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Document L:1971:161:TOC
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 161, 19. Juli 1971
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 161, 19. Juli 1971
Amtsblatt |
Ausgabe in deutscher Sprache | Rechtsvorschriften | |||
Inhalt | I Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | |||
...... | ||||
II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | ||||
Kommission | ||||
71/256/EWG: | ||||
Entscheidung der Kommission vom 17. Juni 1971, mit der die Französische Republik ermächtigt wird, die aus bestimmten Ostländern stammenden und in den übrigen Mitgliedstaaten im freien Verkehr befindlichen Harnstoffe der Tarifnummern 29.25 A I und 31.02 B des Gemeinsamen Zolltarifs von der Gemeinschaftsbehandlung auszuschließen | ||||
71/257/EWG: | ||||
Entscheidung der Kommission vom 18. Juni 1971 betreffend ein Auskunftsverlangen auf Grund von Artikel 11 Absatz 5 der Verordnung Nr. 17 des Rates (Nur der französische Text ist verbindlich) | ||||
71/258/EWG: | ||||
Entscheidung der Kommission vom 18. Juni 1971 betreffend ein Auskunftsverlangen auf Grund von Artikel 11 Absatz 5 der Verordnung Nr. 17 des Rates (Nur der französische Text ist verbindlich) | ||||
71/259/EWG: | ||||
Entscheidung der Kommission vom 18. Juni 1971 betreffend ein Auskunftsverlangen auf Grund von Artikel 11 Absatz 5 der Verordnung Nr. 17 des Rates (Nur der niederländische Text ist verbindlich) | ||||
71/260/EGKS: | ||||
Entscheidung der Kommission vom 23. Juni 1971 über die Genehmigung einer Sonderabmachung der Société nationale des chemins de fer français (SNCF) mit der Société des aciéries réunies de Burbach, Eich, Dudelange (ARBED) über die Beförderung von Eisenerz von Boulange und Algrange nach Audun-le-Tiche-Mont (garage) sowie des französisch-luxemburgischen Tarifs Nr. 3530-04 für die Beförderung von Eisenerz von Boulange nach Esch/Belval | ||||
71/261/EWG: | ||||
Richtlinie 71/261/EWG der Kommission vom 30. Juni 1971 betreffend die Anwendung von Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe d) und Absatz 4 der Richtlinie des Rates vom 4. März 1969 betreffend die Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über den aktiven Veredelungsverkehr | ||||
71/262/EWG: | ||||
Entscheidung der Kommission vom 30. Juni 1971 zur Festsetzung des Höchstbetrags der Erstattung für WeiDzucker für die vierunddreiDigste im Rahmen der in der Verordnung (EWG) Nr. 772/70 genannten Dauerausschreibung durchgeführte Teilausschreibung | ||||
71/263/EWG: | ||||
Entscheidung der Kommission vom 30. Juni 1971 zur Festsetzung der Abschlagszahlung auf die Beteiligung des EAGFL, Abteilung Garantie, an den Ausgaben der Bundesrepublik Deutschland für das zweite Halbjahr des Verbuchungszeitraums 1970 | ||||
71/264/EWG: | ||||
Entscheidung der Kommission vom 30. Juni 1971 zur Festsetzung der Abschlagszahlung auf die Beteiligung des EAGFL, Abteilung Garantie, an den Ausgaben der Italienischen Republik für das zweite Halbjahr des Verbuchungszeitraums 1970 | ||||
71/265/EWG: | ||||
Entscheidung der Kommission vom 30. Juni 1971 zur Festsetzung der Abschlagszahlung auf die Beteiligung des EAGFL, Abteilung Garantie, an den Ausgaben des Großherzogtums Luxemburg für das zweite Halbjahr des Verbuchungszeitraums 1970 | ||||
71/266/EWG: | ||||
Entscheidung der Kommission vom 30. Juni 1971 zur Festsetzung der Abschlagszahlung auf die Beteiligung des EAGFL, Abteilung Garantie, an den Ausgaben des Königreichs der Niederlande für das zweite Halbjahr des Verbuchungszeitraums 1970 | ||||
71/267/EGKS: | ||||
Entscheidung der Kommission vom 1. Juli 1971 betreffend Ausnahmen von der Empfehlung Nr. 1/64 der Hohen Behörde über eine Erhöhung des Außenschutzes gegenüber Einfuhren von Stahlerzeugnissen in die Gemeinschaft (Sechsundvierzigste Ausnahmeentscheidung) | ||||
71/268/EWG: | ||||
Entscheidung der Kommission vom 2. Juli 1971 über ein Verfahren nach Artikel 85 des EWG-Vertrags (Einzelfall IV/AF 239) | ||||
71/269/EWG: | ||||
Entscheidung der Kommission vom 5. Juli 1971 über die Ermächtigung der Mitgliedstaaten, forstliches Vermehrungsgut von Pseudotsuga menziesii (Mirb.) Franco, von Picea sitchensis Trautv. et Mey und von Pinus strobus L. mit minderen Anforderungen zum Verkehr zuzulassen | ||||
71/270/EWG: | ||||
Entscheidung der Kommission vom 5. Juli 1971 über die Ermächtigung des Königreichs Belgien, der Französischen Republik, der Italienischen Republik, des Großherzogtums Luxemburg und des Königreichs der Niederlande, forstliches Vermehrungsgut von Larix leptolepis (Sieb. et Zucc.) Gord. mit minderen Anforderungen zum Verkehr zuzulassen (Nur der französische, italienische und niederländische Text sind verbindlich) |
DE |