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eCall zur Verkürzung der Zeit bis zum Eintreffen der Rettungsdienste bei Autounfallopfern

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eCall zur Verkürzung der Zeit bis zum Eintreffen der Rettungsdienste bei Autounfallopfern

Das eCall-System wird automatisch aktiviert, sobald die im Fahrzeug eingebauten Sensoren einen schweren Unfall melden, und übermittelt Einzelheiten zu dem Unfall an die Notfalldienste, damit diese den Fahrern und Mitfahrern schneller zu Hilfe kommen können.

RECHTSAKT

Richtlinie 2010/40/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2010 zum Rahmen für die Einführung intelligenter Verkehrssysteme im Straßenverkehr und für deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern.

ZUSAMMENFASSUNG

Ziel des eCall-Systems ist es, eine schnelle Versorgung der Insassen schwer verunfallter Fahrzeuge in der gesamten Europäischen Union sowie in Island, Norwegen und der Schweiz zu ermöglichen.

Die eCall-Anwendung wird automatisch aktiviert, sobald die bordeigenen Sensoren einen schweren Unfall melden. Bei Auslösung wählt das System die europäische Notrufnummer 112, stellt eine Telefonverbindung zur zuständigen Notrufzentrale her und übermittelt den Rettungsdiensten Einzelheiten zum Unfall, darunter den Unfallzeitpunkt, den genauen Standort des Unfallfahrzeugs und die Fahrtrichtung (besonders wichtig bei Autobahnen und in Tunneln). Das eCall-System kann auch manuell durch Betätigung eines Bedienknopfes im Fahrzeug ausgelöst werden, beispielsweise von den Zeugen eines schweren Unfalls. Dank eCall werden Notfalldienste über Unfälle und den genauen Unfallort zeitnah informiert.

Die per eCall-System übermittelten Daten ermöglichen den Notfalldiensten das schnellere Eintreffen am Unfallort - das kann Leben retten und ermöglicht eine zügige Versorgung verletzter Insassen. Die Zeit bis zum Eintreffen der Rettungsdienste könnte mithilfe des eCall-Dienstes Schätzungen zufolge um bis zu 40 % in städtischen Gebieten und bis zu 50 % in ländlichen Regionen verkürzt werden. Dies könnte bis zu 2 500 Menschenleben jährlich retten.

Neben dem Nutzen für die Straßensicherheit kann das Gerät auch erheblich dazu beitragen, durch Verkehrsunfälle verursachte Staus und Folgeunfälle aufgrund ungesicherter Unfallstellen zu verringern. Es wird außerdem davon ausgegangen, dass die Geräte, die für die eCall-Anwendung in das Fahrzeug eingebaut werden, auch für andere Notfalldienste und/oder Mehrwertdienste genutzt werden könnten, entweder parallel zu dem bordeigenen, auf dem 112-Notruf basierenden eCall-System oder auf diesem aufbauend.

In der Richtlinie 2010/40/EU vom 7. Juli 2010 zum Rahmen für die Einführung intelligenter Verkehrssysteme im Straßenverkehr und für deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern wird die harmonisierte Einführung einer interoperablen EU-weiten eCall-Anwendung (Artikel 3 Buchstabe d) als eine von sechs vorrangigen Maßnahmen festgelegt, für die verbindliche Spezifikationen zu erlassen sind (Artikel 6).

BEZUG

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Richtlinie 2010/40/EU

26.8.2010

27.2.2012

ABl. L 207 vom 6.8.2010

Delegierte Rechtsakte

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Delegierte Verordnung (EU) Nr. 305/2013 der Kommission

23.4.2013

23.4.2013Bestimmungen zu Informationsdiensten, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bereits bereitgestellt werden: 23.4.2014

ABl. L 91 vom 3.4.2013

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Anforderungen für die Typgenehmigung zur Einführung des bordeigenen eCall-Systems in Fahrzeuge und zur Änderung von Richtlinie 2007/46/EG. (COM(2013)0316 final vom 13.6.2013 -- nicht im Amtsblatt veröffentlicht)

Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einführung des interoperablen EU-weiten eCall-Dienstes. (COM(2013)0315 final vom 13.6.2013)

Im Juni 2013 verabschiedete die Europäische Kommission zwei Vorschläge, mit denen sichergestellt werden soll, dass ab Oktober 2015 alle Fahrzeuge bei einem schweren Unfall einen automatischen Notruf an Rettungsdienste absetzen können. Durch die Gesetzesvorschläge soll sichergestellt werden, dass ab Oktober 2015 alle neuen Modelle von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen mit einer auf dem 112-Notruf basierenden eCall-Anwendung ausgerüstet sind und die notwendige Infrastruktur für den Empfang und die Bearbeitung von eCalls in Notrufzentralen eingerichtet wurde, wobei die Kompatibilität, Interoperabilität und Kontinuität des EU-weiten eCall-Dienstes sicherzustellen sind.

Das Ziel der Kommission besteht darin, nach Billigung dieser Vorschläge durch den Rat und das Europäische Parlament bis 2015 in der gesamten EU (sowie in Island, Norwegen und der Schweiz) einen voll funktionsfähigen eCall-Dienst bereitzustellen.

Letzte Änderung: 24.01.2014

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