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Sustainable exploitation of fish in the Mediterranean
Nachhaltige Fischbewirtschaftung im Mittelmeer
Nachhaltige Fischbewirtschaftung im Mittelmeer
Nachhaltige Fischbewirtschaftung im Mittelmeer
ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:
WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?
Ihr Ziel ist es, einen vorsorglichen Ansatz anzuwenden, um lebende aquatische Ressourcen (Fische und Schalentiere) und marine Ökosysteme zu schützen und zu erhalten und für eine nachhaltige Nutzung zu sorgen.
WICHTIGE ECKPUNKTE
Aufgrund der biologischen, sozialen und wirtschaftlichen Merkmale der Mittelmeerfischerei muss die EU einen spezifischen Rahmen für das Fischereimanagement schaffen. Dies umfasst die Fischerei von EU-Schiffen in EU-Gewässern oder in internationalen Gewässern, von Nicht-EU-Schiffen in EU-Fischereizonen oder von EU-Bürgern im Mittelmeer.
Das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen enthält Grundsätze und Regeln für die Erhaltung und Bewirtschaftung der lebenden Ressourcen der Hohen See*, während das Übereinkommen von Barcelona ein Protokoll über besonders geschützte Gebiete und die biologische Vielfalt im Mittelmeerraum darstellt.
Schutz von Lebensräumen
Zum Schutz von Lebensräumen (einschließlich aller Natura 2000 -Standorte) sind mit einigen Ausnahmen für kleinere Schiffe in den meisten Fällen untersagt:
Schutzgebiete
Die Verordnung schützt Küstengebiete vor der Fischerei mit unterschiedlichen Einschränkungen, je nach Art der Ausrüstung, indem sie die Fischereitätigkeiten nach folgenden Grundsätzen verbietet oder einschränkt:
Fischereibewirtschaftung
Die betroffenen EU-Länder sollen Pläne für bestimmte Mittelmeerfischereien verabschieden, darunter:
Kontrollmaßnahmen
Die Verordnung enthält Kontrollmaßnahmen für:
Mit dieser Verordnung wird die Verordnung (EWG) Nr. 2847/93 geändert und die Verordnung (EG) Nr. 1626/94 aufgehoben.
WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?
Die Verordnung ist am 29. Januar 2007 in Kraft getreten.
HINTERGRUND
Weiterführende Informationen:
SCHLÜSSELBEGRIFFE
HAUPTDOKUMENT
Verordnung (EG) Nr. 1967/2006 des Rates vom 21. Dezember 2006 betreffend die Maßnahmen für die nachhaltige Bewirtschaftung der Fischereiressourcen im Mittelmeer und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2847/93 sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1626/94 (ABl. L 409 vom 30.12.2006, S. 11-85)
Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1967/2006 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
VERBUNDENE DOKUMENTE
Verordnung (EU) 2019/1241 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 mit technischen Maßnahmen für die Erhaltung der Fischereiressourcen und den Schutz von Meeresökosystemen, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1967/2006, (EG) Nr. 1224/2009 des Rates und (EU) Nr. 1380/2013, (EU) 2016/1139, (EU) 2018/973, (EU) 2019/472 und (EU) 2019/1022 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 894/97, (EG) Nr. 850/98, (EG) Nr. 2549/2000, (EG) Nr. 254/2002, (EG) Nr. 812/2004 und (EG) Nr. 2187/2005 des Rates (ABl. L 198 vom 25.7.2019, S. 105-201)
Siehe konsolidierte Fassung.
Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über die Gemeinsame Fischereipolitik und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1954/2003 und (EG) Nr. 1224/2009 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 2371/2002 und (EG) Nr. 639/2004 des Rates und des Beschlusses 2004/585/EG des Rates (ABl. L 354 vom 28.12.2013, S. 22-61)
Vgl. konsolidierte Fassung.
Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates vom 20. November 2009 zur Einführung einer gemeinschaftlichen Kontrollregelung zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 847/96, (EG) Nr. 2371/2002, (EG) Nr. 811/2004, (EG) Nr. 768/2005, (EG) Nr. 2115/2005, (EG) Nr. 2166/2005, (EG) Nr. 388/2006, (EG) Nr. 509/2007, (EG) Nr. 676/2007, (EG) Nr. 1098/2007, (EG) Nr. 1300/2008, (EG) Nr. 1342/2008 sowie zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 2847/93, (EG) Nr. 1627/94 und (EG) Nr. 1966/2006 (ABl. L 343 vom 22.12.2009, S. 1-50)
Siehe konsolidierte Fassung.
Verordnung (EWG) Nr. 2847/93 des Rates vom 12. Oktober 1993 zur Einführung einer Kontrollregelung für die gemeinsame Fischereipolitik (ABl. L 261 vom 20.10.1993, S. 1-16)
Vgl. konsolidierte Fassung.
Letzte Aktualisierung: 25.05.2020