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Eine vereinfachte GAP für Europa

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Eine vereinfachte GAP für Europa

Die Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ist ein wesentlicher Faktor bei den Bemühungen, die Wettbewerbsfähigkeit des landwirtschaftlichen Sektors zu verbessern, Arbeitsplätze zu schaffen und zu einer nachhaltigen Entwicklung der ländlichen Gebiete beizutragen. Seit 2005 wurden zahlreiche Maßnahmen durchgeführt, die in diese Richtung weisen. Diese Mitteilung gibt einen Überblick über die Fortschritte, die im Rahmen des Aktionsplans für die Vereinfachung der GAP, der einheitlichen GMO, der Verringerung der Verwaltungslasten und des Gesundheitschecks der GAP erreicht wurden, und schlägt weitere Maßnahmen für die Zukunft vor.

RECHTSAKT

Mitteilung vom 18. März 2009 der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat - Eine vereinfachte GAP für Europa – ein Erfolg für uns alle [KOM(2009) 128 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Die Kommission hat seit 2005 eine Reihe von Maßnahmen durchgeführt, durch die die Vereinfachung der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) aus technischer * und politischer Sicht * möglich wurde.

Technische Vereinfachung

Die wichtigsten technischen Vereinfachungen betreffen

  • die Aufhebung überholter Rechtsakte;
  • die Annahme der Verordnung über die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte im Jahr 2007, besser bekannt unter dem Namen „Verordnung über die einheitliche GMO“. Diese neue Verordnung ersetzt 21 verschiedenen Marktordnungen und fasst sie in einer einzigen Verordnung zusammen;
  • Neuerung und Straffung der Politik zu den staatlichen Beihilfen, einschließlich der Annahme der De-Minimis-Verordnung im Agrarerzeugnissektor 2007;
  • eine Untersuchung über die Verwaltungskosten;
  • die Bildung von Foren, um bewährte Praktiken über die Vereinfachung der GAP auszutauschen.

Politische Vereinfachung

Die politischen Maßnahmen betreffen

  • die Reform der GMO für Zucker, mit der die verschiedenen Quoten in einer einzigen Quotenregelung zusammengefasst wurden. Diese Reform umfasste auch die Zuckerbeihilfe, die in die Mittelansätze für die Betriebsprämie einbezogen wurden. Außerdem wurde die Intervention durch die private Lagerhaltung ersetzt;
  • die Betriebsprämienregelung; sie wurde geändert, um sie leichter anwendbar und „benutzerfreundlicher“ zu machen;
  • die Reformen im Sektor Obst und Gemüse und im Weinsektor, die nun in die Betriebsprämienregelung einbezogen sind;
  • die Folgenabschätzungen und Bewertungen, die die Akteure bereits in eine frühe Phase des Gesetzgebungsprozesses einbeziehen und diesen transparenter gestalten. Sie verbessern außerdem die Qualität der Vorschläge und die Qualität der Erörterung von Vorschlägen.

Prozesse für die Vereinfachung der GAP

  • Konsultation der Beteiligten, Screening, Aktionsplan;
  • die Konferenz vom Oktober 2006;
  • interne Schulungen für die Abfassung von Rechtstexten;
  • IT-Systeme: das System für die Erleichterung des elektronischen Informationsaustauschs zwischen den Kommissionsdienststellen und den Mitgliedstaaten, ISAMM (Informationssystem für die Verwaltung der Agrarmärkte und Monitoring), steht kurz vor der Betriebsreife.

Aktionsplan für die Vereinfachung der GAP

Der 2006 vorgelegte Aktionsplan geht zurück auf die Empfehlungen der Mitgliedstaaten, der Akteure, der Bauernverbände sowie der Kommission. Im Januar 2009 enthielt der Plan rund 50 Vorhaben, von denen 43 bereits durchgeführt waren.

Die durchgeführten Projekte betreffen

  • die Abschaffung der Lizenzen für die Ausfuhr von Rindfleisch, für das keine Erstattung beantragt wurde;
  • Vermarktungsnormen für Eier;
  • Abschaffung der Zehnmonatsregel, nach der Parzellen, die für Direktzahlungen angemeldet wurden, dem Betriebsinhaber mindestens zehn Monate lang zur Verfügung stehen mussten;
  • Abschaffung der meisten Lizenzverpflichtungen für Ein- und Ausfuhren;
  • Abschaffung der Verwaltungsnormen für 26 Obst- und Gemüsesorten;
  • Änderung der Cross-Compliance-Regelung * (etwa die Vorankündigung der Vor-Ort-Kontrollen) usw.

Schwerpunkte

Ein wichtiger Erfolg im Kontext der Rechtsvereinfachung der GAP war im Jahr 2007 die Annahme der Ratsverordnung über die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte, allgemein unter dem Namen „Verordnung über die einheitliche GMO“ bekannt. In der neuen Verordnung werden alle 21 gemeinsamen Marktordnungen zusammengefasst, wodurch sich die Zahl der Artikel von rund 920 auf rund 230 verringerte und insgesamt 78 Rechtsakte des Rates aufgehoben werden konnten. Schließlich erleichtert die einheitliche GMO die weitere Vereinfachung und die Verringerung der Verwaltungslasten auf der Ebene der von der Kommission zu erlassenden Durchführungsvorschriften.

Im Rahmen des Aktionsprogramms zur Verringerung der Verwaltungslasten in der EU hat die Kommission Ende 2007 eine Studie zur Bewertung des durch die GAP verursachten Verwaltungsaufwands für die landwirtschaftlichen Betriebe veröffentlicht. In dieser in Dänemark, Deutschland, Frankreich, Irland und Italien durchgeführten Studie werden die für die Betriebsprämienregelung im Jahr 2006 angefallenen Verwaltungskosten beschrieben; sie enthält außerdem einen Ausblick auf die möglichen künftigen Entwicklungen. Die Ergebnisse dieser Studie deuten darauf hin, dass sich die Verwaltungslasten für die landwirtschaftlichen Betriebe deutlich verringern werden. Zurückzuführen ist dies auf den Lernkurveneffekt und den Wegfall der durch die Einführung der Betriebsprämienregelung verursachten Einmalkosten. Ein weiterer wichtiger Faktor sind die im Rahmen des Gesundheitschecks beschlossenen Neuerungen.

Die Reform des Gesundheitschecks vereinfacht die Vorschriften über die Betriebsprämienregelung und machen die GAP-Reform von 2003 effizienter. Sie betont vor allem die Notwendigkeit, die Entkopplung der Beihilfen weiterzuführen und verschiedene Regelungen abzuschaffen, etwa die Zahlungen für Energiepflanzen und Hartweizen usw. um die Verwaltungslasten für die landwirtschaftlichen Betriebe zu verringern. Beim Gesundheitscheck wurden außerdem die Vorschriften über den Freibetrag bei der Modulation * sowie die Vorschriften über die nationale Reserve und die aus der nationalen Reserve stammenden Zahlungsansprüche vereinfacht.

Ausblick

Die geplanten Maßnahmen betreffen

  • einheitliche Termine für das Inkrafttreten von Rechtsvorschriften;
  • die Meldung und Aufbewahrung von Informationen;
  • ein Schulungsprogramm für Bedienstete der Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, zu dem auch ein Aufenthalt in einem landwirtschaftlichen Betrieb gehört;
  • die Harmonisierung der Vorschriften für die Cross-Compliance;
  • Verbesserungen in der Qualitätspolitik;
  • die regelmäßige Überprüfung der Rechtsakte;
  • die Fortführung des Aktionsplans durch neue Vorhaben;
  • Schulungen für die Verbesserung der redaktionellen Fähigkeiten, um die Sprache der Rechtstexte verständlicher zu machen;
  • den kontinuierlichen Austausch bewährter Praktiken.

Hintergrund

Diese Mitteilung zieht eine Bilanz der Aktivitäten, die seit der Mitteilung über die Vereinfachung der GAP 2005 durchgeführt wurden. Aufgrund der bisherigen Fortschritte bei der Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik kann davon ausgegangen werden, dass die Kommission ihr Ziel, die Verwaltungslasten bis 2012 um 25 % zu senken, auch erreichen wird.

Schlüsselwörter des Rechtsakts

  • technische Vereinfachung: bedeutet die Überarbeitung des Rechtsrahmens, der Verwaltungsverfahren und der Managementmechanismen mit Blick auf eine Straffung der Vorschriften, mehr Kosteneffizienz und eine wirksamere Realisierung der Ziele, ohne die Politik selbst zu verändern.
  • Vereinfachung der Politik: verringert die Komplexität durch Verbesserung der Instrumente in den Bereichen Agrarstützung und ländliche Entwicklung. Man könnte sie als „Weiterentwicklung der Politik bei gleichzeitiger Vereinfachung“ beschreiben.
  • Cross-Compliance: die Zahlung bestimmter europäischer Beihilfen ist davon abhängig, ob die Grundanforderungen im Hinblick auf die Umwelt und die Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanzen erfüllt sind.
  • Modulation: Instrument, das mit der Reform von 2003 eingeführt wurde. Es ermöglicht die Umschichtung der GAP-Mittel von Direktbeihilfen für Landwirte auf Maßnahmen zur Entwicklung des Raums bis 2013.

Letzte Änderung: 01.10.2009

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