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Good laboratory practice: inspection and verification of laboratory studies on all chemicals
Gute Laborpraxis, Inspektion und Überprüfung der Laboruntersuchungen für alle chemischen Erzeugnisse
Gute Laborpraxis, Inspektion und Überprüfung der Laboruntersuchungen für alle chemischen Erzeugnisse
Gute Laborpraxis, Inspektion und Überprüfung der Laboruntersuchungen für alle chemischen Erzeugnisse
ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:
Richtlinie 2004/9/EG über die Inspektion und Überprüfung der Guten Laborpraxis (GLP)
WAS IST DER ZWECK DIESER RICHTLINIE?
WICHTIGE ECKPUNKTE
WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?
Sie ist am 11. März 2004 in Kraft getreten. Mit der Richtlinie 2004/9/EG wird die Richtlinie 88/320/EWG, die in den EU-Ländern bis 1989 in nationales Recht umgesetzt werden musste, kodifiziert und ersetzt.
HINTERGRUND
Weiterführende Informationen:
HAUPTDOKUMENT
Richtlinie 2004/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über die Inspektion und Überprüfung der Guten Laborpraxis (GLP) (kodifizierte Fassung) (ABl. L 50 vom 20.2.2004, S. 28-43)
Nachfolgende Änderungen der Richtlinie 2004/9/EG wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
VERBUNDENE DOKUMENTE
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Agentur für chemische Stoffe, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission (ABl. L 396 vom 30.12.2006, S. 1-851). Neuveröffentlichung des Wortlauts in der Berichtigung (ABl. L 136 vom 29.5.2007, S. 3-280)
Siehe konsolidierte Fassung.
Richtlinie 2004/10/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Grundsätze der Guten Laborpraxis und zur Kontrolle ihrer Anwendung bei Versuchen mit chemischen Stoffen (kodifizierte Fassung) (ABl. L 50 vom 20.2.2004, S. 44-59)
Siehe konsolidierte Fassung.
Letzte Aktualisierung: 24.10.2019