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Europäisches Energieprogramm zur Konjunkturbelebung

Europäisches Energieprogramm zur Konjunkturbelebung

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EG) Nr. 663/2009 – Programm zur Konjunkturbelebung durch finanzielle Unterstützung der EU zugunsten von Vorhaben im Energiebereich

WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?

Mit ihr wird das Europäische Energieprogramm zur Konjunkturbelebung (EEPR) geschaffen, um Projekte in Schlüsselbereichen des Energiesektors finanziell zu fördern:

  • Gas und Elektrizitätsinfrastruktur*;
  • Offshore-Windenergie*; und
  • Kohlenstoffabscheidung und -speicherung*.

Sie wurde eingerichtet, um die EU wie folgt zu unterstützen:

  • konjunkturelle Erholung von der ökonomischen und finanziellen Krise im Jahr 2008 und
  • energiepolitische Ziele.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Das Programm finanziert Gas- und Strominfrastrukturprojekte, die auf Folgendes abzielen:

  • Sicherung und Diversifizierung der Energie- und Versorgungsquellen;
  • die Interoperabilität (d. h. die Verbindung) von Netzwerken sicher und zuverlässig machen;
  • die Kapazität des Netzwerks entwickeln und optimieren; und
  • erneuerbare Energien an das Energienetz oder Netzwerk anschließen.

Projekte im Bereich Offshore-Windenergie erhalten eine EEPR-Unterstützung, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen, die dem Aufbau der Infrastruktur, den innovativen Merkmalen des Projekts und dessen Beitrag zum bestehenden Windenergienetz Rechnung tragen.

Projekte im Bereich der Kohlenstoffabscheidung und -speicherung erhalten eine Förderung, wenn sie nachweislich in der Lage sind, mindestens 80 % des Kohlendioxids (CO2) in Industrieanlagen abzuscheiden.

Das Budget des Programms beläuft sich auf 3,98 Mrd. EUR und setzt sich wie folgt zusammen:

  • 2,3 Mrd. EUR für Infrastrukturprojekte im Bereich Gas (1,4 Mrd. EUR) und Strom (910 Mio. EUR);
  • 565 Mio. EUR für Offshore-Windprojekte;
  • 15 Mio. EUR für zwei kleine Inselprojekte;
  • 1,05 Mrd. EUR für 13 Projekte im Bereich Kohlenstoffabscheidung und -speicherung;
  • 146 Mio. EUR für das Finanzinstrument des Programms, das später im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 1233/2010 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 663/2009 eingeführt wurde, um Projekte im Bereich der Energieeffizienz zu unterstützen.

Der im Jahr 2011 eingerichtete Europäische Energieeffizienzfonds übernahm die Funktion der Mittelzuweisung an Projekte, die Energieeffizienz unterstützen. Er unterstützt Projekte in folgenden Bereichen:

  • öffentliche und private Gebäude mit Lösungen für Energieeffizienz und/oder erneuerbare Energien, einschließlich solcher, die Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) verwenden;
  • Investitionen in hoch energieeffiziente Heizkraftwerke, einschließlich Mikro-KWK-Anlagen und Fernwärme-/Fernkühlungsnetze, insbesondere aus erneuerbaren Energiequellen;
  • dezentrale erneuerbare Energiequellen, die in lokale Einstellungen und deren Integration in Stromnetze verankert sind;
  • Mikroerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen;
  • sauberer innerstädtischer Verkehr zur Unterstützung einer erhöhten Energieeffizienz und zur Integration erneuerbarer Energiequellen (öffentlicher Verkehr, Elektro- und Wasserstofffahrzeuge);
  • lokale Infrastruktur, einschließlich effizienter öffentlicher Außenbeleuchtung wie Straßenbeleuchtung, Stromspeicherlösungen, Smart Metering und Smart Grids, die die IKT umfassend nutzen;
  • Technologien für Energieeffizienz und erneuerbare Energien mit Innovations- und wirtschaftlichem Potenzial, die die besten verfügbaren Verfahren verwenden.

Berichte

Die Europäische Kommission veröffentlicht jedes Jahr Berichte über die Umsetzung des EEPR. Ein Bericht über EEPR, der 2018 nach siebenjähriger Durchführung veröffentlicht wurde, zeigt Folgendes:

  • 35 von 44 Infrastrukturprojekten für Gas und Strom wurden abgeschlossen;
  • 4 von 9 Offshore-Windprojekten sind in Betrieb; aber
  • nur eins von sechs Projekten im Bereich Kohlenstoffabscheidung und -speicherung wurde abgeschlossen und drei wurden vorzeitig beendet.

WANN TRITT DIESE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am 1. August 2009 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Das EEPR ist Teil des Europäischen Konjunkturprogramms, das eingerichtet wurde, um die Folgen der Finanz- und Energiekrise, von der die europäische Wirtschaft im Jahr 2008 betroffen war, zu beheben.

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Gas- und Elektrizitätsinfrastruktur:
  • alle Hochspannungsleitungen mit Ausnahme von Verteilungsnetzen und Unterwasserverbindungen, sofern diese Infrastruktur für die interregionale oder internationale Übertragung oder Verbindung verwendet wird;
  • Hochdruckgasleitungen, ausgenommen solche von Verteilernetzen;
  • Untergrundspeicheranlagen, die an die Hochdruckgasleitungen angeschlossen sind;
  • Anlagen zur Aufnahme, Lagerung und Rückvergasung von Flüssigerdgas; und
  • alle Geräte oder Anlagen, die für den ordnungsgemäßen Betrieb der vorgenannten Infrastrukturformen erforderlich sind, einschließlich Schutz-, Überwachungs- und Kontrollsysteme.
Projekte im Bereich Offshore-Windenergie: Windparks im Meer.
Kohlenstoffabscheidung und -speicherung: eine Möglichkeit der Verringerung der Auswirkung der Klimaveränderung durch die Abscheidung von CO2 aus Industrieanlagen, seinen Transport zu einer Lagerstätte und seine Einspeicherung in eine geeignete unterirdische geologische Formation.

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EG) Nr. 663/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über ein Programm zur Konjunkturbelebung durch eine finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft zugunsten von Vorhaben im Energiebereich (ABI L 200, vom 31.7.2009, S. 31-45)

Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 663/2009 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat – Über die Durchführung des Europäischen Energieprogramms zur Konjunkturbelebung und die Inanspruchnahme des Europäischen Energieeffizienzfonds (COM(2018) 86 final vom 5.3.2018)

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat – Über die Durchführung des Europäischen Energieprogramms zur Konjunkturbelebung und die Inanspruchnahme des Europäischen Energieeffizienzfonds (COM(2016) 743 final vom 28.11.2016)

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat – Über die Durchführung des Europäischen Energieprogramms zur Konjunkturbelebung und die Inanspruchnahme des Europäischen Energieeffizienzfonds (COM(2015) 484 final vom 8.10.2015)

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat – Über die Durchführung des Europäischen Energieprogramms zur Konjunkturbelebung (COM(2014) 669 final vom 28.10.2014)

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat – Über die Durchführung des Europäischen Energieprogramms zur Konjunkturbelebung (COM(2013) 791 final vom 18.11.2013)

Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen — Halbzeitbewertung des Europäischen Energieeffizienzfonds als Begleitdokument — Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat – Über die Durchführung des Europäischen Energieprogramms zur Konjunkturbelebung (SWD(2013) 457 final vom 18.11.2013)

Mitteilung der Kommission an den Europäischen Rat – Europäisches Konjunkturprogramm (KOM(2008) 800 endgültig vom 26.11.2008)

Letzte Aktualisierung: 14.09.2018

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