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Urheberrechtlicher Schutz des Münzbilds der gemeinsamen Seite der Euro-Münzen

Urheberrechtlicher Schutz des Münzbilds der gemeinsamen Seite der Euro-Münzen

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Mitteilung (KOM(2001) 600 endg.) zum urheberrechtlichen Schutz des Münzbilds der gemeinsamen Seite der Euro-Münzen

WAS IST DER ZWECK DIESER MITTEILUNG?

Sie legt das System für den urheberrechtlichen Schutz des Münzbilds der gemeinsamen Seite der Euro-Münzen dar und überprüft die Regeln für die Reproduktion der Euro-Münzen.

WICHTIGE ECKPUNKTE

  • Das Münzbild der gemeinsamen Seite der Euro-Münzen wurde im Anschluss an einen auf europäischer Ebene ausgerichteten Wettbewerb ausgewählt. Sie zeigen drei verschiedene Karten von Europa vor dem Hintergrund der 12 Sterne der Europäischen Union (EU).
  • Das Urheberrecht am Münzbild der gemeinsamen Seiten der Euro-Münzen liegt bei der EU. Die Europäische Kommission überträgt den EU-Ländern, die den Euro einführen, die Urheberrechte und bittet sie, dafür zu sorgen, dass das Urheberrecht auf ihrem Hoheitsgebiet beachtet wird.
  • Die Reproduktion des gesamten oder eines Teils des Münzbilds der gemeinsamen Seiten der Euro-Münzen ist in bestimmten Fällen wie Fotografien, Filmen usw. zulässig. Reproduktionen auf Medaillen oder Münzstücken sind hingegen nicht gestattet, da sie mit Münzen verwechselt werden könnten. Jegliche andere Reproduktion muss entweder von der Kommission (im Falle nicht am Euro-Gebiet teilnehmender EU-Länder) oder aber (im Falle teilnehmender EU-Länder) von der Behörde genehmigt werden, die das betreffende EU-Land hierfür bestimmt hat.
  • Die Kommission fordert die EU-Länder auf, die Kommission über Maßnahmen zur Durchsetzung des Urheberrechts auf ihrem Hoheitsgebiet zu informieren, um eine effiziente Abstimmung zu gewährleisten. Bei unbefugter Reproduktion trifft das betreffende Land unverzüglich Maßnahmen, um die Reproduktion einzustellen und aus dem Verkehr zu ziehen. Die Kommission und die am Euro-Gebiet teilnehmenden EU-Länder können je nach den geltenden nationalen Rechtsvorschriften ein zivil- oder strafrechtliches Verfahren gegen die Person anstrengen, die die Reproduktion zu verantworten hat.

HINTERGRUND

Weitere Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Mitteilung der Kommission zum urheberrechtlichen Schutz des Münzbilds der gemeinsamen Seite der Euro-Münzen (KOM(2001) 600 endg.) (ABl. C 318 vom 13.11.2001, S. 3-4)

Letzte Aktualisierung: 22.02.2017

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