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Document JOL_2011_250_R_0167_01

2011/582/EU: Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2011 betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht für das Haushaltsjahr 2009
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2011 mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil seines Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht für das Haushaltsjahr 2009 sind

ABl. L 250 vom 27.9.2011, p. 167–171 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

27.9.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 250/167


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2011

betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht für das Haushaltsjahr 2009

(2011/582/EU)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis des endgültigen Rechnungsabschlusses der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht für das Haushaltsjahr 2009,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2009 der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht zusammen mit den Antworten der Beobachtungsstelle (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 15. Februar 2011 (05892/2011 — C7-0052/2011),

gestützt auf Artikel 276 des EG-Vertrags und Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1920/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (3), insbesondere auf Artikel 15,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A7-0120/2011),

1.

erteilt dem Direktor der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Beobachtungsstelle für das Haushaltsjahr 2009;

2.

legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Direktor der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

Der Präsident

Jerzy BUZEK

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)  ABl. C 338 vom 14.12.2010, S. 162.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 1.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.


ENTSCHLIEßUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2011

mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil seines Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht für das Haushaltsjahr 2009 sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis des endgültigen Rechnungsabschlusses der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht für das Haushaltsjahr 2009,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2009 der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht zusammen mit den Antworten der Beobachtungsstelle (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 15. Februar 2011 (05892/2011 — C7-0052/2011),

gestützt auf Artikel 276 des EG-Vertrags und Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1920/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (3), insbesondere auf Artikel 15,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A7-0120/2011),

A.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2009 zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind,

B.

in der Erwägung, dass das Parlament dem Direktor der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht am 5. Mai 2010 Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Beobachtungsstelle für das Haushaltsjahr 2008 erteilt hat (5) und in seiner dem Entlastungsbeschluss beigefügten Entschließung unter anderem

betont hat, dass die Beobachtungsstelle im Rahmen ihrer Programmplanung zum Zweck der Leistungsbewertung SMART-Ziele und RACER-Indikatoren festlegen sollte,

zur Kenntnis genommen hat, dass im Jahresabschluss 2008 der Beobachtungsstelle Zinserträge in Höhe von 107 591,31 EUR ausgewiesen waren,

es begrüßt hat, dass die Beobachtungsstelle eng mit der ebenfalls in Lissabon untergebrachten Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs zusammengearbeitet hat mit dem Ziel, Gebäude, Infrastrukturen und Dienste gemeinsam zu nutzen, und zur Kenntnis genommen hat, dass der Umzug in die neuen Räumlichkeiten für das dritte Quartal des Jahres 2009 geplant sei,

C.

in der Erwägung, dass sich der Haushalt der Beobachtungsstelle für 2009 auf 14 720 000 EUR belief, was gegenüber dem Haushaltsjahr 2008 einen Rückgang um 2,25 % darstellt,

1.

begrüßt, dass der Rechnungshof mit angemessener Sicherheit feststellen konnte, dass der Jahresabschluss der Beobachtungsstelle für das Haushaltjahr 2009 in allen wesentlichen Belangen zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

Leistung

2.

begrüßt die Initiative der Beobachtungsstelle, ein computergestütztes Netz für das Sammeln und den Austausch von Informationen, das sogenannte „Europäische Informationsnetz für Drogen und Drogensucht“, zu unterhalten; nimmt zur Kenntnis, dass dieses Netz die einzelstaatlichen Drogeninformationsnetze, die in den Mitgliedstaaten bestehenden Fachzentren und die Informationssysteme der internationalen Organisationen, die mit der Beobachtungsstelle zusammenarbeiten, verbindet;

3.

nimmt zur Kenntnis, dass die Beobachtungsstelle einen zusätzliche Vollzeitbediensteten eingestellt hat, um ihr Planungs- und Überwachungssystem zu verbessern und geeignete Indikatoren zu entwickeln;

4.

fordert die Beobachtungsstelle auf, die Aufnahme eines Gantt-Diagramms in die Planung ihrer einzelnen operativen Tätigkeiten zu erwägen, um die von den einzelnen Bediensteten für ein Projekt aufgewendete Zeit prägnant darzustellen und einen ergebnisorientierten Ansatz zu fördern;

5.

beglückwünscht die Beobachtungsstelle dazu, dass sie in einer dem Bericht 2009 des Rechnungshofs als Anhang beigefügten Tabelle einen Vergleich zwischen den 2009 und 2008 durchgeführten Maßnahmen geliefert hat, damit die Entlastungsbehörde ihre Leistung von einem Jahr zum anderen besser bewerten kann; nimmt zur Kenntnis, dass die Beobachtungsstelle die Zahl ihrer Themenpapiere und Kurzinformationen zur Drogenpolitik erhöht hat;

6.

stellt fest, dass sich die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Beobachtungsstelle stärker auf ihre Leistung während des ganzen Jahres stützen sollte;

Übertragung von Mitteln auf das folgende Haushaltsjahr

7.

fordert die Beobachtungsstelle auf, geeignete Anweisungen und Verfahren für die Analyse potenzieller Mittelübertragen auf das folgende Haushaltsjahr festzulegen, um den Umfang dieser Mittelübertragungen auf das Mindestmaß zu begrenzen, das zur Begleichung noch fälliger Zahlungen für Mittelbindungen des Haushaltsjahres notwendig ist; hält es darüber hinaus für wichtig, dass die Beobachtungsstelle die Planung und Überwachung ihrer Tätigkeit verbessert, um die Mittelübertragungen auf das folgende Haushaltsjahr zu verringern; nimmt Kenntnis von der Feststellung des Rechnungshofs, dass von den der Beobachtungsstelle 2009 bei Titel II — Verwaltungsausgaben — zur Verfügung stehenden Mitteln 339 000 EUR (26 %) auf das folgende Haushaltsjahr übertragen wurden, wovon 250 000 EUR Mittelbindungen entsprachen, für die keine Zahlung geleistet wurde und die sich hauptsächlich auf Tätigkeiten des Jahres 2010 bezogen;

Kassenmittelbewirtschaftung

8.

begrüßt, dass die Beobachtungsstelle die jährlichen Schätzungen ihres Kassenmittelbedarfs weiter verbessert hat; nimmt zur Kenntnis, dass diese Schätzungen laufend aktualisiert werden und den zuständigen Dienststellen der Kommission als Beleg zur Begründung des vierteljährlichen Antrags der Beobachtungsstelle auf Zahlung der nächsten Rate ihres von der Union gewährten jährlichen Zuschusses übermittelt werden;

9.

fordert angesichts der Fragen, die sich nach der Rückzahlung eines Teils des kumulierten Überschusses des Übersetzungszentrums an die Beobachtungsstelle stellen, eine Klarstellung der geltenden Bestimmungen bezüglich interner zweckgebundener Einnahmen; nimmt die Antwort der Beobachtungsstelle zur Kenntnis, dass mehrere Agenturen vor dem gleichen Problem stehen; regt an, diese Art horizontaler Probleme in Zukunft im Rahmen eines gemeinsamen Ansatzes zu behandeln;

Humanressourcen

10.

fordert die Beobachtungsstelle auf, weiterhin für eine einheitliche Durchführung des genehmigten Personalbeurteilungsverfahrens durch angemessene Informationen und Anleitungen für die beurteilenden Beamten und die Bediensteten zu sorgen;

Interne Prüfung

11.

begrüßt die Initiative der Beobachtungsstelle, der Entlastungsbehörde den Jahresbericht des Internen Auditdienstes (IAS) über die bei der Beobachtungsstelle durchgeführte interne Prüfung vorzulegen; betrachtet dies als Zeichen der Transparenz und als eine optimale Vorgehensweise, die von allen anderen Agenturen übernommen werden sollte;

12.

nimmt zur Kenntnis, dass der IAS im Jahr 2009 eine Prüfung der Finanzhilfeverwaltung durchgeführt hat, damit der Direktor der Beobachtungsstelle über eine angemessene Sicherheit hinsichtlich der Angemessenheit und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Beobachtungsstelle im Bereich der Finanzhilfeverwaltung verfügen kann; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass der IAS Schwachstellen in Bezug auf die Befolgung der derzeitigen Leitlinien der Kommission für Finanzhilfevereinbarungen durch die Beobachtungsstelle, die Durchführung der Finanzhilfevereinbarung der Beobachtungsstelle und ihre Berichterstattung im Bereich der Finanzhilfen festgestellt hat; begrüßt indessen die positiven Ergebnisse der Beobachtungsstelle und ihre anhaltenden Bemühungen, für die Finanzhilfeverfahren ein Qualitätsmanagement einzuführen und aufrechtzuerhalten, das eine hohe Qualität der finanzierten Maßnahmen und der administrativen und finanziellen Abwicklung der Finanzhilfen sicherstellen soll;

13.

fordert die Beobachtungsstelle auf, die Entlastungsbehörde über die im Bereich des Risikomanagements erzielten Fortschritte, insbesondere über ihre jährliche Risikoanalyse, zu unterrichten;

14.

nimmt zur Kenntnis, dass von den 19 vom IAS am 31. Dezember 2009 abgegebenen Empfehlungen neun als „sehr wichtig“ angesehen werden und insbesondere Folgendes betreffen: Anpassung der Finanzhilfevereinbarung der Beobachtungsstelle, Qualitätskontrolle des neuen Standorts, Vorkehrungen gegen Hochwasserschäden, Notfallplan und Investitionen in Einrichtungen und Anlagen; fordert die Beobachtungsstelle daher nachdrücklich auf, diese neun „sehr wichtigen“ Empfehlungen umgehend umzusetzen und die Haushaltsbehörde über die erzielten Fortschritte zu unterrichten;

15.

verweist, was weitere, horizontale Bemerkungen zum Entlastungsbeschluss betrifft, auf seine Entschließung vom 10. Mai 2011 (6) zu Leistung, Finanzmanagement und Kontrolle der Agenturen.


(1)  ABl. C 338 vom 14.12.2010, S. 162.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 1.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

(5)  ABl. L 252 vom 25.9.2010, S. 160.

(6)  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0163 (siehe Seite 269 dieses Amtsblatts).


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