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European Maritime, Fisheries and Aquaculture Fund (2021–2027)
Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (2021-2027)
Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (2021-2027)
Verordnung (EU) 2021/1139 über den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds
Prioritäten
Der EMFAF unterstützt die Gemeinsame Fischereipolitik der EU, die Meerespolitik der EU und die EU-Agenda für die internationale Meerespolitik. Dies trägt dazu bei, die Ziele des europäischen Grünen Deals zu erreichen und leistet einen Beitrag zum Schutz der biologischen Vielfalt der Meere, zu den EU-Zielen beim Klimaschutz und zur Nahrungsmittelversorgung.
Der EMFAF fördert innovative Projekte, die zur nachhaltigen Nutzung und Bewirtschaftung der aquatischen und maritimen Ressourcen beitragen. Er erleichtert insbesondere:
Bei der Verfolgung dieser Ziele legt der EMFAF einen besonderen Schwerpunkt auf die Nachhaltigkeit und Rentabilität der kleinen Küstenfischerei und auf die nachhaltige Entwicklung der maritimen Tätigkeiten in den Gebieten in äußerster Randlage.
Mittelausstattung
Für 2021-2027 belaufen sich die EMFAF-Haushaltsmittel auf 6 108 000 000 EUR (zu Preisen von 2021) und sind folgendermaßen aufgeteilt:
In Anhang V sind die Gesamtmittel im Rahmen des EMFAF je Mitgliedstaat für die einzelnen Jahre von 2021 bis 2027 aufgeführt. Für Vorhaben in den Gebieten in äußerster Randlage müssen die betreffenden Mitgliedstaaten aus den Gesamtmitteln mindestens folgende Beträge zuweisen:
Programmplanung
Evaluierung und Überwachung
Die Durchführung des EMFAF wird gemäß den gemeinsamen Bestimmungen der Verordnung (EU) 2021/1060 und den spezifischen Regeln der EMFAF-Verordnung kontinuierlich und transparent überwacht.
Sie ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten.
Weiterführende Informationen:
Verordnung (EU) 2021/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2021 über den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1004 (ABl. L 247 vom 13.7.2021, S. 1-49).
Delegierte Verordnung (EU) 2021/1972 der Kommission vom 11. August 2021 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2021/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1004 durch Festlegung der Kriterien für die Berechnung der Mehrkosten, die Betreibern bei der Fischerei, der Fischzucht sowie der Verarbeitung und Vermarktung bestimmter Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse aus den Gebieten in äußerster Randlage entstehen (ABl. L 402 vom 15.11.2021, S. 1-3).
Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich der Grenzverwaltung und Visumpolitik (ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 159-706).
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über einen neuen Ansatz für eine nachhaltige blaue Wirtschaft in der EU – Umgestaltung der blauen Wirtschaft der EU für eine nachhaltige Zukunft (COM(2021) 240 final vom 17.5.2021).
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 – Mehr Raum für die Natur in unserem Leben (COM(2020) 380 final vom 20.5.2020).
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Der europäische Grüne Deal (COM(2019) 640 final vom 11.12.2019).
Verordnung (EU) 2017/1004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 zur Einführung einer Rahmenregelung der Union für die Erhebung, Verwaltung und Nutzung von Daten im Fischereisektor und Unterstützung wissenschaftlicher Beratung zur Durchführung der Gemeinsamen Fischereipolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 199/2008 des Rates (ABl. L 157 vom 20.6.2017, S. 1-21).
Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU) 2017/1004 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Verordnung (EU) Nr. 1379/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über die gemeinsame Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1184/2006 und (EG) Nr. 1224/2009 des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 104/2000 des Rates (ABl. L 354 vom 28.12.2013, S. 1-21).
Siehe konsolidierte Fassung.
Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates vom 20. November 2009 zur Einführung einer gemeinschaftlichen Kontrollregelung zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 847/96, (EG) Nr. 2371/2002, (EG) Nr. 811/2004, (EG) Nr. 768/2005, (EG) Nr. 2115/2005, (EG) Nr. 2166/2005, (EG) Nr. 388/2006, (EG) Nr. 509/2007, (EG) Nr. 676/2007, (EG) Nr. 1098/2007, (EG) Nr. 1300/2008, (EG) Nr. 1342/2008 sowie zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 2847/93, (EG) Nr. 1627/94 und (EG) Nr. 1966/2006 (ABl. L 343 vom 22.12.2009, S. 1-50).
Siehe konsolidierte Fassung.
Richtlinie 2008/56/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt (Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie) (ABl. L 164 vom 25.6.2008, S. 19-40).
Siehe konsolidierte Fassung.
Letzte Aktualisierung: 26.11.2021