Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Europas neues Engagement für die Dienstleistungen von allgemeinem Interesse

Legal status of the document This summary has been archived and will not be updated, because the summarised document is no longer in force or does not reflect the current situation.

Europas neues Engagement für die Dienstleistungen von allgemeinem Interesse

Die Kommission bietet einen Überblick über das europäische Engagement im Zusammenhang mit den Dienstleistungen von allgemeinem Interesse. Sie stellt auch die konkreten Maßnahmen zur Konsolidierung des EU-Rahmens auf diesem Gebiet vor, die nach der Annahme eines Protokolls, das dem Vertrag von Lissabon beigefügt werden soll, umgesetzt werden sollen.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 20. November 2007 - Begleitdokument zu der Mitteilung „Ein Binnenmarkt für das Europa des 21. Jahrhunderts" - Dienstleistungen von allgemeinem Interesse unter Einschluss von Sozialdienstleistungen: Europas neues Engagement [KOM(2001) 725 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Die Kommission legt die wesentlichen Grundsätze für Dienstleistungen von allgemeinem Interesse in der gesamten Europäischen Union fest. Diese Mitteilung stellt einen Bezugsrahmen für staatliches Handeln und die Einhaltung der Besonderheiten der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse vor Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon und seines Protokolls über die Dienstleistungen von allgemeinem Interesse dar.

Vielfalt der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse

Die Dienstleistungen von allgemeinem Interesse sind mit Gemeinwohlverpflichtungen verknüpft. Es ist Aufgabe des Staates, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene über Wesen und Umfang dieser Dienstleistungen zu entscheiden. Der Staat kann diese Dienstleistungen selbst erbringen, oder er kann sie anderen (öffentlichen oder privaten) Einrichtungen übertragen.

Die EU hat in diesem Bereich zusammen mit den Mitgliedstaaten eine gemeinsame Verantwortung, die es ihr ermöglicht, Vorschriften zu erlassen und die Bedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen von öffentlichem Interesse mit europaweiter Bedeutung festzulegen.

Es lassen sich zwei Kategorien von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse unterscheiden, für die unterschiedliche europäische Regeln gelten:

  • Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse; diese werden gegen Entgelt erbracht und unterliegen den europäischen Binnenmarkt- und Wettbewerbsregeln. In diesem Bereich sind jedoch Ausnahmen möglich, um die Einhaltung des allgemeinen Interesses zu gewährleisten. Einige der Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse haben eine europaweite Bedeutung, vor allem die großen netzgebundenen Branchen (Post-, Telekommunikations- und Verkehrsdienste sowie die Strom- und Gasversorgung), und unterliegen daher besonderen EU-Regelungen. Darüber hinaus gelten für diese Bereiche die europäischen Vorschriften über das öffentliche Auftragswesen und die Umwelt- und Verbraucherschutzvorschriften;
  • nichtwirtschaftliche Dienstleistungen wie Polizei, Justiz oder die gesetzliche Sozialversicherung unterliegen weder besonderen europäischen Vorschriften noch finden auf sie die Binnenmarkt- und Wettbewerbsregeln Anwendung.

In der Praxis unterscheiden sich diese Dienstleistungen in ihrer Funktionsweise von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat. Bei der Abgrenzung wirtschaftlicher von nichtwirtschaftlichen Dienstleistungen muss auf den jeweiligen Einzelfall abgestellt werden.

Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse

Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse von allgemeinem Interesse werden in der Regel mit Blick auf die einzelne Person angeboten, um die Bedürfnisse sozial schwacher Mitglieder der Gesellschaft zu befriedigen, und beruhen auf dem Grundsatz der Solidarität und des gleichberechtigten Zugangs zu diesen Leistungen.

Bei Sozialdienstleistungen kann es sich um wirtschaftliche oder nichtwirtschaftliche Dienstleistungen handeln, zum Beispiel bei Einrichtungen ohne Erwerbszweck. Ob eine Dienstleistung als wirtschaftliche Tätigkeit eingestuft wird, hängt in erster Linie davon ab, wie die Tätigkeit ausgeführt, organisiert und finanziert wird und nicht von der Rechtsstellung des Dienstleisters.

Es handelt sich vor allem um:

  • gesetzliche und ergänzende Systeme der sozialen Sicherung, die elementare Lebensrisiken absichern (Gesundheit, Alter, Arbeitsunfälle, Arbeitslosigkeit, Ruhestand und Behinderungen);
  • sonstige unmittelbar zugunsten des Einzelnen erbrachte Dienstleistungen wie Maßnahmen im Rahmen der sozialen Fürsorge, Arbeitsvermittlungs- und Fortbildungsmaßnahmen, Bereitstellung von Sozialwohnungen oder langfristige Pflegeleistungen.

Reform der europäischen Vorschriften

Die Kommission verpflichtet sich, eine Reihe von Maßnahmen auf der Grundlage des Protokolls über Dienste von allgemeinem Interesse, das dem Vertrag von Lissabon beigefügt ist, zu verabschieden. Diese Maßnahmen sollten zur Konsolidierung des europäischen Rahmens für Dienste von allgemeinem Interesse beitragen. Die Maßnahmen lassen sich unter den folgenden Oberbegriffen zusammen fassen:

  • Verbesserung des Zugangs zu Informationen und Entwicklung von Kommunikationsinstrumenten wie etwa einem interaktiven Informationsdienst und einer EU-Anlaufstelle für Fragen zum Binnenmarkt;
  • Annahme von sektorspezifischen Maßnahmen in den Bereichen Energie, Verkehr, elektronische Kommunikation sowie Post-, Sozial- und Gesundheitsdienste;
  • Überwachung der Maßnahmen, um die Qualität und Transparenz sowie Fortschritte sicherzustellen.

Hintergrund

Dieser Mitteilung ging die Debatte über das 2004 von der Kommission veröffentlichte Weißbuch und die Stellungnahme des Parlaments von 2006 voraus, die zu einem weitgehenden Konsens über die Rolle und das prinzipielle Vorgehen der EU bei Dienstleistungen von allgemeinem Interesse führte. Sie nimmt überdies Bezug auf die 2006 eingeleitete öffentliche Anhörung zu Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen – Leitfaden zur Anwendung der Vorschriften der Europäischen Union über staatliche Beihilfen, öffentliche Aufträge und den Binnenmarkt auf Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse inklusive Sozialdienstleistungen [SEC(2010) 1545 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Die Kommission veröffentlicht einen Leitfaden, der die europäischen Vorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse und für Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse klären soll. Darin erläutert die Kommission zum Beispiel die Vorschriften über die Niederlassungsfreiheit und die Erbringung von Dienstleistungen im Binnenmarkt, die Wettbewerbsvorschriften und die Bestimmungen der Dienstleistungsrichtlinie, die Vorschriften zu staatlichen Beihilfen, öffentlichen Aufträge und Dienstleistungskonzessionen der öffentlichen Hand.

Letzte Änderung: 03.05.2011

Top