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Entwicklung der Gemeinschaftspolitik im Bereich der öffentlichen Gesundheit

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Entwicklung der Gemeinschaftspolitik im Bereich der öffentlichen Gesundheit

1) ZIEL

Anregung einer breiten Diskussion über die Richtung der künftigen Gemeinschaftspolitik im Bereich der öffentlichen Gesundheit, um nach Ratifizierung des Vertrags von Amsterdam konkrete Vorschläge vorlegen zu können.

2) GEMEINSCHAFTSMASSNAHME

Mitteilung der Kommission vom 15. April 1998 über die Entwicklung der Gemeinschaftspolitik im Bereich der öffentlichen Gesundheit

3) INHALT

Die Gemeinschaftsstrategie im Bereich der öffentlichen Gesundheit ist grundlegend zu überdenken, damit sie einer Reihe von wichtigen Entwicklungen wie den neu entstehenden Gesundheitsgefahren, dem steigenden Druck auf die Gesundheitssysteme, der EU-Erweiterung und den neuen Bestimmungen des Vertrags von Amsterdam Rechnung tragen kann.

Es muß daher zur Diskussion über die neue Richtung der gemeinschaftlichen Gesundheitspolitik angeregt werden.

In den letzten Jahrzehnten hat sich die Gesundheit der Bevölkerung in der Gemeinschaft erheblich verbessert, was dadurch belegt wird, daß seit 1970 die Lebenserwartung bei der Geburt um fünf Jahre gestiegen ist. Dieses Ergebnis ist zwar erfreulich, darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, daß in der Gemeinschaft weiterhin schwerwiegende Gesundheitsprobleme bestehen:

  • Jeder fünfte Bürger der Gemeinschaft stirbt vorzeitig (vor dem 65. Lebensjahr) an vermeidbaren Erkrankungen, die insbesondere mit der Lebensführung verbunden sind, oder durch Unfälle;
  • es entstehen neue Gesundheitsrisiken, insbesondere im Zusammenhang mit übertragbaren Krankheiten;
  • es gibt große soziale Unterschiede auch im Bereich der Gesundheit;
  • die Überalterung der Bevölkerung führt zu einem starken Anstieg altersbedingter Erkrankungen wie der Alzheimer-Krankheit.

Die Gesundheitssysteme der Mitgliedstaaten sind dem Druck aus verschiedenen Richtungen ausgesetzt. Einerseits hat sich der Anteil der Gesundheitskosten am BIP in den letzten dreißig Jahren verdoppelt und steigt weiter, was im wesentlichen auf demographische Faktoren, auf die Kosten der neuen medizinischen Technologien und auf die gestiegenen Erwartungen der Öffentlichkeit zurückzuführen ist. Andererseits erfordert der allgemeine Sparzwang der öffentlichen Hand eine Reform der Gesundheitssysteme, damit die Ausgaben bewältigt und gleichzeitig die Rentabilität des Sektors unter verschärften Wettbewerbsbedingungen optimiert werden können.

Dieses Dilemma müssen die Mitgliedstaaten bewältigen, ohne dabei die Bedeutung der Gesundheit für das Wohlbefinden der Bürger und die wirtschaftliche Bedeutung der Gesundheitssysteme aus den Augen zu verlieren.

Die Gemeinschaftspolitik im Bereich der öffentlichen Gesundheit muß sowohl der bevorstehenden EU-Erweiterung als auch der Globalisierung Rechnung tragen.

Die Gesundheitssysteme in den MOEL sind deutlich weniger leistungsfähig als die der derzeitigen Mitgliedstaaten, im wesentlichen aufgrund unzureichender Ressourcen. Deshalb stehen sie vor Problemen anderer Art. Es wird erforderlich sein, diesen Ländern dabei zu helfen, die Leistungsfähigkeit ihrer Gesundheitssysteme zu verbessern; es müssen aber auch die möglichen Auswirkungen der Erweiterung auf die Gesundheit in den derzeitigen Mitgliedstaaten geprüft werden.

Ferner ist auch die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen wie der WHO nötig, um den Gesundheitsgefahren auf globaler Ebene zu begegnen.

Zwar enthielten die europäischen Verträge von Anfang an Gesundheitsbestimmungen, aber erst seit dem Maastrichter Vertrag hat die Gemeinschaft eine echte Strategie im Bereich der öffentlichen Gesundheit umsetzen können: fünf spezifische Aktionsprogramme (Krebsbekämpfung, AIDS, Suchtprävention, Gesundheitsförderung und Gesundheitsberichterstattung) wurden angenommen, und drei weitere (seltene Krankheiten, Verhütung von Verletzungen und umweltbedingte Krankheiten) wurden vorgeschlagen. Gleichzeitig gab es weitere Initiativen (Bericht über den Gesundheitszustand in der Europäischen Gemeinschaft, Empfehlungen für die Sicherheit von Blutprodukten usw.). Außerdem haben auch mehrere andere Bereiche der Gemeinschaftspolitik Einfluß auf die Gesundheit.

Aus den bei der Umsetzung des Aktionsrahmens von 1993 gewonnenen Erfahrungen hat die Kommission folgende Lehren gezogen:

  • durch den Ansatz mit mehreren verschiedenen Aktionsprogrammen konnten die unterschiedlichen Auffassungen der Mitgliedstaaten über die Reihenfolge der Prioritäten in Einklang gebracht werden;
  • dafür hat dieser Ansatz zu einer erheblichen Verwaltungsbelastung, einem Mangel an Flexibilität, einer übermäßig breiten Streuung der Ressourcen und Koordinierungsschwierigkeiten für die Programme geführt.

Im Laufe der letzten beiden Jahre haben mehrere Ereignisse, wie beispielsweise die BSE-Krise, zu einem neuen Bewußtsein für die Bedeutung einer gemeinschaftlichen Gesundheitspolitik beigetragen. Dieses wachsende Interesse spiegelt sich in der Erweiterung der Rechtsgrundlage für die Tätigkeit der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit mit dem Vertrag von Amsterdam wider.

Um diesem Bedarf gerecht zu werden, muß die künftige Gemeinschaftspolitik nach Ansicht der Kommission drei Schwerpunktbereiche umfassen:

  • die Verbesserung der Information zur Entwicklung der öffentlichen Gesundheit: anhand der Maßnahmen und Ergebnisse des Programms für Gesundheitsberichterstattung müßte ein gegliedertes und umfassendes Gemeinschaftssystem zur Erhebung, Analyse und Verbreitung der Informationen über die allgemeine Entwicklung des Gesundheitszustands der Bürger und die für die Gesundheit entscheidenden Faktoren einerseits und über die in den Gesundheitssystemen erfolgten Änderungen andererseits eingeführt werden;
  • die rasche Reaktion auf Gesundheitsgefahren: es müßten Gemeinschaftsmechanismen zur Überwachung, Früherkennung und raschen Reaktion auf Gesundheitsgefahren geschaffen werden, die jederzeit auftreten können. Der Vorschlag, ein europäisches Netz zur Überwachung und Kontrolle von übertragbaren Krankheiten einzurichten, dient bereits diesem Zweck.
  • die Berücksichtigung der für die Gesundheit entscheidenden Faktoren durch Gesundheitsförderung und Prävention: dieser dritte Bereich würde einerseits die Maßnahmen umfassen, die auf die Stärkung der Fähigkeit der Bürger abzielen, ihre eigene Gesundheit, einschließlich der sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Bedingungen, zu verbessern und andererseits die zahlreichen Präventionsmaßnahmen (Impfung, Früherkennung usw.) einschließen.

Die Umsetzung dieser drei Schwerpunktbereiche würde die Beachtung der Bestimmungen des Vertrags über die Verknüpfung der Gesundheitsbestimmungen mit den anderen Bereichen der Gemeinschaftspolitik erleichtern.

Erforderlich ist eine von allen Institutionen und Beteiligten geführte Diskussion über die politische Richtung und deren Umsetzung. Im Lichte dieser Diskussion sollen so bald wie möglich nach Inkrafttreten des neuen Vertrags formelle Vorschläge erarbeitet werden.

4) frist für den erlass einzelstaatlicher umsetzungsvorschriften

Entfällt

5) zeitpunkt des inkrafttretens (falls abweichend von 4)

6) quellen

Mitteilung der Kommission KOM(1998) 230 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

7) weitere arbeiten

Schlußfolgerungen des Rates vom 26. November 1998 über den künftigen gemeinschaftlichen Aktionsrahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit [Amtsblatt C 390 vom 15.12.1998].

Darin begrüßt der Rat die Arbeit der Kommission und nennt folgende Punkte, die die Kommission in künftigen Vorschlägen für konkrete Maßnahmen berücksichtigen sollte :

  • Die Tätigkeit der Gemeinschaft im Gesundheitswesen ist auf eine Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung, die Verhütung von Humankrankheiten und die Beseitigung von Ursachen für die Gefährdung der menschlichen Gesundheit zu richten.
  • Im Rahmen der künftigen Tätigkeit sollte größeres Gewicht auf Gemeinschaftsmaßnahmen zur Unterstützung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten gelegt werden.
  • Die Gemeinschaft sollte entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip nur dann tätig werden, wenn Maßnahmen im Hinblick auf das Ziel eines hohen Gesundheitsschutzniveaus auf Gemeinschaftsebene besser durchgeführt werden können als durch alleiniges Handeln der Mitgliedstaaten.
  • Die Gesundheitsschutzerfordernisse sind in die übrigen Gemeinschaftspolitiken zu integrieren.
  • Soll mit der Tätigkeit der Gemeinschaft eine möglichst große Wirkung erzielt werden, muß sie sich auf folgende Bereiche konzentrieren: Bekämpfung weit verbreiteter Gesundheitsgefährdungen, Reduzierung der Mortalitäts- und Morbiditätsfaktoren im Zusammenhang mit den allgemeinen Lebensbedingungen sowie Förderung der Gleichheit in bezug auf die Gesundheit innerhalb der Europäischen Union. Bei der Auswahl der Prioritäten in den vorgenannten Bereichen sind insbesondere Kriterien zur Evaluierung der Wirksamkeit der durchgeführten Maßnahmen, gesundheitsrelevante Kriterien (Mortalität, Morbidität, Risikofaktoren usw.), gemeinschaftsbezogene Kriterien (zusätzlicher Nutzen) sowie von der WHO erstellte Kriterien zu beachten.

Entschließung des Rates vom 8. Juni 1999 zur künftigen Gemeinschaftsaktion im Bereich der öffentlichen Gesundheit [Amtsblatt C 200 vom 15.07.1999]. Darin bekräftigt der Rat seine Auffassung, was die künftige Tätigkeit im Gesundheitsbereich anbelangt und weist darauf hin, daß es notwendig ist, diese transparent zu gestalten, damit die Bürger besser informiert und somit verstärkt in diese Maßnahmen eingebunden werden können.

Die Kommision bereitet folgende Dokumente im Bereich der öffentlichen Gesundheit vor:

  • eine Mitteilung,
  • einen Vorschlag für einen Beschluß über ein Aktionsprogramm,
  • einen Vorschlag für einen Beschluß über die Verlängerung der Aktionsprogramme der Gemeinschaft, die 2000 auslaufen.

8) durchführungsmassnahmen der kommission

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