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Document L:2001:013:TOC

    Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 13, 17. Januar 2001


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    Amtsblatt
    der Europäischen Gemeinschaften
    ISSN 0376-9453

    L 13
    44. Jahrgang
    17. Januar 2001
    Ausgabe in deutscher SpracheRechtsvorschriften

    InhaltI Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte
    Verordnung (EG) Nr. 79/2001 der Kommission vom 16. Januar 2001 zur Festlegung pauschaler Einfuhrwerte für die Bestimmung der im Sektor Obst und Gemüse geltenden Einfuhrpreise 1
    *Verordnung (EG) Nr. 80/2001 der Kommission vom 16. Januar 2001 mit Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EG) Nr. 104/2000 des Rates in Bezug auf die Mitteilungen zur Anerkennung von Erzeugerorganisationen, zur Festsetzung der Preise und zu den Interventionen im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur 3
    Verordnung (EG) Nr. 81/2001 der Kommission vom 16. Januar 2001 betreffend die Erteilung von Lizenzen zur Einfuhr von Bananen im Rahmen der Zollkontingente und der traditionellen AKP-Bananen im ersten Quartal 2001 (zweiter Zeitraum) 23

    II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte
    Kommission
    2001/47/EC
    *Entscheidung der Kommission vom 12. Juli 2000 über die staatliche Beihilfe, die Italien zugunsten von Fiat Auto SpA für das Werk Mirafiori Carrozzeria gewähren will (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2000) 2450) (1) 24

    Berichtigungen
    Berichtigung des Beschlusses 2000/821/EG des Rates vom 20. Dezember 2000 zur Durchführung eines Programms zur Förderung von Entwicklung, Vertrieb und Öffentlichkeitsarbeit hinsichtlich europäischer audiovisueller Werke (MEDIA PLUS — Entwicklung, Vertrieb und Öffentlichkeitsarbeit) (2001-2005) (ABl. L 336 vom 30.12.2000) 34
    (1) Text von Bedeutung für den EWR
    DE
    Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.
    Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.

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