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Die gesundheitspolitische Strategie der Europäischen Gemeinschaft

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Die gesundheitspolitische Strategie der Europäischen Gemeinschaft

In dieser Mitteilung wird die breit angelegte gesundheitspolitische Strategie der Gemeinschaft dargestellt - das Bemühen der Gemeinschaft, in allen Bereichen ihrer Politik ein kohärentes und effektives Konzept in Gesundheitsfragen zu verfolgen. Zentraler Bestandteil dieser Strategie ist ein neuer Aktionsrahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit. Dieser Aktionsrahmen soll es der Gemeinschaft ermöglichen, ihren Verpflichtungen wirksamer nachzukommen, indem er klare Ziele und politische Instrumente festlegt.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 16. Mai 2000 an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die gesundheitspolitische Strategie der Europäischen Gemeinschaft [KOM(2000) 285 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

Die Gesundheit hat einen hohen Stellenwert für die Bürger der Europäischen Union. Diese erwarten zu Recht, dass sie vor möglichen Gesundheitsgefahren geschützt werden. Der Gemeinschaft kommt hierbei eine überaus wichtige Rolle zu, und sie ist verpflichtet, ihren Bürgern ein hohes Gesundheitsschutzniveau zu gewährleisten. Der Entwurf einer neuen Strategie ist erforderlich, weil neue Herausforderungen und neue Prioritäten im Bereich der Gesundheit entstanden sind, wie die Erweiterung, das Auftreten neuer Krankheiten, der Kostendruck im Gesundheitswesen und die verstärkten Verpflichtungen der Gemeinschaft infolge der Änderungen des EG-Vertrags (Artikel 3 und 152).

Diese neue Strategie ist das Ergebnis einer Debatte, die 1998 mit der Mitteilung der Kommission über die Entwicklung der Gemeinschaftspolitik im Bereich der öffentlichen Gesundheit begann. Sie trägt den Ergebnissen dieser Debatte sowie den Erfahrungen Rechnung, die mit den vorhergehenden Aktionsprogrammen gewonnen wurden.

Zwei zentrale Bestandteile

Die Strategie umfasst zwei Schwerpunkte:

  • einen neuen Aktionsrahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit („Aktionsrahmen öffentliche Gesundheit"), zu dem ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit (2001-2006) gehört,
  • die Durchführung einer integrierten gesundheitspolitischen Strategie. Aufgrund der Bestimmung des EG-Vertrags, der zufolge bei der Festlegung und Durchführung der Gemeinschaftspolitiken ein hohes Gesundheitsschutzniveau sicherzustellen ist, betrifft der Gesundheitsschutz alle Schlüsselbereiche der Gemeinschaftstätigkeiten. Diese neue Strategie enthält spezifische Maßnahmen, um den Gesundheitsschutz übergreifend, d. h. in alle Bereiche der Gemeinschaftspolitik zu integrieren.

Der Aktionsrahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit, ein Kernelement der Strategie, umfasst Aktionen, die in besonderer Weise die öffentliche Gesundheit betreffen. Teil dieses Aktionsrahmens ist ein neues Aktionsprogramm, das sich auf drei Schwerpunkte konzentriert:

  • Verbesserung von Information und Kenntnissen im Bereich der Gesundheit auf allen Ebenen der Gesellschaft,
  • Einrichtung eines Schnellreaktionssystems, um den Gesundheitsgefahren zu begegnen,
  • Berücksichtigung der Gesundheitsfaktoren, insbesondere derjenigen Faktoren, die mit der Lebensführung verbunden sind.

Die Gemeinschaft legt den Schwerpunkt auf die Bereiche, in denen die Mitgliedstaaten einzeln nicht wirkungsvoll agieren können und in denen daher eine gemeinschaftliche Koordinierung von wesentlicher Bedeutung ist. Auf diese Weise möchte die Gemeinschaft die Auswirkungen ihrer Tätigkeit bei einem begrenzten Haushalt optimieren und einen zusätzlichen Nutzen auf Gemeinschaftsebene sicherstellen. Es ist vorgesehen, die laufenden Aktionsprogramme noch vor der Einleitung des neuen Aktionsprogramms bis zu dessen Annahme zu verlängern.

Dieser Aktionsrahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit umfasst neben dem Aktionsprogramm weitere Rechtsetzungsmaßnahmen in einer Reihe von Teilbereichen, die innerhalb des Aktionsrahmens erarbeitet werden. Dazu gehören:

  • Prävention und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, insbesondere im Rahmen des Netzes für die epidemiologische Überwachung und Kontrolle übertragbarer Krankheiten, das 1999 eingerichtet wurde;
  • Suchtprävention: es werden ergänzende Tätigkeiten zum Aktionsplan der Europäischen Union zur Drogenbekämpfung 2000-2004 in die Wege geleitet;
  • Bekämpfung des Rauchens: es werden ergänzende Tätigkeiten zu den bereits verabschiedeten Initiativen (wie der Vorschlag für eine neue Richtlinie für Herstellung, Aufmachung und Verkauf von Tabakerzeugnissen) durchgeführt;
  • Qualität und Sicherheit von Organen und Substanzen menschlichen Ursprungs: im Hinblick auf die Erarbeitung entsprechender Rechtsvorschriften soll eine Gesamtstrategie, die kurz vor dem Abschluss steht, festgelegt werden;
  • Blut und Blutderivate: es sind mehrere Maßnahmen geplant, wie ein Richtlinienvorschlag zur Festlegung eines Rahmens für die Qualitäts- und Sicherheitsnormen, die Schaffung eines Gemeinschaftsnetzes für Hämovigilanz und die Förderung der optimalen Verwendung von Blut und Blutderivaten;
  • Veterinär- und Pflanzenschutzmaßnahmen: die in diesem Bereich getroffenen Maßnahmen werden eng mit der neuen Gesamtstrategie für die Lebensmittelsicherheit, wie sie im Weißbuch zur Lebensmittelsicherheit beschrieben wird, verknüpft;
  • das Europäische Gesundheitsforum, das eingerichtet werden soll, damit sich alle Akteure im Gesundheitswesen an der Erarbeitung der Gesundheitspolitik beteiligen können.

Durchführung einer integrierten Strategie

Um die Kohärenz der gesundheitspolitischen Gesamtstrategie der Gemeinschaft sicherzustellen, müssen die Aktionen im Bereich der öffentlichen Gesundheit und die gesundheitsrelevanten Initiativen anderer Bereiche der Gemeinschaftspolitik, wie Binnenmarkt, Verbraucherschutz, Sozialschutz, Beschäftigung und Umwelt eng miteinander verzahnt werden.

Diese Verzahnung muss zudem durch folgende neue Mechanismen und Instrumente verstärkt werden, die den Beitrag der anderen Bereiche der Gemeinschaftspolitik zum Gesundheitsschutz gewährleisten:

  • Ab 2001 müssen die Vorschläge, die die Gesundheit berühren, eine Erklärung enthalten, aus der hervorgeht, wie und warum gesundheitliche Fragestellungen berücksichtigt worden sind und mit welchen Auswirkungen auf die Gesundheit gerechnet wird.
  • Eine vorrangige Aufgabe des Aktionsprogramms im Bereich der öffentlichen Gesundheit besteht darin, Kriterien und Methoden zur Bewertung der Vorschläge und ihrer Durchführung zu entwickeln. Dabei ist es möglich, eine eingehende Bewertung der Auswirkungen bestimmter Aktionen oder politischer Strategien vorzunehmen.
  • Das Aktionsprogramm im Bereich der öffentlichen Gesundheit sieht die Möglichkeit vor, gemeinsame Aktionen in Zusammenarbeit mit anderen Gemeinschaftsprogrammen und -stellen durchzuführen.
  • Innerhalb der Kommission werden die Mechanismen zur Koordinierung der gesundheitsbezogenen Tätigkeiten verstärkt.

Diese neue Strategie stellt eine ehrgeizige Verpflichtung der Gemeinschaft dar und zeigt, welche Bedeutung die Kommission der öffentlichen Gesundheit in den Bereichen der Gemeinschaftspolitik beimisst.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Beschluss Nr. 1786/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit (2003-2008) [Amtsblatt L 271 vom 9.10.2002]

Das Programm bildet einen zentralen Bestandteil der gesundheitspolitischen Strategie der Gemeinschaft. Es hat folgende Ziele: die Verbesserung des Informations- und Wissensstands in Gesundheitsfragen, die Sicherstellung der raschen Reaktion auf Gesundheitsgefahren und die Berücksichtigung der Gesundheitsfaktoren.

Letzte Änderung: 26.07.2006

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