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Promoting cancer screening in the EU
Förderung der Krebsfrüherkennung in der EU
Förderung der Krebsfrüherkennung in der EU
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Krebs ist eine weit verbreitete Erkrankung und häufige Todesursache in Europa. Die Organisation des Gesundheitswesens und die medizinische Versorgung fallen in die Zuständigkeit der einzelnen EU-Länder. Dennoch kann die EU die Politik der EU-Länder ergänzen und zur Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung und zur Krankheitsbekämpfung beitragen.
Empfehlung des Rates vom 2. Dezember 2003 zur Krebsfrüherkennung (Amtsblatt L 327 vom 16. Dezember 2003, S. 34-38).
Krebs ist eine weit verbreitete Erkrankung und häufige Todesursache in Europa. Die Organisation des Gesundheitswesens und die medizinische Versorgung fallen in die Zuständigkeit der einzelnen EU-Länder. Dennoch kann die EU die Politik der EU-Länder ergänzen und zur Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung und zur Krankheitsbekämpfung beitragen.
Früherkennungsuntersuchungen ermöglichen die Krebsdiagnose bereits im Frühstadium und erhöhen die Chancen einer erfolgreichen Behandlung. Mit dieser Empfehlung ruft der Rat die EU-Länder zur Einführung von Früherkennungsprogrammen auf. Sie umfasst Aspekte wie die Registrierung und Verarbeitung der Früherkennungsdaten, Überwachung des Ablaufs und Schulung des Personals. Die Europäische Kommission erstattet Bericht über die Durchführung dieser Programme, ermutigt die nationalen Behörden zur Zusammenarbeit im Forschungsbereich und zum Austausch vorbildlicher Verfahren und wirkt unterstützend bei der Erarbeitung von Leitlinien zur Krebsfrüherkennung.
Die Gesamtzahl der krebsbedingten Todesfälle in der EU wird für 2012 auf 1,263 Millionen geschätzt. Lungenkrebs war dabei die häufigste Todesursache, gefolgt von Darmkrebs, Brustkrebs und Magenkrebs. Im selben Jahr wurden schätzungsweise etwas mehr als 2,6 Millionen neue Krebsfälle (ohne Einbeziehung von Nichtmelanom-Hautkrebserkrankungen) diagnostiziert.
Weitere Informationen sind auf der Website der Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit der Europäischen Kommission zu schweren und chronischen Erkrankungen erhältlich.
Bericht der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Umsetzung der Mitteilung der Kommission „Maßnahmen zur Krebsbekämpfung: Europäische Partnerschaft“ vom 24. Juni 2009 [KOM (2009) 291 endg.] und zweiter Bericht über die Umsetzung der Empfehlung des Rates zur Krebsfrüherkennung vom 2. Dezember 2003 (2003/878/EG) (COM(2014) 584 final vom 23.9.2014).
Beschluss der Kommission vom 3. Juni 2014 zur Einsetzung einer Expertengruppe der Kommission für Krebsbekämpfung und zur Aufhebung des Beschlusses 96/469/EG (2014/C 167/05) (Amtsblatt C 167 vom 4. Juni 2014, S. 4-8).
Letzte Aktualisierung: 09.07.2015
(1) Zum 1. Februar 2020 tritt das Vereinigte Königreich aus der Europäischen Union aus und ist dann ein Drittland (Nicht-EU-Land).