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Action Plan for energy efficiency (2000-2006)
Aktionsplan für Energieeffizienz (2002-2006)
Aktionsplan für Energieeffizienz (2002-2006)
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Aktionsplan für Energieeffizienz (2002-2006)
Die Kommission stellt einen Aktionsplan zur Senkung des Energieverbrauchs durch die Verbesserung der Energieeffizienz vor. Ziel ist es, die Umwelt zu schützen, die Energieversorgungssicherheit zu erhöhen und eine nachhaltigere Energiepolitik zu betreiben.
RECHTSAKT
Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 26. April 2000. „Aktionsplan zur Verbesserung der Energieeffizienz in der Europäischen Gemeinschaft" [KOM(2000) 247 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].
ZUSAMMENFASSUNG
Hintergrund Die Steigerung der Energieeffizienz dient der Senkung des Stromverbrauchs, ohne dabei jedoch die Verwendung von Geräten einzuschränken, die Strom benötigen. Es geht um eine bessere Nutzung der Energie, und es sollen Verhaltensweisen, Arbeitsmethoden und Produktionstechniken gefördert werden, die weniger Energie erfordern.
Die Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz müssen in einem breiteren Zusammenhang mit den energie- und umweltpolitischen Zielen der Europäischen Gemeinschaft betrachtet werden. Einer erhöhten Energieeffizienz kommt beim Erreichen der im Kyoto-Protokoll festgelegten Ziele eine besondere Bedeutung zu. Sie führt zu einer nachhaltigeren Energiepolitik und spielt eine wichtige Rolle bei der Verbesserung der Versorgungssicherheit der Europäischen Gemeinschaft - ein Thema, das in den letzten Jahren für Unruhe gesorgt hat.
Dem Aktionsplan gehen die Mitteilung der Kommission vom April 1998 über den rationellen Energieeinsatz sowie der Beschluss des Rates voraus.
Im vorliegenden Dokument werden die im Aktionsplan vorgeschlagenen Maßnahmen sowie gegebenenfalls Aktualisierungen bestimmter Maßnahmen beschrieben, die nach der Annahme des Aktionsplans vorgenommen worden sind.
Hindernisse bei der Verbesserung der Energieeffizienz
Die zahlreichen Hindernisse, die einer Verbesserung der Energieeffizienz im Wege stehen, sind unterschiedlicher Art. Als Beispiel sei der ineffiziente Energieeinsatz in der Industrie genannt. Ein weiteres gravierendes Problem bei der Verbesserung der Energieeffizienz sind die Markthindernisse, die den Zugang zu Strom sparenden Technologien und die Verbreitung effizienter Energieformen verhindern können. In diesem Zusammenhang geht es insbesondere um folgende Probleme:
Ziele
Der Mitteilung der Kommission von 1998 zufolge lässt sich durch Verbesserung der Energieeffizienz der Energieverbrauch der Europäischen Gemeinschaft gegenüber dem derzeitigen Stand um 18 % senken. Im Aktionsplan wird eine weitere Verringerung um einen Prozentpunkt pro Jahr bis zum Jahre 2010 vorgeschlagen. Das bedeutet, dass bis zu diesem Zeitpunkt zwei Drittel des Gesamtziels verwirklicht wären.
Dieses Gesamtziel soll durch Teilschritte erreicht werden, die darin bestehen, geeignete energie- und umweltpolitische Maßnahmen zu entwickeln, die Aufmerksamkeit erneut auf die rationelle Energienutzung zu lenken, das Bewusstsein dafür zu stärken, dass die gesetzten Ziele noch übertroffen werden können, und schließlich Maßnahmen zur langfristigen Verbesserung der Energieeffizienz durch Nutzung der Marktkräfte und der neuen Technologien einzuleiten.
Umsetzung
Für die Umsetzung des Aktionsplans auf gemeinschaftlicher und nationaler Ebene soll eine breit gefächerte Palette von Maßnahmen sorgen. Viele der vorgeschlagenen Aktionen sind freiwilliger Art (z. B. freiwillige Vereinbarungen). Die Politiken der Gemeinschaft verstärken und ergänzen die der Mitgliedstaaten, wobei der Gemeinschaft eine bedeutende Rolle bei der Koordinierung - insbesondere über das Programm SAVE - zukommt. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass Projekte aus dem Programm SAVE in den unten genannten Bereichen realisiert werden. Sie sind ein wichtiges Instrument zur Umsetzung des Aktionsplans. Auch das 5. Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung (FTE) spielt bei diesem Prozess eine wichtige Rolle.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen gliedern sich in drei Kategorien:
Erste Kategorie: Maßnahmen zur Integration der Dimension Energieeffizienz in andere Politikbereiche der Gemeinschaft
Hier sind sechs Schwerpunktbereiche zu nennen:
Verkehr
Mit über 30 % des gesamten Energie-Endverbrauchs ist der Verkehr ein Schwerpunkt für die effiziente Energienutzung. Zu den Maßnahmen - größtenteils nichttechnischer Art - zählt die Förderung der Schaffung eines neuen Typs von Infrastruktureinrichtungen mit der sich daraus ergebenden Verbesserung der Intermodalität.
Moderne Unternehmenspolitik
Nach Auffassung der Kommission muss die Unternehmenspolitik eine nachhaltige Entwicklung anstreben. Dies betrifft insbesondere die industriellen Branchen und kann über freiwillige Vereinbarungen erfolgen.
Regional- und Kommunalpolitik
Diese Dimension sollte bei der Zuweisung von finanziellen Mitteln über die Strukturfonds, den Regionalfonds, den Kohäsionsfonds usw., berücksichtigt werden.
Forschung und Entwicklung
Das 5. Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung (FTE) und insbesondere das dazugehörige Energieprogramm leisten für die Forschung in diesem Bereich einen wichtigen Beitrag. Von den zwischen 1999 und 2002 zugeteilten 1 042 Mio. Euro sind 440 Mio. Euro für die Verbesserung der Energieeffizienz bestimmt.
Steuer- und Energiepreispolitik
Die in diesen beiden Bereichen eingeleiteten Initiativen sind nach Auffassung der Kommission wichtige Instrumente zur Verbesserung der Energieeffizienz. So könnten beispielsweise Steuerbefreiungen für Energieeffizienzinvestitionen gewährt werden. Diesbezüglich hat die Kommission bereits eine gemeinschaftliche Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieprodukten vorgeschlagen.
Internationale Zusammenarbeit und Tätigkeiten zur Vorbereitung auf den Beitritt
Anzustreben sind die Angleichung der Rechtsvorschriften, der Energieeffizienznormen usw. sowie eine gewisse internationale Liberalisierung. Wichtige Initiativen in diesem Zusammenhang sind die mit Drittländern ins Leben gerufene Energiecharta sowie die Mitwirkung der Beitrittsländer an den Gemeinschaftsprogrammen (z. B. SAVE).
Zweite Kategorie: Maßnahmen zur Intensivierung und Ausweitung der bestehenden Politikbereiche
Die Initiativen zur Intensivierung und Ausweitung bestehender Maßnahmen betreffen vier prioritäre Bereiche:
Verkehr
Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen zählen sowohl freiwillige Vereinbarungen als auch zwingende Rechtsvorschriften. Die Kommission hat für diesen Schlüsselbereich bereits ehrgeizige Ziele festgelegt, so z. B. die Verringerung der durchschnittlichen CO2-Emissionen neuer Kraftfahrzeuge im Zeitraum 2005/2010 aufgrund freiwilliger Vereinbarungen um ein Drittel gegenüber dem Stand von 1995. Freiwillige Vereinbarungen wurden schon mit der Automobilindustrie ausgehandelt. Diese Vereinbarungen bedürfen der Überwachung und Evaluation, und es müssen Anreize zu ihrer vollständigen Umsetzung geschaffen werden.
Haushalts-, gewerbliche und andere Endverbrauchsgeräte
Hierzu zählen Geräte wie Hauhalts- und Haushaltskleingeräte sowie Beleuchtungskörper. Die vorgeschlagenen Maßnahmen betreffen insbesondere die Kennzeichnungssysteme für Strom sparende Geräte sowie Mindeststandards für die Energieeffizienz.
Das derzeitige Kennzeichnungssystem der Gemeinschaft, das zwar nützlich ist, aber in bestimmten Fällen relativ bisher nur wenig angewandt wurde (wie beispielsweise das Kennzeichnungssystem für Strom sparende Haushaltsgeräte), muss intensiviert und ausgeweitet werden. Im Dezember 2006 hat die Gemeinschaft mit den Vereinigten Staaten ein neues Abkommen über die Energieeffizienz von Bürogeräten (ENERGY-STAR-Programm und Label) geschlossen. Darüber hinaus ist eine weitgehende Synergie mit dem gemeinschaftlichen Umweltzeichen zu gewährleisten.
Die freiwilligen Vereinbarungen zwischen den Mitgliedstaaten und den Geräteherstellern über Mindeststandards für die Energieeffizienz sind zu einer Alternative zu den gesetzlichen Regelungen geworden. Von der Kommission selbst sind zwei Vereinbarungen dieser Art geschlossen worden (eine über den Energieverbrauch bei Fernsehgeräten und Videorecordern im Standby-Betrieb und eine über Waschmaschinen). Die Vereinbarungen sollen auch auf andere Geräte - wie Warmwasserbereiter und Geschirrspülmaschinen - ausgedehnt werden. Da es in Industrie und Gewerbe kein Kennzeichnungssystem gibt, hält die Kommission verbindliche Mindeststandards für Energieeffizienz für erforderlich, sofern keine akzeptablen freiwilligen Vereinbarungen geschlossen wurden. Die Kommission wird auch eine Rahmenrichtlinie über den Abschluss derartiger Vereinbarungen vorschlagen, die erforderlichenfalls in einigen Bereichen die Mindeststandards festlegt.
Industrie und Gewerbe (einschließlich Elektrizitäts- und Gasversorger)
Es geht um
Im ersten Fall ist der Abbau technischer Hindernisse erforderlich. Dies kann über den Abschluss von Vereinbarungen oder mit Hilfe von Mindesteffizienzprotokollen realisiert werden, die Leitlinien mit Angaben zu Strom sparenden Produktionsprozessen und -methoden festlegen. Nachdem derartige Vereinbarungen in einigen Sektoren bereits getroffen worden sind, geht es jetzt darum, diesen Prozess auf die Chemische Industrie, die Eisen- und Stahlindustrie usw. auszuweiten. Die Kommission wird eine Mitteilung zur Harmonisierung des Abschlusses dieser Vereinbarungen auf Gemeinschaftsebene vorbereiten.
Die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erfüllt zwei Aufgaben: sie leistet einen Beitrag zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Reduzierung der Umweltbelastung. Es geht hier insbesondere um die Verschärfung einer bereits bestehenden Richtlinie - Richtlinie 88/609/EWG über die Begrenzung von Schadstoffemissionen von Großfeuerungsanlagen in die Luft - ein Ziel, das den verstärkten Einsatz der Kraft-Wärme-Kopplung erforderlich macht.
Zur Erreichung des dritten Ziels sollten freiwillige Vereinbarungen getroffen werden, in denen sich die Energieversorger und die Unternehmen verpflichten, die Energieeffizienz zu fördern und dabei auch die gängigen Kriterien der Kosteneffizienz einzuhalten. Der Einsatz rationeller Planungsverfahren wäre wünschenswert (Die Kommission hat dazu einen Vorschlag vorgelegt.).
Gebäude
Gebäude tragen zu etwa 40 % zum Energieverbrauch bei und haben ein Einsparpotential von mehr als 20 %. Im Aktionsplan wird die Änderung einer in diesem Bereich wichtigen Richtlinie - der Richtlinie 93/76/EWG über den Energieausweis für Gebäude - vorgeschlagen, die das Ziel hat, die CO2-Emissionen zu begrenzen und die Maßnahmen zur Wärmedämmung sowie Heizungsanforderungen umfasst (diese Richtlinie wurde durch die Richtlinie 2006/32/EG aufgehoben).
Die Kommission hat im Mai 2001 einen ergänzenden Richtlinienvorschlag über das Energieprofil von Gebäuden vorgelegt. Zu den wichtigsten Gemeinschaftsaktivitäten in diesem Sektor zählen auch die „ Warmwasserheizkessel -Richtlinie" (92/42/EWG) und die „ Bauprodukte -Richtlinie" (89/106/EWG). Im September 2000 wurde eine Richtlinie über die Energieeffizienz für Beleuchtung angenommen. Die vorgesehenen Maßnahmen umfassen ferner Best Practice-Informationen, die verstärkte Anwendung der Kennzeichnung sowie die Ausbildung und Qualifizierung der Installateure. Außerdem finanziert die Gemeinschaft ein Green-Light-Programm, das eine effiziente Beleuchtung in gewerblich genutzten Gebäuden fördern soll.
Sektorübergreifende Maßnahmen
Der Aktionsplan stellt einige sektorübergreifende Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz vor, d. h. Maßnahmen, die in mehreren/allen betroffenen Gebieten von Bedeutung sind. Zu diesen Maßnahmen zählen:
Dritte Kategorie: Neue Politikbereiche und Maßnahmen
Um die gesteckten Ziele zu erreichen, müssen neue Politiken und Maßnahmen eingeführt werden. Einige von ihnen sind bereits in kleinerem Maßstab in den Mitgliedstaaten umgesetzt worden.
Förderung der Energieeffizienz im öffentlichen Beschaffungswesen
Das öffentliche Beschaffungswesen (öffentliche Einrichtungen, Behörden, öffentliche Unternehmen usw.) können die Verbesserung der Energieeffizienz und damit die Nachfrage nach energieeffizienten Technologien fördern. Die öffentlichen Körperschaften gehen in Sachen Energieeffizienz mit gutem Beispiel voran, wenn sie die Energieeffizienzmaßnahmen in ihre eigenen Politiken/Aktivitäten integrieren. Um Empfehlungen auszusprechen und Pilotprojekte zu starten, wird die Kommission eine Studie über die staatlichen Programme der Mitgliedstaaten in Auftrag geben. In diesem Zusammenhang haben die Organe der Europäischen Union Initiativen bezüglich ihres eigenen Energiemanagement eingeleitet.
Kooperative Technologiebeschaffung im öffentlichen Auftragswesen
Bei der Technologiebeschaffung geht es darum, den Wünschen und Forderungen der vom öffentlichen Auftragswesen ausgehenden Ausschreibungen für energieeffiziente Technologien zu entsprechen, um alle verfügbaren Technologien voll entsprechen zu können. Die Realisierung dieser Aufgabe dürfte durch die in einigen Mitgliedstaaten bereits erfolgte Öffnung des öffentlichen Auftragswesens gegenüber der Konkurrenz erleichtert werden.
Energie-Audits in der Industrie, im Gewerbe- und im Dienstleistungssektor
Während der in einigen Mitgliedstaaten bereits durchgeführten Energie-Audits (die zum Teil mit bestimmten Anreizen verbunden sind) konnten nützliche Daten gewonnen werden, die sonst schwer zu erhalten sind. Außerdem war es möglich, Energiesparmöglichkeiten aufzuzeigen. Die Kommission beabsichtigt die Vorlage einer Gemeinschaftsinitiative zu Energie-Audits in den Mitgliedstaaten.
Best-Practice-Programm
Nach Erstellung einer Machbarkeitsstudie wurde im Rahmen des SAVE-Programms ein Best-Practice-Programm eingeleitet, das Entscheidungsträgern und Nutzern unabhängige Beratung und Aufklärung über Fragen der Energieeffizienz bietet und sie mit der Anwendung neuer Technologien und Techniken vertraut macht.
WEITERE MASSNAHMEN AUF DIESEM GEBIET
Mitteilung der Kommission vom 19. Oktober 2006: „Aktionsplan für Energieeffizienz: Das Potenzial ausschöpfen" [KOM(2006) 545 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].
Die Kommission schlägt einen neuen Aktionsplan vor mit dem Ziel, bis 2020 Energie in einer Größenordnung von 20 % einzusparen. Der Aktionsplan betrifft den Zeitraum 2007-2012 und folgt auf den Aktionsplan des Jahres 2000, dessen Maßnahmen inzwischen entweder durchgeführt wurden oder derzeit durchgeführt werden.
Richtlinie 2006/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2006 über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen und zur Aufhebung der Richtlinie 93/76/EWG des Rates [Amtsblatt L 114 vom 27.4.2006].
Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2005 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte und zur Änderung der Richtlinie 92/42/EWG des Rates sowie der Richtlinien 96/57/EG und 2000/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates [Amtsblatt L 114 vom 22.7.2005].
Letzte Änderung: 26.03.2007