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Europäische Charta für Kleinunternehmen

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Europäische Charta für Kleinunternehmen

Mit der Verabschiedung der Europäischen Charta für Kleinunternehmen durch den Rat „Allgemeine Angelegenheiten" in Lissabon am 13. Juni 2000 und die Annahme dieser Charta bei der Sitzung des Europäischen Rates in Feira am 19. und 20. Juni desselben Jahres hat die EU die Bedeutung der Kleinunternehmen anerkannt. In der Charta wird empfohlen, dass die Regierungen ihre strategischen Bemühungen an zehn Aktionslinien ausrichten, denen eine herausragende Bedeutung für die Rahmenbedingungen zukommt, unter denen Kleinunternehmen tätig sind.

RECHTSAKT

Anhang III der Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates (Santa Maria da Feira, 19. und 20. Juni 2000).

ZUSAMMENFASSUNG

Kleinunternehmen sind die Triebfeder für Innovation und Beschäftigung in Europa. Aufgrund ihrer Größe reagieren sie sehr sensibel auf Veränderungen in der Industrie und auf die Rahmenbedingungen, in denen sie sich entfalten sollen. Daher unterstrichen die Staats- oder Regierungschefs und die Europäische Kommission auf der Tagung des Europäischen Rates in Feira (Portugal) vom 19. und 20. Juni 2000, dass die Entwicklung der kleinen Unternehmen erleichtert werden muss.

Die Staats- oder Regierungschefs und die Europäische Kommission erkennen die Dynamik der kleinen Unternehmen insbesondere im Bereich der Bereitstellung neuer Dienstleistungen, der Schaffung von Arbeitsplätzen und der sozialen und regionalen Entwicklung an. Sie unterstreichen ebenfalls, wie wichtig die unternehmerische Initiative ist und dass gewisse Fehlschläge nicht bestraft werden dürfen. Sie erkennen auch übereinstimmend den Wert von Wissen, Engagement und Flexibilität in der neuen Wirtschaft an.

Zur Förderung der unternehmerischen Initiative und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die kleinen Unternehmen wollen die Staats- und Regierungschefs und die Europäische Kommission ihr Handeln an zehn Aktionslinien ausrichten:

  • Erziehung und Ausbildung zu unternehmerischer Initiative

Zur Herausbildung der unternehmerischen Initiative von klein auf müssen insbesondere in der Sekundarstufe und an den Hochschulen unternehmensbezogene Unterrichtsmodule eingeführt werden, außerdem müssen Jugendliche in ihren unternehmerischen Bestrebungen bestärkt sowie geeignete Ausbildungsprogramme für die kleinen Unternehmen entwickelt werden.

  • Billigere und schnellere Neugründungen

Insbesondere durch Online-Anwendungen werden Kosten und Zeitdauer für die Anmeldung eines neuen Unternehmens gesenkt werden.

  • Bessere Rechts- und Verwaltungsvorschriften

Das nationale Insolvenzrecht sowie neue Rechtsvorschriften werden weniger negative Folgen für die kleinen Unternehmen haben. Die Verwendung von Verwaltungsunterlagen wird vereinfacht und die Kleinunternehmen können von bestimmten regulatorischen Verpflichtungen ausgenommen werden.

  • Verfügbarkeit von Fertigkeiten

Die Ausbildungseinrichtungen richten sich an den Bedürfnissen der Unternehmen aus und bieten Ausbildung und Beratung im Rahmen des lebensbegleitenden Lernens.

  • Verbesserung des Online-Zugangs

Die staatlichen Stellen sollten Online-Dienste für ihre Beziehungen mit den Unternehmen aufbauen.

  • Bessere Nutzung des Binnenmarkts

Die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission vollenden die Einführung des Binnenmarkts, damit die Unternehmen größtmöglichen Nutzen daraus ziehen können. Gleichzeitig müssen nationale und europäische Wettbewerbsregelungen mit Nachdruck angewandt werden.

  • Steuer- und Finanzwesen

Die Steuersysteme müssen die Unternehmenstätigkeit begünstigen. Der Zugang zu Finanzmitteln (Risikokapital, Strukturfonds) muss verbessert werden.

  • Stärkung des technologischen Potenzials der Kleinunternehmen

Man wird sich darum bemühen, die neuen Technologien zu fördern, das Gemeinschaftspatent einzuführen und den Zugang zu Forschungsprogrammen zu erleichtern, die stärker auf kommerzielle Anwendungen ausgerichtet sind. Die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und die Zusammenarbeit mit den Bildungs- und Forschungseinrichtungen werden gefördert.

  • Erfolgreiche Modelle für den elektronischen Handel und erstklassige Unterstützung für kleine Unternehmen

Die Unternehmen werden ermuntert, vorbildliche Verfahren zu übernehmen. Die Unterstützungsdienste für Unternehmen werden ausgebaut.

  • Stärkere und effizientere Vertretung der Interessen der kleinen und mittleren Unternehmen auf Ebene der Union und der Mitgliedstaaten

Die Möglichkeiten zur Vertretung der kleinen Unternehmen auf Ebene der Mitgliedstaaten und auf Ebene der Europäischen Union werden untersucht. Die nationalen und gemeinschaftlichen politischen Maßnahmen werden besser aufeinander abgestimmt und es werden Bewertungen vorgenommen, mit deren Hilfe die Leistung kleiner Unternehmen verbessert werden kann. Ein jährlicher Bericht über die Umsetzung der Charta wird jeweils im Frühjahr veröffentlicht.

Für die EU-Mitgliedstaaten wurde der Umsetzungsprozess im Frühjahr 2000 eingeleitet. Die Beitritts- und Kandidatenländer nehmen seit dem Frühjahr 2002 an dem Prozess teil. Nach der Annahme der Charta durch die Beitritts- und Kandidatenländer in Maribor (Slowenien) am 23. April 2002 wurde der Prozess auch in anderen geografischen Gebieten eingeleitet. Die Länder des westlichen Balkans - Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Serbien und Montenegro und Moldau - haben die Charta in Thessaloniki (Griechenland) im Mai 2003 angenommen. In diesem Jahr haben die Länder den ersten Schritt im Umsetzungsprozess getan. Die Ergebnisse sollen in einem separaten Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen genannt werden.

Im Oktober 2003 sind die Partner der EU im Mittelmeerraum (Algerien, Ägypten, Israel, Jordanien, Libanon, Marokko, die Palästinensische Autonomiebehörde, Syrien und Tunesien) in Rom übereingekommen, einen Prozess im Hinblick auf die Verabschiedung einer „Europa-Mittelmeer-Charta für unternehmerische Initiative" einzuleiten, die am Modell der Europäischen Charta ausgerichtet ist. Diese Europa-Mittelmeer-Charta soll 2004 verabschiedet werden, und die Europäische Kommission wird die Umsetzung verfolgen.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Europa-Mittelmeercharta für Unternehmen (EN)(FR)

Am 4. Oktober 2004 haben Algerien, Ägypten, Israel, Jordanien, Libanon, Marokko, die Palästinensische Autonomiebehörde, Syrien und Tunesien auf der Europa-Mittelmeer-Konferenz der Industrieminister in Caserta die Europa-Mittelmeercharta für Unternehmen angenommen.

Die Hauptziele dieser Charta sind die Vorbereitung der Einrichtung der Euromed-Freihandelszone, die Stärkung der Europa-Mittelmeerpartnerschaften und die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für die Unternehmen der Region. Die Charta orientiert sich weitgehend an der Europäischen Charta für Kleinunternehmen.

See also

  • Weitere Informationen enthält die Internet-Seite der Generaldirektion Unternehmen und Industrie zur Europäischen Charta für Kleinunternehmen (EN)
  • Weitere Informationen zur Politik und zu den Programmen der EU zugunsten der KMU finden Sie über das Europäische KMU-Portal

Letzte Änderung: 31.07.2007

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