Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Verringerung der CO2-Emissionen von neuen Personenkraftwagen

Legal status of the document This summary has been archived and will not be updated. See 'Verringerung der CO2-Emissionen von neuen Personenkraftwagen und von neuen leichten Nutzfahrzeugen' for an updated information about the subject.

Verringerung der CO2-Emissionen von neuen Personenkraftwagen

Der Straßenverkehr ist einer der größten Umweltverschmutzer mit den höchsten Treibhausgasemissionen in der Europäischen Union. Diese Verordnung legt die Grenzwerte für neue Personenkraftwagen fest, um die Emissionen in diesem Sektor zu senken.

RECHTSAKT

Verordnung (EG) Nr. 443/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Festsetzung von Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen im Rahmen des Gesamtkonzepts der Gemeinschaft zur Verringerung der CO2-Emissionen von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen.

ZUSAMMENFASSUNG

WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?

Mit dieser Verordnung werden Normen für Kohlendioxid-Emissionen (CO2) von neuen Personenkraftwagen aufgestellt. Der aktuelle Grenzwert liegt bei einem Emissionsdurchschnitt von 130 Gramm CO2 pro Kilometer. Ab 2021 muss dieser Wert auf 95 Gramm CO2 pro Kilometer gesenkt werden.

WICHTIGE ECKPUNKTE

  • Der Grenzwert von 130 g pro Kilometer wurde im Zeitraum 2012-2015 stufenweise eingeführt. Für jedes Jahr in diesem Zeitraum wird der Prozentsatz der Fahrzeuge eines Herstellers, die die CO2-Emissionsziele erfüllen müssen, erhöht. Ab 2015 müssen 100 % der Fahrzeuge die CO2-Emissionsziele erfüllen (gegenüber 75 % im Jahr 2013 und 80 % im Jahr 2014).
  • Wenn die durchschnittlichen CO2-Emissionen der Fahrzeuge eines Herstellers die Zielvorgabe überschreiten, wird eine hohe Geldstrafe fällig. Für jedes Fahrzeug muss der Hersteller 5 EUR für das erste g/km über dem Grenzwert, 15 EUR für das zweite, 25 EUR für das dritte und 95 EUR für jedes weitere g/km darüber hinaus zahlen. Ab 2019 wird jede Überschreitung je g/km mit 95 EUR berechnet.
  • Kleinere Hersteller, die weniger als 1 000 Fahrzeuge pro Jahr in der EU zulassen, sind von dieser Rechtsvorschrift ausgenommen. Jene Hersteller, die zwischen 1 000 und 10 000 Fahrzeuge pro Jahr zulassen, können eigene Emissionsziele vorschlagen. Hersteller, die 10 000 bis 300 000 Fahrzeuge pro Jahr zulassen, können unterdessen ein festgelegtes Reduktionsziel beantragen.
  • Ein System von Emissionsgutschriften und Super-Credits* belohnt umweltfreundliche Innovationen, die von Fahrzeugherstellern vorgenommen werden.

HINTERGRUND

Personenkraftwagen sind gegenwärtig für etwa 12 % aller CO2-Emissionen in der EU verantwortlich.

Der Ursprung dieser Verordnung liegt in einer erstmals 1995 von der EU verabschiedeten Gemeinschaftsstrategie zur Minderung der CO2-Emissionen von Personenkraftwagen. Diese Strategie stützte sich auf drei Säulen: Selbstverpflichtungen der Automobilindustrie zur Senkung der Emissionen; die Förderung von Fahrzeugen mit niedrigem Treibstoffverbrauch durch steuerliche Maßnahmen; und bessere Informationen für die Verbraucher mittels einer Fahrzeugkennzeichnung, der die CO2-Emissionen zu entnehmen sind, die in Richtlinie 1999/94/EG ausführlich beschrieben ist.

SCHLÜSSELBEGRIFF

Super-Credits sind Anreize für Hersteller, Fahrzeuge mit niedrigen Emissionen zuzulassen. Im Rahmen dieses Systems zählt jeder neue Personenkraftwagen mit spezifischen CO2 -Emissionen von weniger als 50 g CO2/km bis 2016 als 1,5 Fahrzeuge. Dies gibt den Herstellern wiederum die Flexibilität, auch Fahrzeuge mit niedrigem Treibstoffverbrauch herzustellen.

Weiterführende Informationen sind auf der Website der Europäischen Kommission zur Verringerung der CO2-Emissionen von Personenkraftwagen erhältlich.

BEZUG

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt der Europäischen Union

Verordnung (EG) Nr. 443/2009

8.6.2009

-

ABl. L 140 vom 5.6.2009, S. 1-15

Ändernde(r) Rechtsakt(e)

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt der Europäischen Union

Verordnung (EU) Nr. 397/2013

8.5.2013

-

ABl. L 120 vom 1.5.2013, S. 4-8

Verordnung (EU) Nr. 333/2014

8.4.2014

-

ABl. L 103 vom 5.4.2014, S. 15-21

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Verordnung (EU) Nr. 1014/2010 der Kommission vom 10. November 2010 über die Erfassung und Meldung von Daten über die Zulassung neuer Personenkraftwagen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 443/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 293 vom 11.11.2010, S. 15-20).

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 396/2013 der Kommission vom 30. April 2013 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1014/2010 in Bezug auf bestimmte Vorgaben für die Überwachung der CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen (ABl. L 120 vom 1.5.2013, S. 1-3).

Letzte Aktualisierung: 02.04.2015

Top