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Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum

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Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum

Die Union für den Mittelmeerraum soll die Beziehungen zwischen Europa und den Mittelmeerdrittländern im Rahmen einer gestärkten Europa-Mittelmeer Partnerschaft vertiefen und sichtbare und konkrete Ergebnisse für die Bürger dieser Region erzielen.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat vom 20. Mai 2008 „Der Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum“ [KOM(2008) 319 endgültig – Nicht veröffentlicht im Amtsblatt].

ZUSAMMENFASSUNG

Das Ziel dieser Mitteilung ist die Stärkung der Partnerschaft Europa-Mittelmeer. Die Grundidee der neuen Union für den Mittelmeerraum besteht insbesondere in der Förderung:

  • der politischen Zusammenarbeit;
  • des Grundsatzes der gemeinsamen Verantwortung im Bereich multilateraler Beziehungen;
  • regionaler und subregionaler Projekte, damit diese konkreter und für die Bürger der Region besser sichtbar werden.

Die Zahl der Mitglieder wird auf 43 Staaten erhöht. Diese umfassen alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), der Europäischen Kommission, der Partner und Beobachter der Partnerschaft Europa-Mittelmeer (Mauretanien, Marokko, Algerien, Tunesien, Ägypten, Jordanien, die Palästinensische Behörde, Israel, Libanon, Syrien, Türkei und Albanien) sowie die übrigen Mittelmeeranrainerstaaten (Kroatien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro und Monaco).

Die Union für den Mittelmeerraum ist Bestandteil der Gemeinschaftspolitik und -programme im Rahmen der Europa-Mittelmeer-Partnerschaft.

Institutionelle Arbeitsweise

Die um Gleichgewicht und gemeinsame Verantwortung bemühte Partnerschaft wird vertieft. Zu diesem Zweck schlägt die Mitteilung vor:

  • die Einrichtung von Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs, die alle zwei Jahre stattfinden;
  • die Führung eines gemeinsamen Vorsitzes durch jeweils einen Vertreter der Europäischen Union und eines Mittelmeerpartnerlands;
  • die Einrichtung eines gemeinsamen ständigen Ausschusses für die institutionelle Steuerung, bestehend aus Vertretern der EU-Mitgliedstaaten, der Mittelmeerpartner und der Europäischen Kommission;
  • die Einsetzung eines paritätisch besetzten Sekretariat, bestehend aus abgeordneten Beamten, die mit der Ermittlung, der Prüfung und der Verfolgung von Projekten beauftragt werden.

Die Rolle der Parlamentarischen Versammlung Europa-Mittelmeer (PVEM) als Rahmen für den parlamentarischen Dialog und als Beratungsgremium für die Umsetzung der Partnerschaft wird bekräftigt.

Projektdimension

Der Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum bildet den Rahmen für die Umsetzung der regionalen und transnationalen Zusammenarbeit zur Förderung des regionalen Zusammenhalts, der Wirtschaftsintegration und der Vernetzung von Infrastrukturen.

Die Strategie und das regionale Richtprogramm Europa-Mittelmeer 2007-2013 finden weiterhin Anwendung. Zusätzliche Mittel zur Finanzierung des Projekte sollen im Wesentlichen stammen aus:

  • der Beteiligung der Privatwirtschaft;
  • der bilateralen Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten;
  • den Beiträgen der Mittelmeerpartner;
  • den Beiträgen internationaler Finanzinstitutionen, regionaler Banken und sonstiger bilateraler Fonds;
  • der Investitions- und Partnerschaftsfazilität Europa-Mittelmeer (FEMIP) zur Förderung des Privatsektors;
  • der Nachbarschafts-Investitionsfazilität (NIF) und dem Instrument für grenzübergreifende Zusammenarbeit im Rahmen des ENPI;
  • den weiteren Instrumenten, die für die an dieser Initiative teilnehmenden Länder gelten.

Kontext

Der Barcelona-Prozess stellt das einzige Forum für einen konstruktiven Dialog dar, der eine Fortsetzung der politischen und sozioökonomischer Reformen und die Modernisierung des Mittelmeerraums ermöglicht.

Der Freihandel mit der EU im Rahmen der Schaffung einer Freihandelszone hat insbesondere die Ausfuhren und Investitionen gefördert. Allerdings bedarf es weiterer und rascherer Reformen, um eine wirksame regionale Integration zu erreichen.

Anlässlich des ersten Gipfeltreffens im Rahmen des Barcelona-Prozesses: Union für das Mittelmeer am 13. Juli 2008 in Paris haben die Staats- und Regierungschefs eine gemeinsame Erklärung (FR) abgegeben die den wichtigsten Vorschlägen dieser Mitteilung folgt.

Letzte Änderung: 01.01.2008

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