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Die aktive Einbeziehung der arbeitsmarktfernsten Menschen voranbringen

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Die aktive Einbeziehung der arbeitsmarktfernsten Menschen voranbringen

Die Kommission schlägt eine ganzheitliche Strategie für die Eingliederung der Menschen am Rande des Arbeitsmarktes vor, eine Strategie der „aktiven Einbeziehung“. Durch die Ergebnisse einer umfassenden öffentlichen Konsultation konnten gemeinsame Grundsätze zur Stärkung der Fähigkeiten ausgegrenzter Menschen festgelegt werden, die sie in die Lage versetzen sollen, sich in die Arbeitsmärkte einzugliedern und ihre Einkommenssituation zu verbessern.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 17. Oktober 2007 – Modernisierung des Sozialschutzes im Interesse einer größeren sozialen Gerechtigkeit und eines stärkeren wirtschaftlichen Zusammenhalts: die aktive Einbeziehung der arbeitsmarktfernsten Menschen voranbringen [KOM(2007) 620 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Die Europäische Union (EU) zählt zu den reichsten Regionen der Welt, dennoch ist ein Teil ihrer Bevölkerung weiterhin sozial ausgegrenzt.

16 % der europäischen Bevölkerung sind von finanzieller Armut bedroht. Der Wohnraum von 20 % der Europäer entspricht nicht dem Standard, und ein Europäer von zehn lebt in einem Haushalt ohne Erwerbstätige. Arbeitslosigkeit, finanzielle Armut, soziale Ausgrenzung sowie Schulabbruch stellen allesamt Hindernisse dar, die der Umsetzung der Ziele von Lissabon im Wege stehen.

Dies hat die Kommission bewogen, eine ganzheitliche Strategie der „aktiven Einbeziehung“ vorzuschlagen, in deren Rahmen die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit sozial eingebettet werden soll; dies soll Menschen in schwierigen Situationen ermöglichen, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, die begleitet wird und an ihre Schwierigkeiten angepasst ist. Die wesentlichen Ziele dieser neuen Strategie sind folgende:

  • berufliche Eingliederung der betreffenden Personen;
  • Verringerung der Armut;
  • Vermeidung einer hohen Belastung der Haushalte.

Wie können benachteiligte Bevölkerungsgruppen eingegliedert werden?

Laut Schätzungen der Kommission sind 8 % der Arbeitnehmer dem Risiko ausgesetzt, unter die Armutsgrenze abzugleiten. Diese Erkenntnis macht die Notwendigkeit der Entwicklung integrierter Dienstleistungen deutlich, um den Herausforderungen, die soziale Ausgrenzung und Armut darstellen, zu begegnen.

Die Ziele der neuen Strategie beinhalten die Stärkung der Verbindungen zwischen beruflicher Eingliederung, einem garantieren Mindesteinkommen und dem Zugang zu Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse (Berufsberatung, Gesundheitsversorgung, Kinderbetreuung, lebenslanges Lernen usw.).

Diese Strategie, die „aktive Einbeziehung“ genannt wird, stützt sich auf drei zentrale Säulen:

  • eine ausreichende Einkommensunterstützung zur Vermeidung sozialer Ausgrenzung;
  • den Zugang zu integrativen Arbeitsmärkten;
  • einen verbesserten Zugang zu Sozialdienstleistungen hoher Qualität.

Durch die Intensivierung der offenen Methode der Koordinierung will die Kommission gemeinsame Grundsätze annehmen, die der Unabhängigkeit der Mitgliedstaaten sowie ihrer unterschiedlichen Gegebenheiten umfassend Rechnung tragen. Hierbei liegen die Schwerpunkte auf:

  • dem Anspruch auf ausreichende Zuwendungen, um ein menschenwürdiges Leben führen zu können, wobei berücksichtigt wird, ob sich die betreffende Person für eine Erwerbstätigkeit oder eine Berufsausbildung tatsächlich zur Verfügung hält. Die Höhe der Zuwendungen richtet sich nach Statistiken über das in dem betreffenden Mitgliedstaat zur Verfügung stehende Durchschnittseinkommen, den Verbrauch der Haushalte, den Mindestlohn oder das Preisniveau;
  • einem besseren Zugang zum Arbeitsmarkt, vorzugsweise durch Unterstützung bei der individuellen Berufsberatung und durch finanzielle Anreize für Arbeitsuchende und Arbeitgeber;
  • der (finanziellen und örtlichen) Zugänglichkeit und der Qualität von Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse (Hilfe für Einzelpersonen, Maßnahmen zur Wiedereingliederung in Gesellschaft und Arbeitsmarkt sowie erschwingliche Kinderbetreuungsstrukturen).

Dieser Ansatz erfordert die umfassende Mitwirkung von (staatlichen, regionalen und lokalen) Behörden, Sozialpartnern, Dienstleistungserbringern und NGO.

Zur Verbesserung der Sichtbarkeit von vorbildlichen Praktiken plant die Kommission die Schaffung eines Netzes von lokalen Beobachtungsstellen aus Mitteln des Programms PROGRESS.

Die Kommission erläutert, dass der Europäische Sozialfonds einen langfristigen Finanzrahmen für die Unterstützung der Maßnahmen zur sozialen Eingliederung bieten kann.

Ergebnisse der öffentlichen Konsultation

Die Mitteilung wurde insbesondere im Lichte der Ergebnisse der im Februar 2006 in die Wege geleiteten öffentlichen Konsultation ausgearbeitet, deren Gegenstand die Notwendigkeit einer auf Gemeinschaftsebene durchzuführenden Maßnahme zur Förderung der aktiven Einbeziehung der arbeitsmarktfernsten Menschen war. Diese Konsultation hebt die für den Erfolg der Strategie der aktiven Einbeziehung unverzichtbaren Bestandteile hervor, und zwar:

  • die Notwendigkeit eines ganzheitlichen Ansatzes und einer allgemeinen Unterstützung für die erneuten Bemühungen der EU um aktive Einbeziehung. Soziale Eingliederung und Teilhabe am Arbeitsmarkt hängen eng zusammen;
  • die Bedeutung der Rolle der Sozialpartner, insbesondere bei der Förderung der Beibehaltung und der Qualität von Arbeitsplätzen angesichts des hohen Anteils an erwerbstätigen Armen;
  • die Mitwirkung und Zusammenarbeit aller relevanten Akteure wie etwa der kommunalen und staatlichen Stellen, der (öffentlichen, privaten oder gemischten) Dienstleistungserbringer, der Organisationen der Zivilgesellschaft und der benachteiligten Personen selbst;
  • die verstärkte Anwendung der offenen Methode der Koordinierung auf die Bereiche Sozialschutz und soziale Eingliederung sowie die Europäische Beschäftigungsstrategie.

Hintergrund

Die Maßnahmen zur aktiven Einbeziehung wirken ergänzend zur Europäischen Sozialagenda und tragen zur Umsetzung der Ziele der Lissabon-Strategie bei.

Letzte Änderung: 16.05.2008

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