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Praktische Umsetzung des Konsenses von Monterrey

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Praktische Umsetzung des Konsenses von Monterrey

Die Europäische Union zieht Bilanz in Bezug auf die Verpflichtungen, die sie anlässlich des Europäischen Gipfels von Barcelona im März 2002 im Zusammenhang mit der Finanzierung der Entwicklung eingegangen ist und spricht Empfehlungen zu weiteren Aktionen in bestimmten Bereichen aus.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Umsetzung des Konsenses von Monterrey in die Praxis: der Beitrag der Europäischen Union [KOM (2004) 150 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

In diesem Jahresbericht der begleitenden Beobachtung zieht die Kommission Bilanz in Bezug auf die acht Verpflichtungen, die sie anlässlich des Europäischen Rats von Barcelona im März 2002 eingegangen ist und für die sie sich auf der Konferenz von Monterrey (EN) über die Finanzierung der Entwicklung eingesetzt hat.

Steigerung der öffentlichen Entwicklungshilfe

Dem Bericht zufolge sieht alles danach aus, dass die Mitgliedstaaten auch im zweiten Jahr in Folge diese Verpflichtung einlösen und sogar das gesteckte Ziel übertreffen. Trotz der in vielen Mitgliedstaaten schwierigen Haushaltslage haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Union die öffentliche Entwicklungshilfe im Jahr 2002 im Vergleich zu 2001 real um 5,8 % gesteigert und diesen Aufgaben 0,35 % ihres kumulierten Bruttonationaleinkommens gewidmet.

Die öffentliche Entwicklungshilfe konnte in Schweden, Frankreich, Griechenland und Italien in signifikanter Weise gesteigert werden; sie wurde auch in Belgien, Finnland und Portugal erhöht, in Österreich, Dänemark, den Niederlanden, Spanien und im Vereinigten Königreich dagegen ist sie geschrumpft.

Es ist wichtig darauf hinzuweisen, dass der Bericht sich bereits auf die um die zehn neuen Mitglieder erweiterte Europäische Union bezieht. Die neuen Mitgliedstaaten haben zusammengerechnet 2002 lediglich 0,03 % ihres Bruttonationaleinkommens für Entwicklungshilfe ausgegeben. Die Kommission geht davon aus, dass sich der Anteil 2006 auf 0,11 % erhöhen könnte, was real einer Verdreifachung gleichkäme.

Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten dazu auf, bis zum Jahr 2006 das Niveau ihrer jährlichen Zuwendungen zur öffentlichen Entwicklungshilfe zu halten, damit auf diese Weise die von der Union in Bezug auf die Verpflichtungen von Monterrey erzielten Fortschritte gesichert werden können.

Bessere politische Koordinierung und stärkere Harmonisierung der Verfahren

Im Zusammenhang mit dieser Verpflichtung kommt der Bericht zu dem Schluss, dass es der Union immer noch nicht gelungen ist, die entwicklungspolitische Koordinierung deutlich zu verbessern und die Verfahren zur Umsetzung der Hilfe zu harmonisieren.

Bis zur optimalen Nutzung der nach wie vor nur begrenzt verfügbaren Mittel ist es somit noch ein weiter Weg. Die Mitgliedstaaten bestehen immer noch mehrheitlich darauf, die der Entwicklungshilfe gewidmeten Mittel in den Nehmerländern nach eigenen Methoden zu verwalten. Zahlreiche Nehmerländer sind auf diese Weise mit einer Vielzahl von Auflagen betreffend die Berichterstattung, uneinheitliche buchhalterische Regeln usw. konfrontiert, die möglicherweise eine schwere Belastung für die ohnehin nur begrenzt leistungsfähige Verwaltung darstellen. Die Verwaltungen der Mitgliedstaaten verzichten namentlich aufgrund der Doppelarbeit im Zusammenhang mit der Bewertung der politischen Rahmenbedingungen in den Nehmerländern auf Produktivitätsgewinne.

Die Kommission schlägt deshalb konkret Folgendes vor:

  • engere Koordinierung der entwicklungspolitischen Tätigkeit der Geber im EU-Raum;
  • engere Koordinierung der Mehrjahresprogrammierung und der Analysearbeit;
  • Aufstellung eines gemeinsamen Rahmens zur Vereinheitlichung der bei der Umsetzung der Hilfe zu wählenden Verfahren, gegebenenfalls in Form einer Richtlinie;
  • Ausarbeitung eines gemeinschaftlichen Aktionsplans für die Koordinierung und Harmonisierung in den einzelnen Partnerländern, in denen zwei oder mehr Hilfegeber aus dem EU-Raum ein Entwicklungshilfeprogramm durchführen.

Einlösung der übrigen Verpflichtungen

Mit Blick auf die übrigen sechs in Barcelona eingegangenen Verpflichtungen verweist der Bericht darauf, dass diese im Jahr 2004 keine weiteren wichtigen Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene erforderlich machen; er hält es dagegen für angezeigt, die verschiedenen angelaufenen Aktivitäten gezielt zu Ende zu führen.

In den letzten Jahren wurden in der Tat konkrete Maßnahmen zur Einlösung der eingegangenen Verpflichtungen getroffen, wobei es im Wesentlichen um die Aufhebung der Bindung der Hilfe und um Entschuldungsmaßnahmen ging. Die im Zusammenhang mit den globalen öffentlichen Gütern, der handelsbezogenen Hilfe und den neuen Finanzierungsquellen erzielten Fortschritte sind ermutigend, wenn sie auch überwiegend auf das Konto einzelner Mitgliedstaaten und nicht das der Union in ihrer Gesamtheit gehen.

Die Verpflichtungen von Barcelona

Anlässlich des Europäischen Rats von Barcelona ist die Europäische Union folgende Verpflichtungen eingegangen:

  • Anhebung des Durchschnittsniveaus der öffentlichen Entwicklungshilfe, das 2002 nur 0,33 % des Bruttonationaleinkommens ausmachte, auf 0,39 % im Jahr 2006, als Zwischenstufe auf dem Wege zur Erfüllung des von den Vereinten Nationen festgelegten Zielwerts von 0,7 % des Bruttonationaleinkommens;
  • Steigerung der Wirksamkeit der Hilfe durch bessere Koordinierung und Harmonisierung mittels konkreter Maßnahmen noch vor dem Jahr 2004;
  • Maßnahmen zur Aufhebung der Bindung der Hilfe für die am wenigsten entwickelten Länder;
  • Aufstockung der handelsbezogenen Hilfe;
  • Beitrag zur Lösung des Problems der globalen öffentlichen Güter;
  • Förderung der Prüfung innovativer Finanzierungsquellen;
  • Unterstützung bestimmter Reformen der internationalen Finanzsysteme;
  • Maßnahmen zur Wiederherstellung der Kontrollierbarkeit der Schuldensituation als Teil der Initiative zugunsten der hoch verschuldeten in Armut lebenden Länder.

Die Konferenz von Monterrey über die Finanzierung der Entwicklungspolitik

Die internationale Konferenz über die Finanzierung der Entwicklungspolitik, die vom 18. bis 22. März 2002 in der mexikanischen Stadt Monterrey stattfand, hat zu einem Konsens in Fragen der Finanzierung der Entwicklungszusammenarbeit mit den Entwicklungsländern geführt. Die EG, die weltweit gesehen mehr als die Hälfte der öffentlichen Entwicklungshilfe aufbringt, hat wesentlich zum Erfolg der Konferenz beigetragen. Die EG hat ihren Beitrag zur Konferenz von Monterrey anlässlich des Europäischen Rats von Barcelona im März 2002 festgelegt.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Jahresbericht der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Die Einlösung von Europas Zusagen hinsichtlich der Entwicklungsfinanzierung [KOM/2007/164 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Stärkeres Engagement für die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele – Entwicklungsfinanzierung und Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit [KOM/2005/133 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Letzte Änderung: 27.05.2008

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