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Die Kommunikation über die Qualität der Agrarerzeugnisse verbessern

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Die Kommunikation über die Qualität der Agrarerzeugnisse verbessern

Die europäische Agrar- und Ernährungswirtschaft bietet eine breite Palette von Qualitätsprodukten, in denen sich das Können der Erzeuger, die europäischen Traditionen und die Unterschiedlichkeit der Regionen der Gemeinschaft widerspiegeln. Für die Agrarerzeugnisse der Europäischen Union (EU) gelten sehr strenge Bewirtschaftungsauflagen, und sie verfügen über unverwechselbare Eigenschaften, die von den Verbrauchern geschätzt werden. Damit der Agrarsektor wettbewerbsfähig und rentabel bleibt, definiert die Kommission in dieser Mitteilung strategische Orientierungen, die die europäische Qualitätspolitik für Agrarerzeugnisse verbessern sollen (vor allem, was die Zertifizierung und die Etikettierung betrifft), um den Informationsaustausch innerhalb der Agrar- und Ernährungswirtschaft zu erleichtern und so den Verbrauchern zu helfen, bewusst zu wählen.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Qualitätspolitik für Agrarerzeugnisse [KOM(2009) 234 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

In dieser Mitteilung definiert die Kommission strategische Orientierungen, um mittelfristig die Kommunikation zwischen Landwirten, Käufern und Verbrauchern über die Qualität von Agrarerzeugnissen zu verbessern, die EU-Bestimmungen zur Qualität von Agrarerzeugnissen zu harmonisieren und die verschiedenen Systeme zur Zertifizierung und Etikettierung zu verbessern und zu vereinfachen.

Vermarktungsnormen

Die Vermarktungsnormen gewährleisten einen fairen Wettbewerb und verhindern eine mögliche Irreführung der Verbraucher im Hinblick auf die Produktqualität. Die derzeitigen Vermarktungsnormen enthalten vier Arten von Informationen:

  • eine grundlegende Definition der Produktidentität (zum Beispiel Begriffsbestimmungen für „Butter“, „Fruchtsaft“ usw.);
  • eine Klassifizierung der Erzeugnisse (zum Beispiel den Mindestfettgehalt von „teilentrahmter Milch“ oder die Kategorien „groß“, „mittel“ und „klein“ für Eier usw.)
  • vorbehaltene Angaben, die dem Erzeugnis Mehrwert verleihen (zum Beispiel „erste Kaltpressung“ für Olivenöl oder „traditionelles Verfahren“ für Schaumwein usw.);
  • Angabe der Herkunft bzw. des Erzeugungsorts.

In Zukunft wird die Kommission folgende Aspekte der Vermarkungsnormen in Angriff nehmen:

  • eine generelle Basisnorm erstellen. Darin würden die Aspekte geregelt, bei denen eine freiwillige Maßnahme den Binnenmarkt beeinträchtigen würde oder verbindliche Angaben nötig sind, um den Verbrauchern grundlegende Produktinformationen zu geben;
  • die Kennzeichnung des Erzeugungsorts über die bisherigen Erzeugnisse hinaus ausdehnen;
  • die mögliche Festlegung fakultativer vorbehaltener Angaben für „Erzeugnis der Berglandwirtschaft“ und „traditionelle Erzeugnisse“ prüfen. Der Begriff „traditionelles Erzeugnis“ könnte die geltende Regelung zur Eintragung der „garantiert traditionellen Spezialitäten“ ersetzen, die weit unter ihrem Potenzial geblieben ist; und
  • aktiv zur Entwicklung internationaler Normen beitragen.

Geografische Angaben

Die Regelungen über geografische Angaben fördern eine landwirtschaftliche Produktion von hoher Qualität, schützen die geschützten Ursprungsbezeichnungen vor missbräuchlicher Verwendung und vor Nachahmungen und helfen dem Verbraucher, indem sie ihn über die spezifischen Eigenschaften der Erzeugnisse informieren. Derzeit gibt es drei Regelungen (für Wein, Spirituosen sowie Agrarerzeugnisse und Lebensmittel) und zwei Instrumente, die geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) und die geschützte geografische Angabe (g.g.A.).

Im Anschluss an die Befragung beabsichtigt die Kommission:

  • alle drei Regelungen (für Wein, Spirituosen, Agrarerzeugnisse und Lebensmittel) unter Erhaltung ihrer Besonderheiten in ein einziges Regelwerk zusammenzuführen; und
  • den Schutz der geografischen Angaben auf internationaler Ebene zu fördern.

Ökologische/Biologische Landwirtschaft

2007 wurde die EU-Verordnung über ökologische/biologische Landwirtschaft im Zuge des Öko/Bio-Aktionsplans von 2004 überarbeitet.

Um den Handel mit ökologischen/biologischen Erzeugnissen zu fördern:

  • hat die Kommission ein neues EU-Öko/-Bio-Siegel eingeführt, das ab 2010 für alle Erzeugnisse aus der EU verbindlich sein wird;
  • bemüht sich die Kommission um gegenseitige Anerkennung einschlägiger Standards für die ökologische/biologische Erzeugung mit Drittländern;
  • wird sie zur Entwicklung der Richtlinie des Codex Alimentarius ( EN) beitragen.

Zertifizierungssysteme

Private und staatliche Zertifizierungssysteme für die Qualität der Nahrungsmittel gewährleisten, dass die Agrarerzeugnisse die verbindlichen Standards sowie die Anforderungen an den Umwelt- und Tierschutz usw. einhalten, die in einer detaillierten Produktspezifikation definiert sind. Allerdings besteht die Gefahr einer möglichen Irreführung von Verbrauchern. Zudem ziehen sie eine zusätzliche Belastung und Kosten für die Landwirte nach sich.

Die Kommission wird in Abstimmung mit der Beratungsgruppe für Qualität Leitlinien zur guten Praxis für die privaten Zertifizierungssysteme ausarbeiten, um diese Nachteile zu beseitigen.

Hintergrund

Diese Mitteilung stützt sich auf die Konsultation über das Grünbuch zur Qualität von Agrarerzeugnissen, das im Oktober 2008 veröffentlicht wurde, und auf die hochrangige Konferenz zur Qualität der Agrarerzeugnisse unter der Leitung der tschechischen Ratspräsidentschaft 2009.

Die in dieser Mitteilung ausgeführten strategischen Orientationen bieten einen schlüssigen Rahmen für die zukünftige Qualitätspolitik für Agrarerzeugnisse. Die Bemerkungen der anderen Organe wie der Interessengruppen werden der weiteren Differenzierung und Konkretisierung dieser Vorschläge dienen.

Letzte Änderung: 25.09.2009

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