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Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa

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Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa

Dieser Beschluss legt auf europäischer Ebene einen Rahmen für die Zusammenarbeit fest, damit insbesondere die Einbeziehung der Jugendlichen im Hinblick auf die aktive Wahrnehmung ihrer Rolle als mündige Bürger in der Zivilgesellschaft gefördert wird.

RECHTSAKT

Entschließung des Rates und der im Rat Vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 27. Juni 2002 zu dem Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa [Amtsblatt C 168 vom 13.7.2002]

ZUSAMMENFASSUNG

Hintergrund

Mit der Annahme des Weißbuches "Neuer Schwung für die Jugend Europas" hat die Kommission einen neuen Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa vorgeschlagen, der zwei Schwerpunkte umfasst: zum einen die Anwendung der offenen Koordinierungsmethode und zum anderen die verstärkte Berücksichtigung der Jugendbelange in anderen Politikbereichen. Diese Entschließung steht mit dem Weißbuch in Verbindung und enthält die Prioritäten und den Zeitplan für die Arbeiten der Europäischen Union im Bereich Jugend bis 2004.

Eine Zusammenarbeit, die auf der offenen Koordinierungsmethode beruht

Im erneuerten Rahmen der Zusammenarbeit, der insbesondere auf der offenen Koordinierungsmethode beruht, schlägt der Rat vier thematische Prioritäten für eine Zusammenarbeit vor:

  • Die Partizipation der Jugendlichen im Hinblick auf die aktive Wahrnehmung ihrer Rolle als mündige Bürger und ihre aktive Teilnahme an der Zivilgesellschaft fördern. Dies bedeutet, dass die Arbeit der Jungendverbände und die unterschiedlichen Formen der aktiven Teilnahme unterstützt werden sollen, um die Partizipation der Jugendlichen und den sozialen Zusammenhalt zu steigern. Der Austausch bewährter Praktiken ist in dieser Hinsicht unerlässlich.
  • Die Informationsversorgung der Jugendlichen und die bestehenden Jugendinformationsdienste verbessern (die folgenden Entschließungen werden die Themen der Partizipation und der Information gemeinsam behandeln).
  • Das freiwillige Engagement der Jugendlichen fördern. Freiwillige Aktivitäten sollten unterstützt werden, da sie den Jugendlichen die Möglichkeit bieten, ihre Einsatzbereitschaft und ihren Sinn für aktive Staatsbürgerschaft zu entwickeln sowie ihre Mitwirkung in der Gesellschaft auszubauen. Staatliche Stellen, Unternehmen und die Zivilgesellschaft werden dazu aufgefordert, freiwillige Aktivitäten anzuerkennen und zu würdigen, damit u. a. die Beschäftigungsfähigkeit der Jugendlichen auf dem Arbeitsmarkt verbessert wird.
  • Jugendliche besser verstehen und mehr über sie erfahren. Dies setzt insbesondere die Erstellung von Studien über Jugendfragen und die Vernetzung von Forschungsstrukturen voraus.

Ausgehend von diesen drei Prioritäten übermittelt die Kommission den Mitgliedstaaten ab Juli 2002 gezielt mehrere Fragebögen. Die Antworten der Mitgliedstaaten auf diese Fragebögen müssen das Ergebnis der Anhörung von Jugendlichen, Jugendverbänden sowie gegebenenfalls von nationalen Jugendräten oder ähnlichen Gremien sein. Anschließend erstellt die Kommission Berichte, in denen bewährte Praktiken dargelegt werden, die für alle Mitgliedstaaten von Interesse sind. Sie wird dem Rat Entwürfe für gemeinsame Zielsetzungen zur Annahme vorlegen.

Die Mitgliedstaaten sollen ihrerseits ihnen geeignet erscheinende Maßnahmen zur Verwirklichung der vom Rat beschlossenen gemeinsamen Ziele ergreifen.

Verstärkte Berücksichtigung der Jugendbelange in den anderen Politikbereichen

Der Rat fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Jugendbelange in andere Politiken und Programme stärker einzubeziehen. Der Rat behält sich - in Zusammenarbeit mit der Kommission - die Möglichkeit vor, die im Weißbuch angeführten Prioritäten (Bildung und lebenslanges Lernen, Mobilität, Beschäftigung und soziale Integration, Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit sowie die übrigen Prioritäten) durch weitere zu ergänzen.

ERNEUERUNG DES KOOPERATIONSRAHMENS

Mit einer Entschließung des Rates vom 24. November 2005 wurde der Kooperationsrahmen erneuert. Er umfasst jetzt drei Aktionsbereiche:

Förderung des aktiven Bürgersinns der Jugendlichen

Die offene Koordinierungsmethode im Jugendbereich ermöglicht es den Mitgliedstaaten, unter Berücksichtigung der im EG-Vertrag festgelegten Zuständigkeiten zusammenzuarbeiten, um bewährte Praktiken für die Partizipation und Information der Jugendlichen, für Freiwilligenarbeit und für die Verbesserung der Kenntnisse über die Jugend auszutauschen.

Europäischer Pakt für die Jugend

Der Europäische Pakt für die Jugend dient dazu, in den Schlüsselbereichen der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung die Jugendbelange in den Blickpunkt zu rücken. Zentrale Aspekte sind hierbei der Zugang der Jugendlichen zum Arbeitsmarkt und die Entwicklung ihrer Kreativität sowie unternehmerischer Fähigkeiten. Außerdem stellt der Pakt Kompetenzen in den Vordergrund, die im Rahmen einer hochwertigen und realitätsnahen allgemeinen und berufliche Bildung im formalen und nichtformalen Bereich sowie im Rahmen entsprechenden Mobilitätserfahrungen erworben werden. Zudem wird der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben ein großer Stellenwert beigemessen.

Integration der jugendpolitischen Dimension

Bei der Integration der jugendpolitischen Dimension in die anderen europäischen Politikbereiche stehen insbesondere die Aspekte „Bekämpfung von Diskriminierungen", „gesunde Lebensführung" (einschließlich Sport) sowie „Forschung zu Jugendfragen" im Mittelpunkt.

VERWANDTE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission an den Rat vom 25. Oktober 2004 - Folgemaßnahmen zum Weißbuch „Neuer Schwung für die Jugend Europas“: Bilanz der Maßnahmen im Rahmen der jugendpolitischen Zusammenarbeit in Europa [KOM/2004/0694 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Letzte Änderung: 26.11.2010

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