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Einheiten im Messwesen in der EU

Einheiten im Messwesen in der EU

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 80/181/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Einheiten im Messwesen

WAS IST DER ZWECK DER RICHTLINIE?

Darin werden die gesetzlichen Einheiten aufgeführt und definiert, die zur Angabe von Größen in der Europäischen Union (EU) zu verwenden sind. In der Richtlinie wird festgelegt, dass metrische Maßeinheiten bzw. das Internationale System für Einheiten im Messwesen (SI-Einheiten)* in der EU gelten.

Die Richtlinie 80/181/EWG des Rates wurde mehrmals geändert. Die letzte Änderung, die zwecks Anpassung der Richtlinie an den technischen Fortschritt durch Richtlinie (EU) 2019/1258 der Kommission eingeführt wurde, betrifft den Anhang hinsichtlich der Definitionen der SI-Basiseinheiten.

WICHTIGE ECKPUNKTE

SI-Einheiten sind in der EU in der Wirtschaft, im öffentlichen Gesundheitswesen und im Bereich der öffentlichen Sicherheit sowie für Maßnahmen im amtlichen Verkehr verpflichtend.

SI-Einheiten sind das Ergebnis internationaler Entschließungen der Generalkonferenz für Maß und Gewicht (CGPM), der alle EU-Länder angehören.

In der Richtlinie werden die zugelassenen und verpflichtenden Einheiten im Messwesen in einer Reihe von Anhängen aufgeführt und definiert, unter anderem:

  • Die SI-Basiseinheiten
    • Zeit: Sekunde (s)
    • Länge: Meter (m)
    • Masse: Kilogramm (kg)
    • Elektrische Stromstärke: Ampere (A)
    • Thermodynamische Temperatur: Kelvin (K)
    • Stoffmenge: Mol (mol)
    • Lichtstärke: Candela (cd).
  • Mehr als 20 abgeleitete SI-Einheiten mit Sonderbezeichnungen und -symbolen (z. B. Frequenz: Hertz (Hz), Kraft: Newton (N), Elektrischer Widerstand: Ohm (Ω)).
  • Präfixe, die dezimale Vielfache und Teile kennzeichnen (z. B. Kilo: 103 und k, Milli: 10-3 und m).
  • Einheiten, die nur in speziellen Anwendungsbereichen zugelassen sind (z. B. Brechkraft von optischen Systemen: Dioptrie, Masse von Edelsteinen: metrisches Karat).
  • Zusammengesetzte Einheiten.

Die Definitionen der Einheiten basieren auf Naturkonstanten, sodass sogar in sehr kleinem Maßstab präzise Messungen möglich sind. So können die Einheiten nicht nur im Alltag verwendet werden, sondern auch für Zwecke, bei denen äußerste Präzision erforderlich ist, etwa wissenschaftliche Forschung oder fortgeschrittene technologische Anwendungen.

Ausnahmen: In der See- und Luftfahrt und im Eisenbahnverkehr wird die Verwendung von Einheiten, die in für die EU oder die EU-Länder rechtsverbindlichen internationalen Abkommen vorgesehen sind, durch diese Richtlinie nicht berührt.

Abweichungen gelten nur in Irland und unter bestimmten Umständen:

  • Mile, Yard, Foot und Inch sind weiterhin auf Straßenverkehrszeichen und zur Entfernungs- und Geschwindigkeitsmessung zugelassen;
  • Pints sind weiterhin für den Verkauf von Milch in Mehrwegbehältern sowie für Fassbier und Apfelwein zugelassen;
  • Troy ounces können weiterhin für Edelmetalle verwendet werden.

Zusätzliche Angaben

Die Richtlinie gestattet auch die Verwendung zusätzlicher Angaben (wenn Größen in Messeinheiten ausgedrückt werden, die nicht in der Richtlinie enthalten sind). Diese können jedoch nicht alleine verwendet werden; sie können nur die SI-Einheiten begleiten, die in der Richtlinie aufgeführt und definiert sind, wobei die SI-Einheiten hervorgehoben sein müssen.

WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?

Die Richtlinie ist am 1. Oktober 1981 in Kraft getreten und musste bis spätestens 1. Juli 1981 von den EU-Ländern in nationales Recht umgesetzt werden.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Internationales System für Einheiten im Messwesen (SI): ein System aus physikalischen Messeinheiten auf der Basis von Meter, Kilogramm, Sekunde, Ampere, Kelvin, Candela und Mol sowie einer Reihe von Präfixen, die eine Multiplikation oder Division mit einer Zehnerpotenz anzeigen. Es handelt sich um die moderne Form des metrischen Systems, das zudem in fast jedem Land der Welt offiziellen Status hat.

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie 80/181/EWG des Rates vom 20. Dezember 1979 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Einheiten im Messwesen und zur Aufhebung der Richtlinie 71/354/EWG (ABl. L 39 vom 15.2.1980, S. 40-50)

Nachfolgende Änderungen der Richtlinie 80/181/EWG wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Letzte Aktualisierung: 03.02.2021

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