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Erasmus Mundus (2004 - 2008)

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Erasmus Mundus (2004 - 2008)

Das Programm Erasmus Mundus dient der Verbesserung der Qualität der europäischen Hochschulbildung durch Förderung der Zusammenarbeit mit Drittstaaten sowie einer Steigerung der Attraktivität europäischer Hochschulen.

RECHTSAKT

Beschluss Nr. 2317/2003/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Dezember 2003 über ein Programm zur Verbesserung der Qualität der Hochschulbildung und Förderung des interkulturellen Verständnisses durch die Zusammenarbeit mit Drittstaaten (Erasmus Mundus) (2004-2008).

ZUSAMMENFASSUNG

Das Programm Erasmus Mundus für den Zeitraum 1. Januar 2004 bis 31. Dezember 2008 ist ein eindeutig „europäisches“ Angebot im Bereich der Hochschulbildung. Es zielt vor allem darauf ab, die Qualität und die Attraktivität der Hochschulbildung in Europa zu verbessern und die internationale Mobilität des Lehrpersonals und der Studierenden zu fördern. Erasmus Mundus schließt an die Mitteilungen der Kommission über die Intensivierung der Zusammenarbeit mit Drittländern und die Rolle der Universitäten im Europa des Wissens an.

Ziele

Erasmus Mundus zielt darauf ab, die Qualität der europäischen Hochschulbildung zu verbessern, und zwar durch die Förderung der Zusammenarbeit mit Drittstaaten, um die Entwicklung der Humanressourcen zu verbessern und den Dialog und das Verständnis zwischen den Völkern und Kulturen zu fördern. Die Ziele des Programms lauten im Einzelnen:

  • Förderung einer hochwertigen Hochschulbildung mit einem ausgeprägten europäischen Mehrwert;
  • Anregung hoch qualifizierter Hochschulabsolventinnen und -absolventen und Wissenschaftler/innen aus der ganzen Welt, Qualifikationen und/oder Erfahrungen in der Europäischen Union (EU) zu erwerben, sowie Gewährleistung entsprechender Möglichkeiten;
  • Ausbau einer stärker strukturierten Zusammenarbeit zwischen der EU und den Hochschuleinrichtungen in Drittstaaten sowie Gewährleistung einer größeren, von der EU ausgehenden Mobilität;
  • Erleichterung des Zugangs zur Hochschulbildung und Verbesserung ihres Profils und ihres Bekanntheitsgrades in der Welt.

Bei der Verwirklichung der Programmziele beachtet die Kommission die allgemeine Politik der Gemeinschaft im Bereich der Chancengleichheit von Frauen und Männern. Die Kommission stellt ferner sicher, dass keine Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern oder von Drittstaatsangehörigen ausgeschlossen oder benachteiligt wird.

Maßnahmen

Das Programm Erasmus Mundus umfasst fünf Aktionen.

Erasmus-Mundus-Masterstudiengänge, die von der Gemeinschaft auf Grund der Qualität der vorgeschlagenen Studiengänge ausgewählt werden, führen zur Erlangung eines zweiten oder dritten akademischen Grads. Die Erasmus Mundus Masterstudiengänge

  • schließen mindestens drei Hochschuleinrichtungen aus drei verschiedenen Mitgliedstaaten ein;
  • führen ein Studienprogramm durch, das Studienabschnitte in mindestens zwei der drei Hochschuleinrichtungen einschließt;
  • verfügen über integrierte Mechanismen zur Anerkennung von Studienabschnitten, die in den Partnereinrichtungen absolviert wurden;
  • führen zu einem gemeinsamen, doppelten oder mehrfachen Abschluss, der von den teilnehmenden Einrichtungen verliehen und von den Mitgliedstaaten anerkannt oder akkreditiert wird;
  • reservieren eine Mindestanzahl von Plätzen für Studierende aus Drittstaaten;
  • legen transparente Zulassungsbedingungen fest, die auch geschlechtsspezifische Aspekte und Aspekte der Gerechtigkeit angemessen berücksichtigen;
  • schließen klare Bestimmungen über die Gewährung von Stipendien für Studierende und Wissenschaftler/innen ein;
  • sehen angemessene Angebote für Studierende aus Drittstaaten vor (Informationen, Unterbringung usw.);
  • sehen die Verwendung von mindestens zwei europäischen Sprachen der Mitgliedstaaten vor, in denen die beteiligten Einrichtungen ihren Sitz haben.

Die Erasmus-Mundus-Masterstudiengänge werden für fünf Jahre ausgewählt und jährlich verlängert.

Die Stipendien sind Zuschüsse für graduierte Studierende und Wissenschaftler/innen aus Drittstaaten, die an Erasmus-Mundus-Masterstudiengängen teilnehmen. Um ein solches Stipendium zu erhalten, müssen die Studierenden und Wissenschaftler bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Die Studierenden müssen Staatsangehörige eines Drittlandes sein und bereits einen ersten Hochschulabschluss erworben haben. Sie dürfen nicht in einem Mitgliedstaat oder Teilnehmerstaat ansässig sein und ihre Haupttätigkeit während der letzten fünf Jahre nicht länger als insgesamt zwölf Monate in einem Mitgliedstaat oder Teilnahmestaat ausgeübt haben. Darüber hinaus müssen sie sich für einen Erasmus-Mundus-Masterstudiengang anmelden können oder bereits angemeldet haben.

Gastwissenschaftler/innen müssen Staatsangehörige eines Drittlandes sein und dürfen nicht in einem Mitgliedstaat oder Teilnehmerland ansässig sein. Sie dürfen ihre Haupttätigkeit während der letzten fünf Jahre nicht länger als insgesamt zwölf Monate in einem Mitgliedstaat oder Teilnehmerland ausgeübt haben. Des Weiteren müssen sie über herausragende akademische und/oder berufliche Erfahrung verfügen.

Im Rahmen der Partnerschaften mit Hochschuleinrichtungen in Drittstaaten wird eine Hochschuleinrichtung aus mindestens einem Drittstaat für einen Zeitraum von höchstens drei Jahren in einen Erasmus-Mundus-Masterstudiengang einbezogen, um entsprechende Rahmenbedingungen für die Mobilität in die Drittstaaten zu schaffen. Die Anerkennung von Studienabschnitten an der Gasthochschule (d. h. im Drittstaat) muss gewährleistet sein.

Studierende und Wissenschaftler/innen, die Bürger/innen eines Mitgliedstaates oder eines Drittstaates sind und sich vor Beginn des Mobilitätsprogramms mindestens drei Jahre rechtmäßig (und aus anderen Gründen als zu Studienzwecken) in der EU aufgehalten haben, können Mobilitätsstipendien erhalten.

Partnerschaftsprojekte können des Weiteren einschließen:

  • eine Lehrtätigkeit an einer Partnereinrichtung zur Unterstützung der Lehrplanentwicklung des Projekts;
  • den Austausch von Lehrkräften, Ausbilderinnen und Ausbildern, Verwaltungsfachleuten und anderen einschlägigen Spezialistinnen und Spezialisten;
  • die Entwicklung und Verbreitung neuer Methoden im Bereich der Hochschulbildung einschließlich des Einsatzes von Informations- und Kommunikationstechnologien, des Lernens mit elektronischen Hilfsmitteln, offenem Unterricht und Fernunterricht;
  • die Entwicklung von Kooperationsprogrammen mit Hochschuleinrichtungen in Drittstaaten zur Einführung von Studienkursen in den betreffenden Ländern.

Erasmus Mundus unterstützt Aktivitäten und Maßnahmen, die Europa als Studienort attraktiver machen, indem sie z. B. das Profil und den Bekanntheitsgrad der Hochschulbildung in Europa sowie den Zugang hierzu verbessern. Desgleichen können die Maßnahmen sich mit der Verwirklichung der Ziele des Programms Erasmus Mundus befassen, also der internationalen Dimension der Qualitätssicherung, der Mobilität oder der Anerkennung von Studienabschnitten und Hochschulabschlüssen im Ausland sowie der gegenseitigen Anerkennung von Hochschulabschlüssen mit Drittstaaten. Des Weiteren können sie der Verknüpfung von Hochschulwesen und Forschung dienen.

Die Aktivitäten erfolgen im Rahmen von Netzen, die mindestens drei öffentliche oder private Einrichtungen aus drei verschiedenen Mitgliedstaaten umfassen, die auf nationaler oder internationaler Ebene im Bereich der Hochschulbildung tätig sind. Diese Netze können auch Einrichtungen von Drittstaaten einbeziehen. Die Aktivitäten (wie Seminare, Konferenzen, Workshops, Entwicklung von IKT-Werkzeugen, Produktion von Unterlagen für die Veröffentlichung etc.) können in Mitgliedstaaten oder Drittstaaten stattfinden.

In die Maßnahmen der technische Unterstützung bei der Durchführung des Programms können Sachverständige, Exekutivagenturen oder andere zuständige Stellen in den Mitgliedstaaten auf Initiative der Kommission sowie sonstige Formen der technischen Unterstützung einbezogen werden.

Begünstigte

Erasmus Mundus richtet sich an:

  • Hochschuleinrichtungen;
  • Studierende, denen von einer Hochschuleinrichtung ein erstes Hochschuldiplom verliehen wurde;
  • Wissenschaftler/innen und Forscher/innen;
  • unmittelbar an der Hochschulbildung beteiligtes Personal;
  • andere öffentliche oder private Einrichtungen, die in der Hochschulbildung tätig sind.

Teilnehmerländer

Das Programm steht den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft, den am Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) teilnehmenden Ländern der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) und den Kandidatenländern für den Beitritt zur EU offen.

Durchführung des Programms

Die Kommission gewährleistet die effiziente Durchführung des Programms. Ein Auswahlausschuss, bestehend aus hochrangigen Persönlichkeiten akademischer Kreise und Personen, die die Vielfalt der Hochschulbildung in der EU repräsentieren, wählt die Erasmus-Mundus-Masterstudiengänge und die Hochschulpartnerschaften aus. Für die Erasmus-Mundus-Masterstudiengänge steht eine feste Anzahl von Stipendien zur Verfügung. Für die Auswahl der Studierenden aus Drittstaaten sind die Einrichtungen verantwortlich, die Erasmus-Mundus-Masterstudiengänge anbieten. Die Werbemaßnahmen hingegen wählt die Kommission aus.

Zu den Auswahlverfahren gehört ein Clearingmechanismus auf europäischer Ebene, mit dem verhindert werden soll, dass es bei den Studienfächern sowie der Staatsangehörigkeit und den Aufnahmemitgliedstaaten der Studierenden und Wissenschaftler/innen zu starken Unausgewogenheiten kommt.

In Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten gewährleistet die Kommission die Gesamtkohärenz und Komplementarität mit anderen einschlägigen Politiken, Instrumenten und Aktionen der Gemeinschaft, insbesondere mit den Forschungsrahmenprogrammen und den Programmen der Zusammenarbeit mit Drittstaaten im Bereich der Hochschulbildung.

Die Mitgliedstaaten gewährleisten die effiziente Verwaltung des Programms auf nationaler Ebene (einschließlich der Benennung geeigneter Strukturen, die eng mit der Kommission zusammenarbeiten), beziehen alle beteiligten Akteure mit ein und bemühen sich, rechtliche und administrative Hindernisse zu beseitigen.

Budget

Für den Zeitraum 2004 bis 2008 wurde ein vorläufiger Finanzrahmen von 230 Mio. EUR festgelegt, doch kommen noch Mittel aus dem Budget „Außenhilfe“ hinzu, so dass sich der Gesamtbetrag dann auf 296,1 Mio. EUR beläuft. Die jährlichen Mittel werden von der Haushaltsbehörde im Rahmen der Finanziellen Vorausschau bewilligt.

Begleitung und Bewertung

Die Kommission kontrolliert gemeinsam mit den Mitgliedstaaten regelmäßig die Umsetzung des Programms. Die Kommission bewertet zudem regelmäßig die Auswirkungen des Programms insgesamt sowie die Komplementarität der Aktionen des Programms mit den Aktionen im Rahmen anderer einschlägiger Politiken, Instrumente und Aktionen der Gemeinschaft.

Die Kommission unterbreitet dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie dem Ausschuss der Regionen Folgendes:

  • einen Bericht über die finanziellen Auswirkungen des Beitritts eines neuen Mitgliedstaats auf das Programm und Vorschläge, wie diese bewältigt werden können;
  • bis zum 30. Juni 2007 einen Zwischenbewertungsbericht zu den erreichten Ergebnissen und den qualitativen Aspekten der Umsetzung des Programms;
  • bis zum 31. Dezember 2007 eine Mitteilung über die Fortsetzung des Programms;
  • bis zum 31. Dezember 2009 einen Bericht zur Ex-post-Bewertung.

Hintergrund

Das Programm Erasmus Mundus ist eine Antwort auf die Herausforderungen des 1999 eingeleiteten Bologna-Prozesses und der im Jahr 2000 verabschiedeten Strategie von Lissabon. Mit diesen beiden Vorhaben soll zum einen dafür gesorgt werden, dass die europäische Hochschulbildung in der ganzen Welt die Attraktivität genießt, die ihr aufgrund ihrer kulturellen und wissenschaftlichen Traditionen zusteht, und sollen zum anderen die europäischen Bildungs- und Ausbildungssysteme den Bedürfnissen der wissensbasierten Gesellschaft angepasst werden.

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens – Datum des Außerkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Beschluss 2317/2003/EG

20.1.2004 –31.12.2008

-

ABl. L 345 vom 31.12.2003

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Beschluss Nr. 1298/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über das Aktionsprogramm Erasmus Mundus (2009-2013) zur Verbesserung der Qualität der Hochschulbildung und zur Förderung des interkulturellen Verständnisses durch die Zusammenarbeit mit Drittstaaten [Amtsblatt L 340 vom 19.12.2008]. Das Aktionsprogramm Erasmus Mundus (2009-2013) stützt sich auf seinen Vorläufer für den Zeitraum 2004-2008. Dieses neue Programm ist Teil eines Exzellenzkonzepts entsprechend dem vorigen Programm, doch es nimmt gewisse Anpassungen bei der Reichweite vor. Unter anderem erstreckt sich das Programm jetzt auch auf das Promotionsstudium, bezieht Hochschuleinrichtungen in Drittstaaten und deren Bedürfnisse effektiver ein und stellt für die europäischen Programmteilnehmer mehr finanzielle Mittel bereit. Außerdem wird das Programm nun statt durch die bisherigen fünf Aktionen durch gemeinsame Programme, Partnerschaften und Maßnahmen zur Förderung der Hochschulbildung verwirklicht.

BEWERTUNG

Bericht der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 2. Juli 2007 – Bericht über die Zwischenbewertung des Programms „Erasmus Mundus“ 2004-2008 [KOM(2007) 375 endgültig – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Im Zeitraum 2004-2006 wurden aus dem Programm Erasmus Mundus 80 Masterstudiengänge, 2325 Stipendien für Studierende aus Drittstaaten, 19 Partnerschaften und 23 Projekte zur Steigerung der Attraktivität der europäischen Hochschulbildung geschaffen. Die Kommission legt ihre Schlussfolgerungen und Empfehlungen bezüglich der Programmdurchführung auf der Grundlage der im Zeitraum 2004-2006 vorgenommenen externen Bewertung vor. Es wurden der Mehrwert des Programms, seine Relevanz, sein Nutzen, seine Effizienz und seine Kostenwirksamkeit bewertet. Das Programm Erasmus Mundus stimmt mit den Zielen Mobilität, Zusammenarbeit, Exzellenz und interkulturelles Verständnis des Bologna-Prozesses und der Lissabon-Strategie überein. Damit kann sich die europäische Hochschulbildung dem weltweiten Wettbewerb stellen. Des Weiteren hat das Programm zu einer strukturierten Zusammenarbeit geführt. Es bot den Mitgliedstaaten ferner Anreize für die Festlegung eines rechtlichen Rahmens für die Anerkennung gemeinsamer, doppelter oder mehrfacher Abschlüsse bei Partnerschaften. Um die steigende Nachfrage nach Masterstudiengängen und Stipendien befriedigen zu können, mussten allerdings weitere Finanzmittel aus dem Budget „Außenhilfe“ bereitgestellt werden. Studierende aus Drittstaaten haben das Programm stärker genutzt als Studierende aus der EU.

Mit Blick auf die Ausarbeitung des nächsten Programms wurden Empfehlungen für die Verbesserung, Intensivierung oder Ausdehnung des Programms ausgesprochen. Diese Empfehlungen betreffen die Programmgestaltung und hier u. a. die Gewährung von Stipendien auch an Studierende aus der EU, die Ausdehnung des Programms auf das Promotionsstudium, die Intensivierung der Zusammenarbeit und von Partnerschaften mit Hochschuleinrichtungen in Drittstaaten usw. In den Empfehlungen zur Programmverwaltung geht es vorwiegend um Stipendien, die größere Rolle nationaler Informationsquellen, die Förderung, Verbreitung und Begleitung der Projekte sowie die Ausarbeitung eines Leitfadens für vorbildliche Verfahren, mit dem die Qualität der Masterstudiengänge gewährleistet werden soll. Zur Programmfinanzierung wird empfohlen, die Erasmus-Mundus-Stipendien sowie die Einschreibgebühren für die Masterstudiengänge auf einem weltweit wettbewerbsfähigen Niveau zu belassen. Die Kommission plant eine Aufstockung der Fördergelder für Universitäten, die einem Konsortium für Masterstudiengänge angehören, damit die tatsächlichen Kosten der Programme besser gedeckt werden.

Letzte Änderung: 11.09.2009

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