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Towards active inclusion of the people furthest from the labour market
Die aktive Einbeziehung der arbeitsmarktfernsten Menschen voranbringen
Die aktive Einbeziehung der arbeitsmarktfernsten Menschen voranbringen
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Die aktive Einbeziehung der arbeitsmarktfernsten Menschen voranbringen
Die Kommission schlägt eine ganzheitliche Strategie für die Eingliederung der Menschen am Rande des Arbeitsmarktes vor, eine Strategie der „aktiven Einbeziehung“. Durch die Ergebnisse einer umfassenden öffentlichen Konsultation konnten gemeinsame Grundsätze zur Stärkung der Fähigkeiten ausgegrenzter Menschen festgelegt werden, die sie in die Lage versetzen sollen, sich in die Arbeitsmärkte einzugliedern und ihre Einkommenssituation zu verbessern.
RECHTSAKT
Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 17. Oktober 2007 – Modernisierung des Sozialschutzes im Interesse einer größeren sozialen Gerechtigkeit und eines stärkeren wirtschaftlichen Zusammenhalts: die aktive Einbeziehung der arbeitsmarktfernsten Menschen voranbringen [KOM(2007) 620 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].
ZUSAMMENFASSUNG
Die Europäische Union (EU) zählt zu den reichsten Regionen der Welt, dennoch ist ein Teil ihrer Bevölkerung weiterhin sozial ausgegrenzt.
16 % der europäischen Bevölkerung sind von finanzieller Armut bedroht. Der Wohnraum von 20 % der Europäer entspricht nicht dem Standard, und ein Europäer von zehn lebt in einem Haushalt ohne Erwerbstätige. Arbeitslosigkeit, finanzielle Armut, soziale Ausgrenzung sowie Schulabbruch stellen allesamt Hindernisse dar, die der Umsetzung der Ziele von Lissabon im Wege stehen.
Dies hat die Kommission bewogen, eine ganzheitliche Strategie der „aktiven Einbeziehung“ vorzuschlagen, in deren Rahmen die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit sozial eingebettet werden soll; dies soll Menschen in schwierigen Situationen ermöglichen, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, die begleitet wird und an ihre Schwierigkeiten angepasst ist. Die wesentlichen Ziele dieser neuen Strategie sind folgende:
Wie können benachteiligte Bevölkerungsgruppen eingegliedert werden?
Laut Schätzungen der Kommission sind 8 % der Arbeitnehmer dem Risiko ausgesetzt, unter die Armutsgrenze abzugleiten. Diese Erkenntnis macht die Notwendigkeit der Entwicklung integrierter Dienstleistungen deutlich, um den Herausforderungen, die soziale Ausgrenzung und Armut darstellen, zu begegnen.
Die Ziele der neuen Strategie beinhalten die Stärkung der Verbindungen zwischen beruflicher Eingliederung, einem garantieren Mindesteinkommen und dem Zugang zu Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse (Berufsberatung, Gesundheitsversorgung, Kinderbetreuung, lebenslanges Lernen usw.).
Diese Strategie, die „aktive Einbeziehung“ genannt wird, stützt sich auf drei zentrale Säulen:
Durch die Intensivierung der offenen Methode der Koordinierung will die Kommission gemeinsame Grundsätze annehmen, die der Unabhängigkeit der Mitgliedstaaten sowie ihrer unterschiedlichen Gegebenheiten umfassend Rechnung tragen. Hierbei liegen die Schwerpunkte auf:
Dieser Ansatz erfordert die umfassende Mitwirkung von (staatlichen, regionalen und lokalen) Behörden, Sozialpartnern, Dienstleistungserbringern und NGO.
Zur Verbesserung der Sichtbarkeit von vorbildlichen Praktiken plant die Kommission die Schaffung eines Netzes von lokalen Beobachtungsstellen aus Mitteln des Programms PROGRESS.
Die Kommission erläutert, dass der Europäische Sozialfonds einen langfristigen Finanzrahmen für die Unterstützung der Maßnahmen zur sozialen Eingliederung bieten kann.
Ergebnisse der öffentlichen Konsultation
Die Mitteilung wurde insbesondere im Lichte der Ergebnisse der im Februar 2006 in die Wege geleiteten öffentlichen Konsultation ausgearbeitet, deren Gegenstand die Notwendigkeit einer auf Gemeinschaftsebene durchzuführenden Maßnahme zur Förderung der aktiven Einbeziehung der arbeitsmarktfernsten Menschen war. Diese Konsultation hebt die für den Erfolg der Strategie der aktiven Einbeziehung unverzichtbaren Bestandteile hervor, und zwar:
Hintergrund
Die Maßnahmen zur aktiven Einbeziehung wirken ergänzend zur Europäischen Sozialagenda und tragen zur Umsetzung der Ziele der Lissabon-Strategie bei.
Letzte Änderung: 16.05.2008