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Allocation of the performance reserve
Zuweisung der leistungsgebundenen Reserve
Zuweisung der leistungsgebundenen Reserve
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Zuweisung der leistungsgebundenen Reserve
Die Kommission hat die leistungsgebundene Reserve in Höhe von 4 % der Strukturfondsmittel auf 200 Regionalentwicklungsprogramme aufgeteilt. Die Mitgliedstaaten haben die Programme anhand von Indikatoren bewertet, an denen sich die Wirksamkeit, die Qualität der Verwaltung und die finanzielle Abwicklung messen lassen. Damit besteht erstmals ein direkter Zusammenhang zwischen der Vergabe von Finanzmitteln und den Ergebnissen.
RECHTSAKT
Entscheidung 2004/344/EG der Kommission vom 23. März 2004 über die Aufteilung der leistungsgebundenen Reserve für die gemeinschaftlichen Strukturinterventionen im Rahmen der Ziele 1, 2 und 3 sowie des Finanzinstruments für die Ausrichtung der Fischerei außerhalb der Ziel-1-Regionen auf die Mitgliedstaaten.
ZUSAMMENFASSUNG
Die Kommission hat die leistungsgebundene Reserve 200 europäischen Regionalentwicklungsprogrammen zugewiesen, die 90 % der laufenden Programme entsprechen. Betroffen sind Gesamtmittel in Höhe von 8,246 Mrd. EUR, was 4 % der Strukturfondsmittel insgesamt entspricht. Bei den leistungsfähigsten Programmen beträgt die zusätzliche Mittelausstattung 6 bis 9 % der ursprünglichen Mittelzuweisung.
Die leistungsgebundene Reserve ist eine Neuerung der EU-Rechtsvorschriften für die Durchführung der Strukturfonds (EFRE, ESF, EAGFL-Abteilung „Ausrichtung", FIAF). Mit ihr wird erstmals ein Zusammenhang zwischen Finanzmitteln und Ergebnissen hergestellt.
Ende 2003 wurden anlässlich der Halbzeitbewertung der Programme die leistungsfähigsten Programme ermittelt. Bewertet wurden die drei Ziele (Ziel 1, Ziel 2, Ziel 3) und die Strukturmaßnahmen des FIAF außerhalb der Ziel-1-Regionen.
Verfahren
Jeder Mitgliedstaat bewertet in enger Abstimmung mit der Kommission die Leistungen jedes einzelnen operationellen Programms (OP) oder einheitlichen Programmplanungsdokuments (EPPD). Hierfür werden Begleitindikatoren heranzogen, anhand deren sich die Wirksamkeit, die Qualität der Verwaltung und die finanzielle Abwicklung beurteilen lassen. Anhand dieser Indikatoren werden die Halbzeitergebnisse der Programme an den ursprünglich festgelegten spezifischen Zielen gemessen.
Jeder Mitgliedstaat wählt die Indikatoren aus einer indikativen Liste der Kommission aus und quantifiziert sie in jedem jährlichen Durchführungsbericht und im Bericht über die Halbzeitbewertung.
Die Mitgliedstaaten schlagen der Kommission die Programme vor, die sie auszeichnen wollen. Diese weist den leistungsfähigsten OP, EPPD oder Schwerpunkten die Verpflichtungsermächtigungen bis 31. März 2004 zu. Die betreffenden Programmplanungsdokumente müssen daraufhin angepasst werden.
Mitgliedstaat |
Ziel 1(Mio. EUR) |
Ziel 2(Mio. EUR) |
Ziel 3(Mio. EUR) |
FIAF außerhalb Ziel-1-Gebiete(Mio. EUR) |
Belgien |
28 |
19 |
33,2 |
0,75 |
Dänemark |
- |
8 |
16,4 |
8,8 |
Deutschland |
899 |
159 |
206,4 |
2,35 |
Griechenland |
945 |
- |
- |
- |
Spanien |
1717 |
119 |
96,4 |
9,1 |
Frankreich |
171 |
273 |
204,5 |
10,1 |
Irland |
134 |
- |
- |
- |
Italien |
996 |
113 |
168,7 |
4,4 |
Luxemburg |
- |
3 |
1,7 |
- |
Niederlande |
6 |
36 |
80 |
1,4 |
Österreich |
12 |
31 |
23,8 |
0,3 |
Portugal |
855 |
- |
- |
- |
Finnland |
41 |
23 |
18,2 |
1,4 |
Schweden |
32 |
17 |
32,4 |
2,7 |
Vereinigtes Königreich |
263 |
212 |
205,8 |
5,6 |
Insgesamt |
6099 |
1013 |
1087,5 |
46,9 |
Bezug
Rechtsakt |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt |
Entscheidung 2004/344/EG |
17.4.2004 |
- |
L 111 vom 17.4.2004 |
Letzte Änderung: 11.05.2004