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Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen: das Daphne-Programm

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Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen: das Daphne-Programm

Das Programm soll zur Sicherstellung eines hohen Schutzes der körperlichen und psychischen Gesundheit beitragen, und zwar durch den Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen vor Gewalt (einschließlich der Gewalt in Form sexueller Ausbeutung und sexuellen Missbrauchs), durch Verhütung von Gewalt und durch Unterstützung der Opfer, um zu verhindern, dass künftig Gewalt erlitten wird. Dieses Programm ist 2003 abgelaufen und wurde durch das Programm Daphne II ersetzt.

RECHTSAKT

Beschluss Nr. 293/2000/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Januar 2000 zur Annahme eines Aktionsprogramms der Gemeinschaft (DAPHNE-Programm) (2000-2003) über vorbeugende Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen [Amtsblatt L 34 vom 9.2.2000].

ZUSAMMENFASSUNG

Der Beschuss befasst sich mit dem Begriff der Gewalt, deren Opfer Kinder, Jugendliche und Frauen sein können. Die Beschreibung der schwerwiegenden Auswirkungen dieser Gewalttaten stützt sich auf die Definition des Begriffs "Gesundheit" durch die Weltgesundheitsorganisation als einen Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht nur des Freiseins von Krankheit oder Gebrechen.

Wie wichtig weltweite Aktionen zum Schutz der Menschenrechte und zur Bekämpfung von Gewalt sind, ist auf verschiedenen Ebenen und in unterschiedlicher Form seit geraumer Zeit bekannt.

In diesem Sinne wurden bereits mehrere Maßnahmen ergriffen wie das Übereinkommen von 1979 zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, das Übereinkommen von 1989 über die Rechte des Kindes, die Aktionsplattform der Weltfrauenkonferenz in Peking von 1995, die Stockholmer Erklärung von 1996 und der Aktionsplan des ersten Weltkongresses zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern zu kommerziellen Zwecken.

Das Daphne-Programm mit einer vierjährigen Laufzeit von 2000-2003 sollte auch zur Information über die Problematik der Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen beitragen und versteht sich als wichtige ergänzende Hilfe für die bestehenden Programme. Obwohl bei zahlreichen Projekten das einzelstaatliche Wirken wesentlich für ihren Erfolg ist, stellt die Gemeinschaftsdimension einen hohen Mehrwert dar.

Das vorliegende Programm stellt den Beginn einer europäischen Zusammenarbeit auf der Ebene der nichtstaatlichen (NRO) und gemeinnützigen Organisationen dar, die bei der Bekämpfung der Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen eine zentrale Rolle spielen. Häufig übernehmen diese Organisationen Aufgaben, die die Behörden nicht leisten können oder für die ihnen die Kompetenz fehlt. So soll das Daphne-Programm dazu beitragen, die Erfahrungen und Konzepte der NRO gemeinschaftsweit zu fördern und zu verbreiten und mit ähnlichen Organisationen in anderen Mitgliedstaaten auszutauschen.

Die Maßnahmen der NRO im Rahmen dieses Programms betrafen den Auf- und Ausbau europäischer Netze sowie die Durchführung innovativer Pilotprojekte, deren Ergebnisse auf andere Mitgliedstaaten und Regionen übertragbar sind, so dass ein zusätzlicher Nutzen auf europäischer Ebene entsteht. Das Programm sieht insbesondere die Förderung der Verbreitung ordentlicher Praktiken vor. Die Europäische Union will unter Beachtung des Subsidiaritätsgrundsatzes in dieser Hinsicht eine wichtige Rolle spielen.

Die Öffentlichkeit sollte durch Informationskampagnen für die Probleme sensibilisiert werden, mit denen Gewaltopfer im Familienkreis, in der sozialen Gruppe und in der Gesellschaft insgesamt fertig werden müssen.

Die Tätigkeit der NRO zielte auf die Verbesserung und Weiterentwicklung folgender Aktionen ab:

  • Informationsaustausch, Koordinierung und Zusammenarbeit (zwischen den NRO und den gemeinnützigen Organisationen in den Mitgliedstaaten sowie zwischen den NRO und den Behörden, einschließlich Polizei und Sozialarbeiter);
  • Sensibilisierung der Öffentlichkeit und Austausch bewährter Praktiken durch Pilotprojekte und einschlägige Forschungsprogramme.

Mit Blick auf die Vorbereitung des Beitritts der mittel- und osteuropäischen Bewerberländer und die Stärkung der Menschenrechte stand das Daphne-Programm sowohl diesen Ländern als auch den EWR-Ländern, Zypern, Malta und der Türkei gemäß spezifischer Bestimmungen offen.

Bei der Programmdurchführung wurde die Kommission von einem Beratenden Ausschuss unterstützt, dem Vertreter aller Mitgliedstaaten angehörten und in dem ein Vertreter der Kommission den Vorsitz führte.

Die Kommission tat außerdem alles Notwendige, um die fortlaufende Begleitung und Bewertung des Programms zu gewährleisten. Zu diesem Zweck legte sie dem Europäischen Parlament und dem Rat im Laufe des zweiten Jahres sowie zum Programmende jeweils einen Bericht vor.

Die Haushaltsmittel für das Daphne-Programm in der Zeit vom 1. Januar 2000 bis 31. Dezember 2003 wurden auf 20 Mio. Euro festgelegt.

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens - Datum des Außerkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Entscheidung Nr. 293/2000/EG

9.2.2000-31.12.2003

-

ABl. L 34 vom 9.2.2000

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Durchführung des Programms Daphne (2000-2003) [KOM (2002) 169 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Nach Artikel 9 des Beschlusses Nr. 293/2000/EG zur Annahme des DAPHNE-Programms (2000 bis 2003) legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Halbzeitbericht vor.

In diesem Bericht werden die bisherigen Fortschritte dargelegt und die wichtigsten Ergebnisse zusammengefasst. Die Kommission begrüßt den Erfolg, den das Programm in den beiden ersten Jahren seiner Laufzeit verzeichnen konnte. In den Jahren 2000 und 2001 sind 73 neue Projekte über „Daphne" finanziert worden. Das beweist, dass mit der Finanzierung von Maßnahmen zur Bekämpfung jeglicher Form von Gewalt (einschließlich häuslicher Gewalt, gegen Frauen, gegen ethnische Minderheiten, gegen Behinderte usw.) dieses Programm ureigenen Ansprüchen der Zivilgesellschaft gerecht wird.

Im Hinblick auf die vom Programm finanzierten Projekte lässt der Bewertungsbericht folgende Tendenzen erkennen:

  • Unter den Aktivitäten steht die Bekämpfung sexueller Gewalt in all ihren Formen eindeutig an der Spitze der vom Programm finanzierten Projekte. Es folgen häusliche Gewalt oder Gewalt in der Familie sowie das Internet und Gewalt gegen Kinder.
  • Die meisten Projekte beinhalten die Verhütung von und den Schutz vor Gewalt, aber auch andere wichtige Ziele wie gesetzgebende Maßnahmen, die Behandlung der Opfer und der Täter werden berücksichtigt.
  • Unter den eingesetzten Mitteln und Methoden ist die Schaffung von Netzwerken das wichtigste Instrument, gefolgt von der Verbreitung bewährter Praktiken, der Herstellung von Material, der Sensibilisierung und Schulung.

Dem Bericht zufolge haben die betroffenen Einrichtungen aus ihrer Beteiligung an europäischen Partnerschaften im Rahmen des Daphne-Programms unbestreitbar Nutzen gezogen, sei es in Form inhaltlicher Erkenntnisse, der Stärkung ihrer Koordinations- oder Verwaltungskapazitäten oder einfach der Verbesserung ihres Images. Mit dem Daphne-Programm ist es gelungen, die Mobilisierung des NRO-Sektors auf allen Ebenen voranzutreiben und zahlreiche Partnerschaften und Bündnisse entstehen zu lassen, die zur Durchsetzung einer kohärenteren europäischen Politik gegen Gewalt beitragen.

Auf dem Zweiten Weltkongress gegen die gewerbsmäßige sexuelle Ausbeutung von Kindern, der im Dezember 2001 in Yokohama stattfand, wurde das Daphne-Programm von der internationalen Gemeinschaft als wichtiges Instrument zur Bekämpfung von Gewalt gewürdigt.

Letzte Änderung: 16.08.2007

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