Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Irak: Integrierte Mission zur Stützung der Rechtsstaatlichkeit

Legal status of the document This summary has been archived and will not be updated, because the summarised document is no longer in force or does not reflect the current situation.

Irak: Integrierte Mission zur Stützung der Rechtsstaatlichkeit

EUJUST LEX ist eine zivile Mission zur Krisenbewältigung, die im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) eingerichtet wurde, um das Strafrechtssystem im Irak zu stärken. Diese Mission ist ein Beitrag der Europäischen Union zum Wiederaufbau und zur Entwicklung eines stabilen, sicheren und demokratischen Irak.

RECHTSAKT

Gemeinsame Aktion 2005/190/GASP des Rates vom 7. März 2005 betreffend die integrierte Mission der Europäischen Union zur Stützung der Rechtsstaatlichkeit im Irak, EUJUST LEX [Vgl. ändernde Rechtsakte].

ZUSAMMENFASSUNG

Die integrierte Mission der Europäischen Union für den Irak, EUJUST LEX, hat den Auftrag, die Führungskapazitäten und die Fachkompetenz der Beamten der Polizei-, Gerichts- und Strafverfolgungsbehörden zu stärken. Zudem soll sie die Verfahren im Bereich strafrechtlicher Ermittlungen, die Fähigkeiten, die Koordinierung und die Zusammenarbeit der verschiedenen Komponenten des irakischen Strafrechtssystems unter uneingeschränkter Achtung der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte verbessern.

Die irakischen Beamten der höheren und mittleren Führungsebene werden zur Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen, die auf dem Gebiet der Europäischen Union stattfinden, eingeladen. Dabei geht es um die Bereiche Verwaltungsführung und Ermittlungsführung. Die von EUJUST LEX angebotenen und von den Mitgliedstaaten durchgeführten Ausbildungsmaßnahmen betreffen insbesondere folgende Bereiche:

  • Polizeiführungskräfte;
  • Durchführung von Ermittlungen in Mordfällen;
  • Schutz der öffentlichen Ordnung und Menschenrechte;
  • Ausbildungsmanagement;
  • Schulung von Ausbildern;
  • Faire Gerichtsverfahren und Menschenrechte;
  • Finanzkriminalität;
  • Kriminaltechnik (moderne Ermittlungstechniken);
  • Entwicklung von Strafvollzugsnormen in einem Menschenrechtsrahmen;
  • Führungskräfte des Strafvollzugs;
  • Strategien für den Umgang mit besonders schutzbedürftigen Häftlingen (Frauen, Jugendlichen und ethnischen Minderheiten);
  • Notfallplanung und Krisenmanagement.

Struktur der Mission

Die Mission EUJUST LEX setzt sich zusammen aus:

  • einem Leiter der Mission;
  • einem Koordinierungsbüro in Brüssel;
  • einem Verbindungsbüro in Bagdad;
  • Ausbildungseinrichtungen und Ausbildern, die die Mitgliedstaaten zur Verfügung stellen.

Das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) nimmt die politische Kontrolle und strategische Leitung der Mission wahr.

Hintergrund

Die Mission der Europäischen Union fügt sich in den Rahmen des wirtschaftlichen, sozialen und politischen Wiederaufbaus des Irak ein auf der Grundlage der Resolution 1546 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 8. Juni 2004.

Auf Wunsch der irakischen Regierung hat der Rat am 21. Februar 2005 beschlossen, eine integrierte Rechtsstaatlichkeitsmission für den Irak einzuleiten. Am 1. Juli 2005 hat die praktische Arbeit von EUJUST LEX begonnen. Die Mission wurde mehrmals verlängert, zuletzt bis Juni 2009.

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

2005/190/GASP

7.3.2005

-

ABl. L 62 vom 9.3.2005

Ändernde(r) Rechtsakt(e)

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

2006/413/GASP

12.6.2006

-

ABl. L 163 vom 15.6.2006

2006/708/GASP

17.10.2006

-

ABl. L 291 vom 21.10.2006

2007/760/GASP

22.11.2007

-

ABl. L 305 vom 23.11.2007

2008/304/GASP

14.4.2008

-

ABl. L 105 vom 15.4.2008

2008/480/GASP

23.6.2008

-

ABl. L 163 vom 24.6.2008

Die Änderungsrechtsakte und die vorgenommenen Berichtigungen an der Gemeinsamen Aktion 2005/190/GASP wurden in den Ursprungstext eingearbeitet. Diese konsolidierte Fassung (pdf) ist von rein dokumentarischem Wert.

See also

Weitere Information erhalten Sie auf der Website des Rates über EUJUST LEX (EN).

Letzte Änderung: 12.09.2008

Top