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Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung (Berufsbildung)

Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung („Berufsbildung“)

Der Europäische Bezugsrahmen für die Qualitätssicherung in der Aus- und Weiterbildung zählt zu einer Reihe von EU-Initiativen, die das Ziel der Stärkung der Arbeitskräftemobilität verfolgen. Er soll den EU-Ländern dabei helfen, Verbesserungen ihrer die berufliche Aus- und Weiterbildung („Berufsbildung“) betreffenden Systeme zu fördern und zu beobachten.

RECHTSAKT

Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 zur Einrichtung eines europäischen Bezugsrahmens für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung (ABl. C 155 vom 8.7.2009, S. 1-10).

ZUSAMMENFASSUNG

Der Europäische Bezugsrahmen für die Qualitätssicherung in der Aus- und Weiterbildung zählt zu einer Reihe von EU-Initiativen, die das Ziel der Stärkung der Arbeitskräftemobilität verfolgen. Er soll den EU-Ländern dabei helfen, Verbesserungen ihrer die berufliche Aus- und Weiterbildung („Berufsbildung“) betreffenden Systeme zu fördern und zu beobachten.

WAS IST DER ZWECK DER EMPFEHLUNG?

Im Rahmen dieser Empfehlung wird ein Europäischer Bezugsrahmen für die Qualitätssicherung in der Berufsbildung eingerichtet. Dieser dient als „Werkzeugkasten“ mit gemeinsamen europäischen Bezugsgrößen. Auf freiwilliger Basis können die nationalen Behörden die Aspekte nutzen, die sie als am zweckmäßigsten hinsichtlich der Entwicklung, Verbesserung, Führung und Bewertung ihrer eigenen Berufsbildungssysteme ansehen.

WICHTIGE ECKPUNKTE

  • Der Bezugsrahmen umfasst einen Zyklus, der aus vier Phasen besteht: Planung, Umsetzung, Evaluierung/Bewertung und Überprüfung/Überarbeitung der Berufsbildung.
  • Jede Phase umfasst Qualitätskriterien und als Richtgrößen zu verstehende Deskriptoren zur Unterstützung der nationalen Behörden bei der Zielsetzung, der Festsetzung von Standards und der Durchführung von Überprüfungen.
  • Referenzindikatoren, beispielsweise Investitionen in die Aus-/Weiterbildung von Lehrkräften, sollen bei der Bewertung und Verbesserung der Qualität der Berufsbildungssysteme helfen.
  • Die nationalen Behörden werden aufgefordert, sich aktiv am Bezugsrahmen als Grundlage für die Weiterentwicklung gemeinsamer Grundsätze, Referenzkriterien, Indikatoren und Leitlinien zu beteiligen.
  • Nationale Referenzstellen für die Qualitätssicherung in der Berufsbildung halten die Stakeholder über die Aktivitäten des Bezugsrahmens auf dem Laufenden, unterstützen seine Arbeit und gestalten diese mit und helfen bei der Bewertung der Erfolge.
  • Die nationalen Behörden sollten den Prozess alle vier Jahre einer Überprüfung unterziehen.

Im Mai 2014 nahmen die Regierungen der EU-Länder die bei der Qualitätssicherung in der Berufsbildung bereits erzielten Fortschritte zur Kenntnis und waren sich darin einig, dass weitere Fortschritte erforderlich sind.

HINTERGRUND

Mit dieser Empfehlung soll ein Beitrag zur Modernisierung der Bildungs- und Ausbildungssysteme und zum Kampf gegen den Ausbildungsabbruch geleistet werden. Zudem wird eine Verbesserung des Verhältnisses zwischen den Bereichen Bildung, Ausbildung und Beschäftigung angestrebt.

Weiterführende Informationen:

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Umsetzung der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 zur Einrichtung eines europäischen Bezugsrahmens für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung (COM(2014) 30 final vom 28.1.2014) .

Schlussfolgerungen des Rates vom 20. Mai 2014 über die Qualitätssicherung in der allgemeinen und beruflichen Bildung (ABl. C 183 vom 14.6.2014, S. 30-35).

Letzte Aktualisierung: 30.07.2015

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