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Ökodesign-Anforderungen –Elektromotoren und Drehzahlregelungen

Ökodesign-Anforderungen –Elektromotoren und Drehzahlregelungen

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EU) 2019/1781 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Elektromotoren und Drehzahlregelungen

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

Mit der Verordnung werden Ökodesign*-Anforderungen für das Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme von Elektromotoren* und Drehzahlregelungen* festgelegt, einschließlich solcher, die in andere Produkte eingebaut sind.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Diese Verordnung gilt für:

  • Induktions-Elektromotoren ohne Kohlebürsten, Kommutatoren, Schleifringe oder elektrische Rotoranschlüsse, die für den Betrieb bei einer sinusförmigen Spannung mit einer Frequenz von 50 Hz, 60 Hz oder 50/60 Hz ausgelegt sind, die:
    • zwei, vier, sechs oder acht Pole aufweisen,
    • eine Nennspannung von mehr als 50 V und bis zu 1 000 V haben,
    • eine Nennausgangsleistung von 0,12 kW bis einschließlich 1 000 kW aufweisen,
    • für den Dauerbetrieb ausgelegt sind und
    • direkt für den Betrieb am öffentlichen Stromnetz bestimmt sind;
  • Drehzahlregelungen mit einem 3-Phasen-Eingang, die
    • für den Betrieb mit einem Motor gemäß Beschreibung oben innerhalb eines Nennbereichs der Motorausgangsleistung von 0,12 kW bis 1 000 kW ausgelegt sind
    • eine Nennspannung von mehr als 100 V und bis einschließlich 1 000 V (AC) haben und
    • nur einen AC-Spannungsausgang aufweisen.

Einige Gerätetypen, die für den Betrieb unter bestimmten Bedingungen bestimmt sind, sind von einigen der Anforderungen an die Energieeffizienz und die Produktinformationen ausgenommen, wie zum Beispiel:

  • Motoren oder Drehzahlregelungen, die vollständig in ein Produkt (z. B. Getriebe, Pumpe, Ventilator oder Verdichter) integriert sind und deren Energieeffizienz nicht unabhängig geprüft werden kann;
  • Motoren, die speziell für den Betrieb in großen Höhen oder bei extremen Temperaturen bestimmt sind;
  • Motoren, die speziell für einen Betrieb ausgelegt und spezifiziert sind, bei dem sie vollständig in eine Flüssigkeit eingetaucht sind;
  • Motoren oder Drehzahlregelungen, die speziell für die Sicherheit kerntechnischer Anlagen geeignet sind;
  • explosionsgeschützte Motoren, die speziell für Untertageanlagen ausgelegt und zertifiziert sind;
  • Motoren in kabellosen oder batteriebetriebenen Geräten;
  • Motoren in Handgeräten, deren Gewicht während des Betriebs von Hand abgestützt wird;
  • Motoren in handgeführten mobilen Geräten, die während des Betriebs bewegt werden;
  • vor dem 1. Juli 2029 in Verkehr gebrachte Motoren, die als Ersatz für identische, in Produkte integrierte Motoren dienen, die im Falle von Motoren gemäß Anhang I Nummer 1 Buchstabe a vor dem 1. Juli 2021 und im Falle von Motoren gemäß Anhang I Nummer 1 Buchstabe b vor dem 1. Juli 2023 in Verkehr gebracht wurden, und speziell dafür vermarktet werden (siehe Änderungsverordnung (EU) 2021/341 der Kommission);
  • speziell für den Antrieb von Elektrofahrzeugen ausgelegte Motoren.

In der Verordnung:

  • wird in Anhang I ein Zeitplan für die Einführung der Ökodesign-Anforderungen festgelegt (ursprünglich 1. Juli 2021, wobei weitere Anforderungen zum 1. Juli 2022 und zum 1. Juli 2023 eingeführt werden). Diese decken Folgendes ab:
    • die Energieeffizienz von Elektromotoren,
    • Anforderungen an Produktinformationen für Elektromotoren,
    • Anforderungen an Effizienz und Produktinformationen für Drehzahlregelungen;
  • wird das Konformitätsbewertungsverfahren festgelegt; in Anhang II werden die Messmethoden und Berechnungen, die zu befolgen sind, festgelegt.

Die nationalen Behörden haben die in Anhang III festgelegten Nachprüfungsverfahren bei der Durchführung von Marktaufsichtsprüfungen anzuwenden.

In Anhang IV werden Referenzwerte auf der Grundlage der besten verfügbaren Technik für Motoren und Drehzahlregelungen hinsichtlich der für wesentlich erachteten und quantifizierbaren Umweltaspekte angegeben. Bei Motoren wurde das Niveau IE4 als beste verfügbare Technik ermittelt.

Die Kommission muss diese Verordnung vor dem Hintergrund des technischen Fortschritts überprüfen und dem Konsultationsforum die Ergebnisse dieser Überprüfung sowie gegebenenfalls den Entwurf eines Überarbeitungsvorschlags spätestens am 14. November 2023 vorlegen.

Mit dieser Verordnung wird die Verordnung (EG) Nr. 641/2009 geändert und die Verordnung (EG) Nr. 640/2009 aufgehoben.

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am 1. Juli 2021 in Kraft getreten. Seit dem 14. November 2019 gelten bestimmte Verpflichtungen in Bezug auf Umgehung und Softwareaktualisierungen sowie die Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 641/2009.

HINTERGRUND

Mit der Richtlinie 2009/125/EG wird ein Rahmen zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für energieverbrauchsrelevante Produkte eingeführt. Die Kommission muss diese Anforderungen für Produkte festlegen, die in der gesamten EU verkauft und gehandelt werden und erhebliche Umweltauswirkungen haben.

Mit der Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte werden die Anforderungen in Bezug auf die Verwertung und das Recycling von Elektro- und Elektronik-Altgeräten festgelegt, damit negative Umwelteinflüsse im Zusammenhang mit der Produktion und dem Verbrauch von Elektro- und Elektronik-Altgeräten und der Ressourcennutzung verringert werden.

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Ökodesign: eine Politik zur Verbesserung der Umweltverträglichkeit der Produkte hinsichtlich ihres gesamten Lebenszyklus, insbesondere ihrer Energieeffizienz, durch besseres Design.
Elektromotor: ein Gerät, das elektrische Eingangsleistung in mechanische Ausgangsleistung in Form einer Rotation umwandelt, deren Drehzahl und Drehmoment von Faktoren wie der Frequenz der Versorgungsspannung und der Anzahl der Pole des Motors abhängen.
Drehzahlregelung: ein elektronischer Leistungswandler, der die elektrische Leistung, mit der ein einzelner Elektromotor gespeist wird, kontinuierlich anpasst, um die von dem Motor abgegebene mechanische Leistung nach Maßgabe der Drehmoment-Drehzahl-Kennlinie der am Motor anliegenden Last zu steuern, wozu die am Motor anliegende Frequenz und Spannung angepasst werden. Sie umfasst alle zwischen dem öffentlichen Stromnetz und dem Motor angeschlossenen elektronischen Bauteile einschließlich Erweiterungen wie Schutzgeräten, Transformatoren und Hilfsgeräten.

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EU) 2019/1781 der Kommission vom 1. Oktober 2019 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Elektromotoren und Drehzahlregelungen gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 641/2009 im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von externen Nassläufer-Umwälzpumpen und in Produkte integrierten Nassläufer-Umwälzpumpen und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 640/2009 der Kommission (ABl. L 272 vom 25.10.2019, S. 74-94)

Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU) 2019/1781 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (ABl. L 285 vom 31.10.2009, S. 10-35)

Siehe konsolidierte Fassung.

Verordnung (EG) Nr. 641/2009 der Kommission vom 22. Juli 2009 zur Durchführung der Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von externen Nassläufer-Umwälzpumpen und in Produkte integrierten Nassläufer-Umwälzpumpen (ABl. L 191 vom 23.7.2009, S. 35-41)

Siehe konsolidierte Fassung.

Mitteilung der Kommission im Rahmen der Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 640/2009 der Kommission zur Durchführung der Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Elektromotoren (Veröffentlichung der Titel und der Bezugsdaten der harmonisierten Normen im Sinne der Richtlinie) (ABl. C 394 vom 20.12.2012, S. 20-21)

Letzte Aktualisierung: 08.06.2021

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