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Europäisches Justizielles Netz – Zivil- und Handelssachen

Europäisches Justizielles Netz – Zivil- und Handelssachen

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Entscheidung 2001/470/EG über die Einrichtung eines Europäischen Justiziellen Netzes für Zivil- und Handelssachen (EJN-zivil)

WAS IST DER ZWECK DIESER ENTSCHEIDUNG?

Mit dieser Entscheidung wird das Europäische Justizielle Netz eingerichtet, um die justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen* zwischen den EU-Ländern zu verbessern.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Das EJN-zivil ist eine informelle, flexible Struktur, mit dem die justizielle Zusammenarbeit zwischen den EU-Ländern vereinfacht und gestärkt werden soll. Es fördert den Kontakt zwischen verschiedenen nationalen Gerichten über ein Netzwerk nationaler Kontaktstellen.

Die grundlegenden Aufgaben des EJN-zivil bestehen darin,

  • die justizielle Zusammenarbeit in grenzüberschreitenden Fällen zu erleichtern, z. B. durch Hilfestellung bei der Zustellung von Schriftstücken oder der Beweisaufnahme;
  • EU-Bürger über den grenzüberschreitenden Zugang zur Justiz zu informieren, vorwiegend über Merkblätter und Leitfäden für die Bürger zu spezifischen EU-Rechtsvorschriften, die im europäischen Justizportal veröffentlicht werden;
  • Erfahrungen zur Anwendung des EU-Rechts zu bewerten und auszutauschen, um Schwächen zu ermitteln und Wege zu finden, das EU-Recht zu stärken.

Das EJN-zivil setzt sich aus Kontaktstellen und zuständigen Stellen zusammen, die im Zivil- und Handelsrecht der EU-Länder spezialisiert sind, z. B.:

  • Justiz- oder Verwaltungsbehörden in den EU-Ländern, die für die justizielle Zusammenarbeit zuständig sind;
  • Rechtsanwaltskammern, die unmittelbar an der Anwendung des europäischen Zivil- und Handelsrechts mitwirken.

Alle EU-Länder außer Dänemark beteiligen sich am EJN-zivil.

Hinsichtlich der Organisation führt das EJN-zivil seine Tätigkeiten durch regelmäßige Treffen der Kontaktstellen aus, die vorwiegend in Brüssel stattfinden. Das Sekretariat des EJN-zivil wird von der Europäischen Kommission verwaltet, die sich mit den Kontaktstellen bezüglich der Arbeit und der Prioritäten des Netzes abstimmt.

WANN TRITT DIE ENTSCHEIDUNG IN KRAFT?

Die Entscheidung ist am 1. Dezember 2002 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

* SCHLÜSSELBEGRIFF

Zivil- und Handelsrecht: Rechtsvorschriften, die Bürger und Unternehmen betreffen, ausgenommen Strafrecht, Familienrecht, Insolvenz- und Erbrecht.

HAUPTDOKUMENT

Entscheidung 2001/470/EG des Rates vom 28. Mai 2001 über die Einrichtung eines Europäischen Justiziellen Netzes für Zivil- und Handelssachen (ABl. L 174 vom 27.6.2001, S. 25-31)

Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen der Entscheidung 2001/470/EG wurden in den Grundlagentext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Letzte Aktualisierung: 02.08.2016

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