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Gesamtplan zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung und des Menschenhandels in der Europäischen Union

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Gesamtplan zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung und des Menschenhandels in der Europäischen Union

Mit dem Aktionsplan zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung und des Menschenhandels in der Europäischen Union soll ein gemeinsames und integriertes Konzept definiert werden. Er enthält Maßnahmen und Aktionen, die in sieben Bereichen angenommen und ausgeführt werden sollen: Visumpolitik, Informationsaustausch, Rückübernahme- und Rückkehrpolitik, Grenzkontrolle, Maßnahmen beim Grenzübertritt, Europol und Sanktionen.

RECHTSAKT

Vorschlag für einen Gesamtplan zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung und des Menschenhandels in der Europäischen Union [Amtsblatt C 142 vom 14.6.2002]

ZUSAMMENFASSUNG

Vorgeschichte

1. Die Verhinderung und Bekämpfung illegaler Einwanderung sind wesentliche Bestandteile der gemeinsamen Asyl- und Einwanderungspolitik der Europäischen Union (EU). Bereits im Wiener Aktionsplan wurde die Notwendigkeit einer Verbesserung der Bekämpfung der illegalen Einwanderung hervorgehoben. Darüber hinaus betonte der Europäische Rat auf seiner Tagung in Tampere (Oktober 1999), dass die Migrationsströme effizienter gesteuert werden müssen und die illegale Einwanderung an ihrer Wurzel bekämpft werden muss. Im November 2001 nahm die Kommission eine Mitteilung über eine gemeinsame Politik auf dem Gebiet der illegalen Einwanderung an. Neben Verbesserungen beim Austausch von Informationen und statistischen Daten werden auch die Verstärkung der Maßnahmen gegen den Menschenhandel und die wirtschaftliche Ausbeutung von Einwanderern sowie die Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern und die Festlegung einer kohärenten gemeinsamen Rückübernahme- und Rückkehrpolitik angesprochen. Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung vom 14. und 15. Dezember 2001 in Laeken die Aufstellung eines Aktionsplans gefordert, der sich auf die Mitteilung der Kommission über die illegale Einwanderung und den Menschenhandel stützt. Der Rat Justiz und Inneres hat diesen Plan am 28. Februar 2002 angenommen.

Ausmaß des Phänomens

2. Die illegale Einwanderung in ihrer Gesamtheit ist in verschiedene Kategorien unterteilt, sowohl hinsichtlich der betroffenen Personen als auch in Bezug auf die Muster der illegalen Einreise und des illegalen Aufenthalts in der EU. Es handelt sich insbesondere um:

  • Personen, die illegal in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates eingereist sind, entweder ohne Dokumente oder mit ge- oder verfälschten Dokumenten,
  • Personen, die zwar mit einem gültigen Visum beziehungsweise Aufenthaltstitel eingereist, jedoch über dessen Gültigkeitsdauer hinaus geblieben sind,
  • Personen, deren zunächst legaler Aufenthalt illegal wird, sobald sie eine unselbstständige Erwerbstätigkeit ausüben,
  • Personen mit einer Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, die länger bleiben als ihnen gestattet ist beziehungsweise auf andere Weise die aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen verletzen.

Internationale Verpflichtungen und Menschenrechte

3. Bei Maßnahmen zur Bekämpfung illegaler Einwanderung ist auf ein angemessenes Gleichgewicht zu achten zwischen der Gewährung beziehungsweise Verweigerung der Einreise ins Hoheitsgebiet bei Drittstaatsangehörigen und der (aus der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Genfer Flüchtlingskonvention erwachsenden) Verpflichtung zum internationalen Schutz von Personen, die diesen Schutz tatsächlich benötigen. Daher darf die Bekämpfung der Illegalität keine Maßnahmen verhindern, die rasch Schutz bieten, damit Flüchtlinge nicht auf das Mittel der illegalen Einwanderung zurückgreifen müssen.

Beziehungen zu Drittländern

4. Die Maßnahmen zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung müssen am Anfang der Migrationskette ansetzen, das heißt bei der Förderung von Frieden, politischer Stabilität, Menschenrechten, demokratischen Grundsätzen und einer nachhaltigen wirtschaftlichen, sozialen und umweltpolitischen Entwicklung in den Herkunftsländern. Zu diesem Zweck sollten Migrationsfragen innerhalb der bestehenden Partnerschaften behandelt werden. Im Hinblick auf die Erweiterung müssen die Beitrittsländer den gesamten Besitzstand der EU auf dem Gebiet der Bekämpfung der illegalen Einwanderung übernehmen. Darüber hinaus sollte auch die Zusammenarbeit mit den Transitländern verstärkt werden, um sie bei der Bewältigung des Problems der Defizite bei den Grenzkontrollen zu unterstützen. Wichtig ist auch, dass sich die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten an anderen internationalen Foren beteiligen und entsprechende multilaterale Übereinkommen abschließen.

Visumpolitik

5. Die Visumpolitik dient nicht nur zur Erleichterung des freien Personenverkehrs, sondern kann auch einen wichtigen Beitrag zur Verhinderung illegaler Einwanderung leisten. Eine künftige harmonisierte Politik auf diesem Gebiet kann die Einreise von Personen ohne Genehmigung in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten verhindern helfen. Zentrale Elemente dieser Politik werden sein:

  • einheitliche Normen für die Visa zur Verbesserung der Sicherheit bei der Verwendung von Visum und Aufenthaltstitel unter Einsatz neuer Technologien, gegebenenfalls Aufnahme biometrischer Daten des Antragstellers in das Visum,
  • Schaffung gemeinsamer Verwaltungsstrukturen zur Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen den EU-Konsulaten in Drittländern (Einrichtung von gemeinsamen EU-Visumstellen, gegenseitige Unterstützung bei Schulungsmaßnahmen),
  • Einführung eines europäischen Visa-Identifizierungssystems unter Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologie.

6. Austausch und Analyse von Informationen

  • Statistiken: Bereitstellung verlässlicher statistischer Daten für die Mitgliedstaaten, anhand deren sowohl die Ströme legaler Einwanderer als auch die illegale Einwanderung regelmäßig analysiert werden können,
  • Sammeln von Informationen, Auskunft und Analyse: Verbesserung des Austausches statistischer Daten, Durchführung einer Machbarkeitsstudie im Hinblick auf den Aufbau eines europäischen Systems zum Austausch von Informationen über Asyl, Zuwanderung und Herkunftsländer,
  • Entwicklung eines Frühwarnsystems: Verbesserung der verwaltungstechnischen und technischen Infrastruktur des bestehenden Systems, Neugestaltung des bestehenden Frühwarnsystems als über das Internet zugängliche sichere Intranet-Seite.

7. Maßnahmen im Grenzvorbereich

  • Unterstützung und Beratung der Verbindungsbeamten: Verstärkung des Netzes von Verbindungsbeamten im Bereich Zuwanderung und Luftverkehr (Informationsaustausch, gemeinsame Schulung, gemeinsame Erstellung von Berichten),
  • technische und finanzielle Unterstützung von Maßnahmen in Drittstaaten: Durchführung der Aktionspläne der Hochrangigen Gruppe „Asyl und Migration",
  • Sensibilisierungsmaßnahmen: Durchführung von Maßnahmen in den Herkunftsländern mit dem Ziel, die illegale Einwanderung einzudämmen.

8. Maßnahmen zur Grenzüberwachung

  • Grenzschutz im Rahmen eines gemeinsamen Raums: Einführung eines Risikobewertungssystems,
  • Kontrolle der Seegrenzen: Durchführung einer Machbarkeitsstudie im Hinblick auf die Verbesserung der Kontrollen der Seegrenzen,
  • Programm mit gemeinsamen Studien und gemeinsamer Ausbildung: Harmonisierung der Ausbildung von Grenzschutzbeamten, Prüfung des Beitrags, den die EPA möglicherweise leisten kann, Bildung eines Netzes nationaler Ausbildungseinrichtungen,
  • Grenzschutz: Zusammenarbeit und Durchführung von Operationen durch gemeinsame Teams: Durchführung einer Machbarkeitsstudie im Hinblick auf einen gemeinsamen Grenzschutz an den Außengrenzen, Intensivierung der Zusammenarbeit der operationellen Dienste der Mitgliedstaaten.

9. Rückübernahme- und Rückführungspolitik

  • Aufstellung eines gemeinsamen Konzepts sowie Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Durchführung von Rückführungsmaßnahmen: Verbesserung der Verwaltungszusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, Analyse der Aktionen und Maßnahmen auf der Grundlage des Grünbuchs über die Rückführung (unter anderem Einrichtung eines Finanzinstruments),
  • Rückübernahmeabkommen mit Drittländern: Verhandlung und Abschluss neuer Rückübernahmeabkommen und Annahme gemeinsamer Maßnahmen, damit diese Länder ihrer im internationalen Recht festgeschriebenen Verpflichtung zur Rückübernahme der eigenen Staatsangehörigen nachkommen,
  • Transit von rückzuführenden Personen: Festlegung von Bestimmungen zum Transit von rückzuführenden Personen (innerhalb der EU wie auch mit Drittländern),
  • gemeinsame Normen für Rückführungsverfahren: Aufstellung gemeinsamer Normen für Rückführungsverfahren.

10. Europol

Von Artikel 30 des Vertrags über die Europäische Union sollte umfassend Gebrauch gemacht werden, um Europol in folgenden Bereichen handlungsfähig zu machen: in Bezug auf Ermittlungen der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit Netzen für illegale Einwanderung und Menschenhandel, Unterstützung der Mitgliedstaaten und Beteiligung am Vergleich und am Austausch von Informationen der Strafverfolgungsorgane.

11. Sanktionen

  • Schleusen von Menschen: Einführung neuer Instrumente der Gemeinschaft in diesem Bereich,
  • Menschenhandel: Klarstellung des Status' von Opfern des Menschenhandels im Hinblick auf die Prüfung der Möglichkeit, ihnen bestimmte Entschädigungen oder eine besondere Hilfe zukommen zu lassen,
  • illegale Beschäftigung: Durchführung einer Studie über die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über illegale Beschäftigung,
  • illegale Einwanderung und finanzielle Vorteile: Ausarbeitung und Annahme von Vorschriften für die Beschlagnahme von Gewinnen aus rechtswidrigen Aktivitäten im Zusammenhang mit der illegalen Einwanderung und für die Einziehung von Beförderungsmitteln,
  • Verantwortlichkeit des Beförderungsunternehmers: Überwachung der Umsetzung und Durchführung der Richtlinie über die Verantwortlichkeit des Beförderungsunternehmers.

12. Evaluierung des Plans

Zur Sicherstellung der Wirksamkeit des Gesamtplans zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung und des Menschenhandels muss die Kommission dem Rat einen jährlichen Bericht über die Überwachung und Evaluierung vorlegen.

VERWANDTE RECHTSAKTE

2005/267/EG: Entscheidung des Rates vom 16. März 2005 zur Einrichtung eines sicheren web-gestützten Informations- und Koordinierungsnetzes für die Migrationsbehörden der Mitgliedstaaten [Amtsblatt L 83 vom 1. 4. 2005] Gemäß dem Gesamtplan zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung und des Menschenhandels vom 28. Februar 2002 wird mit der genannten Entscheidung ein sicheres web-gestütztes Informations- und Koordinierungsnetz für den Informationsaustausch über illegale Zuwanderungsströme, illegale Einreise und Einwanderung und die Rückführung von Personen mit rechtswidrigem Aufenthalt eingerichtet, um die illegale Einwanderung und den Menschenhandel besser bekämpfen zu können. Der Informationsaustausch umfasst mindestens Folgendes: Frühwarnsystem zur Übermittlung von Informationen über illegale Einwanderung und Schleusernetze, Netz von Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen, Informationen über die Nutzung von Visa, über Grenz- und Reisedokumente im Zusammenhang mit illegaler Einwanderung, Fragen im Zusammenhang mit der Rückkehr. Die Kommission ist für die Entwicklung und Verwaltung des Netzes, einschließlich seiner Struktur und seines Inhalts, und für die Elemente für den Informationsaustausch zuständig. Die Kommission wird vom ARGO-Ausschuss unterstützt.

Letzte Änderung: 05.08.2005

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