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GSA - Agentur für das Europäische Globale Satellitennavigationssystem

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GSA - Agentur für das Europäische Globale Satellitennavigationssystem

Die Europäische Union (EU) hat eine Agentur eingerichtet, deren Aufgabe in der Maximierung des Ertrags der europäischen Investitionen in globale Satellitennavigationssysteme (GNSS) in Bezug auf die Vorteile für die Benutzer sowie wirtschaftliches Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit liegt.

RECHTSAKT

Verordnung (EU) Nr. 912/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2010 über die Errichtung der Agentur für das Europäische GNSS und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1321/2004 des Rates über die Verwaltungsorgane der europäischen Satellitennavigationsprogramme sowie zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 683/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates

ZUSAMMENFASSUNG

Die Europäische Union (EU) hat eine Agentur eingerichtet, deren Aufgabe in der Maximierung des Ertrags der europäischen Investitionen in globale Satellitennavigationssysteme (GNSS) in Bezug auf die Vorteile für die Benutzer sowie wirtschaftliches Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit liegt.

WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?

Mit der Verordnung (EU) Nr. 912/2010 wird die Aufsichtsbehörde für das Europäische GNSS in „Agentur für das Europäische Globale Satellitennavigationssystem (GNSS)“ umbenannt, und ihre Aufgaben werden entsprechend geändert.

Sie dient der Umsetzung des Rahmens für die öffentliche Lenkung für die GNSS-Programme für den Zeitraum 2014 bis 2020 gemäß Verordnung (EU) Nr. 1285/2013. Die Agentur ist nicht mehr dafür zuständig, die öffentlichen Interessen im Zusammenhang mit den GNSS-Programmen wahrzunehmen (dies obliegt nun der Europäischen Kommission).

WICHTIGE ECKPUNKTE

Als Organ auf EU-Ebene ist die Agentur für das Europäische GNSS zuständig für:

  • die Sicherstellung der Sicherheitsakkreditierung* ihrer globalen Satellitennavigationssysteme,
  • den Betrieb der Galileo-Sicherheitszentrale,
  • die Mitarbeit an der Förderung und kommerziellen Nutzung der GNSS-Dienste und
  • weitere von der Kommission übertragene Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung der Galileo- und EGNOS-Programme, einschließlich der Programmverwaltung.

Aufbau

Die Agentur besteht aus drei Organen:

  • 1.

    Der Verwaltungsrat stellt sicher, dass die Agentur die ihr übertragenen Aufgaben erfüllt, und ist in Bezug auf die Sicherheitsakkreditierung zuständig für Ressourcen- und Haushaltsfragen.

  • 2.

    Der Exekutivdirektor wird vom Verwaltungsrat ernannt und ist zuständig für die Verwaltung und Vertretung der Agentur.

  • 3.
    Das Gremium für die Sicherheitsakkreditierung ist zuständig für die Sicherheitsakkreditierung und stellt fest, dass die Systeme mit den Sicherheitsanforderungen übereinstimmen, bevor wesentliche Programmentscheidungen getroffen werden. Zu diesen Entscheidungen zählen beispielsweise:
    • die Genehmigung der Sicherheitsakkreditierungsstrategie,
    • Satellitenstarts,
    • die Genehmigung für den Betrieb der Systeme und Bodenstationen*.

Unabhängigkeit der Sicherheitsakkreditierungstätigkeiten

Zur Anpassung an die in Verordnung Nr. 1285/2013 dargelegten Verwaltungsstrukturen für das Europäische GNSS wurde die Verordnung (EU) Nr. 912/2010 von Verordnung (EU) Nr. 512/2014 geändert. Die eingeführten Änderungen dienen der Gewährleistung der Unabhängigkeit der Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Sicherheitsakkreditierung der Systeme sowie der Trennung dieser von weiteren Tätigkeiten der Agentur. Die Änderungen umfassen:

  • größere Befugnisse des Gremiums für die Sicherheitsakkreditierung;
  • das Gremium für die Sicherheitsakkreditierung, nicht der Verwaltungsrat, ist zuständig für die Vorbereitung und Genehmigung der Programmtätigkeiten der Agentur im Zusammenhang mit der Sicherheitsakkreditierung von Systemen;
  • der Vorsitzende des Gremiums für die Sicherheitsakkreditierung ist für die Verwaltung der Sicherheitsakkreditierungstätigkeiten und die Sicherstellung ihrer Umsetzung zuständig.

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Diese Verordnung ist am 9. November 2010 in Kraft getreten.

Weiterführende Informationen sind auf der Website der Agentur für das Europäische Globale Satellitennavigationssystem erhältlich.

SCHLÜSSELBEGRIFFE

* Sicherheitsakkreditierung: Überprüfung, ob die einschlägigen Sicherheitsvorschriften des Rates und der Kommission eingehalten werden. Die allgemeinen Grundsätze in Bezug auf die Sicherheitsakkreditierung, Zuständigkeiten und Aufgaben sind in Kapitel III der Verordnung (EU) Nr. 912/2010 zu finden.

* Bodenstationen: Auf der Erdoberfläche befindliche Einrichtungen, ausgestattet, um Signale von Nachrichtensatelliten zu empfangen oder an diese zu senden bzw. zu übertragen.

BEZUG

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt der Europäischen Union

Verordnung (EU) Nr. 912/2010

9.11.2010

-

ABL. L 276 vom 20.10.2010, S. 11-21

Ändernde Rechtsakte

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt der Europäischen Union

Verordnung (EU) Nr. 1285/2013

23.12.2013

-

ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 1-24

Verordnung (EU) Nr. 512/2014

23.5.2014

-

ABl. L 150 vom 20.5.2014, S. 72-92

Letzte Aktualisierung: 06.08.2015

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