Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Internationale EU-Lateinamerika/Karibik-Stiftung

Internationale EU-Lateinamerika/Karibik-Stiftung

 

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Übereinkommen zur Errichtung der Internationalen EU-LAK-Stiftung

Beschluss (EU) 2016/1873 über die Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Union – des Übereinkommens zur Errichtung der internationalen EU-LAK-Stiftung

Beschluss (EU) 2019/593: Abschluss – im Namen der Europäischen Union – des Übereinkommens zur Errichtung der internationalen EU-LAK-Stiftung

WAS IST DER ZWECK DES ÜBEREINKOMMENS UND DES BESCHLUSSES?

Durch das Übereinkommen wird die Internationale EU-Lateinamerika/Karibik-Stiftung (EU-LAK-Stiftung) als eine internationale Organisation mit Rechtspersönlichkeit errichtet, die folgende Ziele verfolgt:

  • Förderung der gegenseitigen Kenntnis und des gegenseitigen Verständnisses der beiden Regionen;
  • Stärkung des biregionalen Partnerschaftsprozesses zwischen der CELAC und der EU durch verstärkte Einbeziehung der Zivilgesellschaft;
  • Verbesserung der gegenseitigen Wahrnehmung der beiden Regionen und des Bekanntheitsgrads der biregionalen Partnerschaft.

Durch den Beschluss wird das Übereinkommen im Namen der EU abgeschlossen.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Mitgliedschaft

Die EU-LAK-Stiftung verbindet die EU und ihre 28 Länder mit der Gemeinschaft der Lateinamerikanischen und Karibischen Staaten (CELAC) und ihren 33 Ländern.

Ziele

Die Stiftung verfolgt insbesondere folgende Ziele:

  • Förderung und Koordinierung ergebnisorientierter Maßnahmen zur Unterstützung der biregionalen Beziehungen mit Schwerpunkt auf der Umsetzung der auf den CELAC-EU-Gipfeltreffen festgelegten Prioritäten;
  • Anregung der Debatte über gemeinsame Strategien zur Umsetzung dieser Prioritäten durch Förderung von Forschung und Studien;
  • Förderung eines fruchtbaren Austauschs und neuer Möglichkeiten der Netzwerkbildung zwischen zivilgesellschaftlichen und anderen gesellschaftlichen Akteuren.

Tätigkeit

Die Tätigkeit der Stiftung

  • beruht auf den Prioritäten und Themen, die auf der Ebene der Staats- und Regierungschefs auf den Gipfeltreffen erörtert werden, wobei der Schwerpunkt auf dem ermittelten Bedarf an Förderung der biregionalen Beziehungen liegt;
  • bezieht, soweit möglich, die Zivilgesellschaft und andere gesellschaftliche Akteure wie Hochschulen mit ein und trägt deren Beiträgen nach eigenem Ermessen Rechnung;
  • bringt einen Mehrwert für bestehende Initiativen;
  • sorgt für die Bekanntheit der Partnerschaft.

Diese Tätigkeit umfasst u. a.:

  • Förderung von Debatten durch Seminare, Konferenzen, Workshops, Reflexionsgruppen, Kurse, Ausstellungen, Veröffentlichungen, Vorträge, Schulungen, den Austausch von bewährten Methoden und Fachwissen;
  • Förderung und Unterstützung von Veranstaltungen im Zusammenhang mit Themen, die auf den EU-CELAC-Gipfeltreffen erörtert wurden, und mit den Prioritäten der CELAC-EU-Treffen hoher Beamter;
  • Einleitung biregionaler bewusstseinsfördernder Programme und Initiativen, einschließlich des Austauschs in ermittelten vorrangigen Bereichen;
  • Förderung von Studien über von beiden Regionen ausgemachte Themen;
  • Erschließung und Angebot neuer Kontaktmöglichkeiten, insbesondere für Personen und Einrichtungen, die mit der biregionalen CELAC-EU-Partnerschaft noch nicht vertraut sind;
  • Schaffung einer Internet-Plattform und/oder Erstellung einer elektronischen Veröffentlichung;
  • Einleitung von Initiativen mit öffentlichen und privaten Einrichtungen, mit den EU-Organen, mit internationalen und regionalen Institutionen, mit lateinamerikanischen und karibischen Staaten und mit EU-Ländern.

DATUM DES INKRAFTTRETENS

Das Übereinkommen ist am 17. Mai 2019 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENTE

Übereinkommen zur Errichtung der Internationalen EU-LAK-Stiftung (ABl. L 103 vom 12.4.2019, S. 3-20)

Beschluss (EU) 2016/1873 des Rates vom 10. Oktober 2016 über die Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Union – des Übereinkommens zur Errichtung der internationalen EU-LAK-Stiftung (ABl. L 288 vom 22.10.2016, S. 1-2)

Beschluss (EU) 2019/593 des Rates vom 8. April 2019 über den Abschluss – im Namen der Europäischen Union – des Übereinkommens zur Errichtung der internationalen EU-LAK-Stiftung (ABl. L 103 vom 12.4.2019, S. 1-2)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Mitteilung über das Inkrafttreten des Übereinkommens zur Errichtung der internationalen EU-LAK-Stiftung (ABl. L 112 vom 26.4.2019, S. 1)

Letzte Aktualisierung: 28.05.2019

Top