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EU-Georgia common aviation area agreement
Abkommen über den gemeinsamen Luftverkehrsraum zwischen der EU und Georgien
Abkommen über den gemeinsamen Luftverkehrsraum zwischen der EU und Georgien
Das Abkommen umfasst drei Hauptbereiche der Zusammenarbeit.
Wirtschaftsregeln
Das Abkommen enthält Regeln zu einer Reihe von Aspekten der wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen der EU und Georgien, darunter:
Regulatorische Zusammenarbeit (Flugsicherheit und Flugverkehrsmanagement)
Bei Parteien müssen
Institutionelle Regeln (Verwaltung und Durchsetzung)
Das Abkommen ist am 2. August 2020 in Kraft getreten.
Dies ist eines von mehreren bilateralen Abkommen zur Stärkung der Luftbeziehungen zwischen der EU und ihren östlichen Nachbarländern im Zusammenhang mit der Mitteilung der Europäischen Kommission zur Entwicklung der Agenda für die Luftfahrtaußenpolitik der EU.
Siehe auch:
Abkommen über den gemeinsamen Luftverkehrsraum zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits (ABl. L 321 vom 20.11.2012, S. 3-32)
Beschluss 2012/708/EU des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 15. Oktober 2010 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens über den gemeinsamen Luftverkehrsraum zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits (ABl. L 321 vom 20.11.2012, S. 1-2)
Beschluss (EU) 2020/948 des Rates vom 26. Juni 2020 über den Abschluss – im Namen der Union – des Abkommens über den gemeinsamen Luftverkehrsraum zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits (ABl. L 212 vom 3.7.2020, S. 3-4)
Protokoll zur Änderung des Abkommens über den gemeinsamen Luftverkehrsraum zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union (ABl. L 365 vom 19.12.2014, S. 3-5)
Beschluss 2014/928/EU des Rates vom 8. Oktober 2014 über die Unterzeichnung – im Namen der Union und ihrer Mitgliedstaaten – eines Protokolls zur Änderung des Abkommens über den gemeinsamen Luftverkehrsraum zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union und über die vorläufige Anwendung dieses Protokolls (ABl. L 365 vom 19.12.2014, S. 1-2)
Beschluss (EU) 2020/949 des Rates vom 26. Juni 2020 über den Abschluss – im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten – eines Protokolls zur Änderung des Abkommens über den gemeinsamen Luftverkehrsraum zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union (ABl. L 212 vom 3.7.2020, S. 5)
Unterrichtung über das Inkrafttreten des Abkommens über den gemeinsamen Luftverkehrsraum zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits (ABl. L 277 vom 26.8.2020, S. 3)
Unterrichtung über das Inkrafttreten des Protokolls zur Änderung des Abkommens über den gemeinsamen Luftverkehrsraum zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union (ABl. L 275 vom 24.8.2020, S. 2)
Letzte Aktualisierung: 26.10.2020