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Single-member private limited liability companies
Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter
Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter
Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter
ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:
WAS IST DER ZWECK DIESER RICHTLINIE?
WICHTIGE ECKPUNKTE
Mit der Richtlinie 2013/24/EU wurde diese Richtlinie geändert. Die Republik Kroatien wurde aufgrund ihres EU-Beitritts der Liste der Länder in Anhang I hinzugefügt.
WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?
Sie ist am 21. Oktober 2009 in Kraft getreten Richtlinie 2009/102/EG ist eine kodifizierte Fassung der Richtlinie 89/667/EWG und ersetzt diese und ihre nachfolgenden Änderungen. Die in der ursprünglichen Richtlinie 89/667/EWG enthaltenen Vorschriften mussten in den EU-Ländern bis 1992 in nationales Recht umgesetzt werden.
HINTERGRUND
Weiterführende Informationen zum Gesellschaftsrecht der EU:
HAUPTDOKUMENT
Richtlinie 2009/102/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts betreffend Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter (ABl. L 258 vom 1.10.2009, S. 20-25)
Nachfolgende Änderungen der Richtlinie 2009/102/EG wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter
Letzte Aktualisierung: 03.04.2019