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Exchange of information to combat counterfeit travel documents
Informationsaustausch über gefälschte Reisedokumente
Informationsaustausch über gefälschte Reisedokumente
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Informationsaustausch über gefälschte Reisedokumente
Der vorliegende Beschluss soll die Fälschung von Reisedokumenten und damit im Zusammenhang stehender krimineller Handlungen durch Einrichtung eines Systems zum Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten über gefälschte Dokumente eindämmen.
RECHTSAKT
Beschluss des Rates vom 27. März 2000 zur Verbesserung des Informationsaustausches zur Bekämpfung von Totalfälschungen von Reisedokumenten [Amtsblatt L 81 vom 1.4.2000]
ZUSAMMENFASSUNG
Der Beschluss sieht vor, dass die Mitgliedstaaten ein Meldesystem für totalgefälschte Reisedokumente einrichten, das
erleichtern soll.
Die Zentralstelle jedes Mitgliedstaats übermittelt ohne Zeitverzug die Informationen über die gefälschten Reisedokumente und die Dokumente, die den entsprechenden Stellen der Mitgliedstaaten gestohlen worden sind, wobei sie den standardisierten Vordruck im Anhang an den Ratsbeschluss verwenden.
Sie unterrichtet ferner das Generalsekretariat des Rates.
Personenbezogene Daten sind von dem Informationsaustausch ausgenommen.
Zur einheitlichen Erhebung von Angaben, die gegebenenfalls für spätere Strafverfahren in bezug auf totalgefälschte Reisedokumente benötigt werden, wird ein dem Beschuss angefügter Fragenkatalog verwendet (Anhang II). Die Übermittlung von Angaben erfolgt nach Maßgabe des innerstaatlichen Rechts und internationaler Übereinkommen.
Bezug
Rechtsakt |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt |
Beschluss vom 27. März 2000 |
1.7.2000 |
- |
ABl. L 81 vom 1.4.2000 |
Letzte Änderung: 14.07.2006