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EU-Drogenaktionsplan (2009-12)

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EU-Drogenaktionsplan (2009-12)

Dieser Aktionsplan definiert fünf Prioritäten für die Drogenbekämpfung: Koordinierung auf europäischer und nationaler Ebene, Verringerung des Drogenangebots und der Drogennachfrage, internationale Zusammenarbeit und Information über das Drogenphänomen.

RECHTSAKT

EU-Drogenaktionsplan für 2009-2012 vom 20. Dezember 2008 [Amtsblatt C 326 vom 20.12.2008].

ZUSAMMENFASSUNG

Im Anschluss an den EU-Drogenaktionsplan 2005-08 baut der derzeitige Aktionsplan auf den Maßnahmen auf, die in den Mitgliedstaaten für die Koordinierung der Drogenpolitik festgelegt wurden. Diese beiden Aktionspläne setzen die EU-Drogenstrategie für 2005-12 um, die vom Europäischen Rat im Dezember 2004 verabschiedet worden war. Oberstes Ziel dieser Instrumente ist, die Drogennachfrage und das Drogenangebot zu verringern sowie die sozialen und gesundheitlichen Schäden aufgrund des Gebrauchs illegaler Drogen und des Handels damit zu reduzieren.

Ausgehend von dem vorhandenen Rahmen sieht der Aktionsplan für den Zeitraum 2009-12 spezifische Maßnahmen unter fünf Prioritätenbereichen vor:

Verbesserte Koordinierung

Für eine effizientere Entwicklung und Umsetzung der Drogenpolitik müssen die Koordinierung und Zusammenarbeit auf europäischer und nationaler Ebene ausgebaut werden. Die Horizontale Gruppe Drogen (HDG) des Rates sollte die EU-Drogenpolitik proaktiv koordinieren. Gleichzeitig müssen Rat und Kommission die Kohärenz der internen und externen Drogenpolitik gewährleisten. Um bestimmte dringende Probleme zügiger zu koordinieren, sollten die nationalen Drogenkoordinatoren regelmäßig einberufen werden.

Auf nationaler Ebene sollte ein ausgewogener und integrierter Ansatz bei der Gestaltung der Drogenpolitik unter Beteiligung der Zivilgesellschaft gewährleistet werden. Die Kommission sollte mindestens einmal jährlich vom Europäischen Drogenforum der Zivilgesellschaft Feedback einholen und die Zivilgesellschaft (über die Initiative „Europäische Allianz gegen Drogen“) auffordern, an der Bekämpfung der Drogen mitzuwirken.

Verringerung der Drogennachfrage

Die Wirksamkeit der Maßnahmen zur Verringerung des Drogenkonsums und seiner gesundheitlichen und sozialen Folgen muss verbessert werden. So sollten insbesondere die Verfügbarkeit, der Zugang und die Qualität von Maßnahmen zur Prävention, Therapie und Schadensminderung verbessert werden. Erfolgreiche Präventionsprogramme und -interventionen sollten für verschiedene Zielgruppen bereitgestellt werden. Dabei sollten die spezifischen Bedürfnisse von Drogenkonsumenten je nach Alter, Geschlecht, kulturellem Hintergrund usw. berücksichtigt werden. Gezielte Maßnahmen sollten auch getroffen werden, um Hochrisikoverhalten von Drogenkonsumenten zu verhindern.

Das Angebot von Drogenbehandlungen, die sowohl aus psychologischen als auch aus pharmakologischen Maßnahmen bestehen, sollte verbessert werden und neue Programme zur Rehabilitation und sozialen Wiedereingliederung entwickelt werden. Die Verfügbarkeit und Wirksamkeit von Interventionen zur Verringerung der Drogennachfrage sollte von den Mitgliedstaaten überwacht werden. Sie sollten sich auch auf Mindestqualitätsstandards und Benchmarks für diese Leistungen einigen.

Die Mitgliedstaaten sollten stärker von Alternativen zur Inhaftierung von Drogen konsumierenden Straftätern Gebrauch machen. Gleichzeitig sollten Leistungen für in Haftanstalten untergebrachte Drogenkonsumenten ausgebaut werden, mit besonderem Augenmerk auf der Gesundheitsversorgung und auf der Betreuung nach der Entlassung. Die Mitgliedstaaten sollten auch Schritte unternehmen, um den Zugang zu geeigneten Leistungen bereitstellen, um die Ausbreitung von HIV/AIDS, Hepatitis C und anderen durch Blut übertragene Infektionskrankheiten zu begrenzen und die Zahl der drogenbedingten Todesfälle in der EU verringern.

Verringerung des Drogenangebots

Die Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden auf europäischer Ebene sollte verbessert werden, um Drogenherstellung und Drogenschmuggel wirksam bekämpfen zu können. Dazu sollte stärker von bereichsübergreifenden Strafverfolgungsoperationen Gebrauch gemacht werden, an denen sich Europol und Eurojust sowie Polizei-, Zoll- und Grenzkontrollbehörden beteiligen, und zwar im Wege von bilateralen und multilateralen Kooperationsinitiativen, durch Joint Investigation Teams (JIT) und Joint Customs Operations (JCO). Darüber hinaus sollte die justizielle Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten verstärkt werden, insbesondere durch Förderung der umfassenden Nutzung bestehender EU-Instrumente im Bereich gegenseitiger Anerkennung und Amtshilfeersuchen.

Um rasch und wirksam auf operativer Ebene auf neue Bedrohungen reagieren zu können, sollten regionale Sicherheitsplattformen wie das Maritime Analysis and Operations Centre – Narcotics (MAOC-N) und die Baltic Sea Task Force (BSTF) eingerichtet werden. Zugleich müssen die Herstellung und das Angebot von synthetischen Drogen sowie der Handel mit Grundstoffen für die Herstellung illegaler Drogen verringert werden. Dazu ist eine Verbesserung der Grenzkontrollen und der internationalen operative Zusammenarbeit erforderlich.

Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit

Die Wirksamkeit der Zusammenarbeit mit Drittländern und internationalen Organisationen muss verbessert werden. Die drogenpolitischen Aspekte müssen in die allgemeine Entwicklungs- und Sicherheitsagenda einbezogen werden. Projekte und Programme der alternativen Entwicklung sollten über eine Aufstockung der finanziellen Unterstützung gefördert werden. Projekte für Erzeugerländer und Länder entlang der Schmuggelrouten sollten ebenfalls ausgearbeitet werden, um die Drogennachfrage und das Drogenangebot zu reduzieren. Ähnlich sollte die regionale und intraregionale Zusammenarbeit mit Drittländern durch Finanzprogramme der Mitgliedstaaten und der EU verbessert werden.

Der integrierte und ausgewogene EU-Ansatz der EU zur Drogenbekämpfung sollte gefördert werden, insbesondere durch die VN-Suchtstoffkommission (CND). Außerdem sollten die Aktivitäten der EU zur Drogenbekämpfung mit einer breiten Palette von internationalen Programmen koordiniert werden.

Schließlich sollte den Bewerberländern und den Ländern des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses technische und sonstige Hilfe gewährt werden, um ihnen den EU-Besitzstand für den Drogenbereich näher zu bringen und sie bei den notwendigen Aktionen zu unterstützen. Ein solcher Dialog sollte auch mit den Ländern der Europäischen Nachbarschaftspolitik geführt werden.

Besseres Verständnis des Drogenproblems

Das Verständnis der Drogenproblematik in der EU muss verbessert werden, nicht nur, um die Bürger stärker für diese Problematik zu sensibilisieren, sondern auch, um die Wissensbasis für die Politik zu erweitern. Dies sollte durch die Förderung der Forschung und den Austausch von Informationen im Bereich Drogen erreicht werden.

Es ist wichtig, dass die Instrumente zur Überwachung der fünf wichtigsten epidemiologischen Indikatoren der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) weiter verbessert werden, um die Drogensituation in Europa besser einschätzen zu können. Die Mitgliedstaaten müssen ihre nationale Drogenpolitik regelmäßig evaluieren und entsprechend abstimmen.

Der derzeitige Aktionsplan soll jährlich überprüft werden. Außerdem wird die Umsetzung der EU-Drogenstrategie 2005-12 und des vorliegenden EU-Drogenaktionsplans 2012 bewertet werden, um über Folgemaßnahmen zu entscheiden.

Letzte Änderung: 08.06.2009

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