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European Pharmacopoeia
Europäisches Arzneibuch
Europäisches Arzneibuch
Übereinkommen über die Ausarbeitung eines Europäischen Arzneibuchs
Das Ziel des Übereinkommens, das 1964 vom Europarat aufgesetzt wurde, war eine Rechtsgrundlage für die Harmonisierung von Normenvorschriften für Arzneimittel von allgemeinem Interesse für die Europäische Bevölkerung bereitzustellen und die Aufstellung von Normenvorschriften für die wachsende Anzahl neu auf dem Markt erscheinender Arzneimittel anzuregen.
Mit dem Beschluss wird im Namen der Europäischen Gemeinschaft (nunmehr Europäische Union (EU)) das Übereinkommen über die Ausarbeitung eines Europäischen Arzneibuchs abgeschlossen.
Der Zweck des Europäischen Arzneibuchs ist, die Qualität der Medikamente und Wirkstoffe sicherzustellen. Es besteht aus Monographien, die amtliche Normen auf den Hoheitsgebieten der Vertragsstaaten werden.
Am wurde ein Protokoll zum Übereinkommen unterzeichnet, um die Ratifizierung durch die Europäische Gemeinschaft zu ermöglichen. Das Abkommen ist am in Kraft getreten.
Mit der Zeit wurden fast alle europäischen Ländern und die EU Vertragsparteien des Europäischen Arzneibuchs. Die Delegationen der Mitgliedstaaten sind Teil der Europäischen Arzneibuchkommission (siehe unten) und haben ein Stimmrecht bei allen technischen Angelegenheiten. Die EU stimmt bei nicht-technischen Angelegenheiten im Namen der EU-Mitgliedstaaten ab.
Zudem nehmen viele nicht-europäische Länder als Beobachter an der Kommission teil. Sie können somit an der wissenschaftlichen Arbeit der Kommission beteiligt sein, profitieren von dieser Erfahrung und können auf Arbeit zur Qualitätskontrolle für Arzneimittel und die verwendeten Analysemethoden zugreifen.
Das Europäische Arzneibuch wird von zwei Stellen ausgearbeitet.
Im EU-Recht sind konkrete Bezüge auf die Bindungswirkung der Monografien des Europäischen Arzneimittelbuchs enthalten, so in Richtlinie 2001/83/EG zu Humanarzneimitteln (siehe Zusammenfassung) und Verordnung (EU) 2019/6 zu Tierarzneimitteln (siehe Zusammenfassung).
Das Übereinkommen ist am in der EU in Kraft getreten.
Am haben Belgien, Frankreich, Deutschland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, die Schweiz und das Vereinigte Königreich ein unter der Schirmherrschaft des Europarates ausgearbeitetes Übereinkommen über ein europäisches Arzneibuch unterzeichnet.
Weiterführende Informationen:
Übereinkommen über die Ausarbeitung eines Europäischen Arzneibuchs (ABl. L 158 vom , S. 19-21).
Nachfolgende Änderungen des Übereinkommens wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Beschluss 94/358/EG des Rates vom zur Annahme des Übereinkommens über die Ausarbeitung eines Europäischen Arzneibuchs im Namen der Europäischen Gemeinschaft (ABl. L 158 vom , S. 17-18).
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