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European Institute of Innovation and Technology (EIT)
Europäisches Innovations- und Technologieinstitut (EIT)
Europäisches Innovations- und Technologieinstitut (EIT)
Verordnung (EU) 2021/819 über das Europäische Innovations- und Technologieinstitut
Mit der Verordnung wird das Europäische Innovations- und Technologieinstitut (EIT) errichtet, das ursprünglich bereits 2008 geschaffen wurde. Mit dem Beschluss wird die Strategische Innovationsagenda des EIT für den Zeitraum von 2021 bis 2027 förmlich angenommen.
Sie legen die Agenda für das EIT 2021-2027 fest und zielen darauf ab, Aspekte der Wissens- und Innovationsgemeinschaften zu verbessern, darunter:
Auftrag des EIT
In der Verordnung werden die Prioritäten und der Finanzbedarf des EIT für 2021-2027 in einer Strategischen Innovationsagenda im Einklang mit Horizont Europa – dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation dargelegt, das mit der Verordnung (EU) 2021/695 (siehe Zusammenfassung) eingerichtet wurde.
Auftrag des EIT ist es, einen Beitrag zu nachhaltigem Wirtschaftswachstum und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit zu leisten, indem die Innovationskapazität der Europäischen Union (EU) und der EU-Mitgliedstaaten gestärkt wird, um den großen Herausforderungen zu begegnen, denen sich die Gesellschaft gegenübersieht. Das wichtigste Ziel des EIT ist die Integration des Wissensdreiecks (Bildung, Forschung und Innovation).
Die wichtigsten Ziele der Strategischen Innovationsagenda sind:
Das EIT wurde eingerichtet, um seine Tätigkeiten unabhängig von nationalen Behörden und äußerem Druck durchzuführen.
Rollen und Verantwortlichkeiten der Wissens- und Innovationsgemeinschaften
Die Wissens- und Innovationsgemeinschaften befassen sich mindestens mit Folgendem:
EIT-Haushalt
Der Beitrag der EU wird aus einem Finanzbeitrag aus Horizont Europa in Höhe von 2 726 000 000 EUR zu Preisen von 2021 zuzüglich eines zusätzlichen Betrags in Höhe von 210 000 000 EUR zu konstanten Preisen von 2018 für den Zeitraum 2021-2027 geleistet. Das EIT erhält gegebenenfalls zusätzliche Mittel aus anderen EU-Programmen.
Überwachung und Evaluierung des EIT
Die Europäische Kommission führt Evaluierungen der Leistungen des EIT und der Wissens- und Innovationsgemeinschaften mit Unterstützung unabhängiger externer Sachverständiger durch und berücksichtigt die Standpunkte von Interessenträgern.
Die Verordnung (EU) 2021/819 ist am 28. Mai 2021 in Kraft getreten, mit Ausnahme von einigen Artikeln, die am 1. Januar 2021 in Kraft getreten sind. Die Verordnung (EG) Nr. 294/2008 und ihre nachträglichen Änderungen wurden durch die Verordnung (EU) 2021/819 geändert und ersetzt.
Der Beschluss (EU) 2021/820 ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten.
Siehe auch:
Verordnung (EU) 2021/819 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 über das Europäische Innovations- und Technologieinstitut (Neufassung) (ABl. L 189 vom 28.5.2021, S. 61-90)
Beschluss (EU) 2021/820 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 über die Strategische Innovationsagenda des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (EIT) 2021-2027: Förderung des Innovationstalents und der Innovationskapazität Europas und Aufhebung des Beschlusses Nr. 1312/2013/EU (ABl. L 189 vom 28.5.2021, S. 91-118)
Verordnung (EU) 2021/695 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. April 2021 zur Einrichtung von „Horizont Europa“, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, sowie über dessen Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1290/2013 und (EU) Nr. 1291/2013 (ABl. L 170 vom 12.5.2021, S. 1-68)
Letzte Aktualisierung: 19.07.2021