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TAIEX (Informationsaustausch und technische Hilfe)

TAIEX (Informationsaustausch und technische Hilfe)

TAIEX und Städtepartnerschaften sind EU-Instrumente zum Aufbau von Institutionen, die von der Generaldirektion für Europäische Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen (GD NEAR) der Europäischen Kommission verwaltet werden.

TAIEX soll der öffentlichen Verwaltung mit einzigartigen Partnerschaftsmethoden kurzfristige Unterstützung bieten. TAIEX-Experten und Expertinnen der öffentlichen Verwaltung besuchen ehrenamtlich EU-Mitgliedstaaten, um ihre Erfahrung zur Anwendung des EU-Rechts zu teilen.

TAIEX verbindet zum Beispiel folgende Stellen:

  • zentrale öffentliche Verwaltung;
  • Justiz- und Strafverfolgungsbehörden;
  • Parlamente und ihre Beamten;
  • Vertreter von Sozialpartnern, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden.

Die drei Hauptformen der Unterstützung sind

  • Workshops;
  • Expertenreisen;
  • Studienbesuche.

Das Format, die Dauer und andere Details der einzelnen Hilfsmaßnahmen werden an die Bedürfnisse des Begünstigten angepasst.

Seit dem Sommer 2020 steht die TAIEX-Unterstützung auch vollständig digital zur Verfügung. Dadurch konnte das Instrument Partnerländer dabei unterstützen, die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zu bewältigen und eine nachfolgende Aufbaustrategie zu erstellen. Die Kombination aus Offline- und Online-Lösungen machte das Instrument flexibel und widerstandsfähig, sodass schnell auf aufkommende Bedürfnisse reagiert werden kann.

Die TAIEX-Unterstützung ist verfügbar für:

  • Kandidatenländer und mögliche Kandidaten für eine EU-Mitgliedschaft: Albanien, Bosnien und Herzegowina, das Kosovo*, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien und die Türkei;
  • die türkisch-zypriotische Gemeinschaft im nördlichen Teil Zyperns;
  • Europäische Nachbarschaftspolitik: Algerien, Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Ägypten, Georgien, Israel, Jordanien, der Libanon, Libyen, Moldawien, Marokko, Palästina**, Syrien, Tunesien und die Ukraine;
  • Länder und Regionen, die von der Generaldirektion für internationale Partnerschaften der Kommission abgedeckt werden;
  • alle in das Partnerschaftsinstrument eingebundene Länder (allgemein Industrieländer oder Länder mit hohem oder mittlerem Einkommen auf der ganzen Welt);
  • EU-Länder im Kontext der Zusammenarbeit der Verwaltungen mit der Generaldirektion Regionalpolitik und Stadtentwicklung, der Generaldirektion Umwelt sowie der Generaldirektion für Unterstützung von Strukturreformen der Kommission.

Ergänzt wird TAIEX durch ein langfristigeres Instrument zum Aufbau von Institutionen, nämlich Städtepartnerschaften, das langfristige Zusammenarbeit vor Ort anbietet.

TAIEX läuft seit 1996 und veranstaltet jährlich im Schnitt 1 000 Austauschprogramme.

* Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244 (1999) des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos.
** Diese Bezeichnung ist nicht als Anerkennung einen Staates Palästina zu verstehen und berührt nicht die individuellen Positionen der EU-Länder zu diesem Thema.

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