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Fifth European Community environment programme: towards sustainability
Fünftes Umwelt-Aktionsprogramm: Für eine dauerhafte und umweltgerechte Entwicklung
Fünftes Umwelt-Aktionsprogramm: Für eine dauerhafte und umweltgerechte Entwicklung
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Fünftes Umwelt-Aktionsprogramm: Für eine dauerhafte und umweltgerechte Entwicklung
1) ZIEL
Erläuterung der neuen Gemeinschaftsstrategie im Umweltbereich und der Maßnahmen, mit denen eine dauerhafte und umweltgerechte Entwicklung herbeigeführt werden soll (1992-2000).
2) GEMEINSCHAFTSMASSNAHME
Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 1. Februar 1993 über ein Gemeinschaftsprogramm für Umweltpolitik und Maßnahmen im Hinblick auf eine dauerhafte und umweltgerechte Entwicklung
Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. September 1998 über die Überprüfung des Programms der Europäischen Gemeinschaft für Umweltpolitik und Maßnahmen im Hinblick auf eine dauerhafte und umweltgerechte Entwicklung - "Für eine dauerhafte und umweltgerechte Entwicklung".
3) INHALT
Hintergrund
In dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft in der durch die Einheitliche Europäische Akte geänderten Fassung ist ausdrücklich die Entwicklung und Durchführung einer gemeinschaftlichen Umweltpolitik vorgesehen. Gemäß dem Vertrag von Maastricht ist die Förderung eines beständigen und umweltverträglichen Wachstums ein Ziel der Europäischen Gemeinschaft.
In der Erklärung der im Rat vereinigten Staats- und Regierungschefs vom 26. Juni 1990 wird unter anderem die Ausarbeitung eines weiteren Aktionsprogramms im Hinblick auf eine dauerhafte Entwicklung gefordert, d. h. die Umsetzung einer Politik und einer Strategie, die auf stetige wirtschaftliche und soziale Entwicklung ausgerichtet ist, ohne daß die Umwelt und die natürlichen Ressourcen, von denen jede menschliche Aktivität abhängt, geschädigt werden.
Die gemeinschaftliche Umweltpolitik zielte in den letzten zwanzig Jahren in erster Linie auf die Verabschiedung eines rechtlichen Rahmens zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung und zum Schutz der Umwelt ab.
Der Zustand der Umwelt
Aus dem 1992 veröffentlichten Bericht über den Zustand der Umwelt geht indessen hervor, daß in diesem Zeitraum trotz der verabschiedeten Rechtsvorschriften vor allem in den folgenden Bereichen Verschlechterungen eingetreten sind:
Aus dem Bericht geht eindeutig hervor, daß die Umwelt weiter Schaden nehmen wird, wenn keine neuen politischen Vorgaben erfolgen.
Das Fünfte Umwelt-Aktionsprogramm
Ziel
Das Ziel des Fünften Umwelt-Aktionsprogramms (im folgenden als "Programm" bezeichnet) besteht darin, das Wachstumsmodell der Gemeinschaft in einer Weise zu verändern, daß ein Weg hin zu einer dauerhaften und umweltgerechten Entwicklung beschritten wird. Wie in den vorangegangenen Programmen geht es um Umweltprobleme (Klimaveränderung, Wasserverschmutzung, Abfallwirtschaft), aber auch um die Einführung neuer Wechselwirkungen zwischen den Akteuren im Umweltbereich.
Grundsätze
Das Programm ist das Ergebnis eines neuen Konzepts in der gemeinschaftlichen Umweltpolitik, das auf den folgenden Grundsätzen beruht:
Für jeden Schwerpunktbereich sind langfristige Ziele angegeben, die Zielvorgaben bis zum Jahr 2000 definiert und die Maßnahmen aufgelistet, die zur Umsetzung der Vorgaben zu treffen sind. Die Ziele sind rechtlich nicht verbindlich, sie bilden aber Bezugspunkte, die anzustreben sind, damit die Entwicklung in dauerhafte und umweltgerechte Bahnen gelenkt wird.
Herausforderungen und Prioritäten
Dem Subsidiaritätsprinzip entsprechend hat das Programm Umweltprobleme zum Gegenstand, die wegen ihrer Auswirkungen auf den Binnenmarkt und aufgrund grenzüberschreitender Einflüsse, der gemeinsamen Nutzung von Naturschätzen oder ihrer Bedeutung für den Zusammenhalt gemeinschaftsweite Dimension besitzen.
Die Gemeinschaft hat sich auf die folgenden Schwerpunktbereiche beschränkt:
Ausgewählte Schwerpunktbereiche
In dem Programm wird darauf hingewiesen, daß die Gemeinschaft in den Schwerpunktbereichen eine herausragende Rolle spielen muß. Ein gemeinschaftliches Konzept ist die effektivste Möglichkeit zur Lösung der Probleme in den folgenden Bereichen:
Internationale Zusammenarbeit
Die gemeinsame Umweltpolitik war lange Zeit auf die Lösung von Problemen innerhalb der Gemeinschaft konzentriert. Bei den Mitgliedstaaten setzte sich indessen rasch die Erkenntnis durch, daß die Verschmutzung nicht an den Landesgrenzen haltmacht und die regionale und internationale Zusammenarbeit intensiviert werden muß. Diese Einschätzung ist in Artikel 130 r Absatz 1 des Vertrags über die Europäische Union anerkannt, der es zu einem umweltpolitischen Ziel der Gemeinschaft gemacht hat, Maßnahmen auf internationaler Ebene zur Bewältigung regionaler oder globaler Umweltprobleme zu fördern.
Bei vier Umweltproblemen - Klimaveränderungen, Abbau der Ozonschicht, Verringerung der Artenvielfalt und Entwaldung - muß auf internationaler Ebene gehandelt werden.
Dabei kann es sich um eine multilaterale Zusammenarbeit im Rahmen internationaler Organisationen (Umweltprogramm der Vereinten Nationen, Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung in Europa, Europarat), aber auch um ein bilaterales Vorgehen im Rahmen der Hilfe für Entwicklungsländer und zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Verschmutzung handeln.
Instrumente
Neben den im Umweltbereich vielfach eingesetzten rechtlichen Instrumenten sieht das Programm noch eine breite und vielfältige Palette anderer Instrumente vor:
Das mit dem Beschluß von 1998 überprüfte Programm:
Nach der 1995 erfolgten Bewertung des ursprünglichen Programms beschloß die Gemeinschaft, der Verwirklichung des Ziels einer dauerhaften und umweltgerechten Entwicklung neue Impulse zu geben und zu diesem Zweck ihre Bemühungen in einigen Schwerpunktbereichen zu verstärken:
4) frist für den erlass einzelstaatlicher umsetzungsvorschriften
Nicht erforderlich.
5) zeitpunkt des inkrafttretens (falls abweichend von 4)
6) quellen
EntschließungAmtsblatt C 138 vom 17.05.1993
BeschlußAmtsblatt L 275 vom 10.10.1998
7) weitere arbeiten
8) durchführungsmassnahmen der kommission
Bericht - KOM(95) 624 endg. Bericht der Kommission über die Umsetzung des Programms der Europäischen Gemeinschaft für Umweltpolitik und Maßnahmen im Hinblick auf eine dauerhafte und umweltgerechte Entwicklung - "Für eine dauerhafte und umweltgerechte Entwicklung".
In diesem Bericht wird das Fünfte Rahmenprogramm der Gemeinschaft im Umweltbereich nach einer Laufzeit von drei Jahren bewertet und darauf hingewiesen, daß zur besseren Verwirklichung der Ziele einige Änderungen erforderlich sind. Die Kommission stellt fest, daß hinsichtlich der Einbeziehung von Umweltanforderungen in den Bereichen Landwirtschaft und Fremdenverkehr keine Fortschritte erzielt worden sind. Im Verkehrsbereich hat die Zunahme des Kraftfahrzeugbestands alle Verbesserungen infolge der Kraftstoffqualität und der Entwicklung sauberer Technologien zunichte gemacht.
Mitteilung - KOM(1999) 543 endg. Mitteilung der Kommission über die Gesamtbewertung des Programms der Europäischen Gemeinschaft für Umweltpolitik und Maßnahmen im Hinblick auf eine dauerhafte und umweltgerechte Entwicklung - "Für eine dauerhafte und umweltgerechte Entwicklung".
Die Mitteilung enthält eine Gesamtbewertung der Durchführung und des Erfolgs des Ende 1999 ausgelaufenen Fünften Umwelt-Aktionsprogramms der Gemeinschaft. Außerdem leitet sie eine Debatte mit den anderen Institutionen, den Verantwortlichen und Bürgern über die Prioritäten des sechsten Programms ein, das im Jahr 2000 vorgelegt werden soll.
Der Umweltschutz in der Gemeinschaft hat Fortschritte gemacht, und die Gemeinschaftspolitiken haben eine Verringerung der grenzüberschreitenden Luftverschmutzung, eine Verbesserung der Wasserqualität und eine Verringerung ozonschädigender Stoffe bewirkt. Diese Fortschritte waren jedoch eher bescheiden, da es den Mitgliedstaaten und den betroffenen Sektoren nicht wirklich gelang, die Umweltbelange zu berücksichtigen oder sie in ihre eigene Politik einzubinden. Die Union ist noch weit von ihrem umfassenden, im Vertrag von Amsterdam dargelegten Ziel einer nachhaltigen Entwicklung entfernt.
Im Rahmen des Sechsten Programms wird die Gemeinschaft ihre Anstrengungen in den bereits vom Fünften Programm abgedeckten Bereichen fortsetzen und verstärken. Das Programm wird sowohl die wichtigsten ökologischen Prioritäten als auch die Strategien der wichtigsten ökonomischen Bereiche behandeln und die grundlegenden umweltpolitischen Maßnahmen für eine nachhaltige Entwicklung enthalten. Außerdem wird die Gemeinschaft sich bemühen, quantifizierbare Ziele, Indikatoren und Monitoringmechanismen festzulegen. Das Programm wird vor dem Hintergrund des Erweiterungsprozesses erarbeitet werden.