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Document L:1996:101:TOC
Official Journal of the European Communities, L 101, 24 April 1996
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 101, 24. April 1996
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 101, 24. April 1996
Amtsblatt |
Ausgabe in deutscher Sprache | Rechtsvorschriften | |||
Inhalt | I Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | |||
* | Verordnung (EG) Nr. 726/96 der Kommission vom 22. April 1996 zur Einstellung des Kabeljau-, Schellfisch- und Schollenfangs durch Schiffe unter belgischer Flagge | |||
VERORDNUNG (EG) Nr. 727/96 DER KOMMISSION vom 23. April 1996 über die Festsetzung des Umfangs, für die im April 1996 gestellten Anträge auf Einfuhrlizenzen für bestimmte Erzeugnisse der KN-Codes ex 0203 19 55 und ex 0203 29 55 im Sektor Schweinefleisch für den Zeitraum vom 1. Juli 1995 bis zum 30. Juni 1996 | ||||
VERORDNUNG (EG) Nr. 728/96 DER KOMMISSION vom 23. April 1996 über die Festsetzung des Umfangs, in dem die im April 1996 gestellten Anträge auf Einfuhrlizenzen für bestimmte Schweinefleischerzeugnisse entsprechend der Regelung der Abkommen zwischen der Gemeinschaft und Polen, Ungarn, der Tschechischen Republik und der Slowakischen Republik genehmigt werden können | ||||
VERORDNUNG (EG) Nr. 729/96 DER KOMMISSION vom 23. April 1996 zur Festsetzung der im dritten Vierteljahr 1996 gemäß dem Abkommen über Freihandel und Handelsfragen zwischen der Gemeinschaft einerseits und Lettland, Litauen und Estland andererseits einführbaren Mengen an bestimmten Schweinefleischerzeugnissen | ||||
VERORDNUNG (EG) Nr. 730/96 DER KOMMISSION vom 23. April 1996 über die Festsetzung des Umfangs, in dem die im April 1996 gestellten Anträge auf Einfuhrlizenzen für bestimmte Schweinefleischerzeugnisse entsprechend der Regelung der Abkommen zwischen der Gemeinschaft und Bulgarien sowie Rumänien genehmigt werden können | ||||
VERORDNUNG (EG) Nr. 731/96 DER KOMMISSION vom 23. April 1996 über die Festsetzung des Umfangs, in dem die im April 1996 gestellten Anträge auf Einfuhrlizenzen für bestimmte Erzeugnisse des Schweinefleischsektors entsprechend der Regelung der Verordnung (EG) Nr. 774/94 des Rates zur Eröffnung und Verwaltung gemeinschaftlicher Zollkontingente für Schweinefleisch und bestimmte andere landwirtschaftliche Erzeugnisse genehmigt werden können | ||||
VERORDNUNG (EG) Nr. 732/96 DER KOMMISSION vom 23. April 1996 zur Festlegung pauschaler Einfuhrwerte für die Bestimmung der im Sektor Obst und Gemüse geltenden Einfuhrpreise | ||||
VERORDNUNG (EG) Nr. 733/96 DER KOMMISSION vom 23. April 1996 zur Änderung der im Sektor Getreide geltenden Zölle | ||||
VERORDNUNG (EG) Nr. 734/96 DER KOMMISSION vom 23. April 1996 zur Festsetzung der Höchstpreise und -mengen für den Ankauf von Rindfleisch zur Intervention im Rahmen der 158. Teilausschreibung der allgemeinen Interventionsmaßnahmen gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 1627/89 | ||||
VERORDNUNG (EG) Nr. 735/96 DER KOMMISSION vom 23. April 1996 zur vorläufigen Aussetzung der Erteilung von Lizenzen für die Ausfuhr von Milcherzeugnissen und zur Bestimmung des Umfangs, in dem nicht erledigten Ausfuhrlizenzanträgen stattgegeben wird | ||||
II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | ||||
Kommission | ||||
96/272/EG: | ||||
* | Beschluß der Kommission vom 23. April 1996 über die Einstellung des Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von Videokassettenrekordern mit Ursprung in der Republik Korea und in Singapur und wesentlicher Bestandteile davon mit Ursprung in der Republik Korea |
DE | Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben. |