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Programm Justiz (2021-2027)

Programm „Justiz“ (2021-2027)

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EU) 2021/693 zur Einrichtung des Programms „Justiz“

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

Mit ihr wird das Programm „Justiz“ eingerichtet. Dieses Programm wird für die Dauer des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) der Europäischen Union (EU) für den Zeitraum 2021-2027 laufen. In der Verordnung wird für das Programm Folgendes festgelegt:

  • allgemeine und spezifische Ziele;
  • Betrag, Formen und Bestimmungen für die EU-Finanzierung.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Das allgemeine Ziel der Verordnung ist die Weiterentwicklung eines europäischen Rechtsraums, beruhend auf:

  • der Rechtsstaatlichkeit, der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz;
  • gegenseitiger Anerkennung und gegenseitigem Vertrauen;
  • der Zusammenarbeit der Justiz.

Die spezifischen Ziele des Programms sind:

  • Unterstützung der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen sowie Förderung der Rechtsstaatlichkeit und der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz (27 % der Mittelausstattung);
  • Förderung der Weiterbildung von Angehörigen der Justiz und der Rechtspflege* zur Herausbildung einer gemeinsamen Kultur des Rechts und der Justiz sowie einer Kultur, die auf Rechtsstaatlichkeit beruht, und Förderung einer wirksamen Umsetzung der rechtlichen Beschlüsse der EU (36 % der Mittelausstattung);
  • Erleichterung eines wirksamen und diskriminierungsfreien Zugangs zur Justiz für alle und des wirksamen Rechtsschutzes, durch Förderung effizienter Zivil- und Strafverfahren und durch Unterstützung der Rechte aller Opfer von Straftaten sowie der Verfahrensrechte von Verdächtigen und beschuldigten Personen in Strafverfahren (27 % der Mittelausstattung).

Die siebenjährige Finanzausstattung für die Durchführung des Programms beträgt 305 Millionen EUR. Weitere 10 % können zur Förderung der Rechtsstaatlichkeit zwischen den drei spezifischen Zielen aufgeteilt werden.

Nicht-EU-Länder können unter bestimmten Bedingungen am Programm teilnehmen.

Folgende Tätigkeiten kommen für eine Finanzierung infrage:

  • Sensibilisierung und Verbreitung von Informationen zur Verbesserung der Kenntnisse über die EU-Politik und das EU-Recht, einschließlich Rechtsvergleichung und der Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Bereichen des Rechts;
  • Förderung des gegenseitigen Lernens und Austausch bewährter Verfahren zwischen den Akteuren, um die Kenntnisse und das gegenseitige Verständnis des Zivil- und Strafrechts und der nationalen Rechts- und Justizsysteme zu stärken;
  • Analyse- und Überwachungstätigkeiten, um eine Verbesserung des Verständnisses potenzieller Hindernisse für einen europäischen Rechtsraum zu erreichen und die Umsetzung des EU-Rechts und der EU-Politik in den Mitgliedstaaten zu verbessern;
  • Schulung einschlägiger Akteure zur Verbesserung ihres Wissens über das EU-Recht und die EU-Politik;
  • Entwicklung und Pflege von Instrumenten der Informations- und Kommunikationstechnologie und der E-Justiz, einschließlich der grenzübergreifenden Interoperabilität von Systemen;
  • Ausbau der Kapazitäten wichtiger europäischer Netzwerke, um das EU-Recht, die Werte, die politischen Ziele und die Strategien der EU zu fördern;
  • Unterstützung von Organisationen der Zivilgesellschaft und gemeinnützigen Akteuren, die in den Programmbereichen tätig sind, damit für alle Bürgerinnen und Bürger ein angemessener Zugang zu ihren Dienstleistungen sichergestellt wird;
  • Verbesserung der Kenntnisse über das Programm und die Verbreitung seiner Ergebnisse sowie Organisation von Diskussionsforen für die Akteure.

Rechtsträger* sind förderfähig, wenn sie:

  • in einem Mitgliedstaat der EU oder einem mit ihm verbundenen überseeischen Land oder Gebiet bzw. in einem mit dem Programm assoziierten Nicht-EU-Land ansässig sind;
  • nach EU-Recht gegründet oder internationale Organisationen sind.

Das Programm unterstützt das ständige Arbeitsprogramm des Europäischen Netzes für die Aus- und Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten.

Arbeitsprogramm

Das Programm wird durch Arbeitsprogramme durchgeführt, die von der Europäischen Kommission durch Durchführungsrechtsakte umgesetzt werden. Das Arbeitsprogramm „Justiz“ für 2021-2022 wurde von der Kommission veröffentlicht.

Aufhebung

Mit der Verordnung wird die Verordnung (EU) Nr. 1382/2013 mit Wirkung vom 1. Januar 2021 aufgehoben.

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Ein gut funktionierender Rechtsraum in der EU, in dem keine Hindernisse für grenzüberschreitenden Zugang zur Justiz bestehen, ist auch für das Wirtschaftswachstum und die Ausschöpfung des vollen Potenzials des Binnenmarkts entscheidend. Diese Zusammenarbeit beruht in erster Linie auf gegenseitigem Vertrauen. Die verschiedenen Tätigkeiten des Programms „Justiz“ sind besonders wichtig, um dieses Vertrauen insbesondere durch einen einfacheren Zugang zur Justiz und die Förderung der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen sowie die Wirksamkeit nationaler Justizsysteme zu stärken.

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Angehörige der Justiz und der Rechtspflege: Richter, Staatsanwälte, Gerichtsbedienstete und Mitarbeiter von Staatsanwaltschaften sowie Angehörige anderer Justizberufe, die mit der Justiz in Verbindung stehen.
Rechtsträger: eine Person, ein Unternehmen oder eine Organisation, die Rechte und Pflichten hat.

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EU) 2021/693 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. April 2021 zur Einrichtung des Programms „Justiz“ und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1382/2013 (ABl. L 156 vom 5.5.2021, S. 21-38)

Letzte Aktualisierung: 30.06.2021

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