waren der Unterpositionen 4104 41 19 und 4104 49 19

S

ex 4106 31 00

Gegerbte, auch getrocknete Häute und Felle von Schweinen, enthaart, in nassem Zustand (einschließlich wet-blue), gespalten, aber nicht zugerichtet, oder in getrocknetem Zustand (crust), auch gespalten, aber nicht zugerichtet

NS

4106 32 00

4107

Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, einschließlich Pergament oder Rohhautleder, von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln) oder von Pferden und anderen Einhufern, enthaart, auch gespalten, ausgenommen Leder der Position 4114

S



4112 00 00

Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, einschließlich Pergament oder Rohhautleder, von Schafen oder Lämmern, enthaart, auch gespalten, ausgenommen Leder der Position 4114

S

ex 4113

Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, einschließlich Pergament- oder Rohhautleder, von anderen Tieren, enthaart, auch gespalten, ausgenommen Leder der Position 4114, ausgenommen Waren der Unterposition 4113 10 00

NS

4113 10 00

Von Ziegen oder Zickeln

S

4114

Sämischleder (einschließlich Neusämischleder); Lackleder und folienkaschierte Lackleder; metallisierte Leder

S

4115 10 00

rekonstituiertes Leder auf der Grundlage von Leder oder Lederfasern hergestellt, in Platten, Blättern oder Streifen, auch in Rollen

S

S-8b

42

ex Kapitel 42

Lederwaren; Sattlerwaren; Reiseartikel, Handtaschen und ähnliche Behältnisse; Waren aus Därmen; ausgenommen Waren der Positionen 4202 und 4203

NS

4202

Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen

S

4203

Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Leder oder rekonstituiertem Leder

S

43

Kapitel 43

Pelzfelle und künstliches Pelzwerk; Waren daraus

NS



S-9a

44

ex Kapitel 44

Holz und Holzwaren, ausgenommen Waren der Positionen 4410, 4411, 4412, der Unterpositionen 4418 10, 4418 20 10, 4418 73 10, 4418 74 00, 4420 10 11, 4420 90 10 und 4420 90 91; Holzkohle

NS

4410

Spanplatten, "oriented strand board"-Platten (OSB) und ähnliche Platten (z. B. "waferboard"-Platten) aus Holz oder anderen holzigen Stoffen, auch mit Harz oder anderen organischen Bindemitteln hergestellt

S

4411

Faserplatten aus Holz oder anderen holzigen Stoffen, auch mit Harz oder anderen organischen Stoffen hergestellt

S

4412

Sperrholz, furniertes Holz und ähnliches Lagenholz

S

4418 10

Fenster, Fenstertüren, Rahmen und Verkleidungen, aus Holz

S

4418 20 10

Türen und Rahmen dafür, Türverkleidungen und -schwellen, aus tropischem Holz im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu Kapitel 44

S

4418 73 10

Zusammengesetzte Fußbodenplatten, für Mosaikfußböden, aus Holz

S

4418 74 00

4420 10 11

Statuetten und andere Ziergegenstände, aus tropischem Holz im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu Kapitel 44; Hölzer mit Einlegearbeit (Intarsien oder Marketerie); Schmuckkassetten, Besteckkästchen und ähnliche Waren, und Innenausstattungsgegenstände aus Holz, ausgenommen Waren des Kapitels 94, aus tropischem Holz im Sinne der zusätzlichen Anmerkung 2 zu Kapitel 44

S

4420 90 10

4420 90 91

S-9b

45

ex Kapitel 45

Kork und Korkwaren, ausgenommen Waren der Position 4503

NS

4503

Waren aus Naturkork

S

46

Kapitel 46

Flechtwaren und Korbmacherwaren    

S



S-11a

50

Kapitel 50

Seide

S

51

ex Kapitel 51

Wolle, feine und grobe Tierhaare, ausgenommen Waren der Position 5105; Garne und Gewebe aus Rosshaar

S

52

Kapitel 52

Baumwolle

S

53

Kapitel 53

Andere pflanzliche Spinnstoffe; Papiergarne und Gewebe aus Papiergarnen

S

54

Kapitel 54

Synthetische oder künstliche Filamente; Streifen und dergleichen aus synthetischer oder künstlicher Spinnmasse

S

55

Kapitel 55

Synthetische oder künstliche Spinnfasern

S

56

Kapitel 56

Watte, Filze und Vliesstoffe; Spezialgarne; Bindfäden, Seile und Taue; Seilerwaren

S

57

Kapitel 57

Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen

S

58

Kapitel 58

Spezialgewebe; getuftete Spinnstofferzeugnisse; Spitzen; Tapisserien; Posamentierwaren; Stickereien

S

59

Kapitel 59

Getränkte, bestrichene, überzogene oder mit Lagen versehene Gewebe; Waren des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen

S

60

Kapitel 60

Gewirke und Gestricke

S

S-11b

61

Kapitel 61

Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken

S

62

Kapitel 62

Kleidung und Bekleidungszubehör, ausgenommen aus Gewirken oder Gestricken

S

63

Kapitel 63

Andere konfektionierte Spinnstoffwaren; Warenzusammenstellungen; Altwaren und Lumpen

S

S-12a

64

Kapitel 64

Schuhe, Gamaschen und ähnliche Waren; Teile davon

S



S-12b

65

Kapitel 65

Kopfbedeckungen und Teile davon

NS

66

Kapitel 66

Regenschirme, Sonnenschirme, Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und Teile davon

S

67

Kapitel 67

Zugerichtete Federn und Daunen und Waren aus Federn oder Daunen; künstliche Blumen; Waren aus Menschenhaaren

NS

S-13

68

Kapitel 68

Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen

NS

69

Kapitel 69

Keramische Waren

S

70

Kapitel 70

Glas und Glaswaren

S

S-14

71

ex Kapitel 71

Echte Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteine oder Schmucksteine, Edelmetalle, Edelmetallplattierungen und Waren daraus; Fantasieschmuck; Münzen; ausgenommen Waren der Position 7117

NS

7117

Fantasieschmuck

S

S-15a

72

7202

Ferrolegierungen

S

73

Kapitel 73

Waren aus Eisen oder Stahl

NS

S-15b

74

Kapitel 74

Kupfer und Waren daraus

S

75

7505 12 00

Stangen (Stäbe) und Profile, aus Nickellegierungen

NS

7505 22 00

Draht, aus Nickellegierungen

NS

7506 20 00

Bleche, Bänder und Folien, aus Nickellegierungen

NS

7507 20 00

Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke, aus Nickel

NS

76

ex Kapitel 76

Aluminium und Waren daraus, ausgenommen Waren der Position 7601

S



78

ex Kapitel 78

Blei und Waren daraus, ausgenommen Waren der Position 7801

S

7801 99

nichtraffiniertes Blei in Rohform und anderes als Antimon als gewichtsmäßig vorherrschendes anderes Element enthaltend

NS

79

ex Kapitel 79

Zink und Waren daraus, ausgenommen Waren der Positionen 7901 und 7903

S

81

ex Kapitel 81

Andere unedle Metalle; Cermets; Waren daraus, ausgenommen Waren der Unterpositionen 8101 10 00, 8102 10 00, 8102 94 00, 8109 20 00, 8110 10 00, 8112 21 90, 8112 51 00, 8112 59 00, 8112 92 und 8113 00 20, ausgenommen Waren der Unterpositionen 8101 94 00, 8104 11 00, 8104 19 00, 8107 20 00, 8108 20 00 und 8108 30 00

S

8101 94 00

Wolfram in Rohform, einschließlich nur gesinterter Stangen (Stäbe)

NS

8104 11 00

Magnesium in Rohform, mit einem Magnesiumgehalt von 99,8 GHT oder mehr

NS

8104 19 00

Magnesium in Rohform (ausgenommen Waren der Unterposition 8104 11 00)

NS

8107 20 00

Cadmium in Rohform; Pulver

NS

8108 20 00

Titan in Rohform; Pulver

NS

8108 30 00

Abfälle und Schrott aus Titan

NS

82

Kapitel 82

Werkzeuge, Schneidewaren und Essbestecke, aus unedlen Metallen; Teile davon, aus unedlen Metallen

S

83

Kapitel 83

Verschiedene Waren aus unedlen Metallen

S



S-16

84

ex Kapitel 84

Kernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und mechanische Geräte; Teile davon; ausgenommen Waren der Unterpositionen 8401 10 00 und 8407 21 10

NS

8401 10 00

Kernreaktoren (Euratom)

S

8407 21 10

Außenbordmotoren, mit einem Hubraum von 325 cm3 oder weniger

S

85

ex Kapitel 85

Elektrische Maschinen, Apparate, Geräte und andere elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Bild- und Tonaufzeichnungs- oder -wiedergabegeräte für das Fernsehen, Teile und Zubehör für diese Geräte, ausgenommen Waren der Unterpositionen 8516 50 00, 8517 69 30, ex 8517 70 00, 8519 20, 8519 30 00, 8519 81 11 bis 8519 81 45, 8519 81 70, ex 8519 89 00, der Positionen 8521, 8525 und 8527, der Unterpositionen 8528 49, 8528 59 und 8528 69 bis 8528 72, der Position 8529 und der Unterpositionen 8540 11 und 8540 12

NS

8516 50 00

Mikrowellenherde

S

8517 69 30

Empfangsgeräte für den Funksprech- oder Funktelegrafieverkehr

S

ex 8517 70 00

Antennen und Antennenreflektoren aller Art, andere als Antennen für Geräte für den Funksprech- und Funktelegrafieverkehr; Teile, die erkennbar mit diesen Waren verwendet werden

S

8519 20

Geräte, die durch Eingabe von Münzen, Banknoten, Bankkarten, Wertmarken oder anderer Zahlungsmittel betätigt werden; Plattenteller (Plattendecks)

S

8519 30 00

8519 81 11 bis 8519 81 45

Tonwiedergabegeräte (einschließlich Kassettenabspielgeräte), ohne eingebaute Tonaufnahmevorrichtung

S

8519 81 70

Andere Magnetbandgeräte für die Tonaufnahme und Tonwiedergabe

S

ex 8519 89 00

Andere Tonwiedergabegeräte, ohne eingebaute Tonaufnahmevorrichtung

S



ex 8521

Videogeräte zur Bild- und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe, auch mit eingebautem Videotuner, ausgenommen Waren der Unterposition 8521 90 00

S

8521 90 00

Videogeräte zur Bild- und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe, auch mit eingebautem Videotuner (ausgenommen Magnetbandgeräte)

NS

8525

Sendegeräte für den Rundfunk oder das Fernsehen, auch mit eingebautem Empfangsgerät oder Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegerät; Fernsehkameras; digitale Fotoapparate und Videokameraaufnahmegeräte

S

8527

Rundfunkempfangsgeräte, auch in einem gemeinsamen Gehäuse mit einem Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegerät oder einer Uhr kombiniert

S

8528 49 00

Monitore und Projektoren, ohne eingebautes Fernsehempfangsgerät, andere als von der ausschließlich oder hauptsächlich in einem automatischen Datenverarbeitungssystem der Position 8471 verwendeten Art; Fernsehempfangsgeräte, auch mit eingebautem Rundfunkempfangsgerät oder Ton- oder Bildaufzeichnungs- oder -wiedergabegerät

S

8528 59 00

8528 69 bis 8528 72

8529

Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Geräte der Positionen 8525 bis 8528 bestimmt

S

8540 11 00

Kathodenstrahlröhren für Fernsehempfangsgeräte, einschließlich Kathodenstrahlröhren für Videomonitore, für mehrfarbiges oder einfarbiges Bild

S

8540 12 00

S-17a

86

Kapitel 86

Schienenfahrzeuge und ortsfestes Gleismaterial; Teile davon; mechanische (auch elektromechanische) Signalgeräte für Verkehrswege    

NS



S-17b

87

ex Kapitel 87

Zugmaschinen, Kraftwagen, Krafträder, Fahrräder und andere nicht schienengebundene Landfahrzeuge, Teile davon und Zubehör, ausgenommen Positionen 8702, 8703, 8704, 8705, 8706 00, 8707, 8708, 8709, 8711, 8712 00 und 8714

NS

8702

Kraftfahrzeuge zum Befördern von 10 oder mehr Personen, einschließlich Fahrer

S

8703

Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt (ausgenommen solche der Position 8702), einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen

S

8704

Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren

S

8705

Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken, nicht hauptsächlich zur Personen- oder Güterbeförderung bestimmt (z. B. Abschleppwagen, Kranwagen, Feuerwehrwagen, Betonmischwagen, Straßenkehrwagen, Straßensprengwagen, Werkstattwagen, Wagen mit Röntgenanlage)

S

8706 00

Fahrgestelle für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, mit Motor

S

8707

Karosserien (einschließlich Fahrerhäuser), für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705

S

8708

Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705

S

8709

Kraftkarren ohne Hebevorrichtung, von der in Fabriken, Lagerhäusern, Hafenanlagen oder auf Flugplätzen zum Kurzstreckentransport von Waren verwendeten Art; Zugkraftkarren, von der auf Bahnhöfen verwendeten Art; Teile davon

S

8711

Krafträder (einschließlich Mopeds) und Fahrräder mit Hilfsmotor, auch mit Beiwagen; Beiwagen

S

8712 00

Zweiräder und andere Fahrräder (einschließlich Lastendreiräder), ohne Motor

S

8714

Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713

S



88

Kapitel 88

Luftfahrzeuge und Raumfahrzeuge, Teile davon

NS

89

Kapitel 89

Wasserfahrzeuge und schwimmende Vorrichtungen

NS

S-18

90

Kapitel 90

Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und -geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Teile davon und Zubehör

S

91

Kapitel 91

Uhrmacherwaren

S

92

Kapitel 92

Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente

NS

S-20

94

ex Kapitel 94

Möbel; medizinisch-chirurgische Möbel; Bettausstattungen und ähnliche Waren; Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen; vorgefertigte Gebäude, ausgenommen Waren der Position 9405

NS

9405

Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen, mit fest angebrachter Lichtquelle, und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen

S

95

ex Kapitel 95

Spielzeug, Spiele, Unterhaltungsartikel und Sportgeräte; Teile davon und Zubehör; ausgenommen Waren der Unterpositionen 9503 00 35 bis 9503 00 99

NS

9503 00 35 bis 9503 00 99

Anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art

S

96

Kapitel 96

Verschiedene Waren

NS

"

ANHANG II

"ANHANG IX

Liste der Waren, die unter die Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung nach Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe b fallen

Ungeachtet der Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (im Folgenden "KN") dient die Warenbezeichnung nur als Anhaltspunkt, da für die Gewährung der Zollpräferenzen die KN-Codes maßgebend sind. Bei KN-Codes mit dem Präfix "ex" ist sowohl der KN-Code als auch die entsprechende Warenbezeichnung für die Gewährung der Zollpräferenzen maßgebend.

Die Aufnahme von Waren, deren KN-Code mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet ist, unterliegt den einschlägigen Unionsbestimmungen.

In der Spalte "Abschnitt" ist der jeweilige APS-Abschnitt angegeben (Artikel 2 Buchstabe h).

In der Spalte "Kapitel" ist das jeweilige von einem APS-Abschnitt erfasste KN-Kapitel angegeben (Artikel 2 Buchstabe i).


Der Einfachheit halber werden die Waren in Gruppen aufgeführt. Diese können auch Waren umfassen, für welche die Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs aufgehoben wurden oder ausgesetzt sind.

Abschnitt

Kapitel

KN-Code

Warenbezeichnung

S-1a

01

0101 29 90

Pferde, lebend, andere als reinrassige Zuchttiere, andere als zum Schlachten

0101 30 00

Esel, lebend

0101 90 00

Maultiere und Maulesel, lebend

0104 20 10 *

Reinrassige Zuchtziegen, lebend

0106 14 10

Hauskaninchen, lebend

0106 39 10

Tauben, lebend

02

0205 00

Fleisch von Pferden, Eseln, Maultieren oder Mauleseln, frisch, gekühlt oder gefroren

0206 80 91

Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Pferden, Eseln, Maultieren oder Mauleseln, frisch oder gekühlt, nicht zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen bestimmt

0206 90 91

Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Pferden, Eseln, Maultieren oder Mauleseln, gefroren, nicht zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen bestimmt

0207 14 91

Lebern, gefroren, von Hühnern

0207 27 91

Lebern, gefroren, von Truthühnern

0207 45 95

0207 55 95

0207 60 91

Lebern, gefroren, von Enten, Gänsen oder Perlhühnern, andere als Fettlebern von Enten oder Gänsen

ex 0208

Anderes Fleisch und andere genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, frisch, gekühlt oder gefroren, ausgenommen Waren der Unterposition 0208 40 20

0210 99 10

Fleisch von Pferden, gesalzen, in Salzlake oder getrocknet

0210 99 59

Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert, andere als Zwerchfellpfeiler (Nierenzapfen) und Saumfleisch

ex 0210 99 85

Schlachtnebenerzeugnisse von Schafen und Ziegen, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert

ex 0210 99 85

Schlachtnebenerzeugnisse, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert, andere als Geflügellebern, andere als von Hausschweinen, Rindern, Schafen oder Ziegen



04

0403 10 51

Joghurt, aromatisiert oder mit Zusatz von Früchten, Nüssen oder Kakao

0403 10 53

0403 10 59

0403 10 91

0403 10 93

0403 10 99

0403 90 71

Buttermilch, saure Milch und saurer Rahm, Kefir und andere fermentierte oder gesäuerte Milch (einschließlich Rahm), aromatisiert oder mit Zusatz von Früchten, Nüssen oder Kakao

0403 90 73

0403 90 79

0403 90 91

0403 90 93

0403 90 99

0405 20 10

Milchstreichfette mit einem Fettgehalt von 39 GHT bis 75 GHT

0405 20 30

0407 19 90

0407 29 90

0407 90 90

Vogeleier in der Schale, frisch, haltbar gemacht oder gekocht, andere als von Hausgeflügel

0409 00 00

Natürlicher Honig

0410 00 00

Genießbare Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen

05

0511 99 39

Natürliche Schwämme tierischen Ursprungs, andere als roh

S-1b

03

Kapitel 3 1

Fische und Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere

S-2a

06

Kapitel 6

Lebende Pflanzen und Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen und Wurzelstöcke; Waren des Blumenhandels



S-2b

07

0701

Kartoffeln, frisch oder gekühlt

0703 10

Speisezwiebeln und Schalotten, frisch oder gekühlt

0703 90 00

Porree/Lauch und andere Gemüse der Allium spp., frisch oder gekühlt

0704

Kohl, Blumenkohl/Karfiol, Kohlrabi, Wirsingkohl und ähnliche genießbare Kohlarten der Gattung Brassica, frisch oder gekühlt

0705

Salate (Lactuca sativa) und Chicorée (Cichorium spp.), frisch oder gekühlt

0706

Karotten und Speisemöhren, Speiserüben, Rote Rüben, Schwarzwurzeln, Knollensellerie, Rettiche und ähnliche genießbare Wurzeln, frisch oder gekühlt

ex 0707 00 05

Gurken, frisch oder gekühlt, vom 16. Mai bis 31. Oktober

0708

Hülsenfrüchte, auch ausgelöst, frisch oder gekühlt

0709 20 00

Spargel, frisch oder gekühlt

0709 30 00

Auberginen, frisch oder gekühlt

0709 40 00

Sellerie, ausgenommen Knollensellerie, frisch oder gekühlt

0709 51 00

Pilze, frisch oder gekühlt, ausgenommen Waren der Unterposition 0709 59 50

ex 0709 59

0709 60 10

Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack, frisch oder gekühlt

0709 60 99

Früchte der Gattungen "Capsicum" oder "Pimenta", frisch oder gekühlt (ausgenommen zum Herstellen von Capsaicin, von alkoholhaltigen Capsicum-Oleoresinen, zum industriellen Herstellen von ätherischen Ölen oder von Resinoiden sowie Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack)

0709 70 00

Gartenspinat, Neuseelandspinat und Gartenmelde, frisch oder gekühlt

0709 92 10*

Oliven, frisch oder gekühlt, zu anderen Zwecken als zur Ölgewinnung bestimmt

0709 99 10

Salate (ausgenommen solche der Art Lactuca sativa sowie Chicorée (Cichorium spp.)), frisch oder gekühlt

0709 99 20

Mangold und Karde, frisch oder gekühlt



0709 93 10

Zucchini (Courgettes), frisch oder gekühlt

0709 99 40

Kapern, frisch oder gekühlt

0709 99 50

Fenchel, frisch oder gekühlt

ex 0709 91 00

Artischocken, frisch oder gekühlt, vom 1. Juli bis 31. Oktober

0709 93 90

0709 99 90

Anderes Gemüse, frisch oder gekühlt

0710

Gemüse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren

ex 0711

Gemüse, vorläufig haltbar gemacht (z. B. durch Schwefeldioxid oder in Wasser, dem Salz, Schwefeldioxid oder andere vorläufig konservierend wirkende Stoffe zugesetzt sind), zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet, ausgenommen Waren der Unterposition 0711 20 90

ex 0712

Gemüse, getrocknet, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, als Pulver oder sonst zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitet, ausgenommen Oliven und Waren der Unterposition 0712 90 19

0713

Getrocknete, ausgelöste Hülsenfrüchte, auch geschält oder zerkleinert

0714 20 10 *

Süßkartoffeln, frisch, ganz, zum menschlichen Verzehr

0714 20 90

Süßkartoffeln, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch in Stücken oder in Form von Pellets, andere als frisch, ganz, zum menschlichen Verzehr

0714 90 90

Topinambur und ähnliche Wurzeln und Knollen mit hohem Gehalt an Inulin, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch in Stücken oder in Form von Pellets; Mark des Sagobaums



08

0802 11 90

Mandeln, frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutet, andere als bittere Mandeln

0802 12 90

0802 21 00

Haselnüsse (Corylus spp.), frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutet

0802 22 00

0802 31 00

Walnüsse, frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutet

0802 32 00

0802 41 00

0802 42 00

Esskastanien (Castanea spp.), frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutet

0802 51 00

0802 52 00

Pistazien, frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutet

0802 61 00

0802 62 00

Macadamia-Nüsse, frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutet

0802 90 50

Pinienkerne und andere Früchte von Pinus spp., frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutet

0802 90 85

Andere Schalenfrüchte, frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutet

0803 10 10

Mehlbananen, frisch

0803 10 90

0803 90 90

Bananen, einschl. Mehlbananen, getrocknet

0804 10 00

Datteln, frisch oder getrocknet

0804 20 10

Feigen, frisch oder getrocknet

0804 20 90

0804 30 00

Ananas, frisch oder getrocknet

0804 40 00

Avocadofrüchte, frisch oder getrocknet

ex 0805 21

Mandarinen (einschließlich Tangerinen und Satsumas), Clementinen, Wilkings und ähnliche Kreuzungen von Zitrusfrüchten, frisch oder getrocknet, vom 1. März bis 31. Oktober

ex 0805 22 00

ex 0805 29 00



0805 40 00

Pampelmusen und Grapefruits, frisch oder getrocknet

0805 50 90

Limetten (Citrus aurantifolia, Citrus latifolia), frisch oder getrocknet

0805 90 00

Andere Zitrusfrüchte, frisch oder getrocknet

ex 0806 10 10

Tafeltrauben, frisch, vom 1. Januar bis 20. Juli und vom 21. November bis 31. Dezember, andere als der Sorte "Empereur" (Vitis vinifera cv.), vom 1. bis 31. Dezember

0806 10 90

Andere Trauben, frisch

ex 0806 20

Weintrauben, getrocknet, ausgenommen Waren der Unterposition ex 0806 20 30, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Fassungsvermögen von über 2 kg

0807 11 00

Melonen (einschließlich Wassermelonen), frisch

0807 19 00

0808 10 10

Mostäpfel, frisch, lose geschüttet ohne Zwischenlagen, vom 16. September bis 15. Dezember

0808 30 10

Mostbirnen, lose geschüttet ohne Zwischenlagen, vom 1. August bis 31. Dezember

ex 0808 30 90

Andere Mostbirnen, frisch, vom 1. Mai bis 30. Juni

0808 40 00

Quitten, frisch

ex 0809 10 00

Aprikosen/Marillen, frisch, vom 1. Januar bis 31. Mai und vom 1. August bis 31. Dezember

0809 21 00

Sauerkirschen/Weichseln (Prunus cerasus), frisch

ex 0809 29 00

Kirschen, frisch, vom 1. Januar bis 20. Mai und vom 11. August bis 31. Dezember, andere als Sauerkirschen/Weichseln (Prunus cerasus)

ex 0809 30

Pfirsiche, einschließlich Brugnolen und Nektarinen, frisch, vom 1. Januar bis 10. Juni und vom 1. Oktober bis 31. Dezember

ex 0809 40 05

Pflaumen, frisch, vom 1. Januar bis 10. Juni und vom 1. Oktober bis 31. Dezember

0809 40 90

Schlehen, frisch

ex 0810 10 00

Erdbeeren, frisch, vom 1. Januar bis 30. April und vom 1. August bis 31. Dezember

0810 20

Himbeeren, Brombeeren, Maulbeeren und Loganbeeren, frisch



0810 30

Schwarze, weiße oder rote Johannisbeeren und Stachelbeeren, frisch

0810 40 30

Heidelbeeren der Art Vaccinium myrtillus, frisch

0810 40 50

Früchte der Arten Vaccinium macrocarpon und Vaccinium corymbosum, frisch

0810 40 90

Andere Früchte der Gattung Vaccinium, frisch

0810 50 00

Kiwis, frisch

0810 60 00

Durian, frisch

0810 70 00

Kaki, frisch

0810 90 75

Andere Früchte, frisch

0811

Früchte und Nüsse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln

0812

Früchte und Nüsse, vorläufig haltbar gemacht (z.B. durch Schwefeldioxid oder in Wasser, dem Salz, Schwefeldioxid oder andere vorläufig konservierend wirkende Stoffe zugesetzt sind), zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet

0813 10 00

Aprikosen/Marillen, getrocknet

0813 20 00

Pflaumen, getrocknet

0813 30 00

Äpfel, getrocknet

0813 40 10

Pfirsiche, einschließlich Brugnolen und Nektarinen, getrocknet

0813 40 30

Birnen, getrocknet

0813 40 50

Papaya-Früchte, getrocknet

0813 40 95

Andere Früchte, getrocknet, andere als solche der Positionen 0801 bis 0806

0813 50 12

Mischungen von getrockneten Früchten, anderen als solchen der Positionen 0801 bis 0806, von Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschu-Äpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Passionsfrüchten, Karambolen und Pitahayas, ohne Pflaumen

0813 50 15

Andere Mischungen von getrockneten Früchten, andere als solche der Positionen 0801 bis 0806, ohne Pflaumen

0813 50 19

Mischungen von getrockneten Früchten, andere als solche der Positionen 0801 bis 0806, mit Pflaumen

0813 50 31

Mischungen ausschließlich von tropischen Nüssen der Positionen 0801 und 0802



0813 50 39

Mischungen ausschließlich von Schalenfrüchten der Positionen 0801 und 0802, anderen als von tropischen Nüssen

0813 50 91

Andere Mischungen von getrockneten Früchten oder von Schalenfrüchten des Kapitels 8, ohne Pflaumen oder Feigen

0813 50 99

Andere Mischungen von getrockneten Früchten oder von Schalenfrüchten des Kapitels 8

0814 00 00

Schalen von Zitrusfrüchten oder von Melonen (einschließlich Wassermelonen), frisch, gefroren, getrocknet oder zum vorläufigen Haltbarmachen in Salzlake oder in Wasser mit einem Zusatz von anderen Stoffen eingelegt

S-2c

09

Kapitel 9

Kaffee, Tee, Mate und Gewürze

S-2d

10

1008 50 00

Reismelde (Chenopodium quinoa)

11

1104 29 17

Getreidekörner, geschält, auch geschnitten oder geschrotet (ausgenommen Gerste, Hafer, Mais, Reis und Weizen)

1105

Mehl, Grieß, Pulver, Flocken, Granulat und Pellets von Kartoffeln

1106 10 00

Mehl, Grieß und Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713

1106 30

Mehl, Grieß und Pulver der Waren des Kapitels 8

1108 20 00

Inulin

12

ex Kapitel 12

Ölsamen und ölhaltige Früchte; verschiedene Samen und Früchte, Pflanzen zum Gewerbe- oder Heilgebrauch; Stroh und Futter, ausgenommen Waren der Position 1210 und der Unterpositionen 1212 91 und 1212 93 00;

13

Kapitel 13

Schellack; Gummen, Harze und andere Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge

S-3

15

1501 90 00

Geflügelfett, anderes als solches der Positionen 0209 oder 1503

1502 10 90

1502 90 90

Fett von Rindern, Schafen oder Ziegen, ausgenommen solches der Position 1503 und anderes als zu industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln



1503 00 19

Schmalzstearin und Oleostearin, andere als zu industriellen Zwecken

1503 00 90

Schmalzöl, Oleomargarin und Talgöl, weder emulgiert, vermischt noch anders verarbeitet, andere als Talgöl zu industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln

1504

Fette und Öle sowie deren Fraktionen, von Fischen oder Meeressäugetieren, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert

1505 00 10

Wollfett, roh

1507

Sojaöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert

1508

Erdnussöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert

1511 10 90

Palmöl, roh, anderes als zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln

1511 90

Palmöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert, anderes als rohes Öl

1512

Sonnenblumenöl, Safloröl und Baumwollsamenöl sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert

1513

Kokosöl (Kopraöl), Palmkernöl und Babassuöl sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert

1514

Raps- und Rübsenöl und Senföl sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert

1515

Andere pflanzliche Fette und Öle (einschließlich Jojobaöl) sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert

1516

Tierische und pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen, ganz oder teilweise hydriert, umgeestert, wiederverestert oder elaidiniert, auch raffiniert, jedoch nicht weiterverarbeitet



1517

Margarine; genießbare Mischungen und Zubereitungen von tierischen oder pflanzlichen Fetten und Ölen sowie von Fraktionen verschiedener Fette und Öle des Kapitels 15, ausgenommen genießbare Fette und Öle sowie deren Fraktionen der Position 1516

1518 00

Tierische und pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen, gekocht, oxidiert, dehydratisiert, geschwefelt, geblasen, durch Hitze im Vakuum oder in inertem Gas polymerisiert oder anders chemisch modifiziert, ausgenommen Waren der Position 1516; ungenießbare Mischungen und Zubereitungen von tierischen oder pflanzlichen Fetten und Ölen sowie von Fraktionen verschiedener Fette und Öle des Kapitels 15, anderweit weder genannt noch inbegriffen

1521 90 99

Bienenwachs und andere Insektenwachse, auch raffiniert oder gefärbt, andere als roh

1522 00 10

Degras

1522 00 91

Öldrass und Soapstock, andere als Öl enthaltend, das die Merkmale von Olivenöl aufweist

S-4a

16

1601 00 10

Würste und ähnliche Waren aus Lebern; Lebensmittelzubereitungen auf der Grundlage von Leber

1602 20 10

Gänse- oder Entenlebern, zubereitet oder haltbar gemacht

1602 41 90

Schinken und Teile davon, zubereitet oder haltbar gemacht, von anderen Schweinen als Hausschweinen

1602 42 90

Schultern und Teile davon, zubereitet oder haltbar gemacht, von anderen Schweinen als Hausschweinen

1602 49 90

Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse, einschließlich Mischungen, anders zubereitet oder haltbar gemacht, von anderen Schweinen als Hausschweinen

1602 50 31

1602 50 95

Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse, anders zubereitet oder haltbar gemacht, gegart, von Rindern, ausgenommen nicht gegart, ausgenommen Mischungen aus gegartem Fleisch oder gegarten Schlachtnebenerzeugnissen und nicht gegartem Fleisch oder nicht gegarten Schlachtnebenerzeugnissen, auch in luftdicht verschlossenen Behältnissen

1602 90 31

Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse, anders zubereitet oder haltbar gemacht, von Wild oder Kaninchen

1602 90 69

Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse, anders zubereitet oder haltbar gemacht, von Schafen oder Ziegen oder anderen Tieren, ohne Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse, nicht gegart, von Rindern und ohne Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse von Hausschweinen

1602 90 91

1602 90 95

1602 90 99



1603 00 10

Extrakte und Säfte von Fleisch, Fischen, Krebstieren, Weichtieren und anderen wirbellosen Wassertieren, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger

1604

Fische, zubereitet oder haltbar gemacht; Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen

1605

Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, zubereitet oder haltbar gemacht

S-4b

17

1702 50 00

Chemisch reine Fructose

1702 90 10

Chemisch reine Maltose

1704 2

Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weißer Schokolade)

18

Kapitel 18

Kakao und Zubereitungen aus Kakao

19

Kapitel 19

Zubereitungen aus Getreide, Mehl, Stärke oder Milch; Backwaren

20

Kapitel 20

Zubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder anderen Pflanzenteilen

21

ex Kapitel 21

Verschiedene Lebensmittelzubereitungen, ausgenommen Waren der Unterpositionen 2106 10, 2106 90 30, 2106 90 51, 2106 90 55 und 2106 90 59

22

ex Kapitel 22

Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig, ausgenommen Waren der Unterpositionen 2204 10 11 bis 2204 30 10 und der Unterposition 2208 40

23

2302 50 00

Ähnliche Rückstände und Abfälle, auch in Form von Pellets, vom Mahlen oder von anderen Bearbeitungen von Hülsenfrüchten

2307 00 19

Anderer Weintrub/anderes Weingeläger

2308 00 19

Anderer Traubentrester

2308 00 90

Andere pflanzliche Stoffe und pflanzliche Abfälle, pflanzliche Rückstände und pflanzliche Nebenerzeugnisse der zur Fütterung verwendeten Art, auch in Form von Pellets, anderweit weder genannt noch inbegriffen



2309 10 90

Anderes Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, anderes als Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup der Unterpositionen 1702 30 50, 1702 30 90, 1702 40 90, 1702 90 50 und 2106 90 55 oder Stärke oder Milcherzeugnisse enthaltend

2309 90 10

Solubles von Fischen oder Meeressäugetieren der zur Fütterung verwendeten Art

2309 90 91

Ausgelaugte Rübenschnitzel, melassiert, von der zur Fütterung verwendeten Art

2309 90 96

Andere Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art, auch mit einem Gehalt an Cholinchlorid von 49 GHT oder mehr, auf organischem oder anorganischem Trägerstoff

S-4c

24

Kapitel 24

Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe

S-5

25

2519 90 10

Magnesiumoxid, ausgenommen gebranntes natürliches Magnesiumcarbonat

2522

Luftkalk, auch gelöscht, und hydraulischer Kalk, ausgenommen reines Calciumoxid und Calciumhydroxid der Position 2825

2523

Zement (einschließlich Zementklinker), auch gefärbt

27

Kapitel 27

Mineralische Brennstoffe, Mineralöle und Erzeugnisse ihrer Destillation; bituminöse Stoffe; Mineralwachse

S-6a

28

2801

Fluor, Chlor, Brom und Iod

2802 00 00

Sublimierter oder gefällter Schwefel; kolloider Schwefel

ex 2804

Wasserstoff, Edelgase und andere Nichtmetalle, ausgenommen Waren der Unterposition 2804 69 00

2805 19

Alkalimetalle oder Erdalkalimetalle (ausgenommen Natrium und Calcium)



2805 30

Seltenerdmetalle, Scandium und Yttrium, auch untereinander gemischt oder miteinander legiert

2806

Chlorwasserstoff (Salzsäure); Chloroschwefelsäure

2807 00 00

Schwefelsäure; Oleum

2808 00 00

Salpetersäure; Nitriersäuren

2809

Diphosphorpentaoxid; Phosphorsäure; Polyphosphorsäuren, auch chemisch nicht einheitlich

2810 00 90

Boroxide, andere als Dibortrioxid; Borsäuren

2811

Andere anorganische Säuren und andere anorganische Sauerstoffverbindungen der Nichtmetalle

2812

Halogenide und Halogenoxide der Nichtmetalle

2813

Sulfide der Nichtmetalle; handelsübliches Phosphortrisulfid

2814

Ammoniak, wasserfrei oder in wässriger Lösung

2815

Natriumhydroxid (Ätznatron); Kaliumhydroxid (Ätzkali); Peroxide des Natriums oder des Kaliums

2816

Magnesiumhydroxid und -peroxid; Oxide, Hydroxide und Peroxide des Strontiums oder des Bariums

2817 00 00

Zinkoxid; Zinkperoxid

2818 10

Künstlicher Korund, auch chemisch nicht einheitlich

2818 20 00

anderes Aluminiumoxid als künstlicher Korund

2819

Chromoxide und -hydroxide

2820

Manganoxide

2821

Eisenoxide und -hydroxide; Farberden mit einem Gehalt an gebundenem Eisen von 70 GHT oder mehr, berechnet als Fe2O3

2822 00 00

Cobaltoxide und -hydroxide; handelsübliche Cobaltoxide

2823 00 00

Titanoxide

2824

Bleioxide; Mennige und Orangemennige



2825

Hydrazin und Hydroxylamin und ihre anorganischen Salze; andere anorganische Basen; andere Metalloxide, -hydroxide und -peroxide

2826

Fluoride; Fluorosilicate, Fluoroaluminate und andere komplexe Fluorosalze

2827

Chloride, Chloridoxide und Chloridhydroxide; Bromide und Bromidoxide; Iodide und Iodidoxide

2828

Hypochlorite; handelsübliches Calciumhypochlorit; Chlorite; Hypobromite

2829

Chlorate und Perchlorate; Bromate und Perbromate; Iodate und Periodate

2830

Sulfide; Polysulfide, auch chemisch nicht einheitlich

2831

Dithionite und Sulfoxylate

2832

Sulfite; Thiosulfate

2833

Sulfate; Alaune; Peroxosulfate (Persulfate)

2834 10 00

Nitrite

2834 21 00

Nitrate

2834 29

2835

Phosphinate (Hypophosphite), Phosphonate (Phosphite) und Phosphate; Polyphosphate, auch chemisch nicht einheitlich

2836

Carbonate; Peroxocarbonate (Percarbonate); handelsübliches Ammoniumcarbonat, Ammoniumcarbamat enthaltend

2837

Cyanide, Cyanidoxide und komplexe Cyanide

2839

Silicate; handelsübliche Silicate der Alkalimetalle

2840

Borate; Peroxoborate (Perborate)

2841

Salze der Säuren der Metalloxide oder Metallperoxide

2842

Andere Salze der anorganischen Säuren oder Peroxosäuren (einschließlich Aluminosilicate, auch chemisch nicht einheitlich), ausgenommen Azide



2843

Edelmetalle in kolloidem Zustand; anorganische oder organische Verbindungen der Edelmetalle, auch chemisch nicht einheitlich; Edelmetallamalgame

ex 2844 30 11

Cermets, an U 235 abgereichertes Uran oder Verbindungen dieses Erzeugnisses enthaltend, andere als in Rohform

ex 2844 30 51

Cermets, Thorium oder Verbindungen dieses Erzeugnisses enthaltend, andere als in Rohform

2845 90 90

Isotope (ausgenommen Isotope der Position 2844); anorganische oder organische Verbindungen dieser Isotope, auch chemisch nicht einheitlich, ausgenommen schweres Wasser (Deuteriumoxid) (Euratom), ausgenommen "Deuterium und andere Deuteriumverbindungen; Wasserstoff und seine Verbindungen, mit Deuterium angereichert; Mischungen und Lösungen, die diese Erzeugnisse enthalten (Euratom)"

2846

Anorganische oder organische Verbindungen der Seltenerdmetalle, des Yttriums oder des Scandiums oder der Mischungen dieser Metalle

2847 00 00

Wasserstoffperoxid, auch mit Harnstoff verfestigt

2849

Carbide, auch chemisch nicht einheitlich

2850 00

Hydride, Nitride, Azide, Silicide und Boride, auch chemisch nicht einheitlich, ausgenommen Verbindungen, die zugleich Carbide der Position 2849 sind

2852

Anorganische oder organische Verbindungen von Quecksilber, auch chemisch nicht einheitlich, ausgenommen Amalgame

2853

Phosphide, auch chemisch nicht einheitlich, ausgenommen Ferrophosphor; andere anorganische Verbindungen (einschließlich destilliertes Wasser, Leitfähigkeitswasser oder Wasser von gleicher Reinheit); flüssige Luft (einschließlich von Edelgasen befreiter flüssiger Luft); Pressluft; Amalgame von anderen Metallen als Edelmetallen

29

2903

Halogenderivate der Kohlenwasserstoffe

2904

Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate der Kohlenwasserstoffe, auch halogeniert



ex 2905

Acyclische Alkohole, ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate, ausgenommen Waren der Unterpositionen 2905 43 00 und 2905 44

2906

Cyclische Alkohole, ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate

2907

Phenole; Phenolalkohole

2908

Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate der Phenole oder Phenolalkohole

2909

Ether, Etheralkohole, Etherphenole, Etheralkoholphenole, Alkoholperoxide, Etherperoxide, Ketonperoxide (auch chemisch nicht einheitlich); ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate

2910

Epoxide, Epoxyalkohole, Epoxyphenole und Epoxyether mit dreigliedrigem Ring; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate

2911 00 00

Acetale und Halbacetale, auch mit anderen Sauerstoff-Funktionen, und ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate

2912

Aldehyde, auch mit anderen Sauerstoff-Funktionen; cyclische Polymere der Aldehyde; Paraformaldehyd

2913 00 00

Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate der Erzeugnisse der Position 2912

2914

Ketone und Chinone, auch mit anderen Sauerstoff-Funktionen; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate

2915

Gesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate

2916

Ungesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren, cyclische einbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate



2917

Mehrbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate:

2918

Carbonsäuren mit zusätzlichen Sauerstoff-Funktionen und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate

2919

Ester der Phosphorsäuren und ihre Salze, einschließlich Lactophosphate; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate

2920

Ester der anderen anorganischen Säuren der Nichtmetalle (ausgenommen Ester der Halogenwasserstoffsäuren) und ihre Salze; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate

2921

Verbindungen mit Aminofunktion

2922

Amine mit Sauerstoff-Funktionen

2923

Quartäre Ammoniumsalze und -hydroxide; Lecithine und andere Phosphoaminolipoide, auch chemisch nicht einheitlich

2924

Verbindungen mit Carbonsäureamidfunktion; Verbindungen mit Kohlensäureamidfunktion

2925

Verbindungen mit Carbonsäureimidfunktion (einschließlich Saccharin und seiner Salze) oder Verbindungen mit Iminfunktion

2926

Verbindungen mit Nitrilfunktion

2927 00 00

Diazo-, Azo- oder Azoxyverbindungen

2928 00 90

Organische Derivate des Hydrazins oder des Hydroxylamins, ausgenommen N,N-Bis(2-methoxyethyl)hydroxylamin

2929 10 00

Isocyanate

2929 90 00

Andere Verbindungen mit anderen Stickstoff-Funktionen

2930 20 00

Thiocarbamate und Dithiocarbamate; Thiurammono-, -di- oder -tetrasulfide; Dithiocarbonate (Xanthate)

2930 30 00

ex 2930 90 98



2930 40 90

Methionine, Captafol (ISO) und Methamidophos (ISO) sowie andere organische Thioverbindungen, andere als Dithiocarbonate (Xanthate)

2930 60 00

2930 70 00

2930 80 00

2930 90 13

2930 90 16

ex 2930 90 98

2931 00

Andere organisch-anorganische Verbindungen

2932

Heterocyclische Verbindungen, nur mit Sauerstoff als Heteroatom(e)

2933

Heterocyclische Verbindungen, nur mit Stickstoff als Heteroatom(e)

2934

Nucleinsäuren und ihre Salze, auch chemisch nicht einheitlich; andere heterocyclische Verbindungen

2935 10 00

N-Methylperfluoroctansulfonamid

2935 20 00

N-Ethylperfluoroctansulfonamid

2935 30 00

N-Ethyl-N-(2-hydroxyethyl)perfluoroctansulfonamid

2935 40 00

N-(2-Hydroxyethyl)-N-methylperfluoroctansulfonamid

2935 50 00

Andere Perfluoroctansulfonamide



2935 90 90

Andere Sulfonamide

2938

Natürliche, auch synthetisch hergestellte Glykoside, ihre Salze, Ether, Ester und anderen Derivate

2940 00 00

Chemisch reine Zucker, ausgenommen Saccharose, Lactose, Maltose, Glucose und Fructose (Lävulose); Zuckerether, Zuckeracetale und Zuckerester und ihre Salze, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2937, 2938 oder 2939

entsprechend KN-Warenbezeichnung korrigiert

2941 20 30

Dihydrostreptomycin, seine Salze, Ester und Hydrate

2942 00 00

Andere organische Verbindungen

S-6b

31

3102

Mineralische oder chemische Stickstoffdüngemittel

3103 11 00

Superphosphate

3103 19 00

3105

Mineralische oder chemische Düngemittel, zwei oder drei der düngenden Stoffe Stickstoff, Phosphor und Kalium enthaltend; andere Düngemittel; Erzeugnisse dieses Kapitels in Tabletten oder ähnlichen Formen oder in Packungen mit einem Rohgewicht von 10 kg oder weniger



32

ex Kapitel 32

Gerb- und Farbstoffauszüge; Tannine und ihre Derivate; Farbstoffe, Pigmente und andere Farbmittel; Anstrichfarben und Lacke; Kitte; Tinten; ausgenommen Waren der Unterpositionen 3201 20 00, 3201 90 20, ex 3201 90 90 (Eukalyptustannate), ex 3201 90 90 (Tanninderivate des Gambierstrauchs und der Myrobolanen) und ex 3201 90 90 (andere Tannate pflanzlichen Ursprungs)

33

Kapitel 33

Ätherische Öle und Resinoide; zubereitete Riech-, Körperpflege- oder Schönheitsmittel

34

Kapitel 34

Seifen, organische grenzflächenaktive Stoffe, zubereitete Waschmittel, zubereitete Schmiermittel, künstliche Wachse, zubereitete Wachse, Schuhcreme, Scheuerpulver und dergleichen, Kerzen und ähnliche Erzeugnisse, Modelliermassen, "Dentalwachs" und Zubereitungen für zahnärztliche Zwecke auf der Grundlage von Gips

35

3501

Casein, Caseinate und andere Caseinderivate; Caseinleime

3502 90 90

Albuminate und andere Albuminderivate

3503 00

Gelatine (auch in quadratischen oder rechteckigen Blättern, auch an der Oberfläche bearbeitet oder gefärbt) und ihre Derivate; Hausenblase; andere Leime tierischen Ursprungs, ausgenommen Caseinleime der Position 3501

3504 00

Peptone und ihre Derivate; andere Eiweißstoffe und ihre Derivate, anderweitig weder genannt noch inbegriffen; Hautpulver, auch chromiert

3505 10 50

Veretherte Stärken und veresterte Stärken

3506

Zubereitete Leime und andere zubereitete Klebstoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen; zur Verwendung als Klebstoff geeignete Erzeugnisse aller Art in Aufmachungen für den Einzelverkauf mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger

3507

Enzyme; zubereitete Enzyme, anderweit weder genannt noch inbegriffen



36

Kapitel 36

Pulver und Sprengstoffe; pyrotechnische Artikel; Zündhölzer; Zündmetall-Legierungen; leicht entzündliche Stoffe

37

Kapitel 37

Erzeugnisse zu fotografischen oder kinematografischen Zwecken

38

ex Kapitel 38

Verschiedene Erzeugnisse der chemischen Industrie, ausgenommen Waren der Unterpositionen 3809 10 und 3824 60

S-7a

39

Kapitel 39

Kunststoffe und Waren daraus

S-7b

40

Kapitel 40

Kautschuk und Waren daraus

S-8a

41

ex 4104

Gegerbte, auch getrocknete Häute und Felle von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln) oder von Pferden und anderen Einhufern, enthaart, auch gespalten, aber nicht zugerichtet, ausgenommen Waren der Unterpositionen 4104 41 19 und 4104 49 19

ex 4106 31 00

Gegerbte, auch getrocknete Häute und Felle von Schweinen, enthaart, in nassem Zustand (einschließlich wet-blue), gespalten, aber nicht zugerichtet, oder in getrocknetem Zustand (crust), auch gespalten, aber nicht zugerichtet

4106 32 00

4107

Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, einschließlich Pergament oder Rohhautleder, von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln) oder von Pferden und anderen Einhufern, enthaart, auch gespalten, ausgenommen Leder der Position 4114

4112 00 00

Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, einschließlich Pergament oder Rohhautleder, von Schafen oder Lämmern, enthaart, auch gespalten, ausgenommen Leder der Position 4114

4113

Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, einschließlich Pergament- oder Rohhautleder, von anderen Tieren, enthaart, auch gespalten, ausgenommen Leder der Position 4114

4114

Sämischleder (einschließlich Neusämischleder); Lackleder und folienkaschierte Lackleder; metallisierte Leder

4115 10 00

rekonstituiertes Leder auf der Grundlage von Leder oder Lederfasern hergestellt, in Platten, Blättern oder Streifen, auch in Rollen



S-8b

42

Kapitel 42

Lederwaren; Sattlerwaren; Reiseartikel, Handtaschen und ähnliche Behältnisse; Waren aus Därmen

43

Kapitel 43

Pelzfelle und künstliches Pelzwerk; Waren daraus

S-9a

44

Kapitel 44

Holz und Holzwaren; Holzkohle

S-9b

45

Kapitel 45

Kork und Korkwaren

46

Kapitel 46

Flechtwaren und Korbmacherwaren

S-11a

50

Kapitel 50

Seide

51

ex Kapitel 51

Wolle, feine und grobe Tierhaare, ausgenommen Waren der Position 5105; Garne und Gewebe aus Rosshaar

52

Kapitel 52

Baumwolle

53

Kapitel 53

Andere pflanzliche Spinnstoffe; Papiergarne und Gewebe aus Papiergarnen

54

Kapitel 54

Synthetische oder künstliche Filamente; Streifen und dergleichen aus synthetischer oder künstlicher Spinnmasse

55

Kapitel 55

Synthetische oder künstliche Spinnfasern

56

Kapitel 56

Watte, Filze und Vliesstoffe; Spezialgarne; Bindfäden, Seile und Taue; Seilerwaren

57

Kapitel 57

Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen

58

Kapitel 58

Spezialgewebe; getuftete Spinnstofferzeugnisse; Spitzen; Tapisserien; Posamentierwaren; Stickereien

59

Kapitel 59

Getränkte, bestrichene, überzogene oder mit Lagen versehene Gewebe; Waren des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen

60

Kapitel 60

Gewirke und Gestricke



S-11b

61

Kapitel 61

Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken

62

Kapitel 62

Kleidung und Bekleidungszubehör, ausgenommen aus Gewirken oder Gestricken

63

Kapitel 63

Andere konfektionierte Spinnstoffwaren; Warenzusammenstellungen; Altwaren und Lumpen

S-12a

64

Kapitel 64

Schuhe, Gamaschen und ähnliche Waren; Teile davon

S-12b

65

Kapitel 65

Kopfbedeckungen und Teile davon

66

Kapitel 66

Regenschirme, Sonnenschirme, Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und Teile davon

67

Kapitel 67

Zugerichtete Federn und Daunen und Waren aus Federn oder Daunen; künstliche Blumen; Waren aus Menschenhaaren

S-13

68

Kapitel 68

Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen

69

Kapitel 69

Keramische Waren

70

Kapitel 70

Glas und Glaswaren

S-14

71

Kapitel 71

Echte Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteine oder Schmucksteine, Edelmetalle, Edelmetallplattierungen und Waren daraus; Fantasieschmuck; Münzen

S-15a

72

7202

Ferrolegierungen

73

Kapitel 73

Waren aus Eisen oder Stahl



S-15b

74

Kapitel 74

Kupfer und Waren daraus

75

7505 12 00

Stangen (Stäbe) und Profile, aus Nickellegierungen

7505 22 00

Draht, aus Nickellegierungen

7506 20 00

Bleche, Bänder und Folien, aus Nickellegierungen

7507 20 00

Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke, aus Nickel

76

ex Kapitel 76

Aluminium und Waren daraus, ausgenommen Waren der Position 7601

78

ex Kapitel 78

Blei und Waren daraus, ausgenommen Waren der Unterposition 7801 99

7801 99

nichtraffiniertes Blei in Rohform und anderes als Antimon als gewichtsmäßig vorherrschendes anderes Element enthaltend

79

ex Kapitel 79

Zink und Waren daraus, ausgenommen Waren der Positionen 7901 und 7903

81

ex Kapitel 81

Andere unedle Metalle; Cermets; Waren daraus, ausgenommen Waren der Unterpositionen 8101 10 00, 8101 94 00, 8102 10 00, 8102 94 00, 8104 11 00, 8104 19 00, 8107 20 00, 8108 20 00, 8108 30 00, 8109 20 00, 8110 10 00, 8112 21 90, 8112 51 00, 8112 59 00, 8112 92 und 8113 00 20

82

Kapitel 82

Werkzeuge, Schneidewaren und Essbestecke, aus unedlen Metallen; Teile davon, aus unedlen Metallen

83

Kapitel 83

Verschiedene Waren aus unedlen Metallen

S-16

84

Kapitel 84

Kernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und mechanische Geräte; Teile davon

85

Kapitel 85

Elektrische Maschinen, Apparate, Geräte und andere elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Bild- und Tonaufzeichnungs- oder -wiedergabegeräte, für das Fernsehen, Teile und Zubehör für diese Geräte



S-17a

86

Kapitel 86

Schienenfahrzeuge und ortsfestes Gleismaterial; Teile davon; mechanische (auch elektromechanische) Signalgeräte für Verkehrswege    

S-17b

87

Kapitel 87

Zugmaschinen, Kraftwagen, Krafträder, Fahrräder und andere nicht schienengebundene Landfahrzeuge, Teile davon und Zubehör

88

Kapitel 88

Luftfahrzeuge und Raumfahrzeuge, Teile davon

89

Kapitel 89

Wasserfahrzeuge und schwimmende Vorrichtungen

S-18

90

Kapitel 90

Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und -geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Teile davon und Zubehör

91

Kapitel 91

Uhrmacherwaren

92

Kapitel 92

Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente

S-20

94

Kapitel 94

Möbel; medizinisch-chirurgische Möbel; Bettausstattungen und ähnliche Waren; Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen; vorgefertigte Gebäude

95

Kapitel 95

Spielzeug, Spiele, Unterhaltungsartikel und Sportgeräte; Teile davon und Zubehör

96

Kapitel 96

Verschiedene Waren

"

(1)    Für Waren der Unterposition 0306 13 gilt ein Zollsatz von 3,6 %.
(2)    Für Waren der Unterposition 1704 10 90 wird der spezifische Zoll auf 16 % des Zollwerts begrenzt.
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