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Reduction in CO2 emissions of new passenger cars
Verringerung der CO2-Emissionen von neuen Personenkraftwagen
Verringerung der CO2-Emissionen von neuen Personenkraftwagen
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Verringerung der CO2-Emissionen von neuen Personenkraftwagen
Der Straßenverkehr ist einer der größten Umweltverschmutzer mit den höchsten Treibhausgasemissionen in der Europäischen Union. Diese Verordnung legt die Grenzwerte für neue Personenkraftwagen fest, um die Emissionen in diesem Sektor zu senken.
RECHTSAKT
Verordnung (EG) Nr. 443/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Festsetzung von Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen im Rahmen des Gesamtkonzepts der Gemeinschaft zur Verringerung der CO2-Emissionen von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen.
ZUSAMMENFASSUNG
WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?
Mit dieser Verordnung werden Normen für Kohlendioxid-Emissionen (CO2) von neuen Personenkraftwagen aufgestellt. Der aktuelle Grenzwert liegt bei einem Emissionsdurchschnitt von 130 Gramm CO2 pro Kilometer. Ab 2021 muss dieser Wert auf 95 Gramm CO2 pro Kilometer gesenkt werden.
WICHTIGE ECKPUNKTE
HINTERGRUND
Personenkraftwagen sind gegenwärtig für etwa 12 % aller CO2-Emissionen in der EU verantwortlich.
Der Ursprung dieser Verordnung liegt in einer erstmals 1995 von der EU verabschiedeten Gemeinschaftsstrategie zur Minderung der CO2-Emissionen von Personenkraftwagen. Diese Strategie stützte sich auf drei Säulen: Selbstverpflichtungen der Automobilindustrie zur Senkung der Emissionen; die Förderung von Fahrzeugen mit niedrigem Treibstoffverbrauch durch steuerliche Maßnahmen; und bessere Informationen für die Verbraucher mittels einer Fahrzeugkennzeichnung, der die CO2-Emissionen zu entnehmen sind, die in Richtlinie 1999/94/EG ausführlich beschrieben ist.
SCHLÜSSELBEGRIFF
Super-Credits sind Anreize für Hersteller, Fahrzeuge mit niedrigen Emissionen zuzulassen. Im Rahmen dieses Systems zählt jeder neue Personenkraftwagen mit spezifischen CO2 -Emissionen von weniger als 50 g CO2/km bis 2016 als 1,5 Fahrzeuge. Dies gibt den Herstellern wiederum die Flexibilität, auch Fahrzeuge mit niedrigem Treibstoffverbrauch herzustellen.
Weiterführende Informationen sind auf der Website der Europäischen Kommission zur Verringerung der CO2-Emissionen von Personenkraftwagen erhältlich.
BEZUG
Rechtsakt |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt der Europäischen Union |
Verordnung (EG) Nr. 443/2009 |
8.6.2009 |
- |
Ändernde(r) Rechtsakt(e) |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt der Europäischen Union |
Verordnung (EU) Nr. 397/2013 |
8.5.2013 |
- |
|
Verordnung (EU) Nr. 333/2014 |
8.4.2014 |
- |
VERBUNDENE RECHTSAKTE
Verordnung (EU) Nr. 1014/2010 der Kommission vom 10. November 2010 über die Erfassung und Meldung von Daten über die Zulassung neuer Personenkraftwagen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 443/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 293 vom 11.11.2010, S. 15-20).
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 396/2013 der Kommission vom 30. April 2013 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1014/2010 in Bezug auf bestimmte Vorgaben für die Überwachung der CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen (ABl. L 120 vom 1.5.2013, S. 1-3).
Letzte Aktualisierung: 02.04.2015