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EU-Leitlinien über Folter und andere Misshandlungen

EU-Leitlinien über Folter und andere Misshandlungen

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Leitlinien für die EU-Politik gegenüber Nicht-EU-Ländern betreffend Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe

ZUSAMMENFASSUNG

WAS IST DER ZWECK DIESER LEITLINIEN?

Sie schaffen ein operatives Instrument, das die EU in ihren Beziehungen mit Nicht-EU-Ländern zur Bekämpfung der Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Strafen (z. B. Schläge im Gefängnis) einsetzen kann.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die EU bekämpft Folter und Misshandlungen durch die Unterstützung internationaler Instrumente (z. B. die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die Genfer Konventionen, das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs usw.) sowie durch Maßnahmen im Rahmen ihrer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), etwa mit der Verordnung zum Verbot des Handels mit Folterausrüstung.

Die EU-Maßnahmen zur Bekämpfung von Folter und Misshandlungen in den Beziehungen mit Nicht-EU-Ländern umfassen:

  • Aufnahme politischer Dialoge mit Nicht-EU-Ländern und regionalen Organisationen. Die Leitlinien für den Menschenrechtsdialog legen klare Bedingungen und Prinzipien in diesem Bereich fest;
  • Ergreifung politischer Maßnahmen (Demarchen) sowie öffentliche Stellungnahmen zur Aufforderung relevanter Nicht-EU-Länder, wirksame Maßnahmen gegen Folter und andere Misshandlungen umzusetzen;
  • Förderung der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft bei der bilateralen und multilateralen Zusammenarbeit, insbesondere im Rahmen des EU-Aktionsplans für Menschenrechte und Demokratie (2015-2019), der Nichtregierungsorganisationen bei der Bekämpfung der Folter unterstützt;
  • Beobachterrollen für EU-Botschaftsvertreter bei Prozessen, in denen befürchtet wird, dass der Angeklagte gefoltert oder misshandelt worden ist.

Im Rahmen dieser Leitlinien ermutigt die EU Nicht-EU-Länder, die folgenden Maßnahmen zu ergreifen:

  • Verhinderung, Verbot und Verurteilung von Folter und Misshandlungen;
  • Achtung und Umsetzung der internationalen Normen und Verfahren (z. B. des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Folter);
  • Schaffung von Schutzmaßnahmen und Verfahren in Bezug auf Haftanstalten;
  • Entschädigung und Wiedergutmachung für Opfer;
  • Schaffung innerstaatlicher rechtlicher Garantien;
  • Bekämpfung der Straffreiheit;
  • Einrichtung von Gruppen, die besondere Aufmerksamkeit benötigen (z. B. Flüchtlinge, Asylbewerber und Häftlinge);
  • Ermöglichung von Überwachungsmechanismen für die Haft;
  • Einrichtung nationaler Institutionen zur Verhinderung von Folter;
  • Stärkung des Justizsystems;
  • Gewährleistung einer wirksamen Ausbildung des Strafverfolgungs-, Militär- und Gesundheitspersonals beim Umgang mit Folter und Misshandlungen;
  • Verhinderung jeglicher Form von Einschüchterung oder Repressalien;
  • Durchführung von Autopsien.

HINTERGRUND

Die Achtung der Menschenrechte ist eine der wichtigsten Prioritäten in den Außenbeziehungen der EU. Die Bekämpfung von Folter und Misshandlungen ist ein notwendiger Teil dieser Arbeit, und das, obwohl zahlreiche internationale Instrumente existieren, die derartig schwerwiegende Verletzungen der Menschenwürde verbieten.

Ziel der in starkem Maße von allen EU-Ländern unterstützten Maßnahmen der EU ist es, Folter und Misshandlungen zu verhindern und zu beseitigen sowie gegen die Straflosigkeit der verantwortlichen Personen zu kämpfen. Diese Arbeit ergänzt die EU-Maßnahmen zur Bekämpfung der Todesstrafe.

RECHTSAKT

Leitlinien für die EU-Politik gegenüber Drittländern betreffend Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe – Aktualisierung der Leitlinien 6129/1/12 REV1 vom 20. März 2012

Letzte Aktualisierung: 08.03.2016

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