Internationale EU-Lateinamerika/Karibik-Stiftung
ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:
Übereinkommen zur Errichtung der Internationalen EU-LAK-Stiftung
Beschluss (EU) 2016/1873 über die Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Union – des Übereinkommens zur Errichtung der internationalen EU-LAK-Stiftung
Beschluss (EU) 2019/593: Abschluss – im Namen der Europäischen Union – des Übereinkommens zur Errichtung der internationalen EU-LAK-Stiftung
WAS IST DER ZWECK DES ÜBEREINKOMMENS UND DES BESCHLUSSES?
Durch das Übereinkommen wird die Internationale EU-Lateinamerika/Karibik-Stiftung (EU-LAK-Stiftung) als eine internationale Organisation mit Rechtspersönlichkeit errichtet, die folgende Ziele verfolgt:
- Förderung der gegenseitigen Kenntnis und des gegenseitigen Verständnisses der beiden Regionen;
- Stärkung des biregionalen Partnerschaftsprozesses zwischen der CELAC und der EU durch verstärkte Einbeziehung der Zivilgesellschaft;
- Verbesserung der gegenseitigen Wahrnehmung der beiden Regionen und des Bekanntheitsgrads der biregionalen Partnerschaft.
Durch den Beschluss wird das Übereinkommen im Namen der EU abgeschlossen.
WICHTIGE ECKPUNKTE
Mitgliedschaft
Die EU-LAK-Stiftung verbindet die EU und ihre 28 Länder mit der Gemeinschaft der Lateinamerikanischen und Karibischen Staaten (CELAC) und ihren 33 Ländern.
Ziele
Die Stiftung verfolgt insbesondere folgende Ziele:
- Förderung und Koordinierung ergebnisorientierter Maßnahmen zur Unterstützung der biregionalen Beziehungen mit Schwerpunkt auf der Umsetzung der auf den CELAC-EU-Gipfeltreffen festgelegten Prioritäten;
- Anregung der Debatte über gemeinsame Strategien zur Umsetzung dieser Prioritäten durch Förderung von Forschung und Studien;
- Förderung eines fruchtbaren Austauschs und neuer Möglichkeiten der Netzwerkbildung zwischen zivilgesellschaftlichen und anderen gesellschaftlichen Akteuren.
Tätigkeit
Die Tätigkeit der Stiftung
- beruht auf den Prioritäten und Themen, die auf der Ebene der Staats- und Regierungschefs auf den Gipfeltreffen erörtert werden, wobei der Schwerpunkt auf dem ermittelten Bedarf an Förderung der biregionalen Beziehungen liegt;
- bezieht, soweit möglich, die Zivilgesellschaft und andere gesellschaftliche Akteure wie Hochschulen mit ein und trägt deren Beiträgen nach eigenem Ermessen Rechnung;
- bringt einen Mehrwert für bestehende Initiativen;
- sorgt für die Bekanntheit der Partnerschaft.
Diese Tätigkeit umfasst u. a.:
- Förderung von Debatten durch Seminare, Konferenzen, Workshops, Reflexionsgruppen, Kurse, Ausstellungen, Veröffentlichungen, Vorträge, Schulungen, den Austausch von bewährten Methoden und Fachwissen;
- Förderung und Unterstützung von Veranstaltungen im Zusammenhang mit Themen, die auf den EU-CELAC-Gipfeltreffen erörtert wurden, und mit den Prioritäten der CELAC-EU-Treffen hoher Beamter;
- Einleitung biregionaler bewusstseinsfördernder Programme und Initiativen, einschließlich des Austauschs in ermittelten vorrangigen Bereichen;
- Förderung von Studien über von beiden Regionen ausgemachte Themen;
- Erschließung und Angebot neuer Kontaktmöglichkeiten, insbesondere für Personen und Einrichtungen, die mit der biregionalen CELAC-EU-Partnerschaft noch nicht vertraut sind;
- Schaffung einer Internet-Plattform und/oder Erstellung einer elektronischen Veröffentlichung;
- Einleitung von Initiativen mit öffentlichen und privaten Einrichtungen, mit den EU-Organen, mit internationalen und regionalen Institutionen, mit lateinamerikanischen und karibischen Staaten und mit EU-Ländern.
DATUM DES INKRAFTTRETENS
Das Übereinkommen ist am 17. Mai 2019 in Kraft getreten.
HINTERGRUND
Weiterführende Informationen:
HAUPTDOKUMENTE
Übereinkommen zur Errichtung der Internationalen EU-LAK-Stiftung (ABl. L 103 vom 12.4.2019, S. 3-20)
Beschluss (EU) 2016/1873 des Rates vom 10. Oktober 2016 über die Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Union – des Übereinkommens zur Errichtung der internationalen EU-LAK-Stiftung (ABl. L 288 vom 22.10.2016, S. 1-2)
Beschluss (EU) 2019/593 des Rates vom 8. April 2019 über den Abschluss – im Namen der Europäischen Union – des Übereinkommens zur Errichtung der internationalen EU-LAK-Stiftung (ABl. L 103 vom 12.4.2019, S. 1-2)
VERBUNDENE DOKUMENTE
Mitteilung über das Inkrafttreten des Übereinkommens zur Errichtung der internationalen EU-LAK-Stiftung (ABl. L 112 vom 26.4.2019, S. 1)
Letzte Aktualisierung: 28.05.2019