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Aids and refunds related to the common organisation of markets in agricultural products
Beihilfen und Erstattungen im Zusammenhang mit der gemeinsamen Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse
Beihilfen und Erstattungen im Zusammenhang mit der gemeinsamen Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse
Beihilfen und Erstattungen im Zusammenhang mit der gemeinsamen Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse
ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:
WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?
Sie legt die EU-Vorschriften für die Festsetzung von Preisen, Abgaben, Beihilfen, Erstattungen und Quoten für verschiedene landwirtschaftliche Erzeugnisse fest.
WICHTIGE ECKPUNKTE
Die Verordnung stützt sich auf Artikel 43 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), was bedeutet, dass es sich um eine vom Rat angenommene Verordnung handelt. [Leser sollten beachten, dass dies im Gegensatz zu Maßnahmen nach Artikel 43 Absatz 2 AEUV steht, die im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren erlassen werden (siehe das Urteil des Gerichtshofs vom 7. September 2016, Bundesrepublik Deutschland gegen Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union, Rechtssache C-113/14).]
Die Verordnung legt die Bedingungen fest für:
Die Europäische Kommission nutzt Durchführungsrechtsakte, um
Der Ausschuss für die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte unterstützt die Kommission bei der Umsetzung der Verordnung.
WANN TRITT DIESE VERORDNUNG IN KRAFT?
Sie ist am 1. Januar 2014 in Kraft getreten.
HINTERGRUND
Die gemeinsame Marktorganisation ist ein Regelwerk, das den Markt für landwirtschaftliche Erzeugnisse in der EU regelt. Ihr Ziel ist es, den Landwirten durch die Gewährung sektorspezifischer Unterstützung ein Sicherheitsnetz zu bieten.
SCHLÜSSELBEGRIFFE
HAUPTDOKUMENT
Verordnung (EU) Nr. 1370/2013 des Rates vom 16. Dezember 2013 mit Maßnahmen zur Festsetzung bestimmter Beihilfen und Erstattungen im Zusammenhang mit der gemeinsamen Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (ABl. L 346 vom 20.12.2013, S. 12-19)
Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 1370/2013 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
VERBUNDENE DOKUMENTE
Verordnung (EU) Nr. 510/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur über die Handelsregelung für bestimmte aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen hergestellte Waren und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 1216/2009 und (EG) Nr. 614/2009 des Rates (ABl. L 150 vom 20.5.2014, S. 1-58)
Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007 (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 671-854)
Siehe konsolidierte Fassung.
Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 320-469)
Siehe konsolidierte Fassung.
Letzte Aktualisierung: 21.03.2019