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Die jüngsten Fortschritte in der Verbesserung der Arbeitsplatzqualität (November 2003)

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Die jüngsten Fortschritte in der Verbesserung der Arbeitsplatzqualität (November 2003)

Bei den Fortschritten im Hinblick auf die unterschiedlichen Aspekte der Arbeitsplatzqualität gibt es Abweichungen. Der Bericht zeigt die Leistungsunterschiede zwischen den Mitgliedstaaten auf, nennt die zur Verbesserung der Arbeitsplatzqualität getroffenen Maßnahmen und betont die Notwendigkeit der Durchführung stärkender Maßnahmen.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Die jüngsten Fortschritte in der Verbesserung der Arbeitsplatzqualität [KOM(2003) 728 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

Die Arbeitsplatzqualität ist eine der wichtigsten Zielsetzungen der beschäftigungspolitischen Leitlinien für den Zeitraum 2003-2005 sowie der von der Kommission für den Zeitraum 2005-2008 vorgeschlagenen Leitlinien. Es gibt eine positive Wechselwirkung zwischen der Qualität und der Entwicklung zur Vollbeschäftigung sowie ein verstärktes Wachstum, das durch die 2005 überarbeitete Lissabon-Strategie gefördert wurde.

Wenn Europa auch Fortschritte bei der Arbeitsplatzqualität gemacht hat, so zeigt die Mitteilung doch auch, dass noch nicht genug getan wurde. Die Kommission schlägt weitere Investitionen in diesem Bereich vor. Die Beispiele zeigen, dass Mitgliedstaaten, die sich mehr um Arbeitsplatzqualität bemühen, bessere Leistungen im Bereich Beschäftigung und Produktivität verzeichnen können.

Laut der Mitteilung sind die Arbeitnehmer in Europa immer besser ausgebildet und immer höher qualifiziert. Die Unternehmen investieren mehr in Fortbildung. Die Beschäftigungsquote verbessert sich und die geschlechtsspezifischen Unterschiede bei Beschäftigung und Arbeitslosigkeit nehmen ab. Weniger Arbeitsunfälle werden verzeichnet, doch in bestimmten Branchen liegen die Zahlen weiterhin hoch.

Die Ergebnisse sind jedoch sehr uneinheitlich. Die allgemeine Tendenz verbirgt tiefgreifende Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten. Bestimmte Personengruppen, wie ältere Arbeitnehmer, junge Menschen, Menschen mit Behinderungen und Menschen aus Drittländern, haben besondere Schwierigkeiten bei der Suche nach hochwertigen Arbeitsplätzen mit realistischen Karrierechancen. Die Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern sind nach wie vor hoch. Die Kinderbetreuungsleistungen sind nicht ausreichend.

Arbeitsplatzqualität definiert sich durch zehn unterschiedliche Komponenten:

  • Intrinsische Arbeitsplatzqualität: Die Möglichkeit der Laufbahnentwicklung (Lohn und Status) ist eine wesentliche Vorbedingung für die Arbeitsmarktbindung. Im Jahr 2000 war der Grad der Arbeitsunzufriedenheit in Spanien, Griechenland, Italien und dem Vereinigten Königreich sehr hoch. In Österreich, Dänemark, Frankreich, Irland und den Niederlanden lag die Zufriedenheitsquote dagegen bei 90 %. Die Mitgliedstaaten haben die Sozialversicherungsbeiträge gesenkt oder Arbeitnehmerhilfen eingeführt, um die Zahl der von Armut betroffen Arbeitnehmer abzubauen und damit Arbeitslosigkeitsfallen zu beseitigen. Flexible Formen der Arbeitsorganisation in den Unternehmen, die den Arbeitnehmern Autonomie in ihren Arbeitsverrichtungen einräumen und Möglichkeiten der Laufbahnentwicklung bieten, sind Schlüsselfaktoren.
  • Qualifikationen, lebenslanges Lernen und berufliche Entwicklung: Es gilt die Investitionen in Humanressourcen - von öffentlichen Behörden, Einzelpersonen und Unternehmen - anzuheben. Zur Erreichung dieses Ziels sind Anreize erforderlich, durch die betreffende Arbeitnehmer von der Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen überzeugt werden. Der Bericht betont auch die Wichtigkeit der Verbesserung der Qualität und der Effizienz zur Förderung der Produktivität, der Wettbewerbsfähigkeit und des aktiven Alterns. Ältere Arbeitnehmer und Geringqualifizierte benötigen besondere Aufmerksamkeit in diesem Zusammenhang; ihnen müssen grundlegende Erkenntnisse in der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) vermittelt werden. Auf europäischer Ebene und in den meisten Mitgliedstaaten ist die Teilnahme von Frauen an Fortbildungen höher als die von Männern.
  • Geschlechtergleichstellung: Diese Komponente ist stark abhängig von Ausbildung, Flexibilität und Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben. Von Land zu Land werden unterschiedliche Maßnahmen zur Verringerung der geschlechtsspezifischen Unterschiede bei Beschäftigung und Arbeitslosigkeit getroffen: Ausbildung (Irland, Österreich, Niederlande und Luxemburg), Änderung der Steuersysteme, der Renten und Sozialleistungen sowie Anreizmaßnahmen für Unternehmen (Belgien, Irland, Schweden, Niederlande, Spanien und Frankreich), Maßnahmen zur Förderung von Unternehmensgründungen (Griechenland, Schweden und Luxemburg) Verbesserung der Systeme für Kinderbetreuung und Betreuung anderer abhängiger Personen (Irland, Griechenland, Italien und Vereinigtes Königreich).
  • Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz: Eine hohe Zahl von Arbeitsausfällen durch Arbeitsunfälle, arbeits- und berufsbedingte Erkrankungen und berufsbedingte dauerhafte Behinderungen ist eine deutlich sichtbare Arbeitsmarktauswirkung von Defiziten im Gesundheitsschutz und in der Arbeitssicherheit. In der Europäischen Union gingen im Jahr 2000 insgesamt 158 Millionen Arbeitstage verloren, was einem Schnitt von 20 Tagen pro Arbeitsunfall entspricht. Etwa 350 000 Arbeitskräfte mussten als Folge eines Arbeitsunfalls einen Arbeitsplatzwechsel vollziehen. Nahezu 300 000 Arbeitskräfte haben dauerhafte Behinderungen unterschiedlichen Schweregrads davongetragen und 15 000 mussten aus dem Arbeitsmarkt ausscheiden. Die neue Gemeinschaftsstrategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz legt den Schwerpunkt auf die Stärkung der Präventionskultur, die Anwendung eines geeigneten Mix von Politikinstrumenten (Gesetzgebung, sozialer Dialog, progressive Maßnahmen und Best Practice, soziale Verantwortung der Unternehmen und wirtschaftliche Anreize) und die Weiterentwickelung von Partnerschaften zwischen allen Akteuren.
  • Flexibilität und Sicherheit: Diese Komponente umfasst Flexibilität insbesondere in Bezug auf Arbeitsorganisation, Arbeitszeit, vertragliche Vereinbarungen und berufliche und geografische Mobilität. Gleichzeitig erfordert die Arbeitsplatzqualität angemessene Sicherheiten für die Arbeitnehmer, um deren Integration und langfristigen Fortschritt auf dem Arbeitsmarkt zu gewährleisten und eine bessere Akzeptanz der Veränderung zu begünstigen. In diesem Bereich können die öffentlichen Stellen die Entwicklung von Teilzeitarbeit überall dort fördern, wo diese noch wenig entwickelt ist, indem sie insbesondere die geltenden Rechtsvorschriften ändern, während die Sozialpartner die Qualität der Teilzeitarbeitsplätze durch den Abschluss von Tarifverträgen verbessern könnten. Zu vermeiden ist die Herausbildung eines zweigeteilten Arbeitsmarkts, in dem bestimmte Personen in den Genuss eines hohen Schutzniveaus kommen, während andere an den Rand gedrängt werden.
  • Eingliederung und Zugang zum Arbeitsmarkt: Deutliche Fortschritte wurden erzielt bei den Aktivierungs- und Präventionsmaßnahmen, so dass den Bürgern im Erwerbsalter die Möglichkeit geboten wird, in den Arbeitsmarkt einzutreten und auf ihm zu verbleiben. Nichterwerbstätige Personen und Arbeitslose brauchen einen neuen Anschub in Form von Ausbildungsprogrammen, Umschulungen, Arbeitserfahrung, Arbeitsvermittlung und anderen Beschäftigungsmaßnahmen. Maßnahmen, mit denen Arbeit wieder lohnend gemacht werden soll, lebenslanges Lernen und die Bewältigung von Unternehmensumstrukturierungen zählen ebenfalls zu den Arbeitsmarktmaßnahmen, die die soziale Eingliederung fördern. Die Einbindung von arbeitsmarktfernen Personen ist ebenfalls eine wichtige Zielsetzung der europäischen Eingliederungsstrategie, die auch andere Politikbereiche wie Wohnraum, Gesundheitsversorgung und Sozialschutzsysteme betrifft. Die Ergebnisse in diesem Bereich werden zusammengefasst im Gemeinsamen Bericht über die soziale Eingliederung.
  • Arbeitsorganisation und Vereinbarkeit von Arbeitsleben und Privatleben: Die Flexibilisierung der Arbeitszeit und die Verfügbarkeit angemessener Betreuungseinrichtungen für Kinder und andere abhängige Personen sind wesentliche Faktoren für die uneingeschränkte Teilnahme von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt. In den meisten Mitgliedstaaten werden Anstrengungen zur Förderung der Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben unternommen. Zu diesen Maßnahmen gehören: Flexibilisierung der Arbeitsorganisation und der Arbeitszeit (Deutschland, Belgien und Frankreich); Teilzeitarbeitsregelungen (Schweden, Luxemburg und Irland); Weiterentwicklung des Elternurlaubs (Dänemark, Frankreich, Vereinigtes Königreich, Spanien und Niederlande); neuartige Maßnahmen, quantitative Zielvorgaben und Fristen für die Bereitstellung von Kinderbetreuungseinrichtungen (Belgien, Frankreich, Vereinigtes Königreich, Irland, Niederlande, Griechenland, Spanien, Portugal und Schweden). Der Zugang zu Kinderbetreuungseinrichtungen bleibt jedoch schwierig und die Kommission schlägt eine bessere Nutzung der IKT zur Ermöglichung von Telearbeit vor.
  • Sozialer Dialog und Arbeitnehmerbeteiligung: Eine positive Entwicklung gab es bei den Kollektivvereinbarungen über lebenslanges Lernen (Belgien, Finnland, Deutschland, Italien und Portugal), Gleichstellung mit dem Ziel der Verminderung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles (Belgien, Finnland, Niederlande und Irland), Bekämpfung der Rassendiskriminierung (Frankreich, Dänemark und Irland), Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen (Belgien, Italien und Irland) und Bekämpfung der Diskriminierung aufgrund des Alters (Dänemark und Österreich); Schutz von Gesundheit und Sicherheit im Rahmen von Kollektivvereinbarungen über die Verhütung und Behandlung von Stress (Belgien), zur Förderung des Wohlergehens und Verbesserung des psychologischen Arbeitsumfelds (Dänemark) und zur Vermeidung übermäßiger Arbeitsbelastung (Niederlande); Förderung der Flexibilität und der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben im Rahmen kollektiver Vereinbarungen über Elternurlaub (Schweden), Urlaub aus familiären Gründen und familienfreundliche Arbeitszeitmodelle (Belgien, Griechenland, Italien und Niederlande), Sabbaticals (Finnland), Kinderbetreuungseinrichtungen (Griechenland, Irland und Niederlande), Flexzeit und Telearbeit (Italien, Österreich und Dänemark) und Leiharbeit (Italien und Deutschland).
  • Diversity und Nichtdiskriminierung: Es müssen vor allem umfassende nationale Strategien eingeführt werden, mit denen die Eingliederung benachteiligter Personengruppen wie älterer Arbeitnehmer, Staatsangehöriger von Drittländern sowie Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt gewährleistet wird. Neben Anreizen für Unternehmen zur Einstellung älterer Arbeitnehmer und der Reform der Rentensysteme und der Frühverrentung schlägt die Kommission die Einführung von Strategien für Fortbildung und angepasste Arbeitsbedingungen vor. Was die Migranten angeht, so muss die Anerkennung von Diplomen und die Auswertung von Erfahrungen verbessert werden. Bei den Maßnahmen zur Förderung der Berufstätigkeit von Menschen mit Behinderungen müssen alle Formen von Einschränkungen in die nationale Beschäftigungspolitik einbezogen werden.
  • Gesamtarbeitsleistung: In der Gegenüberstellung mit den USA ist das Produktivitätswachstum in der EU eher enttäuschend, insbesondere in den IKT-nutzenden Dienstleistungen, die allein 21 % der Gesamtbeschäftigung ausmachen. Das Pro-Kopf-Produktivitätswachstum, in den 80er Jahren und in der ersten Hälfte der 90er Jahre noch bei etwa 2 %, fiel im Zeitraum 1996-2002 auf 1 % ab und ist weiterhin schwach. Investitionen in Humankapital und Aus- und Weiterbildung können dazu beitragen, den Rückgang des Arbeitsproduktivitätswachstums zu stoppen. Das lebenslange Lernen wird zu einem zentralen Element der Strategie des Produktivitätswachstums. Die Verbreitung des Wissens ist unerlässlich, um die Nutzung der neuen Technologien in der gesamten Wirtschaft zu optimieren und eine Segmentierung des Arbeitsmarkts nach dem Bildungsstand zu vermeiden. Handlungsbedarf besteht jedoch in allen Bereichen, die zur Produktivitätssteigerung beitragen: sozialer Dialog und Arbeitsbeziehungen, Flexibilität, Anpassung an neue Formen der Arbeitsorganisation, ausgewogenes Verhältnis zwischen Flexibilität und Sicherheit, Karriereaussichten für Arbeitnehmer, Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.

Der Anhang zur Mitteilung enthält eine Liste von Schlüsselfaktoren und Kontextindikatoren, die vom Rat empfohlen wurden, sowie in den Mitgliedstaaten erhobene Daten.

VERWANDTE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Beschäftigungspolitik und Sozialpolitik: ein Konzept für Investitionen in Qualität [KOM(2001) 313 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Seit dem Europäischen Rat von Lissabon legt die Kommission den Schwerpunkt auf die andauernde Modernisierung des europäischen Sozialmodells und auf Investitionen in Humanressourcen. Die Förderung der Qualität als Motor einer dynamischen Wirtschaft trägt zur Verbesserung der Beziehungen zwischen Wirtschafts- und Sozialpolitik bei. Der Anhang zu dieser Mitteilung enthält insbesondere Grafiken, in denen die Bedeutung der Investitionen in Qualität zur Verbesserung der sozialpolitischen Maßnahmen und des Arbeitsmarkts dargestellt wird.

Letzte Änderung: 04.05.2005

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