Scegli le funzioni sperimentali da provare

Questo documento è un estratto del sito web EUR-Lex.

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA)

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA)

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) ist eine beratende Einrichtung der EU. Gegründet wurde er im Jahre 1957, um die Interessen der verschiedenen Wirtschafts- und Sozialgruppen in den EU-Ländern zu vertreten.

Gemäß dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der EWSA höchstens 350 Mitglieder. Es gibt 5 bis 24 Mitglieder pro EU-Land.

Die Mitglieder sind in 3 Gruppen aufgeteilt, die die Interessen vertreten von: 1. Arbeitgebern, 2. Arbeitnehmern und 3. bestimmten Tätigkeitsgruppen (wie zum Beispiel Landwirten, Kleinunternehmen, Berufsverbänden, Verbrauchern, Genossenschaften, Familien, Umweltverbänden). Die EWSA-Mitglieder werden für 5 Jahre ernannt (eine Wiederernennung ist möglich).

Der EWSA wird zu zahlreichen Themen, die in den EU-Verträgen festgelegt sind, vom Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission konsultiert. Er kann aber auch eigenverantwortlich Stellungnahmen vorlegen. Seine Rolle, Organisation und Kompetenzen sind im Artikel 13 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) sowie in den Artikeln 301-304 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geregelt.

SIEHE AUCH

In alto