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Gemeinschaftsprogramm im Bereich Sicherheit, Arbeitshygiene und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (1996-2000)

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Gemeinschaftsprogramm im Bereich Sicherheit, Arbeitshygiene und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (1996-2000)

1) ZIEL

Anpassung der Gemeinschaftspolitik im Bereich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz an die grundlegenden Veränderungen, die sich aus dem raschen Fortschreiten des technologischen Wandels und des Know-hows ergeben.

2) GEMEINSCHAFTSMASSNAHME

Mitteilung der Kommission vom 12. Juli 1995 über ein Gemeinschaftsprogramm für Sicherheit, Arbeitshygiene und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (1996-2000).

3) INHALT

Alljährlich kommen etwa 8 000 Arbeitnehmer infolge von Arbeitsunfällen ums Leben und etwa 10 Millionen erleiden Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten. Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten beeinträchtigen die Produktivität der Unternehmen und das Beschäftigungswachstum.

Die Politik der Kommission im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz der letzten dreißig Jahre zielt auf eine größtmögliche Verringerung der Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten ab.

Seit 1978 hat die Kommission drei Aktionsprogramme für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz durchgeführt. Das letzte Programm, das 1988 eingeleitet wurde, beruht auf drei grundlegenden Konzepten:

  • Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer;
  • Gewährleistung eines angemessenen Schutzes der Arbeitnehmer vor der Gefahr von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten;
  • Sicherstellung, daß der Wettbewerbsdruck des Binnenmarktes die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer nicht gefährdet.

Ein wesentlicher Teil der Tätigkeit der Gemeinschaft im Rahmen dieser Aktionsprogramme war legislativer Art: Mindestvorschriften zur Gewährlesitung von Sicherheit und Gesundheitsschutz wurden im Rahmen der Vollendung des Binnenmarktes und der Freizügigkeit der Arbeitnehmer erlassen.

Die Risiken sollten durch die Annahme einer Reihe von Richtlinien, insbesondere im Hinblick auf Hochrisikotätigkeiten und bestimmte Arbeitnehmerkategorien, verringert werden.

Da die Bereitstellung von Informationen zu den vorrangigen Ziele des Programms gehörte, wurden folgende zwei wichtige Maßnahmen ergriffen:

  • Veranstaltung 1992 des Europäischen Jahres für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, das dazu beigetragen hat, die im Rahmen des Dritten Aktionsprogramms der Kommission ausgearbeiteten Richtlinien bekannt zu machen und die Projekte der Mitgliedstaaten in diesem Bereich zu fördern.
  • Einrichtung eines Systems der gegenseitigen Information der Mitgliedstaaten mit Hilfe der Veröffentlichung JANUS.

Die Kommission hat die Durchführung eines neuen Aktionsprogramms zur Verbesserung des Schutzes der Arbeitnehmer in der Gemeinschaft beschlossen, das die im Rahmen der vorangehenden Programme durchgeführten Maßnahmen ergänzen soll und für das zusätzliche Mittel eingesetzt werden.

Das neue Programm ist in drei Teile gegliedert:

  • nichtlegislative Maßnahmen;
  • bereits bestehende und neue legislative Maßnahmen;
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz in anderen Politikbereichen.

Die Laufzeit des Programms beträgt fünf Jahre (vom 1. Januar 1996 bis zum 31. Dezember 2000).

4) frist für den erlass einzelstaatlicher umsetzungsvorschriften

Nicht erforderlich

5) zeitpunkt des inkrafttretens (falls abweichend von 4)

6) quellen

Mitteilung der Kommission KOM(95) 282 endg. CNS 950155Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

7) weitere arbeiten

Am 3. September 1998 nahm die Kommission einen Zwischenbericht über das Gemeinschaftsprogramm für Sicherheit, Arbeitshygiene und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (1996-2000) an [KOM(98) 511 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Im Bericht werden die Aktionen vorgelegt, die im Zeitraum 1996-1998 im Rahmen des Gemeinschaftsprogramms durchgeführt wurden:

  • die Einrichtung der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz in Bilbao, die jetzt funktionsfähig ist und allen in Frage kommenden Kreisen Informationen wissenschaftlicher, technischer und wirtschaftlicher Art zur Verfügung stellt;
  • der Vorschlag für einen Beschluß des Rates über ein Gemeinschaftsprogramm SAFE, der dem Rat immer noch vorliegt, obwohl die Sozialpartner, die Regierungen und das Europäische Parlament sich sehr für den Vorschlag eingesetzt haben;
  • eine Verbesserung der Quote der Umsetzung der im Rahmen von Artikel 118 a verabschiedeten Richtlinien (die Quote der Umsetzung liegt inzwischen bei 95 % anstatt der 1996 erreichten 74 %) und die Aktualisierung bestehender Rechtsvorschriften (so wurde am 7. April 1998 die Richtlinie 98/24/EG des Rates über chemische Arbeitsstoffe erlassen, mit der mehrere Richtlinien vereinfacht und konsolidiert werden.

Für die zweite Phase des Programms (1998-2000) hat die Kommission die im Bereich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz gesetzten Prioritäten überprüft:

- Größere Wirksamkeit der Rechtsvorschriften durch

  • eine zweckentsprechende Umsetzung der Bestimmungen und eine praktische Anwendung (Evaluierungsberichte, Überwachung durch die Arbeitsaufsichtsbehörden);
  • die Durchführung spezifischer Studien zu den Auswirkungen von gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften auf Unternehmensebene, damit Verbesserungen vorgenommen werden können.
  • die Förderung des Sicherheitsbewußtseins in den Unternehmen.

- Vorbereitung auf die Erweiterung:

  • Einbeziehung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz in die Rechtsvorschriften der beitrittswilligen Länder;
  • Bewertung der Übereinstimmung der Sozialgesetzgebung der beitrittswilligen Länder (Zahl der Arbeitsunfälle, Art der angewandten Verfahren usw.) im Rahmen der Beitrittspartnerschaften;
  • Bereitstellung einer Gemeinschaftshilfe im Rahmen des Programms PHARE (Unterstützung der Ausbildung von Fachleuten, Austausch von Fachkenntnissen).

- Verstärkung des Zusammenhangs mit der Beschäftigungsfähigkeit: Die Qualität der von den Beschäftigten geleisteten Arbeit hängt weitgehend von den Arbeitsbedingungen ab. Die Beschäftigungsfähigkeit kann verbessert werden durch

  • die Unfall- und Krankheitsverhütung zur Steigerung der Produktivität der Unternehmen (jedes Jahr werden fast 5 Millionen Arbeitsunfälle und Fälle von Berufskrankheiten verzeichnet, die eine vorübergehende oder eine endgültige Arbeitsunfähigkeit bewirken);
  • die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen, die bei der Stellensuche unterstützt werden müssen und deren spezifische Bedürfnisse bei der Gestaltung der Arbeitsumgebung Berücksichtigung finden sollten.

- Sicherstellung guter Arbeitsbedingungen in einer Zeit des Wandels, die gekennzeichnet ist durch die Umwandlung der Wirtschaft in eine Dienstleistungswirtschaft, die ständige Zunahme der Zahl weiblicher Berufstätiger, die Überalterung der Erwerbsbevölkerung und die Herausbildung neuartiger Formen der Arbeitsorganisation; die neu entstehenden Risiken dürfen dabei nicht übersehen werden. So hat die Herausbildung einer Dienstleistungswirtschaft eine Verringerung der Arbeitsunfälle bewirkt, jedoch zur Zunahme von durch Streß verursachten gesundheitlichen Problemen geführt.

Die Kommission wird:

  • sich mit den Auswirkungen dieser Veränderungen und ihren Folgen für die Politik im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz, insbesondere im Bereich der Ausbildung, stärker beschäftigen. ;
  • eine Debatte über den Wandel bei den Arbeitsbedingungen und ihre Auswirkungen auf Sicherheit und Gesundheitsschutz in die Wege leiten;
  • einen Bericht zum Thema "Die Situation von Sicherheit und Gesundheitsschutz in der Europäischen Union" erstellen;
  • die Zusammenarbeit und den Austausch von Informationen im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz mit Drittländern fördern (im Rahmen internationaler Organisationen wie UNO oder IAO);
  • einschlägige Forschungsaktivitäten im Rahmen des Fünften Rahmenprogramms der Gemeinschaft für Forschung unterstützen.

8) durchführungsmassnahmen der kommission

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