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Binnenmarkt: Verbesserung seiner Funktionsweise

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Binnenmarkt: Verbesserung seiner Funktionsweise

Angesichts der Defizite des Binnenmarktes hat die Kommission eine Binnenmarktüberprüfung durchgeführt und schlägt neue Maßnahmen für eine bessere Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften vor.

RECHTSAKT

Empfehlung 2009/524/EG der Kommission vom 29. Juni 2009 zur Optimierung der Funktionsweise des Binnenmarktes. (Text von Bedeutung für den EWR).

ZUSAMMENFASSUNG

Das Ziel der vorliegenden Empfehlung ist die Optimierung der Funktionsweise des Binnenmarktes. Sie stellt die Maßnahmen vor, mit denen die Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften gewährleistet und in manchen Mitgliedstaaten bereits bestehende bewährte Verfahren gefördert werden sollen.

Gewährleistung einer besseren Abstimmung in Binnenmarktfragen

Diese Empfehlung fordert die Mitgliedstaaten auf, die Zuständigkeit für die Abstimmung in Binnenmarktfragen einer neu einzurichtenden oder bereits bestehenden Stelle innerhalb der nationalen Verwaltung zu übertragen. Auch die Ministerien und Regierungsstellen müssen sich untereinander abstimmen.

Die Europäische Kommission hält es weiterhin für sachdienlich, die Zuständigkeiten für eine Reihe von Maßnahmen, die im Zusammenhang mit dem Binnenmarkt stehen, unter dem Dach einer einzigen Behörde zusammenzuführen.

Um die bestehenden Netzwerke wie das Binnenmarkt-Informationssystem (IMI), das System zum raschen Austausch von Informationen (RAPEX) oder das Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (RASFF) funktionsfähiger zu machen und um Anfragen der Kommission zur Anwendung der Binnenmarktvorschriften auf nationaler Ebene umgehender beantworten zu können, wird die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden besonders gefördert. In dieser Hinsicht fordert die vorliegende Empfehlung die Mitgliedstaaten dazu auf, dem Beispiel der nordischen und baltischen Staaten zu folgen und bei der Marktüberwachung zusammenzuarbeiten.

Verbesserung der Umsetzung der Binnenmarktvorschriften

Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, die Umsetzung, Anwendung und Durchsetzung der Binnenmarktrichtlinien auf nationaler Ebene frühzeitig und effektiv vorzubereiten.

Es ist sehr wichtig, dass die nationalen Verwaltungen und die regionalen und nachgeordneten Volksvertretungen Informationen austauschen, damit alle Seiten über die Verhandlungen und der Prozess der Umsetzung der Gemeinschaftsvorschriften informiert sind. Wenn die Kommission einen Richtlinienvorschlag vorlegt, erstellen einige Mitgliedstaaten zu diesem Zweck nationale Folgenabschätzungen.

Verbesserung der Überwachung der Märkte und die Anwendung der Binnenmarktvorschriften

Die Kommission empfiehlt den Mitgliedstaaten, Maßnahmen zur Überwachung der Märkte zu ergreifen. Dazu sollen Marktanalysen verwendet werden, die von Wissenschaftlern und Beratungsunternehmen durchgeführt wurden oder aus Datenerhebungen der nationalen statistischen Ämter oder Beschwerdestellen stammen.

Auch die lokalen Stakeholder sollen in den Marktüberwachungsprozess eingebunden werden.

Die für die Anwendung der Binnenmarktvorschriften zuständigen Beamten sollen außerdem zum Gemeinschaftsrecht allgemein und zu den Binnenmarktvorschriften im Besonderen kontinuierlich geschult werden.

Stärkung der Problemlösungsmechanismen

Die vorliegende Empfehlung fordert die Mitgliedstaaten dazu auf, Verfahren für eine alternative Streitbeilegung zu erarbeiten und sich an den bestehenden Problemlösungsmechanismen auf Gemeinschaftsebene, wie SOLVIT zu beteiligen.

Im Hinblick auf die nationale Justiz müssen die Mitgliedstaaten Richtern bei Dienstantritt eine Grundausbildung zum Gemeinschaftsrecht vermitteln, damit sie die Anforderungen des Gemeinschaftsrechts in ihrer Rechtsprechung besser berücksichtigen können.

Bewertung der nationalen Rechtsvorschriften

Es ist wichtig, dass die Mitgliedstaaten die Überwachung und Bewertung der nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Binnenmarktvorschriften gewährleisten, um umgehend Lücken oder Unstimmigkeiten bei der Anwendung der gemeinschaftlichen Vorschriften aufzudecken.

Die Kommission schlägt vor, dass die Mitgliedstaaten Ex-post-Folgenabschätzungen und Audits durchführen, um die Umsetzung der Binnenmarktrichtlinien zu überwachen.

Aufklärung der Bürger und Unternehmen über ihre Rechte im Binnenmarkt

Bürger und Unternehmen können sich bei den Informationsdiensten der Gemeinschaft in den nationalen Verwaltungen über ihre Rechte informieren. Daher ist eine bessere Koordinierung zwischen den für die Informationsdienste der Gemeinschaft zuständigen nationalen Kontaktstellen wichtig.

Das Portal „Europa für Sie“ muss sichtbarer werden und eindeutigere Informationen über eine Internetseite bereitstellen.

Damit sich die Bürger bewusst sind, welchen Nutzen und welche Chancen der Binnenmarkt bietet, müssen Informationskampagnen und -Programme durchgeführt werden.

Hintergrund

In der Mitteilung „Ein Binnenmarkt für das Europa des 21. Jahrhunderts“ wurde eine Reihe von Defiziten aufgedeckt, die auf eine mangelhafte Anwendung und Verstöße gegen die Gemeinschaftsvorschriften für den Binnenmarkt zurückgehen. Deshalb hat die Kommission eine Binnenmarktüberprüfung durchgeführt, um konkrete Maßnahmen für den Bürger und die Unternehmen vorzuschlagen, damit sie in den Genuss des wirtschaftlichen Nutzens dieses Marktes kommen.

Letzte Änderung: 22.01.2010

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